Hallo Berny,
vielen Dank für deine Antwort.
Die Wohnung war damals Erstbezug und im Mietvertrag stehen alle bekannten "Starren Fristen", die, so wie es mir schon mitgeteilt wurde unwirksam sind.
Selbstverständlich habe ich im Laufe der Mietzeit immer wieder neu gestrichen, kleine Reparaturen selbst durchgeführt und die Wohnung in Schuss gehalten.
Es geht primär jetzt darum, dass der Vermieter mir unterstellt, die Wohnung sei nicht zu vermieten, da sich, wie schon im Beitrag erwähnt, sich ein paar Bohrlöcher in der Wand befanden, etwas Farbe auf den Steckdosen war, angeblich eine Lampe fehlte, ein paar Kratzer im Laminat sind, zwei Rostflecken auf dem Balkon waren, die Türdichtung der Haustüre etwas gerissen ist und ein stecknadelgroßer "Schaden" sich am Waschbecken befindet!
Ich habe all diese "Schäden" selber beseitigt und trotz allem hält man mir vor, dass nach 16 Jahren die Wohnung nicht zu vermieten sei. Nach etwas Recherche im Internet steht auch, dass der VERMIETER für Erneuerungen, gerade nach 16 Jahren, aufkommen muss.
Hierauf beziehe ich mich: § 535 BGB, bzw speziell Abs. 1 Satz 2
All die Punkte sind doch ganz normale Abnutzungen über 16 Jahre und keine Schäden, die mir in Rechnung gestellt werden können, bzw der Vorwurf gemacht wird, man könne die Wohnung aus diesen Gründen nicht neu vermieten.
MfG
Kessi