Liebes Forum,
ich brauche echt Hilfe und hoffe, dass mir jemand fachkundige Auskunft geben kann.
Nach knapp 16 Jahren habe ich meine Wohnung gekündigt und nun droht mir die Hausverwaltung "Haus und Grund", dass man Schadensersatzansprüche gegen mich geltend machen will, da man angeblich die Wohnung nicht weiter vermieten könnte.
"Haus und Grund" bezieht seine Aussage darauf, dass es ein paar Bohrlöcher an der Wand gibt, sich Farbe auf Steckdosen befänden, eine Türdichtung gerissen sei, sich zwei Rostflecken auf dem Balkon befinden, etc.
Mittlerweile habe ich alles beseitigt, aber "Haus und Grund" rückt meine Kaution nicht raus und droht mir wie gesagt mit Schadensersatzansprüchen, da die Wohnung aufgrund dieser Schönheitsfehlern nicht neu vermietet würden könnte.
Kann von mir tatsächlich verlangt werden, dass ich einen "NEUBAU" nach 16 Jahren übergebe, der makellos ist?
Ist es nicht so, dass die gezahlte Miete auch genau solche Dinge abdeckt, sprich übliche Wohngebrauchsspuren nach solch einer langen Zeit?
Ich bin verzweifelt und hoffe, dass mir jemand eine Auskunft geben kann, ob es gesetzlich tatsächlich so ist, dass ich eine komplett sanierte Wohnung zu übergeben habe.
Zusätzlich muss ich noch erwähnen, dass im Mietvertrag ganz klar geregelt ist, dass ich bei EINZUG zu streichen habe, aber nicht bei AUSZUG!
(Wollte das flott noch anfügen, da "Haus und Grund" von mir auch verlangt, ich sollte die Wohnung neu streichen)
Vielen Dank für eure Hilfe!
MfG
Kessi