Schwimmbad wird von Vermieter genutzt der nicht im Haus Wohnt

  • Hallo,

    die von mir bewohnte Wohnung liegt in einem Gebäude (Eigentümergemeinschaft, 15 Pateien ) mit Schwimmbad für die Bewohner, gabaut zu Begin der 70er als das wohl besonderer Luxus war. Heute treibt es unnötig die Nebenkosten hoch.

    Folgender Sachverhalt:

    meine Vermieterin wohnt nicht in diesen Gebäude, kommt aber 2 mal pro Woche um das Schwimmbad zu benutzen.

    Die Nebenkosten für dieses Bad wird auf die Bewohner (Eigentümer und Mieter gemischt) umgelegt.

    Habe ich als Mieter die anteilig auf meine Wohnung anfallenden Kosten für das Schwimmbad voll zu tragen, wenn die nicht in Haus wohnende Eigentümerin das Bad regelmäßig nutzt?

    wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.

    Danke im Voraus

  • Hallo,

    na klar hast du die Kosten zu tragen, wer denn sonst, wenn nicht die Bewohner?

    Du kannst ja deinen Vermieter auffordern, das Schwimmbad nicht mehr zu benutzen. Ob das deine Kosten reduziert, wage ich allerdings zu bezweifeln.

    Gruß

    H H

  • Sorry, das hört sich irgendewie lächerlich an? Welchen Grund willst du angeben, diese Nebenkosten nicht zu tragen? Du hast dich doch vertraglich dazu verpflichtet nehme ich an?

    Ob die Vermieterin das Bad benutzen darf ist eine andere Frage, würde ich denken. Du darfst es ja wohl jedenfalls auch benutzen?

  • Hallo,

    um was geht es dir denn genau?

    Es ist dir hoffentlich klar, dass diese umlagefähigen Neben- und Betriebskosten auch dann zu tragen wären, wenn du das Schwimmbad nicht benutzt und wenn auch der Vermieter das Schwimmbad nicht benutzen würde.

    Was der Vermieter hier macht ist simpel und einfach, die Nutzung des Gemeinschaftseigentums welches zum Teil auch ihn gehört, es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass dieses Schwimmbad ausschließlich von Bewohnern des Gebäudes benutzt werden dürfen, als Miteigentümer gehört der Vermieter zum berechtigten Personenkreis für die Nutzung des Gemeinschaftlichen Eigentums, hierfür trägt dieser Vermieter auch nicht umlagefähige Kosten die nicht auf den Mieter übertragbar sind.

    Desweiteren stellt sich die Frage ob durch die Nutzung des Vermieters mehr Kosten anfallen als die, die ohnehin für die Bereitstellung anfallen würden, ich denke nicht.

    Gruß

    BHShuber

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