Aber da die Verwaltungskosten nicht zu den Nebenkosten zählen gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren? Und da wir in den letzten 3 Jahren die Verwaltungsgebühren über die Nebenkosten bezahlt haben, können wir diese nun auch rückwirkend wieder zurückfordern? Kann das sein?
Wir werden aus den unterschiedlichen Aussagen zu der Nebenkostenabrechnung und der Verjährungsfrist für die Verwaltungskosten einfach nicht wirklich schlau bisher.
Beiträge von baseman2009
-
-
Wir haben die Information von: Verwaltungskosten z
"Verwaltungskosten können mithin per Gesetz nicht als gleitende Umlage mit oder ohne jährliche Abrechnung auf die Mieter umgelegt werden § 556, 560 BGB. Zu Unrecht bezahlte Beträge können die Mieter zurückfordern (OLG Karlsruhe RE WM 88,204).
Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt jedoch 3 Jahre. Jede abweichende vertragliche Vereinbarung, die den Mieter zur Übernahme von Verwaltungskosten verpflichtet ist nach § 556 Abs 4 BGB unwirksam.Wenn wir innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung keinen Widerspruch eingelegt haben, haben wir dann auch keinen Anspruch innerhalb der 3 Jahre die Verwaltungskosten zurück zu fordern? Oder wie ist die Verjährungsfrist zu verstehen?
-
Ps: Wir haben jetzt irgendwo gelesen, dass die Verwaltergebühren die wir seit Anfang der Mietzeit (4 Jahre) bezahlt haben auch noch 3 Jahre im Nachhinein wieder zurück fordern können, obwohl die 12-monatige Einspruchsfrist gegen die Nebenkostenabrechnung schon abgelaufen ist. Kennt sich damit jemand aus?
Freuen uns über Antworten!
-
Hallo anitari!
Vielen Dank für deine Antwort!
Also geht der Widerspruch an den Vermieter (bzw. die Immobilienverwaltung) und nicht an die Hausverwaltung, obwohl wir die Abrechnung direkt von der Hausverwaltung zugesandt bekommen haben? Denn den Mietvertrag haben wir ja in Vertretung mit der Immobilienverwaltung abgeschlossen.Lieg ich da richtig :)? Ganz schön kompliziert...
-
Hallo liebe Community!
Ich habe keine relativ simple Frage, auf welche im Netz trotz zahlreicher Seiten keine Hilfe finden kann.
Wir waren das gesamte Jahr 2013 Mieter einer Wohnung. In der Zwischenzeit wurde uns die Nebenkostenabrechnung über die Hausverwaltung (d.h. nicht über den Vermieter) zugesendet.
Die Abrechnung enthält Fehler wie einen falschen Verteilerschlüssel für Heizkosten, als auch nicht zulässige Verwaltergebühren.
An wen richte ich denn nun den Widerspruch: Hausverwalter oder Vermieter?
Liebe Grüße
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!