Beiträge von nanni

    Hallo zusammen,

    in meinem Mietvertrag steht folgendes:

    1.1 Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2011 und endet am 31.07.2013.
    1.2 Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr, falls es nicht von einem der Vertragspartner unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum jeweiligen vertraglichen Ablauftermin gekündigt wird.

    9.1 Für eine Beendigung des Mietverhältnisses gelten die gesetzlichen Kündigungsvorschriften. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    9.2 Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus ist ausgeschlossen. § 568 BGB findet keine Anwendung.

    Die Frage:
    Ich würde nun gerne schon im Dezember zu Ende März kündigen, sodass ich ab April in eine neue Wohnung kann. Darf/Kann ich das? Oder kann ich tatsächlich immer nur zu Ende Juli kündigen und muss somit bis Ende Juli in der jetzigen Wohnung bleiben???

    Wie ich gelesen habe, sind Zeitmietverträge ohne Angabe von Gründen nicht mehr gültig. Wäre das in diesem Fall so?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

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