Hausverwaltung vertauscht Schlüssel

  • Hallo sehr geehrte Nutzer,

    ich habe einen Fall, denn ich so noch nie erlebt hatte und im Internet auch nicht nicht finden konnte.

    Meine Hausverwaltung hatte mir bei Einzug 1 Satz von 6 Schlüsseln überreicht, der erste Satz von 3 Schlüssel direkt bei Einzug für die Wohnung und die Eingangstür überreicht, mit dem Hinweis, das alle für mich relevanten Bereiche damit aufgeschlossen werden könnten.
    Einige Zeit später erhielt ich den zweiten Satz Schlüssel für den Keller und die Tiefgarage. Ich wunderte mich, warum auf den zwei gleichen Satz Schlüssel, zwei verschiedene Nummern aufgeschrieben waren. Nachdem ist das Ansprach, wurde mir gesagt, alles normal, nur eine Unterteilung für Keller und Wohnung, obwohl es ja hieß, ein Schlüssel für alles.

    Erst nachdem ein neuer Nachbar einzog, haben wir den Fehler bemerkt, da der Wohnungsschlüssel meines Nachbarn, zu meinem Keller passte. Also nahm ich meinen Kellerschlüssel und versuchte mit mit meinem Nachbarn seine Haustür zu öffnen und siehe da, die Wohnung ging auf.

    Für mich hat sich das Vertrauen der Hausverwaltung in Luft aufgelöst und ich finde, Sie hat sehr grob Fahrlässig gehandelt. Habe ich da eine Möglichkeit, die Hausverwaltung oder den Vermieter dafür zu belangen.

  • Hallo,

    Ja, Du kannst die Hausverwaltung bis auf das letzte Hemd verklagen und Schadenersatz von mehreren tausend EUR fordern.

    Im Ernst: Was soll das? Die Hausverwaltung hat einen Fehler gemacht und die Sache nun vermutlich auch richtig gestellt. Ich weiß zwar nicht, was Du beruflich machst, aber ich würde mich wundern, wenn Du perfekt und fehlerfrei arbeitest.

    Dir ist ja offensichtlich nicht einmal ein Schaden entstanden, also wie willst Du da jemanden belangen.

    Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, kannst Du fristgemäß kündigen.

    Oder Du machst es einfach und baust einfach einen neuen Zylinder in die Wohnungstür ein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Für mich hat sich das Vertrauen der Hausverwaltung in Luft aufgelöst und ich finde, Sie hat sehr grob Fahrlässig gehandelt. Habe ich da eine Möglichkeit, die Hausverwaltung oder den Vermieter dafür zu belangen.

    Ob das nun grobe Fahrlässigkeit oder einfach nur Schussligkeit ist sei mal dahingestellt.

    2 Möglichkeiten:

    1. Vermieter bzw. HV auf den Fehler aufmerksam machen und die richtigen Schlüssel fordern.

    2. Zum nächsten Baumarkt fahren, neue Schließzylinder, für Keller und Wohnungstür, kaufen und gegen die vorhandenen austauschen. Die Originalen aufheben und bei Mietende wieder einsetzen.

  • Für mich hat sich das Vertrauen der Hausverwaltung in Luft aufgelöst und ich finde, Sie hat sehr grob Fahrlässig gehandelt. Habe ich da eine Möglichkeit, die Hausverwaltung oder den Vermieter dafür zu belangen.


    Ja, hast Du, aaber: zuerst die Kripo, den BND, die CIA und das FBI informieren!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!