Hallo,
ich trete als Bürge für einen künftigen Mieter ein. Im Bürgschaftsvertrag stehen nun folgende Formulierungen:
"Die Bürgschaft ist finanziell in der Höhe unbegrenzt und gilt bis zum Ablauf der Verjährungs-
fristen der Verbindlichkeiten bzw. Forderungen."
Sollte es nicht eine Maximalhöhe geben und der Ablaufzeitraum das Ende des Mietverhältnisses sein?