Frage zu BK-Abrechnung und Mietkaution

  • Hallo,

    ich habe eine Frage.
    Folgender Sachverhalt.

    Mein Vater ist im Februar 2014 verstorben. Ich habe die Wohnung gekündigt und später ordnungsgemäß übergeben (Juni 2014).

    Letztes Jahr ( so Oktober) habe ich die Hausverwaltung angerufen, und wollte mich nach der Mietkaution erkundigen.
    Die Antwort war:
    Es müsse noch die BK Nachzahlung 2013 erfolgen und dann bis zur BK Abrechnung 2014 gewartet werden.

    So weit alles gut. Ich habe die Nachzahlung geleistet und gewartet. Die Abrechnung 2013 wurde mir sehr schnell (allerdings per mail) zugeschickt.


    Jetzt ist 2015, ich habe mich jetzt nach der BK-Abrechnung 2014 und Kaution erkundigt.
    Um es kurz zu machen:
    Seit Anfang September habe ich mindestens 10 mal angerufen. Mir wurde immer versprochen, dass ein Rückruf erfolgen würde (was nie eintrat) und angebliche Post, die noch am selben Tag verschickt werden sollte, ist auch nicht angekommen.

    Einmal habe ich als Antwort bekommen, dass die Mietkaution meinem Vater bereits ausgezahlt wurde, einen Belege wollte man mir auch zuschicken, was natürlich nicht erfolgte.
    (Anm.: Der Hauseigentümer ist 2011 insolvent gegangen, danach wurde das Haus insolvenzverwaltet und wohl wieder verkauft!? Vielleicht stimmt das ja mit der Mietkaution? Belege konnte ich im Nachlaß aber nicht finden).


    Meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?
    Anwalt? (wer zahlt die Kosten)- die Telfonanrufe kann ich nicht nachweisen!

    Zur Hausverwaltung kann ich nicht gehen, sie ist in einer anderen Stadt, das wäre für mich sehr aufwendig.


    Für Antworte bin ich dankbar.

    Schöne Grüße


  • Meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?
    Anwalt? (wer zahlt die Kosten)- die Telfonanrufe kann ich nicht nachweisen!

    Wie wäre es mal mit schreiben? Ich meine so richtig auf Papier, in Briefumschlag, dann zur Post und als Einwurfeinschreiben aufgeben.

  • meisterfisch:

    "... und dann bis zur BK Abrechnung 2014 gewartet werden."
    - Diese (falls sie das Kalenderjahr umfasst) müsste Dir bis spätestens 31.12.20015 zugehen.

    "Seit Anfang September habe ich mindestens 10 mal angerufen. Mir wurde immer versprochen, dass ein Rückruf erfolgen würde (was nie eintrat) und angebliche Post, die noch am selben Tag verschickt werden sollte, ist auch nicht angekommen."
    - Das sind die (heutzutage leider) üblichen Ausreden... wenn der Chef verlangt wird, ist der leider gerade in einer Besprechung...

    "Meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?"
    - Den 01.01.2016 abwarten.

  • Hallo,
    Danke fürdie Antworten,
    ja ich werde es mit Einschreiben schriftlich machen.

    Ich gehe mal stark davon aus, dass bis zum 31.12 keine Abrechnung vorliegen wird.
    Was kann ich dann machen?

    Gibt es bei der Rückzahlung von BK und Mietkaution auch eine Verjährungsfrist?

    Danke und schöne Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von meisterfisch (26. Oktober 2015 um 08:32)

  • Was hat es genau mit dem 1.1.2016 auf Termin auf sich?

    Ab dem Tag ist eine evtl. Nachforderung des Vermieter aus der Abrechnung für 2014 verfristet. Sprich eine evtl. Nachzahlung nicht mehr zu leisten.

    Ein evtl. Guthaben stünde Dir dennoch zu. Für dieses gilt die ganz "normale" Verjährungsfrist von 3 Jahren.

    Immer vorausgesetzt Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr.

    Über die Kaution hätte der Vermieter allerdings spätestens 6 Monate nach Mietende zumindest abrechnen müssen.

    Aber auch ich rate den 1.1.16 abzuwarten.

    Ist bis dahin keine Abrechnung zugegangen, den Vermieter nachweisbar auffordern diese binnen 2 Wochen zuzusenden. Kommt er dem nicht nach kannst Du die kompletten Vorauszahlungen für den Abrechnungszeitraum 2014 und natürlich die Kaution zurück fordern.

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