Hallo,
leider habe ich keine passende Ergebnisse auf meine Frage gefunden und deshalb hier das neue Thema.
Ich habe ein GUTHABEN und möchte daher nicht so lange warten und es aussitzen.
Sachverhalt:
Im Juni 2015 habe ich die Betriebskostenabrechnung 2014 erhalten. Diese weist ein Guthaben von ca. 250Euro auf.
Dennoch habe ich einen Widerspruch (Juli 2015) gegen diese Abrechnung eingelegt, da die Abrechung sehr undurchsichtig und in einigen Punkten auch sehr fraglich ist. Den Widerspruch habe ich schriftlich inkl. ausführlicher Begründung an die Verwaltung geschickt.
Seit dem habe ich nichts gehört. Auf Email Anfragen wird nicht geantwortet und telefonisch ist keiner erreichbar (das war bei der Verwaltung aber schon immer so)
Meine Fragen sind daher: Wie soll ich mich verhalten? Gibt es Fristen, in denen der Widerspruch bearbeitet werden muss? Wie komme ich an das Geld, das mir laut der ersten Abrechung mindestens zusteht? Gerne hätte ich eine Möglichkeit, ohne einen Anwalt kontakieren zu müssen.
Viele Grüße und danke für Antworten...
Manni