Heizkosten geschätzt trotz Meßgerätem

  • Hallo zusammen,

    im Oktober 2012 habe ich gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin eine Mietwohnung bezogen.
    Gestern haben wir unsere Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Januar-Dezember 2013 erhalten. Zu unserer Verwunderung betrug die Nachzahlung "nur" 150€, obgleich wir eher von einer Rückzahlung ausgingen. Grund für eine erwartete Rückerstattung ist, dass wir uns auf Grund der Berufe und einem damailigen Abendstudium sehr selten in der Wohnung aufhalten und wenn dann auch nicht stark heizen. Zu dem kommt, dass die Dachgeschosswohnung bei Sonnenschein sehr lange warm bleibt und sich tagsüber eine Beheizung kaum lohnt. Die Argumente sehe ich aber eher als nachrrangig an.

    Nun wurde vor zwei Monaten unsere Zähler an den Heizkörpern gewechselt, zuvor waren bereits welche mit einer Funk Funktion installiert. Grund war hier der Wechsel des Dienstleisters der für die Ablesung zuständig ist.

    Bei der genannten Nebenkostenabrechnung wurde unser Verbrauch jedoch komplett geschätzt. Nach heutiger Nachfrage beim Vermieter aus dem Grund, dass im Jahre 2013 die o.g. Firma beauftragt wurde, die aber unsere Geräte nicht per Funk auslesen konnte. Laut Aussage des Vermieters wurden die Geräte im Haus dafür bereits Anfang des Jahres gewechselt (ich gehe davon aus, dass er Anfang 2013 meint, eine Nachfrage war nicht mehr möglich da er abrupt auflegte). Bei uns in der Wohnung wurden diese Geräte jedoch nicht gewechselt. Angeblich weil wir nicht angetroffen wurden, wobei ich mich nicht an den bekannten Aushang im Flur nicht erinnern kann und bisher haben wir solche Termine auch stets wahrgenommen. Der Vermieter konnte mir auch nicht sagen wann wir darüber informiert wurden. Er meldete sich im Vorfeld diesbezügluch jedoch nicht bei uns. Er verwies mich an die Firma die nun dafür zuständig sei, obowhl er in den Unterlagen der Abrechnung als Ansprechpartner angegeben wurde.

    Meine eigentliche Frage ist nun, hat der Vermieter nicht die Pflicht auf einen Wechsel der Meßgeräte hinzuweisen und wenn niemand in der Wohnung angetroffen wird zumindest einen zweiten Versuch zu unternehmen? Und ist es richtig, dass man 1 1/2 Jahre ins Land ziehen lässt ehe die Geräte dann endlich ausgetauscht werden?

    Ich möchte nur wissen welche Pflichten Mieter und Vermieter in diesem Fall haben. Mir geht es auch nicht um die 150€ Nachzahlung sondern vielmehr darum, dass ich eher eine Pflichtverletzung des Vermieters sehe, da er sich durch die mangelnde Kommunikation uns wirtschaftlich benachteiligt und wir im Endeffekt Kosten tragen müssen die geschätzt werden. Der Verbrauch in den anderen Mieteinheiten dürften im Vergleich deutlich höher sein, da besonders Rentner und Familien in den anderen Einheiten leben.

    Über eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar, ehe ich mich an andere Instanzen wende.

    Viele Grüße und danke

  • Hallo,

    bei geschätzen Werten nach Gradtagszahlen, muss sich der Vermieter einen pauschalen Abzug in Höhe von 15% der Nachzahlung für die Heizkosten gefallen lassen.

    Unter Umständen ist die ganze Abrechnung formell nicht wirksam, vermutlich weis das der Vermieter auch, deshalb hat er das Gespräch so jäh unterbrochen.

    Heizkostenabrechnung ? Bei gesch

    Gruß

    BHShuber

  • Unter Umständen ist die ganze Abrechnung formell nicht wirksam, vermutlich weis das der Vermieter auch, deshalb hat er das Gespräch so jäh unterbrochen.


    Wäre latürnich eine Möglichkeit. Bei "dubiosen" HK-Abrechnungen können m.W. bis zu 15% vom Rechnungsbetrag (nicht v.d. Nachzahlung) abgezogen werden.

  • Wäre latürnich eine Möglichkeit. Bei "dubiosen" HK-Abrechnungen können m.W. bis zu 15% vom Rechnungsbetrag (nicht v.d. Nachzahlung) abgezogen werden.

    Hallo Berny,

    selbstverständlich hat du Recht, vom Rechnungsbetrag.

    Gruß

    BHShuber

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