Mieterhöhung

  • Hallo,
    ich wohne seit 3 Jahren in einer 3 Zimmer Wohnung. Der Vermieter hat jetzt das Objekt verkauft und der neue Vermieter verlangt nun ab 1.11. mehr Miete.(er ist offiziell ab 1.11. der Vermieter). Nebenkostenabrechnung gab es hier noch nie, außer für Heizung, Strom und Wasser was ich an die Stadtwerke bezahle. Der Vermieter teilte mir gestern mit das ich halt ab 1.11 die neue Summe für Miete und Betriebskosten zahlen muss, er gibt mir bis Freitag (morgen) Zeit zuzustimmen. Ist das rechtes, muss ich gleich ab November mehr zahlen oder gibt es da fristen? Er legte mir auch nicht vor wo draus es halt für mich ersichtlich wäre wofür er mehr Betriebskosten verlangt.
    Vielen Dank und Lg

  • Zitat

    und der neue Vermieter verlangt nun ab 1.11. mehr Miete.(er ist offiziell ab 1.11. der Vermieter)

    Dann hat er vorher ohnehin nichts zu melden.

    Das ist so nicht rechtens und mußt Du auch nicht zahlen.

    Mieterhöhung bzw. Mierhöhungsverlangen muß in Textform und mit Begründung, z. B. Mietspiegel oder örtliche Vergelichsmieten, erfolgen. Dann muss dem Mieter eine Überlegungsfrist von 2 Monaten gewährt werden und die Möglichkeit eingeräumt von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

    Anpassung (Erhöhung) der Betriebskosten ist nur nach einer Abrechnung, ebenfalls in Textform, möglich. Falls vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

    Was genau ist denn in Deinem Mietvertrag zu Betriebskosten vereinbart?

    Entweder den exakten Wortlaut oder die entsprechende Seite als Bild, nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Ach so, lass Dir keinen neuen Mietvertrag aufschwatzen!

  • haha :D, sehr geil.

    Na da hast ja einen Vermieter erwischt, der mal keine Ahnung vom Mietrecht hat.

    Reintheoretisch brauchst du gar nicht darauf antworten, denn die Forderung ist einfach lächerlich, denn es gibt Fristen, es gibt Regelungen, es gibt Voraussetzungen usw. Pauschal die Miete erhöhen oder kündigen, geht nicht.

    Grundsätzlich ist es aber auch sinnvoll mit seinem Vermieter zu kommunizieren. Deshalb wäre eine kurze Antwort like "Ihrer Forderung entspricht den gesetzlichen Regelungen" vllt ratsam. Mehr nicht. Eine Rechtsberatung musst auch nicht durchführen.

  • Danke schon mal für die schnellen Antworten, Also ich zahle laut Mietvertrag eine Nebenkosten pauschale (Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundgebühren Müll, Gemeinschaftsstrom,Versicherungen, Antenne). Die Nebenkosten werden als Festbetrag geleistet. Ist eine Betriebskosten pauschale als Festbetrag vereinbart, bleiben Erhöhungen gemäß §560 BGB Vorbehalten. So steht es im Mietvertrag. In dem Schreiben von gestern bezieht er sich auf die Grundlage von §558 bis 559BGB das er berechtigt ist die Miete zu erhöhen. Und nun bin ich völlig überfördert weil ich keine Ahnung habe.

  • Ach ja und ich habe mit dem Vermieter gestern 1 stunde kommuniziert, aber er meint er hat recht und ich muss halt ab 1.11 mehr zahlen. insgesamt halt 95 Euro mehr, für mich mit Teilzeitjob und allein erziehend ist das eben viel Geld.

  • Danke schon mal für die schnellen Antworten, Also ich zahle laut Mietvertrag eine Nebenkosten pauschale (Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundgebühren Müll, Gemeinschaftsstrom,Versicherungen, Antenne). Die Nebenkosten werden als Festbetrag geleistet. Ist eine Betriebskosten pauschale als Festbetrag vereinbart, bleiben Erhöhungen gemäß §560 BGB Vorbehalten. So steht es im Mietvertrag. In dem Schreiben von gestern bezieht er sich auf die Grundlage von §558 bis 559BGB das er berechtigt ist die Miete zu erhöhen. Und nun bin ich völlig überfördert weil ich keine Ahnung habe.

    Betriebskostenpauschale kann der Vermieter anpassen (erhöhen) wenn er dies anhand einer fiktiven Abrechnung der letzten 12 Monate begründet. Die erhöhte Pauschale wäre denn mit Beginn des 3. Monats nach Zugang der Erhöhung zu zahlen.

    Normalerweise ist bei einer BK-Pauschale eine jährliche Abrechnung nicht vorgeschrieben.

    Der Bezug auf die genannten §§ ist ja richtig. Nur die Vorgehensweise diese zukünftigen Vermieters nicht.

    Weise also dieses "Erhöhungsverlangen" von Miete und Betriebskosten mit dem Hinweis das Herr XY a) zum Zeitpunkt des Verlangens noch gar nicht rechtmäßiger Eigentümer/Vermieter ist und b) er doch bitteschön die von ihm genannten §§ genau lesen möchte. Nicht nur die "Haupt-", sondern auch "Unterparagrafen".

  • insgesamt halt 95 Euro mehr, für mich mit Teilzeitjob und allein erziehend ist das eben viel Geld.

    keine Panik. Die Mehrkosten mussten zumindest in den nächsten Monaten nicht tragen. Ob er jedoch zukünftig die Miete RECHTMÄßIG erhöhen kann, steht auf einem anderen Blatt.

  • was denn?


    .......

    Lies noch mal gaaanz langsam, vorher evtl. Brille putzen und noch n Schelchen Heeßen schlürfen


    Zitat

    Ihrer Forderung entspricht den gesetzlichen Regelungen

  • Super, ihr seid klasse, jetzt bin ich wenigstens bisschen beruhigt. Also brauche ich zum 1.11 erstmal nicht mehr zahlen und wenn dann halt im übernächsten Monat oder?

    Danke für das Kompliment:o

    Die erhöhte Kaltmiete und/oder erhöhte BK-Pauschale wäre erst ab Januar 2016 zu zahlen. Sofern Dir noch im November 2015 ein Mieterhöhungsverlangen und eine Anpassung der BK-Pauschale zugeht. Vorausgesetzt diese sind formell korrekt.

    Melde Dich wieder wenn das erfolgt ist oder lass den Kram fachanwaltlich prüfen.

  • Lies noch mal gaaanz langsam, vorher evtl. Brille putzen und noch n Schelchen Heeßen schlürfen

    haha :D sehr gut. Jetzt habe ich es auch gesehen. Es soll natürlich heißen : "Ihrer Forderung entspricht NICHT den gesetzlichen Regelungen"

  • ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterbund.

    Da läuft es mir gerade eiskalt den Rücken runter. Wenn möglich, suche Dir einen Fachanwalt.

    Erfahrungsgemäß ist der Mieterbund bei "komplexen" Themen, wie Mieterhöhungen überfordert und berät teilweise auch falsch. Je nach Standort ist der Mieterbund auch schon bei den einfachsten Sachverhalten überfordert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Deshalb wäre eine kurze Antwort like "Ihrer Forderung entspricht den gesetzlichen Regelungen" vllt ratsam.


    Nee, wirklich nicht.:rolleyes:
    PS: Uups, wurde ja zwischenzeitlich bereits richtiggestellt.:cool:

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