Mietrecht bei Ruhestörung durch neues Tanzstudio.

  • Hallo,

    ich habe seit neuestem ein Lärmproblem bei dem ich mir erhoffe hier Rat zu finden.

    Und zwar wohne ich seit 5 Jahren in einer Mietswohung im 3. Stock. In dem Mietshaus werden die ersten beiden Etagen für Gewerbetreibende benutzt, unter anderem von der Sparkasse, kleinen Läden und MrsSporty. Seit dem 01.11.15 ist unten ein Hip Hop Tanzstudio eingezogen, das bedeutet das ich jetzt seit 3 Tagen im 3 Stock Dauer Bass Beschallung habe.

    Welche Rechte habe ich in dem Fall und wie kann ich weiter vorgehen außer bei der Hausverwaltung anzurufen.

    Vielen Dank vorab für die Ratschläge und Unterstützung.

  • zunächst einmal mein Beileid.

    Mit Rechten und Paragraphen würde ich jetzt noch nicht um die Ecke kommen. Ich würde als Erstes erst einmal das freundliche Gepräch suchen. Vorzugsweise zunächst mit dem HipHopStudio, ob sie nicht den Bass rausnehmen können bzw. sich auf irgendwelche Zeiten einigen. Wenn das nicht klappt oder du keine Lust auf das Gespräch mit dem Studio hast, das Gespräch mit dem Vermieter suchen und um Abhilfe bitten (optimalerweise fühlen sich evtl. andere Nachbarn auch belästigt).

    Sollte sich nichts ändern, dann kann man mal abfangen zu recherchieren, was man machen kann. Aber man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

  • Danke

    es geht mir auch nicht darum mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, nur die Hip Hop Tanzstunden gehen bis ca 21:00 Uhr und da bin ich der Meinung dies muss ich nicht Tolerieren.

    Aber vielen Dank erst mal.

  • Zitat

    es geht mir auch nicht darum mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, nur die Hip Hop Tanzstunden gehen bis ca 21:00 Uhr und da bin ich der Meinung dies muss ich nicht Tolerieren.

    Es kommt darauf an: Wenn man eine Mietwohnung oberhalb von Gewerberäumen anmietet, dann muss man eigentlich auch damit rechnen, dass dies mit Lärmbelästigungen verbunden sein kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sicherlich kann dies mit Lärmbelästigung verbunden sein aber im normalen Maße, bei Anmietung vor 5 Jahren waren dort normale Geschäftsräume und keine Tanzstudios. Direkt dort neben ist ja auch MrsSporty, von denen gehen keine Bässe und Musik in meine Wohnung durch.
    Zudem die Bassbelästigung bis 21:00 Uhr abends andauert.

    Ich möchte mich aber auch nicht darüber streiten was kann oder nicht kann.
    Mir geht es einfach um Rat was ich dagegen als Mieter überhaupt tun kann und was für Rechte ich habe.
    Darf man auch wenn es einem zu bunt wird die Grünen zwecks Ruhestörung anrufen?

    Mit dem Vermieter wurde telefonisch gesprochen und das Ganze noch einmal per E-Mail versendet.

    Einmal editiert, zuletzt von El_Smarto (4. November 2015 um 13:29)

  • Sicherlich kann dies mit Lärmbelästigung verbunden sein aber im normalen Maße, bei Anmietung vor 5 Jahren waren dort normale Geschäftsräume und keine Tanzstudios. Direkt dort neben ist ja auch MrsSporty, von denen gehen keine Bässe und Musik in meine Wohnung durch.
    Zudem die Bassbelästigung bis 21:00 Uhr abends andauert.

    Ich möchte mich aber auch nicht darüber streiten was kann oder nicht kann.
    Mir geht es einfach um Rat was ich dagegen als Mieter überhaupt tun kann und was für Rechte ich habe.
    Darf man auch wenn es einem zu bunt wird die Grünen zwecks Ruhestörung anrufen?

    Mit dem Vermieter wurde telefonisch gesprochen und das Ganze noch einmal per E-Mail versendet.

    Hallo,

    Ruhestörung ist es erst ab 22.00 Uhr, vorher kommt die Polizei erst gar nicht.

    Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn der Gewerbebetrieb bei Abschluss des Mietvertrags nicht bestand.

    Wenn der Betrieb sich im selben Haus bzw. auf demselben Grundstück befindet, kann ein Anspruch gegen den Vermieter bestehen, dass er die Störungen unterbindet. Hiergegen kann er sich nicht mit dem Argument wehren, er habe dem Gewerbemieter die störenden Verrichtungen erlaubt. Wie er die Störungen unterbindet, ist seine Sache.

    Bitte sich selber einen Gefallen tun, in dem man sich vorher anwaltlich beraten lässt, der Schuss könnte nach hinten losgehen, das konstruktive Gespräch mit dem Vermieter halte ich vorerst für den besseren Weg.

    Wenn das nicht fruchtet, dann eben mit härteren Bandagen vorgehen aber immer in geeigneter Art und Form.

    Gruß

    BHShuber

  • Wie bitte? Was soll das denn bringen?


    Na die Aufforderung der Unterlassung der Lautstärke, wobei halt wie oben schon erwähnt wurde dies vor 22:00 Uhr nicht von Erfolg gekrönt wäre.

  • Na die Aufforderung der Unterlassung der Lautstärke, wobei halt wie oben schon erwähnt wurde dies vor 22:00 Uhr nicht von Erfolg gekrönt wäre.

    Hallo nochmal,

    genau so ist es.

    Es obliegt jetzt dem Vermieter hier für das Abstellen des Nachbarschaftslärms Sorge zu tragen, bei Einzug war es für den Mieter nicht vorauszusehen, dass der Vermieter irgendwann ein ruhestörendes Tanzstudio in die Gewerbeeinheit einziehen lässt, wie er das gestaltet ist Sache des Vermieters.

    Bei nicht unerheblichen Störungen, zumal nach einer Nutzungsänderung in den gewerblichen Räumen, kann u.U. das Wirtschafts- und Ordnungsamt eingreifen, wenn der Vermieter uneinsichtig ist.

    Gruß

    BHShuber

  • Na die Aufforderung der Unterlassung der Lautstärke, wobei halt wie oben schon erwähnt wurde dies vor 22:00 Uhr nicht von Erfolg gekrönt wäre.


    Sprichst du hier ernsthaft von der Partei "Die Grünen", oder habe ich hier was mißverstanden? Wenn ja, warum sollten die dir bei deinem Lärmproblem helfen, und vor allem wie? Da wäre dann wohl ein, leider kostenpflichtiger, Fachanwalt der bessere Ratgeber.

  • Sprichst du hier ernsthaft von der Partei "Die Grünen", oder habe ich hier was mißverstanden? Wenn ja, warum sollten die dir bei deinem Lärmproblem helfen, und vor allem wie? Da wäre dann wohl ein, leider kostenpflichtiger, Fachanwalt der bessere Ratgeber.

    Hallo AJ1900,

    es hat sich bei ihm noch nicht rumgesprochen, dass die auch manchmal je nach Bundesland blau sind.

    Polizei dein Freund und Helfer, zumindest manchmal.:cool:

    Gruß

    BHSHuber

  • Sprichst du hier ernsthaft von der Partei "Die Grünen", oder habe ich hier was mißverstanden? Wenn ja, warum sollten die dir bei deinem Lärmproblem helfen, und vor allem wie? Da wäre dann wohl ein, leider kostenpflichtiger, Fachanwalt der bessere Ratgeber.


    Nein, die grünen = Polizei, wobei es ja jetzt inzwischen auch in Berlin blaue sind, obwohl der Streifenwagen gestern bei uns in der Ecke noch grün war.

    Einmal editiert, zuletzt von El_Smarto (4. November 2015 um 14:35)

  • Hallo nochmal,

    Bei nicht unerheblichen Störungen, zumal nach einer Nutzungsänderung in den gewerblichen Räumen, kann u.U. das Wirtschafts- und Ordnungsamt eingreifen, wenn der Vermieter uneinsichtig ist.

    Gruß

    BHShuber

    Mal Interessehalber, nicht das ich es jetzt sofort vorhabe aber wie und unter welchen Bedingungen schaltet man das Wirtschafts- und Ordnungsamt ein.
    Mit wie ist gemeint ob per Anzeige im Internet oder freundlicher Mail mit Hinweis.

  • Nein, die Grünen = Polizei, wobei es ja jetzt inzwischen blaue sind.

    Kicher, ach so. ;););)
    Ich habe schon Claudia Roth in Regimentsstärke vorm Tanzstudio aufmarschieren sehen.:cool:

  • Mal Interessehalber, nicht das ich es jetzt sofort vorhabe aber wie und unter welchen Bedingungen schaltet man das Wirtschafts- und Ordnungsamt ein.
    Mit wie ist gemeint ob per Anzeige im Internet oder freundlicher Mail mit Hinweis.

    Hallo,

    zu aller erst ist das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, das hat oberste Priorität.


    Zu deiner Frage, Wirtschafts- und oder Ordnungsamt immer mit Beschwerde bei der zuständige Behörde, sollte der Vermieter nicht einsichtig sein.

    Ob diese dann von Erfolg gekrönt ist, kommt darauf an, wie die Nutzung der Gewerbeeinheit gestaltet ist, gibt es nur eine Genehmigung für sog. stilles Gewerbe, dann kann eine Tanzstudio mit lauter Musik u. U. nicht Bestandteil der Genehmigung sein, du verstehst.

    Vorausgehend immer eine Beschwerde.

    Gruß

    BHShuber

  • Kicher, ach so. ;););)
    Ich habe schon Claudia Roth in Regimentsstärke vorm Tanzstudio aufmarschieren sehen.:cool:

    Naja, warum nicht;), aber ich glaube, dass es ein paar Jahre dauert bis dann was bewegt wird. :D

    Zitat von BHShuber

    Hallo,

    zu aller erst ist das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, das hat oberste Priorität.


    Vollkommen richtig, der Weg zum Vermieter wurde ja jetzt gegangen. Ich erhoffe mir auch demnächst Besserung.
    Mich interessiert nur einfach welche Möglichkeiten man hat und wie man dort ran geht, da ich in Sachen Mietrecht nicht so den Durchblick habe.

  • Zitat

    Darf man auch wenn es einem zu bunt wird die Grünen zwecks Ruhestörung anrufen?

    Das sind inzwischen die Blauen. Du schreibst, daß Du nachts nicht schlafen kannst. Ab 21 Uhr ist doch
    Ruhe, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (4. November 2015 um 19:58)

  • Darf man auch wenn es einem zu bunt wird die Grünen zwecks Ruhestörung anrufen?


    Dazu müssten sie dann wohl mit eingeschalteten Martinshörnern kommen...:p

  • Hallo,

    ich befürchte, dass die meisten Maßnahmen ins Leere laufen werden. Als du eingezogen bist waren dort bereits Gewerbetreibende und du kannst dich nicht darauf verlassen, dass es keinen Wechsel gibt. Zudem waren dort nicht nur "leise" Betriebe. es war bereits ein Sportstudio vorhanden.

    Der Tanzstudiobetreiber wird kaum eher schließen oder HipHop ohne Bässe tanzen. Da wird ach der Vermieter nichts ändern können. Ein Lärmschutz wird technisch extrem aufwendig, bis unmöglich, dass auch da nicht viel passieren wird.

    Das Beste was du m.E. erreichen kannst wäre eine Mietminderung. Die wird aber auch nur sehr begrenzt sein und den Lärm nicht abstellen.

    Wenn es für dich wirklich unerträglich ist, denke ich, es wäre das Beste du siehst dich nach einer neuen Bleibe um.

    Gruß
    H H

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