Sophie29
"Meine Mitbewohnerin möchte bis zum 3. April kündigen,"
- Wie bereits gesagt, alleine kann sie überhaupt keinen gemeinsamen MV kündigen.
"ich möchte jedoch in der Wohnung bleiben, und das Zimmer später wieder neu vermieten."
- DU möchtest vermieten...? Ich denke, Du bist selbst Mieterin...
"Nun möchte sie einen 3 monatigen Gehaltsnachweis von meinen Eltern,"
- Interessant... was geht Deine Mitbewohnerin die Einkommen Deiner Eltern an...?
"den muss sie mit der Kündigung einreichen."
- Wie bitte...?
"Da ich zurzeit aber im Krankenhaus liege und morgen operiert werde;"
- Ich wünsche Dir gute Besserung und anschliessend einen klaren Kopf.
"...und meine Eltern im Urlaub sind, gestaltet sich dies als schwierig."
- Nochmals: was geht Deine Mitbewohnerin die Einkommen Deiner Eltern an...?
"Wenn ich diesen Gehaltsnachweis nun nicht bis 3.4 einreiche, werde ich dann auch gekündigt,"
- WER sollte Dir denn kündigen? Du und die Mirbewohnerin haften gesamtschuldnerisch für die Mietezahlung.
"oder bedeutet es nur dass sie erstmal nicht kündigen kann?"
- Richtig, alleine kann sie das überhaupt nicht.
Ich glaube, sie meint mit "sie" in 90% der Fälle nicht ihre Mitbewohnerin, sondern ihre Vermieterin. Ich musste es auch 2x lesen.
Dann macht es auch Sinn.
Wenn ihr beide gleichberechtigte Hauptmieter seid, sucht dann nicht deine Vermieterin eine neue Nachmieterin?