Was ist denn im Mietvertrag zum Zustand der Wohnung vereinbart. Ist da nichts vereinbart bzw. keine Mangelfreiheit garantiert, sieht das rabenschwarz aus.
Hallo,
echt jetzt bist du wirklich der Überzeugung, dass im Mietvertrag eine Mangelfreiheit garantiert werden muss?
Oder ist es nicht eher so, dass der Mieter gerade bei Erstbezug Neubau von einer mangelfreien Übernahme der Wohnung, bzw. Wohnräume ausgehen kann.
Die Mängel sind ja optischer Natur
Was soll das nun bedeuten, dass aufgrund dessen der Mieter diese hinnehmen soll oder muss oder wie?
Dann lies mal hier:
http://www.mietemindern.de/dossiers/46
bei Einzug vorhanden und werden bei Einzug so im Übergabeprotokoll Eingang finden.
Und weil der Vermieter das so hineinschreibt soll der Mieter das so akzeptieren, ganz offen begehen wir jetzt eine weitere Ähra nach Bananenmietrecht, jetzt auch noch das Akkarinmietrecht??
Gruß
BHShuber