Nebenkostenaufteilung nach Wohnfläche (mit Terrasse)

  • 2010 musste unsere Terrasse wegen Absturzgefahr komplett neu aufgebaut werden. Der Vermieter hatte kein Geld für die Reparatur und überliess uns die Entscheidung, auf die Terrasse zu verzichten oder die Kosten selbst zu übernehmen, bot aber keine Mietminderung an. Wir übernahmen die Kosten, weil wir nicht auf die Terrasse verzichten wollten.
    In den Nebenkostenabrechnungen werden einige Positionen nach Wohnfläche (mit Terrasse) aufgeteilt.
    Frage1: wieviel % der Terrassenfläche können als Wohnfläche angerechnet werden?
    Frage2: Der Vermieter bewohnt die Erdgeschoßwohnung im Hause und hat durch seine Küche Zugang zu einer abgeschlosssenen, umzäunten und befestigten Freifläche am Haus, auf der ein gemauerter Grill steht und Sitzmöbel sowie Liegestühle von ihm genutzt werden. Ist diese Freifläche nicht ebenfalls als Terrasse in der Nebenkostenberechnung zu berücksichtigen?

  • Zitat

    Frage1: wieviel % der Terrassenfläche können als Wohnfläche angerechnet werden?

    Nach § 4 Wohnflächenverordnung können 25-50% der Fläche angerechnet werden.

    Zitat

    Ist diese Freifläche nicht ebenfalls als Terrasse in der Nebenkostenberechnung zu berücksichtigen?

    Wenn es sich tatsächlich um eine Terrasse handelt und nicht um einen Garten, dann wäre diese Fläche anzugeben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • 2010 musste unsere Terrasse wegen Absturzgefahr komplett neu aufgebaut werden. Der Vermieter hatte kein Geld für die Reparatur und überliess uns die Entscheidung, auf die Terrasse zu verzichten oder die Kosten selbst zu übernehmen, bot aber keine Mietminderung an. Wir übernahmen die Kosten, weil wir nicht auf die Terrasse verzichten wollten.

    Hallo,

    wenn die Terrasse Bestandteil der Mietsache war, dann hätte der Vermieter diese selbst wieder herstellen müssen und nicht der Mieter!

    Zitat

    In den Nebenkostenabrechnungen werden einige Positionen nach Wohnfläche (mit Terrasse) aufgeteilt.

    Unerheblich dessen, dass der Mieter die Terrasse hat erstellen lassen, ist diese Vorhanden und wird genutzt somit auch richtig in der Aufteilung, der Fehler war, die Terrasse selber zu bezahlen, denn damit ist diese Terrasse nicht ins Eigentum des Mieters übergegangen!

    Zitat

    Frage1: wieviel % der Terrassenfläche können als Wohnfläche angerechnet werden?

    Zwischen 25% und 50 % nach Wohnflächenverordnung.

    Zitat

    Frage2: Der Vermieter bewohnt die Erdgeschoßwohnung im Hause und hat durch seine Küche Zugang zu einer abgeschlosssenen, umzäunten und befestigten Freifläche am Haus, auf der ein gemauerter Grill steht und Sitzmöbel sowie Liegestühle von ihm genutzt werden. Ist diese Freifläche nicht ebenfalls als Terrasse in der Nebenkostenberechnung zu berücksichtigen?

    Unter Umständen jaein, zumindest nicht in der Nebenkostenabrechnung des Mieters.

    Gruß

    BHShuber

  • Laut Wohnflächenverordnung werden bei Mietverträgen ab 2004 normalerweise 25% in die Grundfläche der Wohnung eingerechnet. Gilt das auch, wenn die Terrasse garnicht im Mietvertrag steht? Gehört die Terrasse zur Mietwohnung, obwohl sie von uns und nicht vom Vermieter bezahlt wurde?

  • Laut Wohnflächenverordnung werden bei Mietverträgen ab 2004 normalerweise 25% in die Grundfläche der Wohnung eingerechnet. Gilt das auch, wenn die Terrasse garnicht im Mietvertrag steht? Gehört die Terrasse zur Mietwohnung, obwohl sie von uns und nicht vom Vermieter bezahlt wurde?

    Hallo nochmal,

    differenziere bitte, die Terrasse ist nicht dein Eigentum geworden, du hast diese zwar hergestellt allerdings wurde sonst mit dem Vermieter nichts vereinbart, somit ist uns bleibt die Terrasse Bestandteil der Wohnung wenn das im Mietvertrag so hinterlegt ist.

    Steht im Mietvertrag keine Terrasse, dann kann auch diese nicht zur Wohnfläche gezählt werden.

    Was passiert eigentlich nach Auszug aus der Wohnung, bezahlt der Vermieter dann die Terrasse? Wenn nicht hat man ihm eine solche geschenkt solange keine vertragliche Vereinbarung hierüber besteht.

    Gruß

    BHShuber

  • es geht um die Aufteilung der Nebenkosten auf 3 Parteien, die im Hause wohnen: 1. Vermieter, 2. wir als Mieter, 3. eine Eigentumswohnung mit Dachterrasse

  • es geht um die Aufteilung der Nebenkosten auf 3 Parteien, die im Hause wohnen: 1. Vermieter, 2. wir als Mieter, 3. eine Eigentumswohnung mit Dachterrasse

    Hallo erneut,

    was soll uns das jetzt sagen, ist es nicht so, wenn nach Wohnfläche abgerechnet wird, nur die Wohnfläche des jeweiligen Nutzers herangezogen werden kann, was geht dich dann, die Wohnfläche des Nachbarn an?

    Gruß

    BHShuber

  • die Wohnfläche der anderen interessiert mich nicht, wohl aber der auf der Wohnfläche basierende %-Anteil der Nebenkosten!

    Nochmal,

    der %- Anteil berechnet sich aus der von dir gemieteten Einheit, sprich Wohnfläche und nicht der Einheit des Nachbarn.

    Was genau willst du denn in Erfahrung bringen, dein Anteil in % der Gesamtwohnflächen aller Mieteinheiten?

    Ich gehe davon aus, dass der Umlageschlüssel in m² der Wohnfläche berechnet wurde oder nicht?

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (4. November 2015 um 14:54)

  • nein, die Wohnflächen für alle Räume und die Terrassen wurden neu berechnet (wobei unsere WF ca. 19 m² größer ausgewiesen wurde, als tatsächlich vorhanden), ein Umlageschlüssel in m² wurde nicht angegeben, sondern der %Nebenkostenanteil nach dem %Anteil der WF an der GesamtWF aller WE bestimmt. Da unsere WF zu groß gerechnet wurde, sind also auch die entsprechenden Nebenkosten zu hoch.

  • Was passiert eigentlich nach Auszug aus der Wohnung, bezahlt der Vermieter dann die Terrasse? Wenn nicht hat man ihm eine solche geschenkt solange keine vertragliche Vereinbarung hierüber besteht.


    Nöö, dann nimmt der Mieter die Terasse mit...:rolleyes:

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