Neuer Durchlauferhitzer - von Gas auf Strom ?!

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich wohne seit Anfang August in meiner ersten Wohnung.
    Warmwasser läuft bei mit über einen Gas-Durchlauferhitzer, der aber schon bestimmt 20Jahre alt ist. Beim Einzug haben wir festgestellt das der Zünder kaputt ist. Das erhitzen funktioniert zwar ohne Probleme aber wenn ich das Gerät komplett ausschalten würde, wäre es nicht möglich ihn alleine wieder an zu machen. Eine Reperatur ist nicht möglich da es für so ein altes Gerät keine Ersatzteile mehr gibt.

    Gleich zu Anfang haben wir deshalb mit dem Vermieter gesprochen und nachdem wir gesagt haben dass für mich nur ein Gas-Gerät in Frage kommen würde hat der Vermieter mit etwas murren zugestimmt (Ein elektrisches Gerät wäre für den Vermieter in der Anschaffung zwar günstiger, für mich im Verbrauch jedoch deutlich teuer - wurde mir gesagt).
    Darauf hat man sich bei mir einfach nicht mehr gemeldet und nach mehreren Kontaktversuchen die sich über Wochen hingezogen haben, wurde mir erneut zugesagt dass ich ein neues Gerät erhalten würde.

    Nun hat mich heut der Handwerker angerufen weil er das Gerät austauschen möchte. Aber es soll nun doch ein Elektisches Gerät werden.

    Für die Wohnung habe ich eigentlich mein volles Budget ausgeschöpft und möchte ungerne mehr bezahlen.
    Meine Frage also, kann er einfach von Gas auf Strom umsteigen obwohl ich ja die Wohnung mit Gas gemietet habe ?

    Ich bedanke mich schonmal für die Antworten und hoffe ihr könnt mir helfen :)
    LG Lea

  • Hallo,

    was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag? Ist dort ein Gas-Gerät vereinbart, hast Du auch Anspruch darauf. Ist lediglich ein Durchlauferhitzer ohne Versorgungsart verzeichnet, kann der Vermieter Dir auch ein elektrisches Gerät montieren.

    Wie groß ist denn der Preisunterschied in der Anschaffung? Wenn der Vermieter Dir laut Vertrag auch einen elektrischen Erhitzer montieren darf, würde ich mich mit ihm dahingehend einigen, dass Du den Mehrpreis zum Gasgerät selbst trägst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Mietvertrag steht dazu leider garnichts. Nichtmal dass es einen Durchlauferhitzer gibt.
    Ist leider meine erste Wohnung, da hab ich mit dem was alles drinstehen sollte im Mietvertrag nicht so viel Ahnung. Aber im Nachhinein ist man immer schlauer :/

    Wie genau der Preisunterschied ist weis ich nicht. Werde noch mal mit dem Vermieter sprechen und hoffen dass sich das klärt.

    Danke.

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht dazu leider garnichts. Nichtmal dass es einen Durchlauferhitzer gibt.

    Gibt es vielleicht ein Übergabeprotokoll, in welchem der Durchlauferhitzer erwähnt ist?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Gibt es vielleicht ein Übergabeprotokoll, in welchem der Durchlauferhitzer erwähnt ist?

    Leider absolut nichts. Im Übergabeprotokoll stehen nur die Schlüssel die ich bekommen habe sowie die Mängel.

  • § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Ich kann daraus keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät erkennen.

  • Grundsätzlich gilt der Zustand der Mietsache bei Übergabe an den Mieter. Wenn dies nicht mehr zutrifft, kann der VM aufgefordert werden, diesen Zustand kurzfristig wiederherzustellen. Der finanziele Aufwand ist dabei unerheblich.
    Nach meinem Wissen ist die elektrische WW-Bereitung ~3x teurer als die mit Gas.

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