Beiträge von pabada

    Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Die Wohnung war damals Erstbezug und im Mietvertrag stehen alle bekannten "Starren Fristen", die, so wie es mir schon mitgeteilt wurde unwirksam sind.

    Selbstverständlich habe ich im Laufe der Mietzeit immer wieder neu gestrichen, kleine Reparaturen selbst durchgeführt und die Wohnung in Schuss gehalten.

    Es geht primär jetzt darum, dass der Vermieter mir unterstellt, die Wohnung sei nicht zu vermieten, da sich, wie schon im Beitrag erwähnt, sich ein paar Bohrlöcher in der Wand befanden, etwas Farbe auf den Steckdosen war, angeblich eine Lampe fehlte, ein paar Kratzer im Laminat sind, zwei Rostflecken auf dem Balkon waren, die Türdichtung der Haustüre etwas gerissen ist und ein stecknadelgroßer "Schaden" sich am Waschbecken befindet!

    Ich habe all diese "Schäden" selber beseitigt und trotz allem hält man mir vor, dass nach 16 Jahren die Wohnung nicht zu vermieten sei. Nach etwas Recherche im Internet steht auch, dass der VERMIETER für Erneuerungen, gerade nach 16 Jahren, aufkommen muss.

    Hierauf beziehe ich mich: § 535 BGB, bzw speziell Abs. 1 Satz 2

    All die Punkte sind doch ganz normale Abnutzungen über 16 Jahre und keine Schäden, die mir in Rechnung gestellt werden können, bzw der Vorwurf gemacht wird, man könne die Wohnung aus diesen Gründen nicht neu vermieten.

    MfG

    Kessi

    Liebes Forum,

    ich brauche echt Hilfe und hoffe, dass mir jemand fachkundige Auskunft geben kann.

    Nach knapp 16 Jahren habe ich meine Wohnung gekündigt und nun droht mir die Hausverwaltung "Haus und Grund", dass man Schadensersatzansprüche gegen mich geltend machen will, da man angeblich die Wohnung nicht weiter vermieten könnte.

    "Haus und Grund" bezieht seine Aussage darauf, dass es ein paar Bohrlöcher an der Wand gibt, sich Farbe auf Steckdosen befänden, eine Türdichtung gerissen sei, sich zwei Rostflecken auf dem Balkon befinden, etc.

    Mittlerweile habe ich alles beseitigt, aber "Haus und Grund" rückt meine Kaution nicht raus und droht mir wie gesagt mit Schadensersatzansprüchen, da die Wohnung aufgrund dieser Schönheitsfehlern nicht neu vermietet würden könnte.

    Kann von mir tatsächlich verlangt werden, dass ich einen "NEUBAU" nach 16 Jahren übergebe, der makellos ist?
    Ist es nicht so, dass die gezahlte Miete auch genau solche Dinge abdeckt, sprich übliche Wohngebrauchsspuren nach solch einer langen Zeit?

    Ich bin verzweifelt und hoffe, dass mir jemand eine Auskunft geben kann, ob es gesetzlich tatsächlich so ist, dass ich eine komplett sanierte Wohnung zu übergeben habe.

    Zusätzlich muss ich noch erwähnen, dass im Mietvertrag ganz klar geregelt ist, dass ich bei EINZUG zu streichen habe, aber nicht bei AUSZUG!
    (Wollte das flott noch anfügen, da "Haus und Grund" von mir auch verlangt, ich sollte die Wohnung neu streichen)

    Vielen Dank für eure Hilfe!


    MfG

    Kessi

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