Beiträge von BHShuber

    Hallo in der Runde.

    Folgendes Problem:

    Der VM weigert sich dieses Jahr, die Verbrauchswerte der HKV abzulesen, ebenso die Zählerständer der Wasseruhren.

    Bisher hat dies eine Fremdfirma gemacht.

    Wie würde sich das auf die BK Abrechnung (2014) auswirken?

    Darf der VM die HK einfach nach der Wohfläche berechnen, ich glaube aber nicht.

    Bei Wasser, glaube ich, dürfte er dies schon. Aber, da ja jede Wohnung eigene Wasseruhren hat, dürfte ja auch nicht einfach den Abrechnungsschlüssel ändern.

    Eine Mitteilung seitens des VM ist bisher nicht erfolgt.

    Danke.

    Gruß

    Andy

    Hallo,

    na dann liest man die selber ab und wenn das nicht möglich ist, lässt man ablesen und fordert die Kosten hierfür über Mieterverein oder Rechtsanwalt beim Vermieter ein, wenn der sich weigert.

    Die Heizkostenabrechnung möchte ich gerne sehen, in Ausnahmefällen, wenn keine Ablesung stattgefunden hat, kann der Vermieter nach Gradtagszahlentabelle abrechnen, dies würde aber für dem Mieter bedeuten, dass dieser pauschal 15% der Heizkostenrechnung abziehen darf.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Frage:

    Wer ist der Vermieter?

    Wurde die Wohnung in diesem Zustand angemietet?

    Wie lange wohnt man schon dort?

    Warum fährt man nicht einfach in einen Baumarkt und holt sich Schaumstoffdichtband welches man wieder ablösen kann, zumindest wäre dann gewährleistet, das Zimmer zu benutzen.

    Für alles weitere gibt es Mietervereine und Rechtsanwälte.

    Gruß

    BHSHuber

    Naja, jetzt artet es in eine Grundsatzdiskussion aus. Jedoch ist Wohnen ein Grundbedürfnis und somit nur zum Teil freie Marktwirtschaft. Dazu hat der Gesetzgeber gesetzliche Regelungen getroffen, die dem Mieter schützen. Jedoch "wo kein Kläger, da kein Richter". Wenn die Mieter es hinnehmen, dann kann man nichts daran ändern und die Ortsüblichkeit steigt dadurch schneller, als normal.

    Der Tatbestand der Mietpreisüberhöhung liegt jedenfalls vor, wenn 20% über der Ortsüblichkeit verlangt wird UND eine Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen erfolgt. Das ist ja hier scheinbar der Fall, so dass man dagegen vorgehen könnte. Siehe hier zu § 5 WiStG.

    Der Wucher wird in § 291 StGB regelt. Auch dagegen kann man vorgehen. Somit ist es nicht ganz richtig, dass der Vermieter verlangen kann, was er möchte. Bzw. er kann es schon, er hat jedoch im Zweifel und bei einer Klage schlechte Aussichten.

    Hallo Troffer,

    das ist auch alles richtig, doch bitte zitiere die Stelle im Gesetzestext in dem geschrieben steht, dass der Interessent gezwungen ist einen solchen Wohnraum anzumieten.

    Es ist immer noch eine freie Willensentscheidung desjenigen der ersucht eine Wohnung, Zimmer, Moloch anzumieten, Grundsatz hin oder her.

    Gruß

    BHShuber

    1. ich kenne beide Seiten, die des Mieters und des Vermieters aus Erfahrung
    2. mir wäre ein gutes Verhätnis zum Mieter wichtiger und mir wäre auch wichtiger meine Wohnung nicht vergammeln zu lassen.
    3. klar will jeder in die Stadt. Hier gibts Arbeitsplätze. Und ein paar Leute die sich dumm und dämlich verdienen an den Mieten. Ist freie Marktwirtschaft, ich weiß. Kann man nichts gegen sagen. Aber haben Sie nicht vorhin etwas von Egoismus und eigener Vorteil und was für eine Gesellschaft wäre das ... geredet? Ist es das nicht, wenn man weiß, dass tausende eine Wohnung suchen und man bietet ein vergammeltes Zimmer zum Wucherpreis an? Es ist freie Marktwirtschaft, aber ich finde man muss sowas einfach trotzdem nicht tun.

    Hallo,

    das ist Ihre freie und subjektive Meinung, heißt aber nicht, dass man damit alle anderen über den Kamm ziehen muss.

    Und es ist jedem freigestellt, so ein vergammeltes Zimmer für viel Geld anzumieten, gezwungen ist niemand nirgendwo!

    Gruß

    BHShuber

    Sie haben mich völlig missverstanden. Ich will nichts vertuschen und auch nicht egoistisch handeln. Ich weiß ich bin selbst schuld, wenn ich doppelt zahlen muss und das nehme ich auch hin. Trotzdem komme ich auf dauer damit billiger weg, als in der Wohnung zu bleiben. Ich will nur dagegen vorgehen, dass Menschen die Leute ausnutzen, weil Wohnungsnot herrscht. Schonmal davon gehört was in München gerade abgeht? Und wenn jemand 75% über dem Mietspiegel bei einer Wohnung in keinem guten Zustand ist, dann finde ich das unerhört. Und damit handle ich nicht egostisch, denn ich habe damit jetzt nichtsmehr zu tun.
    Außerdem will ich meiner Vermieterin das im freundlichen sagen, ich fürchte nämlich sie ist sich dessen nichtmar richtig bewusst, bzw. hat keine Ahnung wie viel Geld man als Student so hat. Ich kenne genug die zur Zeit zu zweit ein Zimmer nehmen hier. Und dann nimmt man halt auch Wohnungen mit so absurd hohen Mieten (Wucher!). Wie gesagt, mir könnte es egal sein, ich wohne hier nichtmehr lange.

    Ich wünsche trotzdem schöne Grüße

    Hallo,

    das ist aber nicht das Problem des Vermieters!

    Sie haben doch gewusst was der Wohnraum kostet, es stand Ihnen jederzeit frei, sich eine billigere Bleibe zu suchen.

    Unrechtsbewusstsein, komplette Fehlanzeige!

    Ich komme übrigens aus München, solange jemand Wohnungen zu qm-Preisen höher als 20,00€ bezahlt um in der Innenstadt zu wohnen ist das freie Marktwirtschaft, niemand wird gezwungen das zu tun.

    Wir sprechen uns in ein paar Jahren wieder, vielleicht und der Wunsch ist aufrichtig, sind Sie dann Vermieter, jede Wette, Sie nehmen was Sie bekommen können.

    Gruß

    BHShuber

    Danke erstmal für die vielen Antworten. Wenn ich ihr euch fragt warum ich das machen: wir haben als WG eher zufällig eine Wohnung gefunden, die billiger und besser ist als unsere, jedoch müssten wir 2 Monate doppelt Miete zahlen. Unsere Vermieterin ist zumindest was das betrifft normalerweise zuvorkommend und sagt, wenn wir jemanden neues finden, der gleich einziehen kann, dann müssen wir nicht doppelt zahlen.

    Nun ist die Miete in unserer bisherigen Wohnung übertrieben hoch (weshalb wir auch ausziehen wollen). Nun haben wir einige neue Nachmieter gefunden, jedoch hat sie entgegen der vorherigen Abmache die Miete nochmal so extrem erhöht, sodass fast alle wieder abgesagt haben.

    Ich weiß, dass sie im Recht ist und wir quasi selbst schuld sind, dass wir so kurzfristig aus der Wohnung raus wollen. Aber nichts desto trotz finde ich es total unfair und eine Abzocke, dass die Vermieterin so viel Geld für eine kleine Wohnung, die in keinem guten Zustand ist, verlangt und es voll ausnutzt, dass in Stuttgart die Wohnugen insbesondere für Studenten so knapp sind.

    Ich habe nicht vor rechtlich gegen sie vorzugehen, aber ich möchte ihr stichhaltig klar machen, dass die Miete, die sie verlangt, völlig übertrieben ist und wir deshalb auch kaum Nachmieter finden (wir haben sogar sehr geeignete gefunden, die die Wohnung trotzdem nehmen würden, aber sie will mehr Bedenkzeit und "mehr Auswahl"). Und ich finde es einfach unmöglich, dass es Menschen gibt, die eine solche Wohnsituation so ausnutzen. Ihre neu verlangte Meite ist im Vergleich mit dem Mietspiegel Wucher. Und bisher war sie auch viel zu hoch.

    Und daher auch die andere Frage, sie will sicher nicht, dass wir die Wohnung in diesen 2 Monaten untervermieten. Wenn ich das richtig verstehe, dürfen wir das auch ohne ihre Einwilligung nicht.

    Hallo,

    deshalb meine Frage, was will man damit erreichen?

    Aha, hier geht's darum, wieder mal einen Vermieter zu diskreditieren weil man nicht doppelt Miete zahlen möchte.

    Was für eine Gesellschaft, wie wäre es gewesen, wenn man weniger Energie darauf verwendet hätte, das eigene Verschulden zu vertuschen und dafür etwas zu erfinden was einen Vermieter in ein schlechtes Licht dastehen lässt, sondern mehr Energie ins Hirnkastl gesteckt hätte um nach zu denken, warum man seiner eigenen Unfähigkeit aufgelaufen ist.

    Anspruchsdenken, Egoismuss, der Mensch handelt ausschließlich nur noch, wenn er zu seinem eigenen Vorteil handelt, die Belange und Rechte Andere interessieren in dieser Zombiegesellschaft nicht, Hauptsache man kommt damit durch!

    Auch eine Auffassung!

    Weniger freundliche Grüße

    BHShuber

    hallo danke vorab für die info.

    also wir haben irgendwie das gefühl das die Dame vom Gutachter mit der Vermieterin befreundet ist und das gutachten deshalb nicht okay ist.

    ich habe mich heute mit dem anderen Mieter unterhalten in dessen Wohnung die Dame ebenfalls war und auch kein schimmel fest gestellt hat. obwohl da schimmel vorhanden ist. hinzu stieß eine weitere Anwohnerin die uns erklärte das sie auch zur aussenwand schimmel hat das dieses aber jedes mal über getüncht wurde erst vor kurzem wieder.

    und viele Vormieter haben ebenfalls über schimmel geklagt. es heißt aber laut gutachten das wäre mangels lüften und heizen. im sommer stehen die fenster bei uns immer auf kip es ist ja warm draussen.
    ich muss zugeben das über die Sommertage die tapete trockner geworden ist.
    es ist immer nur zum frühjahr hin
    verstehe auch nicht das 2 Mieter über schimmel an der selben wand klagen in zwei verschiedenen Wohnungen, aber gesagt wird das da nix ist. bilden wir Mieter uns das ein? kann da gerne auch noch bilder hoch laden.

    Hallo,

    dann tut euch zusammen und holt euch aus der Apotheke einen Schimmelschnelltest, gibt's auch im Internet, Abstrich von der Wand, Schälchen in verschiedenen Zimmern aufstellen, verschließen und zurück ins Labor schicken, kostet ca. 110€ mit anschließender Bewertung des Schimmels, der Art und wie zu bekämpfen, somit ist dann der Beweis erbracht.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    ich habe ein Frage bezüglich der Höhe einer Miete im Vergleich zum Mietspielgel.

    Zunächst kurz die Situation: ich wohne in einer WG in Stuttgart, wir sind zu dritt und haben jeweils einen Einzelvertrag in welchem das jeweilige Zimmer als benutzter Wohnraum sowie Küche/Bad/Speisekammer zur gemeinschaftlichen Nutzung aufgeführt sind.

    Im Stuttgarter Mietspiegel (hier) ist für eine vergleichbare Wohnung eine Miete von 7,40-9,70€/m² aufgeführt (wobei ich von guter Ausstattung ausgegangen bin, die Ausstattung ist hier aber maximal durchschnittlich).
    Wie berechne ich nun bei derartigen Einzelverträgen den Preis pro Quadratmeter? Gehört da nur mein Zimmer dazu oder gehören auch z.B. 1/3 von den gemeinschaftlich genutzten Räume dazu? Je nachdem wie man es auslegt, ist dann die Miete über 20% des Mietspiegels (was eine Mietpreisüberhöhung wäre) oder sogar über 50% (was ja gar Wucher wäre).

    Die nächste Frage ist, was sich daraus für Konsequenzen ergeben. Im Mietrechtlexikon (hier) habe ich gelesen, dass man prinzipiell ein Rückforderungsanspruch hat, wenn die Miete über den 20% liegt. Ist dies theoretisch möglich? Ich muss dazu anscheinend nachweisen, dass die Miete entsprechend deutlich über dem Mietspiegel liegt und dass in der Stadt ein Mangel an Wohnungen herrscht, was der Vermieter mit der Höhe der Meite ausnutzt. So habe ich das jedenfalls verstanden.


    Eine andere Frage ist, ob mir der Vermieter verbieten kann, eine Wohnung für eine kurze Zeit unterzuvermieten. Wenn ich das richtig verstanden habe, braucht er dazu einen guten Grund (die Person muss unzumutbar sein). Und kann der Vermieter soetwas vertraglich verbieten?

    Ich danke für jede Hilfe!

    Hallo,

    was möchte man damit erreichen.

    Bei überhöhter Wuchermiete nach Ausnutzung einer Notlage, weil zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht, besteht für den Vermieter höchstens ein Bußgeld, doch kostet es noch viel mehr Geld das durchzusetzen.

    Untervermietung braucht der Vermieter nicht zu dulden, für den Mieter besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Vermieter die Untervermietung untersagt.

    Vielleicht solltest du in Sinne einen normalen Zusammenlebens in der Gesellschaft dieses nutzen, damit der Vermieter wieder Ruhe hat und zwangsläufig auch du.

    Gruß

    BHSHuber

    Ich habe zum 01. August 2013 einen Tiefgaragen-Stellplatz angemietet. Mein Vermieter ist nicht Eigentuemer, vielmehr selbst Mieter eines Bueros im Gebauede inkl. des genanten Stellplatz. Der Stellplatz befindet sich nicht im gleichen Gebauede meiner Wohnung, d.h. es liegt ein eigener Mietvertrag vor.
    Laut Mietvertrag belaeuft sich die monatliche Miete auf 100 Euro, im Mietvertrag steht der Zusatz "Darin sind alle Kosten enthalten."
    Nun hat sich mein Vermieter an mich gewendet und fordert Nachzahlung der Nebenkosten fuer 2013 und 2014, Zitat:
    "Wir haben von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen. Hier gibt es für den Posten Tiefgarage eine Nachzahlung von106,60 Euro netto unnd für das Jahr 2014 wird es eine Nachzahlung von 297,56 Euro netto geben."
    Kann mein Vermieter diese Nebenkosten nachfordern, obwohl laut Vertrag alle Kosten bereits im Mietzins enthalten sind?
    Danke vorab!

    Hallo,

    die Antwort ist nein!

    Zudem würde ich einmal fragen ob der Vermieter, der ja selber Mieter ist, überhaupt eine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung von seinem Vermieter hat, dann wird der gleich mal ein wenig blutleer im Gesicht.

    Es gilt das was im Mietvertrag mit dir vereinbart ist, selbst in München bekommt man für 100€ mtl. eine Einzelgarage, ist der Boden vergoldet, sag mal?

    Gruß

    BHShuber

    Hallo
    Ich habe einen Mietenvertrag von 1.11.2014 bis 1.4.2015 für eine kleine Zimmer unterzeichnet
    Ich habe durch eine Mietenagentur alles gemacht, dafür ich habe zu der Agentur Ca. 400 EUR bezahlt
    Nun die Vermieterin hat mir gesagt dass ich nur bis 1.2.2015 bleiben kann weil sie die Wohnung verkauft hat
    Kann mir jemand empfehlen, was zu tun ist?
    Vielen Dank in Voraus

    Luis

    Hallo,

    definiere bitte Wohnungsagentur, handelt es sich hier um einen Vertrag zur Miete auf Zeit????

    In diesem Fall sofort die Agentur darüber informieren, damit Ersatzwohnraum beschafft werden kann, die Vermieterin hat das der Agentur wohl nicht mitgeteilt, dass die Wohnung verkauft wurde.

    Ich gehe davon aus, dass das kleine Zimmer voll möbliert ist?

    Gruß

    BHShuber

    Liebe Forumsmitglieder,

    bei unserer Nebenkostenabrechnung tauchen einige Unstimmigkeiten auf, wegen denen ich unsere Objektbetreuerin auch per email freundlich kontaktiert habe. Telefonisch habe ich ebenfalls nachgefragt, leider war sie laut Zentrale nicht erreichbar. Leider glänzt diese nicht gerade dadurch, dass sie gut erreichbar ist und auf anfragen zeitnah antwortet. Die Einsicht in die Orginalbelege beispielsweise kann ich ja nur einfordern, wenn ich sie tatsächlich erreiche.

    Ich möchte nun ebenfalls freundlich aber bestimmt die Hausverwaltung unter Zugzwang setzten, sich mit der Abrechnung und meinen Anliegen (Offene Fragen, Orginalbelege, Energieausweis) auseinanderzusetzen indem ich Widerspruch einlege. Mangels Originalbelegen kann ich dies jedoch nicht aufgrund der abgerechneten Posten.

    Meine Frage ist nun :
    Kann ich einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen mit der (vorgeschobenen)formalen Begründung, dass eine Zählernummer beim Gasverbrauch nicht angegeben ist. Es handelt sich allerdings um den Gasverbrauch des gesamten Objekts (Zentral beheizt). Unser Kostenanteil ist korrekt nach Ablesewerten der Heizkörperzähler und Warmwasseruhr herausgerechnet.

    Eine weitere Frage zu der ich gerne euren Rat hätte wäre folgende:

    Es handelt sich beim Objekt um ein frisch saniertes Mehrfamilienhaus mit insgesamt ca. 1200m² Wohnfläche. Der Energiebedarf im Gesamtdurchschnitt nach der Jahresrechnung (die erste nach Sanierung, also keine Vergleichsmöglichkeit) beläuft sich auf 208 kWh/(m² Jahr). Vor der Kernsanierung kamen wir in diesem Gebäude für unsere eigene Wohnung (damals noch Gasetagenheizung) auf 210 kWh/(m² Jahr), also quasi gleichviel.
    Meine Vermutung ist, dass entweder ein falscher Gasverbrauch angegeben ist (Dafür bräuchte ich die Originalbelege, siehe Frage oben),
    oder die Heizungsanlage falsch eingestellt ist. In letzterem Fall, wäre ich (und die anderen Mieter) verpflichtet die hohen Heizkosten zu tragen, oder kann man dem Vermieter vorwerfen, dass er seiner Wartungs/Instandhaltungsverpflichtung nicht nachgekommen ist?
    Wie könnte ich ausserdem vorgehen, um nachzuweisen, dass die Heizanlage falsch eingestellt ist?

    Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich wiedergeben, falls nicht, fragt bitte nach.

    Viele Grüße

    Hallo,

    die alles entscheidende Frage ist, was will man damit bezwecken?

    Der Vermieter könnte auf Bitten des Mieters, Originalbelege zusenden, natürlich gegen eine angemessene Gebühr für die Kopien.

    Was aber fängst du mit diesen Kopien an, geht es dir grad ums Recht haben oder eine Möglichkeit zu finden, eine Nachzahlung nicht leisten zu müssen oder wie darf man das alles verstehen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    es kommt in der Tat darauf an, was in der Güte- oder Hauptverhandlung beim Amtsgericht herauskommt.

    Zunächst wäre es sehr sinnvoll, sich mit dem Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in Verbindung zu setzen, die Kontaktdaten bekommt man im Sozialbürgerhaus oder JOBCENTER.

    Gruß

    BHShuber

    Bei mir hat der Vermieter unmittelbar vor der Übergabe mit seinem Hund erst einmal einen Spaziergang gemacht (wohnt im gleichen Haus und hatte mir ein Zimmer vermietet) um kein Protokoll zu machen.. Jetzt möchte er nachdem er mir nach nur 1 Monat (Mietzeit also 4 monate) grundlos gekündigt hat auf meine Kosten tapezieren und streichen, bzw das von der Kaution abziehen. Angeblich weil das Zimmer "veraucht" sei. (Angeblich wurde auch das Treppenhaus beim Umzug beschädigt, was natürlich Quatsch ist.)
    Der Hintergrund ist, das er selbst raus muss und das Zimmer zuvor in Rosa gestrichen hatte. Das muss er jetzt wohl in neutraler Farbe übergeben (er wird demnächst geräumt )
    Wie reagiere ich darauf? Sollte ich mitteilen das das nicht zulässig ist, oder Klage ich nach Mahnung einfach auf Rückzahlung und kläre das dann gerichtlich? ( Vermieter ist, wie ich inzwischen erfahren habe ein Polizei- und Gerichts-bekannter Betrüger ).

    Frank

    Hallo,

    eigentlich bleibt nur noch die Klage auf Herausgabe der Kaution.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ihr habt einen gültigen Mietvertrag, eine einseitige Auflösung vor Mietbeginn ist nur mit einer Frist von 3 Monaten möglich.

    Wenn ihr den Einzug durchziehen wollt, muss der Vermieter das ausreichend begründen, kann er das nicht, ist er den ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand geschuldet, d. h. er muss die Mängel beseitigen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    der Vermieter kann die Anschaffungs- und Installationskosten der Sat-Anlage nicht auf den Mieter umlegen!

    Allenfalls die Kosten für eine Wartung und wiederkehrende Betriebskosten können umgelegt werden, somit wäre eben die Anschaffung vom Tisch.

    So, nun ist es eine finanzielle Sache, denn der Mieter ist gezwungen, sich einen SAT-Receiver zu kaufen, damit er überhaupt Fernsehen kann.

    Gruß

    BHShuber

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