Hallo,
vielen Dank schonmal für die Mühe die Sie sich alle machen.
1. Es handel sich nicht um ein Studentenwohnheim
2. Im Vertrag steht folgendes unter §2 Mietzeit, 1.b)
"Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil zum Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werde. Für den Vermieter beträgt die Kündigungsfrist nach 5-jähriger Miete ....."
Und die genannte Klausel ist mit Schreibmschine neben die Überschrift gedruckt, hat also keine eigene Nummer.
der genaue Wortlaut ist:
"Kündigung ist nur zu Semesterbeginn also auf den 1.10. eines jeden Jahres möglich."
Mehr steht zur Mietzeit nicht drin was hier von Belang wäre.
Vielen Dank nocheinmal und beste Grüße