Mietnebenkosten - Hauskasse

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zu der ich im www. keine Antwort finden kann und ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Ich bin Mieter.

    Mein VM listet in der Mietnebenkostenabrechnung immer die Hauskasse mit auf (Gartenpflege, Benzin Rasenmäher....)

    Diese Hauskasse soll ich zur Hälfe tragen, d.h. 90 € im Jahr. Zur Gartenpflege sei gesagt, jeder mäht einmal den Rasen und es geht nach der Reihe. Diese Hauskasse ist dazu da, wenn Reparaturen am Haus durchzuführen sind, z.b. ein neues Dach, neuer Anstrich usw...... Damit es für die Eigentümer nicht soviel aufeinmal ist, wird jeden Monat was in die Hauskasse einbezahlt.

    Da die anderen Eigentümer mich darauf aufmerksam gemacht haben, dass mein VM diese 90 € mir eigentlich nicht in Rechnung stellen darf, wollte ich gerne Eure Meinung dazu wissen.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Viele Grüße

  • Reparaturen am Haus zahlt der Eigentümer alleine. Diese dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Dazu gehören z.B. ein neues Dach und ein neuer Anstrich. - Was hier als Hauskasse bezeichnet wird ist dann wohl eher als Reparaturrücklage für die Eigentümer gedacht. Und eine solche ist generell nicht umlagefähig. Obwohl: 90,00 € jährlich erscheint mir für eine Reparaturrücklage äußerst gering.

    Das Benzin für den Rasenmäher gehört aber zu den Gartenpflegekosten und darf umgelegt werden, sofern im Mietvertrag vereinbart.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gruwo (23. November 2010 um 17:20)

  • Vielen dank für die Antwort.

    Jeder Eigentümer zahlt im Jahr 180 €, mir berechnet der VM 50%, also 90 €. Das Haus hat 6 Parteien.

    In meinem Mietvertrag steht bei Betriebskosten unter P) Gartenpflege, Erneuerungen von Pflanzen und Gehölzern.

    Also wenn es neue Pflanzen gibt müsste ich die bezahlen oder, weil es unter den Betriebskosten fällt???

    Von Benzin für den Rasenmäher, kann ich jetzt nichts lesen. Aber das wäre auch kein Problem. Insgesamt wird vielleicht 6x im Jahr gemäht und soviel kosten sind das nun auch nicht.

  • Vielen dank für die Antwort.

    Jeder Eigentümer zahlt im Jahr 180 €, mir berechnet der VM 50%, also 90 €. Das Haus hat 6 Parteien.

    Sie wohnen in einer vermieteten Eigentumswohnung, richtig?

    In meinem Mietvertrag steht bei Betriebskosten unter P) Gartenpflege, Erneuerungen von Pflanzen und Gehölzern.

    Das gilt aber nur, wenn einzelne Pflanzen ausgetauscht werden. Bei einer kompletten Neuanlage des Gartens, ist dies den Eigentümern vorbehalten.

    Also wenn es neue Pflanzen gibt müsste ich die bezahlen oder, weil es unter den Betriebskosten fällt???

    Von Benzin für den Rasenmäher, kann ich jetzt nichts lesen. Aber das wäre auch kein Problem. Insgesamt wird vielleicht 6x im Jahr gemäht und soviel kosten sind das nun auch nicht.

    Richtig, das Benzin gehört zu den laufenden Kosten und ist umlagefähig. Die Anschaffung oder Reparatur des Rasenmähers aber nicht.

    Sie sollten die Betriebskostenabrechnung auf weitere Ungereimtheiten abklopfen (lassen). Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass neben der Hauskasse (mit der Sie als Mieter nichts zu tun haben) noch weitere nicht umlegbare Kosten auftauchen könnten.

  • Zitat

    Jeder Eigentümer zahlt im Jahr 180 €, mir berechnet der VM 50%, also 90 €. Das Haus hat 6 Parteien

    Wie ich vermutet habe, handelt es sich hier um eine Reparaturrücklage für Eigentümer. Und eine solche ist nicht umlagefähig.

    Abgesehen davon: Selbst diese Rücklage scheint von der Eigentümergemeinschaft falsch gehandhabt zu werden. Denn Entnahmen aus der Rücklage bedürfen eines Beschlusses durch die Gemeinschaft. Aber das fällt nicht in Ihr Interesse als Mieter

    Ansonsten kann ich Mainschwimmer nur zustimmen.

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