Beiträge von BHShuber

    Was ist denn im Mietvertrag zum Zustand der Wohnung vereinbart. Ist da nichts vereinbart bzw. keine Mangelfreiheit garantiert, sieht das rabenschwarz aus.

    Hallo,

    echt jetzt bist du wirklich der Überzeugung, dass im Mietvertrag eine Mangelfreiheit garantiert werden muss?

    Oder ist es nicht eher so, dass der Mieter gerade bei Erstbezug Neubau von einer mangelfreien Übernahme der Wohnung, bzw. Wohnräume ausgehen kann.

    Die Mängel sind ja optischer Natur

    Was soll das nun bedeuten, dass aufgrund dessen der Mieter diese hinnehmen soll oder muss oder wie?

    Dann lies mal hier:

    http://www.mietemindern.de/dossiers/46

    bei Einzug vorhanden und werden bei Einzug so im Übergabeprotokoll Eingang finden.

    Und weil der Vermieter das so hineinschreibt soll der Mieter das so akzeptieren, ganz offen begehen wir jetzt eine weitere Ähra nach Bananenmietrecht, jetzt auch noch das Akkarinmietrecht??


    Gruß

    BHShuber

    Ich hielt die Nebenkosten für unverschämt hoch und hatte eigentlich vor etwas dagegen zu unternehmen.

    Hallo,

    hahahahaaaaa nicht zu fassen!

    zunächst hat dir Köbes schon den Kopf gewaschen, nun noch von mir eines hinterher, ich hatte eigentlich vor etwas dagegen zu unternehmen, ja das einzig Richtige wäre gewesen, zu zahlen, doch hat man sich lediglich darauf verlassen dass man das wollte und sehr ungerecht empfindet dass man was zahlen muss, na ja morgen ist ja auch noch ein Tag oder übermorgen oder nächsten Monat oder ahhh scheiß drauf..........................

    Herrlich, eine versinndeutliche Spiegelung wie es um unserer Gesellsacht steht, mach weiter so das machst du super.

    Gruß

    BHShuber

    Vielen Dank für eure Einschätzung oder Tipps im Voraus!

    Hallo,

    dann lass das alte Teil rausmachen, lagere es im Keller und vor Auszug und Rückgabe der Mietsache nimmst du deine raus und lässt die alte wieder verbauen, sodass der Vorwurf der Veränderung der Mietsache vom Tisch ist.

    Könnte man mal selber auch drauf kommen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    aufgrund plötzlicher Arbeitslosigkeit war ich vier Monatsmieten im Mietrückstand und von 1500 Euro Kaution sind nur 1000 Euro bezahlt.

    Hallo,

    dreimal gelesen und noch nicht verstanden bis mir das Wort plötzlich aufgefallen ist, das passt aber nicht zu vier Monaten Mietrückstand und fehlender Beträge bei der Mietkaution, so plötzlich kann das gar nicht gewesen sein.

    Weiterhin steht im Kündigungsschreiben "Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags (gem. § 545 BGB) widerspreche ich hiermit vorsorglich.

    Ich wohne trotzdem weiterhin in der Wohnung und zahle pünktlich Miete.

    was dir aufgrund deines Fehlverhaltend nicht weiterhilft, der Weiterführung des Mietverhältnisses wurde widersprochen.

    Die Mietschuld und Kaution sind weiterhin noch nicht beglichen.

    Da wäre doch ein Ansatz zu erkennen oder? nicht?

    Wenn man nicht in der Lage ist diesen zu begleichen gibt es Ämter die einem dabei helfen damit man seine Wohnung nicht verliert, Jobcenter, Sozialbürgerhaus, Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, könnte in Form eines Darlehens einspringen aber dazu muss man sich dorthin begeben und nicht warten bis man aus der Wohnung fliegt.

    Ich hatte bisher keine neue Wohnung gefunden, aber würde jetzt doch bald gerne ausziehen

    Mit was, mit Hosenknöpfen oder wo sollen die finanziellen Mittel dafür herkommen und wenn die von irgendwo her kommen, warum begleicht man nicht seinen Mietrückstand?

    Habe ich eine Kündigungsfrist, oder kann ich einfach ausziehen, da mir sowieso gekündigt wurde?

    Und was wäre dann, dann bräuchte man deiner Meinung nach den Mietrückstand nicht mehr begleichen oder für die Kosten der Räumungsklage nicht aufkommen, am besten bei Nacht und Nebel, den Schlüssel schmeisst man dann in den Briekasten des Vermieters oder wie stellst du dir das vor???

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    wenn du es mal kapiert hast ist eine Kommunikation möglich.

    Für dich zum Verständnis, was ist eine Grunddienstbarkeit, ein Belastung in Form einer Grundschuld auf das Grundstück, das hat nichts mit Geld oder Finanzierung zu tun auch wenn du dir das noch so einbildest.

    Und damit wären wieder bei der Ausgangsfrage, muss ein Mieter kosten der Instandhaltung bezahlen? Nein muss er nicht, dass ist Aufgabe des Vermieters.

    Und wenn du mal Beiträge richtig lesen würdest, dann wäre dir aufgefallen, dass der Tenor des Beitrages dergleiche ist, lies nochmal, vielleicht hilft es ja.

    Gruß

    BHShuber

    Das ist jetzt aber mal abenteuerlicher Unsinn. Das weisst du besser.

    LIes hier:

    Die Umlagefähigkeit „vorbeugender“ Instandsetzungsmaßnahmen als Wartungskosten hat der BGH oft schon anerkannt (vgl. z. B. Urteil vom 7. April 2004, VIII ZR 146/03, zu II. 1.; Urteil vom 14. Februar 2007, VIII ZR 123/06, Leitsatz):

    Gruß

    BHShuber

    Abenteuerlich, so ein Quatsch.

    hallo,

    Die Umlagefähigkeit „vorbeugender“ Instandsetzungsmaßnahmen als Wartungskosten hat der BGH oft schon anerkannt (vgl. z. B. Urteil vom 7. April 2004, VIII ZR 146/03, zu II. 1.; Urteil vom 14. Februar 2007, VIII ZR 123/06, Leitsatz):

    Gruß

    BHShuber

    Wenn der Anspruch gegen dich besteht, dann hast du die Kosten zu zahlen. Ein Kostenvoranschlag muss er dir nicht vorher zu kommen lassen. Natürlich muss der Vermieter den Nachweis erbringen, das die Schadensbeseitigung, genau diese Summe gekostet hat und diese Kosten auch angemessen waren.

    Hallo,

    wenn denn dieser Anspruch besteht, hätte aber auch der Vermieter nach Auszug und Übernahme eine Frist zur Beseitigung des Schadens geben müssen, lies hier:

    ZITAT:Der Vermieter scheiterte mit seiner Klage vor allem deshalb, weil er dem ehemaligen Mieter keine Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hatte. Grundsätzlich besteht gemäß § 280 BGB ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Mieter seine Nebenpflicht aus § 546 BGB verletzt, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Nach § 281 BGB müssen jedoch die zusätzlichen Voraussetzungen vorliegen, nämlich eine Fristsetzung an den Mieter, den Schaden selbst zu beheben.

    Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter keine Frist gesetzt, sondern die Wohnung reinigen, die Schäden beheben lassen und die Kosten dem ehemaligen Mieter in Rechnung gestellt. Dumm gelaufen für den Vermieter, er bekam keinen Schadensersatz! ZITAT Ende

    Gruß

    BHShuber

    Muss diese Kosten nicht der Eigentümer (nicht mein Vermieter) des Weges zahlen?

    Hallo,

    das ist nicht zu beantworten denn hier fehlen wichtige Informationsbestandteile!

    Gemutmaßt werden könnte z. B. dass es sich um einen Weg handelt, auf den mehrere Grundschludeintragungen im Grundbuch eingetragen sind, dabei ist die Schuld als Grundstücksbelastung zu sehen und aufklärend in Form eine Geh- und Fahrtrechts.

    Angnommen, es besteht ein solche Geh- und Fahrrecht ist das als Nutzungsrecht anzusehen und wenn dem so ist, gibt es für die Instandhaltung aller Berechtigter vielleicht bereits eine Regelung, gibt es keine, dann gilt eine gesetzl. Regelung in der Form, dass jeder Nutzungsberechtige nach seinem Gutdünken den Weg Instand hält ohne die Beteiligung der anderen Berechtigten.

    Sind diese Kosten zur Instandhaltung des Privatweges Nebenkosten

    Das ist zu verneinen, weil dieser Privatweg kein Bestandteil der Mietsache ist. Für die Zuwegung zum Mietobjekt ist einzig der Eigentümer/Vermieter zuständig, die Kosten für wiederkehrende Instandhaltungarbeiten könnten wenn diese wirksam mietvertraglich vereinbart ist auf den Mieter abgewälzt werden, nicht allerdings Kosten zur Ansparung einer Instandhaltungsrücklage, du verstehst.

    Umgelegt werden dürften nur Kosten die bereits entstanden sind, hierüber muss mit den Vorauszahlungen des Mieters abgerechnet werden, in vorliegendem Fall sind aber noch keine Kosten entstanden, lediglich will man hier eine Instandhaltungsrücklage für die Instandhaltung des Weges ansparen und genau das ist nicht auf den Mieter umlagefähig.!

    Ich würde die Beteiligung an der Ansparung einer Rücklage für Instandhaltung des Weges schriftlich beim Vermieter zurückweisen, sollte der nicht einsichtig sein, dann eventuell einen Juristen damit bemühen.

    Gruß

    BHShuber

    Ja.

    Hallo,

    dann lass dich mal aufklären.

    Der Vermieter überlässt dem Mieter eine Wohnung zum alleinigen Gebrauch, die Wohnung geht während der Mietzeit in den Besitz des Mieters über, einen Schlüssel kann der Vermieter nicht verlangen es sei denn, der Mieter wäre damit einverstanden, dass der Vermieter einen Schlüssel zu seiner in Besitz genommenen Wohnung hat.

    So macht sich der Vermieter sollte er denn einen Schlüssel zur Wohnung haben ohne dass der Mieter hiervon Kenntnis hat, des Hausfriedensbruch schuldig, wenn er ohne dem Wissen des Mieters die Wohnung betritt!

    Auch hat der Vermieter keine rechtliche Handhabe, den Schlüssel trotzdem vom Mieter zu verlangen.

    Nun, dieser und vielleicht weitere Gründe könnten durchaus, je nach Tragweite des Empfindens des Mieters zu einer fristlosen Kündigung führen, sollten diese Umstände dem Mieter als untragbar erscheinen, jedenfalls kann der Mieter ordentlich kündigen, das wird dann wohl ein Richter entscheiden.

    So, nun überlege dir wie weit du als Vermieter hier gehen möchtest?

    Gruß

    BHShuber

    ich habe heute meine Schlüssel zu meiner neuen Wohnung erhalten und habe dann natürlich auch einige Sachen bemängelt, bei denen es hieß, dass diese so ins Protokoll aufgenommen werden, aber nicht beseitigt werden. Da frage ich mich, was muss der Vermieter beseitigen und was nicht?

    Hallo,

    nachdem du offensichtlich damit einverstanden warst, die Wohnung in diesem Zustand anzumieten, muss der Vermieter hier gar nichts, denn offensichtlich hat man den Zustand der Mietsache vorher besichtigt und auch akzeptiert.

    Rätselhaft ist mir, wie man so ein Loch, selbst wenn es gar nichts kostet überhaupt anmieten kann, diese Bude ist nicht im Ansatz annehmbar.

    Wenn du das noch erklären könntest und etwas belastenderes als das was du mit Anmietung akzeptiert hast könnte man vielleicht was zu sagen, doch dass hier löst nur noch Kopfschütteln aus.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    man kann alles Überinszenieren, Fakt ist die Dichtung ansich ist nicht im häufigen Zugriff des Mieters, ein Austausch ist keine Reparatur.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    auch wenn es sich erledigt hat, hier für dein Rechtsverständnis:

    Der Termin wird mit ausreichend Vorlauf zum Einrichten für die Bewohner angekündigt, entweder mittels Aushang oder vom Vermieter selbst, so kann der Nutzer der Wohnung sich darauf einstellen.

    Es wird eben auch die Möglichkeit geboten, einen individuellen Termin hierfür zu vereinbaren, sofern es wichtige Gründe gibt, streiten könnte man sich jetzt vortrefflich über die dann anfallende Anfahrtspauschale die aber nach eigenen Angaben für individuelle und Dritttermine gelten soll, so bleibt der Erst- und Zweittermin wohl Kostenfrei.

    Es ist dem Bewohner zu zumuten bei 2 Terminen zur Auswahl einen davon einzurichten.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    um was geht es dir denn genau?

    Es ist dir hoffentlich klar, dass diese umlagefähigen Neben- und Betriebskosten auch dann zu tragen wären, wenn du das Schwimmbad nicht benutzt und wenn auch der Vermieter das Schwimmbad nicht benutzen würde.

    Was der Vermieter hier macht ist simpel und einfach, die Nutzung des Gemeinschaftseigentums welches zum Teil auch ihn gehört, es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass dieses Schwimmbad ausschließlich von Bewohnern des Gebäudes benutzt werden dürfen, als Miteigentümer gehört der Vermieter zum berechtigten Personenkreis für die Nutzung des Gemeinschaftlichen Eigentums, hierfür trägt dieser Vermieter auch nicht umlagefähige Kosten die nicht auf den Mieter übertragbar sind.

    Desweiteren stellt sich die Frage ob durch die Nutzung des Vermieters mehr Kosten anfallen als die, die ohnehin für die Bereitstellung anfallen würden, ich denke nicht.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    hast du dir doch gerade selber beantwortet und meine Äußerung ist keine Theorie sondern rechtskonforme Praxis.

    Kannst du hier nachlesen, hier geht es auch um Fensterdichtung, aus Theorie mach Praxis.

    Fensterdichtung Kleinreparatur?


    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    da der Mietvertrag ab 01.12 läuft, und das mit dem 30.11. eine "freiwillige" Sache des Vermieters war, sieht das mit den Hotelkosten wohl nicht so rosig aus. Ich spreche einfach nochmal mit den Beiden. Hab gerade erfahren das meine Nachbarn in dem oberen Teil ihrer Wohnung noch nicht mal einen Boden haben, von daher sieht es bei uns ja doch schon fast wohnlich aus

    Hallo,

    du hast Recht, Mietbeginn ist das im Mietvertrag genannte Datum so bleibt ihr wohl auf den Kosten sitzen.

    Weiter würde auch ich in Anlehnung meiner Vorschreiber, das Gespräch mit dem Vermieter suchen, das was du da schreibst ist wahrlich kein Einzelfall allerdings dein Empfinden trügt dich nicht, es fehlt der Mietsache an zugesicherten Eigenschaften, d. h. wenn der Vermieter schlau ist, dann kommt er noch ein Stück weit entgegen.

    Ist die Mietsache in ihrer Eigenschaft nicht nutzbar oder eingeschränkt, dann ist eine Mietminderung möglich, doch hier solltest du gerade in Anbetracht des Neubaus in jedem Fall dir fachkundigen Rat in Form eines Fachjuristen für Mietrecht ins Boot holen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    bei dem ersten Bild, ist die Mitte der Regulator, den kann man drehen auf und zu, dreh den mal raus dann lüftet das Ding auch richtig, sollte es sich um eine Lüftungsanlage handeln ist die Zugöffnung und Abdeckung in Ordnung, sollte es sich aber um eine Zwangsentlüftung handeln, dann wäre diese Abdeckung grundfalsch hierfür gibt es Schlitzgitter.

    Nachdem aber die Öffnung rund ist, gehe ich von einer Lüftungsanlage aus und es ist nur zu wenig offen.

    Gruß

    BHShuber

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