Beiträge von Meki

    nein, die Wohnflächen für alle Räume und die Terrassen wurden neu berechnet (wobei unsere WF ca. 19 m² größer ausgewiesen wurde, als tatsächlich vorhanden), ein Umlageschlüssel in m² wurde nicht angegeben, sondern der %Nebenkostenanteil nach dem %Anteil der WF an der GesamtWF aller WE bestimmt. Da unsere WF zu groß gerechnet wurde, sind also auch die entsprechenden Nebenkosten zu hoch.

    2010 musste unsere Terrasse wegen Absturzgefahr komplett neu aufgebaut werden. Der Vermieter hatte kein Geld für die Reparatur und überliess uns die Entscheidung, auf die Terrasse zu verzichten oder die Kosten selbst zu übernehmen, bot aber keine Mietminderung an. Wir übernahmen die Kosten, weil wir nicht auf die Terrasse verzichten wollten.
    In den Nebenkostenabrechnungen werden einige Positionen nach Wohnfläche (mit Terrasse) aufgeteilt.
    Frage1: wieviel % der Terrassenfläche können als Wohnfläche angerechnet werden?
    Frage2: Der Vermieter bewohnt die Erdgeschoßwohnung im Hause und hat durch seine Küche Zugang zu einer abgeschlosssenen, umzäunten und befestigten Freifläche am Haus, auf der ein gemauerter Grill steht und Sitzmöbel sowie Liegestühle von ihm genutzt werden. Ist diese Freifläche nicht ebenfalls als Terrasse in der Nebenkostenberechnung zu berücksichtigen?

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