Beiträge von BHShuber

    Hallo,

    ist die Küche nicht im Mietvertrag genannt, gibt es hierfür keine Vereinbarung, dann ist die Küche Bestandteil der Mietsache.

    Ebenso verhält es sich in der Regel, wenn der Mietervertrag keine Bestimmungen über die Einbauküche enthält, jedoch bei der Besichtigung und Übergabe der Räume eine solche Küche vorhanden ist.


    Insofern müsste der Vermieter hierfür aufkommen.

    Bei Beschädigung oder Entfernung einer Einbauküche (oder Teilen davon) haftet der Mieter auf Schadensersatz. Der normale, vertragsgemäße Gebrauch, d.h. die Abnutzung ist durch die Zahlung der Miete abgegolten mit der Folge, dass eine notwendige Erneuerung der Küche auf Kosten des Vermieters durchgeführt werden muss. (Ganz einhellige Meinung der Rechtsprechung z.B. OLG Hamm RE WM 1991, 248).

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    wenn im Mietvertrag geregelt, ein klares nein.

    So nun gibt es Möglichkeiten sich bei einem Anbieter ein Heizölkonto anzulegen, d. h. man bestellt sich die Menge an Heizöl die man für ein Jahr benötigt, zahlt die Hälfte davon gleich, den Rest in monatlichen Raten bis zur nächsten Bestellung des Jahresvolumens, das man brauch, bis dahin ist die Hälfe des neu bestellten Heizöls bereits bezahlt.

    EasyOil, Fast Energy, Aral und viele andere Anbieter gibt es da die ein Heizölkonto haben.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    wegen Leerstand von über 50% der Wohnungen in dem Wohnblock in dem ich wohne, hat die Wohnungsgesellschaft beschlossen auch den Block abzureißen (dbzgl. Schriftstück vom 05.01.2015 liegt vor). Ein Datum wann dieser Block abgerissen werden soll steht nicht in dem Brief - es ist lediglich die Rede von 'Leerzug'...

    Welche Pflichten hat der Vermieter bei der materiellen und finanziellen Unterstützung?

    Danke schon mal.

    Mfg

    Hallo,

    hier sollte man einen Mieterverein oder gleich einen Anwalt aufsuchen, für einen selber wird es schwierig sein, eine Ablösesumme für vorzeitigen Auszug erringen zu können.

    Und schnellstens auf Wohnungssuche gehen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Zitat

    Mit dem Schreiben vom 11.10.2013 kündigte der Mieter das Mietverhältnis auf Grundlage der mietrechtlichen Regelung zum 30.4.2014 auf.Auf bitten des Mieters soll die Kündigung mit sofortiger Wirkung zurück gezogen werden.
    Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die Kündigung für Nichtig zu erklären. Voraussetzung dafür,dass wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (beginnend ab dem 1.5.2014) auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichtet wird.Die ordentliche Kündigung ist somit erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes sodann ab 1.5.2016 mit gesetzlicher Frist möglich.

    ich kann mich nur meinen Vorschreibern anschließen, die Klausel, bzw. Vereinbarung ist gültig, d. h. am besten man nimmt das Angebot der Abstandszahlung mit zeitgleicher Auflösung des Mietverhältnisses an und der Drops ist gelutscht.

    Auf eine Barzahlung muss sich der Mieter nicht einlassen, die umgehe man wenn man das Geld einfach überweist.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    generell gilt das was im Mietvertrag vereinbart wurde, wenn der Mitbewohner, sprich Untermieter eine Pauschalmiete zahlt, erübrigt sich jede weitere Diskussion, dies sollte aber in dem Mietvertrag stehen den man selber mit dem Untermieter ausgehandelt hat.

    Wenn noch Nachzahlungen aus Nebenkosten zu erwarten sind, kann der Vermieter bis zu 6 Monate die Kaution zurückhalten, Voraussetzung ist allerdings, dass über die Nebenkosten abgerechnet wird und Vorauszahlungen geleistet wurden.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    der durchschnittliche Verbrauch ist hier nicht anzuwenden.

    Eher zu berücksichtigen, das ist immer das gleiche, empfindet der Mieter dass er viel weniger Verbraucht hat als es in der Tat verbraucht wurde.

    Das Verbrauchsverhalten ist zu prüfen, niemand ist dabei, wenn bei voll aufgedrehter Heizung der Mieter im T-Shirt durch die Wohnung läuft, die Fenster dauerhaft gekippt hat, nach dem Badezimmerbesuch, die Tür offen steht und das Fenster gekippt wird damit der Dampf entweichen kann, sich dadurch der Verbrauch in der ganzen Wohnung erhöht, usw.

    Vielmehr ist ein Heizverhaltensprofil des Verbraucher zu erstellen.

    Zudem ist nicht jede Heizperiode gleich, der Winter 12/13 war ungewöhnlich kalt und lang in 2013, der Winter 13/14 war ungewöhnlich kurz und nicht sonderlich kalt, die Temperaturen unter Null konnte man an einer Hand abzählen.

    Dann noch die Brennstoffkosten, die in den letzten 5 Jahren exorbitant teuer waren, erst 2014 in der zweiten Jahreshälfte kontinuierlich gefallen sind, trotzdem schreiben die ersten Verbraucherschutzportale wie viel die Mieter wieder von den Vorauszahlungen herausbekommen können, dass das aber erst mit der Abrechnung für 14/15 in max. 2016 zum Tragen kommt, verschweigt man hier, Volksverdummung!

    Also, zusammenfassend hilft kein Durchschnittswert, denn das hängt von zu vielen Faktoren ab.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo Leute,

    im Forum gibt es viele Beiträge zu Parkplätzen und Stellplätzen, aber eine passende Antwort für mich habe ich nicht gefunden.
    Es gibt vor dem Mietshaus in dem ich wohne leider nur 6 öffentliche Parkplätze, die sehr oft belegt sind.

    Gibt es eine zumutbare Entfernung für den Mieter, wenn im Mietvertrag keine Park-od. Stellplätze vereinbart sind ? Oder hat der Vermieter sogar für einen Stellplatz in der Nähe zu sorgen ?

    Vielleicht weiß jemand hierzu was oder hat einen Tipp.

    Vielen Dank.

    Grüße
    Saarmann

    Hallo,

    ja genau, man bezahlt ja auch Miete, da kann man dem Vermieter schon mal so richtig was abfordern, das verstehe ich vollkommen.

    In der Tat plädiere ich dafür, dass wenn man schon Miete bezahlen muss, der Vermieter dafür Sorge zu tragen hat, dass man es so bequem wie möglich bekommt, hier sollte der Gesetzgeber mal einhaken!

    Vielleicht sollte man das in einen Gesetzesentwurf einbringen:

    Jeder der Miete bezahlt sollte einen kostenlosen Parkplatz direkt vor dem Mietobjekt kostenlos zur Verfügung haben.

    Jeder der Miete bezahlt sollte keine Neben-Betriebs u. Heizkosten zahlen müssen, den hierfür zahlt man ja genügend Miete.

    Jeder der Miete bezahlt sollte einen persönlichen Lakaien bekommen, der 24 Stunden für alle Belange des Mieters zur Verfügung steht.

    Jeder Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter 365 Tage im Jahr an 24 Stunden für weitere Forderungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, Rede u. Antwort zu stehen, sofortige Zufriedenstellung des Mieters ist dabei oberstes Gebot.

    Wäre das so zu Ihrer Zufriedenheit geregelt, ja, gerne doch!

    Man schalte doch bitte mal das Hirn ein, aus bitte welchem Beweggrund sollte ein Vermieter für kostenlose, leicht erreichbare Stellplätze zu sorgen haben, sofern man so einen Stellplatz nicht einmal angemietet hat, geht's eigentlich noch.

    Gruß

    BHShuber

    Danke für die Antwort. Leider knapp an der Frage vorbei...
    Wenn ich könnte, hätte ich die Summe schon dreimal gezahlt. Leider ist mir das nicht möglich. Es geht mir auch nicht um die Prüfung der Abrechnung.

    Hallo,

    na selbstverständlich geht es um die Prüfung der Abrechnung, wenn sich diese angeblich verdreifacht hat, wie will man denn die Nichtzahlung der Nachforderung begründen?

    Zitat

    Die Frage war die nach den Konsequenzen des nicht- bzw. nur teilzahlens.

    Die logische Konsequenz von nicht bezahlten Forderungen sollte wirklich jeder kennen, in diesem Fall wohl noch mehr finanzielle Schwierigkeiten.

    Sollte sich die Verwaltung auf eine Teilzahlung einlassen, ist nichts passiert, denn dann hat der Gläubiger eben die Teilzahlung oder Ratenzahlung akzeptiert.

    Grundvoraussetzung ist natürlich, sich an die Vereinbarungen zu halten und regelmäßig und pünktlich die Raten zu entrichten!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    über ist das Ehepaar im Dezember aus einer 130qm Wohnung ausgezogen (ruhiges 4-Parteienhaus). Dafür ist ein junges Ehepaar eingezogen. Soweit ganz gut. Nur leider wohnen die gar nicht in der Wohnung sondern haben etwa 10
    weibliche Personen in die Wohnung geschleust, welche auf Luftbetten in der Wohnung hausen. Was die arbeiten kann man nur erahnen und das geht uns ja auch gar nichts an. Blöderweise müssen wir aber leider um sechs Uhr morgens ausgeschlafen aufstehen. Die Damen über uns nicht, weil die erst nachmittags bis nachts um drei arbeiten. Wäre uns auch egal, nur machen sie beim Heimkommen im Treppenhaus (alkoholisiert) Theater, lachen, rauchen und lärmen auf den Balkons, sowie auch die Musikanlage dann noch mal aktiviert wird.
    Frage: Was können wir tun um die wieder loszuwerden und was ist überhaupt mit den erhöhten Nebenkosten (z, B. Wasser), welche ja auf alle anderen Mieter umgelegt werden??

    Hallo,

    ab 22.00 Uhr ist das Ruhestörung und jeder kann jederzeit seinen privatrechtlichen Anspruch auf Einhaltung von Ruhezeiten mittels Anruf bei der Polizei durchsetzen lassen, wer weis, wenn die Polizei kommt, was die da alles feststellen??????

    Zumal dürfte die Konstellation die hier gegeben ist auch den Vermieter interessieren in Bezug auf Untervermietung, Gebrauchsüberlassung usw.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    der Mieter hat die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen und so wie beschrieben soll er die Wohnung in einen vermietbaren Zustand zurückgeben.

    Zitat

    Beim Anstrich hat der Mieter den Farbton zu wählen, den er bei Vertragsbeginn vorgefunden hat. Holzwerk darf auch
    weiß oder cremefarbig gestrichen werden, Naturholz nur transparent oder lasiert, Heizkörper und Rohre können auch
    weiß oder cremefarbig gestrichen werden. Wände und Decken können auch weiß oder in einem anderen neutralen Farbton
    gestrichen werden. Die Verwendung anderer Farben, Wanddekorationen und Tapeten (Muster, Prägetapeten usw.)
    sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

    So, wenn man der Überzeugung ist, dass die Wohnung in einem vermietbaren Zustand ist, mache man aussagekräftige Bilder davon und übergebe dann die Wohnung an die Verwaltung mittels Übergabeprotokoll.

    Am besten man hat noch eine neutrale Person als Zeugen bei der Übergabe dabei.

    Da wir alle nicht wissen wie die Wohnung jetzt aussieht, kann man hier auch keine Aussage darüber treffen, ob das so in Ordnung ist.

    Gruß

    BHShuber

    Unser Mietvertrag läuft auf den vermieterehemann.

    Hallo,

    und an genau diesen Vertragspartner gerichtet muss die Kündigung zugestellt werden.

    Nebenabsprachen im Innenverhältnis der Ehepartner als Vermieter haben den Mieter nicht zu interessieren, diesen interessiert nur der im Vertrag genannte Vertragspartner.

    Auch für Versäumnisse des Ehepaares hat sich der Mieter nicht zu verantworten, Übergabeeinschreiben mit Rückschein sollte reichen um nachzuweisen dass die Kündigung angekommen ist.

    Die Variante mit Gerichtsvollzieher ist natürlich die beste um die Zustellung nachzuweisen.

    Gruß

    BHShuber

    Ähm. Ja. Also ich habe es verstanden. Weil: Das Schloß war ja defekt. Das ist ja der Punkt. Schlüssel kaputt,erst dadurch. Nicht umgekehrt.

    Fahrlässig, ja, aber das ist ja genau der Punkt. Fahrlässigkeit (die unterstellte) und Vermieterverschulden, das ist die Frage. Aber wenn hier nur rumgetrollt wird, dann spart man sich doch besser die Antworten. Und erneut wird nichts ausgetauscht. Davon war niemals die Rede. Es geht um ein Schloss. Punkt.

    Hallo,

    du drehst und wendest es wie es dir in deinem subjektiven Empfinden gerade in den Kram passt oder?

    In keinem Wort wurde ausgesagt, dass das Schloss, bzw. Schließzylinder defekt war bevor der Schlüssel abgebrochen wurde.

    Na wenn denn die Angelegenheit für dich so klar ist, frage ich warum man dann hier noch rumjammert oder ist dir einfach nur langweilig!

    Gruß

    BHShuber

    Nein, da bist du auf dem Holzweg, einfach zu erklären, wer hat die Aufsichtspflicht über den Schlüssel zur Mietsache und ist für dessen schonenden Gebrauch verpflichtet, richtig der Mieter und wenn dieser den Schlüssel abbricht, dann hat er diesen zu ersetzten!

    >>> Siehe Link. Die Aufsichtspflicht ist doch hier völlig irrelevant. Schloss = Schaden. Schlossschaden > Schlüsselabbruch ist Sache des Vermieters. So die Rechtssprechung. Ausnahme: Ich mache das mit Absicht, weil ich ein Wahnsinniger bin, der nachts um zwei nichts besseres zu tun.

    Ja klar, dann würdest also heute noch vor der Türe stehen oder was will man damit sagen?

    >>> Es geht um das Schloss. Das Öffnen des Schlosses ist nicht Gegenstand der Frage. Warum auch. Die haben den auch beauftragt, wie gesagt: Rechtssprechung und so.

    Gut, ich sehe schon, da muss ich wohl noch weitere Infos einholen. Dennoch vielen Dank für die Beiträge! (Behauptungen generell gerne mit Quellen belegen. Nur Fakten zählen, keine Aussagen aus dem Bauch heraus. Deswegen frage ich, um nicht fantasieren zu müssen.)

    Hallo,

    ja wenn man die eigenen verlinkten Sachverhalte selber nicht gelesen oder versteht, das kann einem keiner helfen.

    Dies gilt nur, wenn das Schloss defekt war und aufgrund dessen der Schlüssel abgebrochen ist, nachdenken dann rumkeifen!

    Der fahrlässige Umgang mit den Schlüsseln ist wohl aufgrund des vorher verlorenen Schlüssels durchaus nachvollziehbar, insbesondere, wenn es sich um einen erneuten Austausch des Schlosses durch einen vorher bereits verlorenen Schlüssel.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo ihr Lieben,

    Ich brauche euren Rat.
    Bin Dezember 2012 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und wohne seit diesem Zeitpunkt woanders. Die Betriebskostenabrechnung für 2012 habe ich bereits erhalten, aber nun habe ich (Ende 2014) auch eine Betriebskostenabrechnung für 2013 (!) bekommen, obwohl ich im Dezember 2012 ausgezogen bin.

    Das ist doch nicht ok oder ? Habe dort 2013 gar nicht mehr gewohnt !

    Danke
    LG

    Hallo,

    warum um alles in der Welt greift man nicht zum Telefon und ruft denjenigen an, der die Abrechnung geschickt hat und fragt, ob es sich um ein Versehen handelt, dann hat man erstmal Klarheit.

    So, wenn der Mietvertrag erst irgendwann im Jahr 2013 endete, hat man auch Vorauszahlungen geleistet, über die der Vermieter verpflichtet ist abzurechnen, deshalb würde man eine Abrechnung für 2013 bekommen.

    Das Datum des Auszugs spielt dabei keine Rolle.

    Also, wann war das mietvertragliche Ende, 2012 oder 2013?

    Wenn 2012, dann ist entweder ein Fehler unterlaufen oder ein Versehen, das kann man schnell klären, oder?

    Gruß

    BHShuber


    Frage(n):
    1) Muss ich zahlen, obwohl Schlüsselabbruch rechtlich Sache des Vermieters?

    Nein, da bist du auf dem Holzweg, einfach zu erklären, wer hat die Aufsichtspflicht über den Schlüssel zur Mietsache und ist für dessen schonenden Gebrauch verpflichtet, richtig der Mieter und wenn dieser den Schlüssel abbricht, dann hat er diesen zu ersetzten!

    Zitat

    2) Muss ich zahlen, obwohl die den Auftrag dazu gegeben haben (hätte das ja abgelehnt, wenn ich die mir gesagt hätten, ich zahl das aber).

    Ja klar, dann würdest also heute noch vor der Türe stehen oder was will man damit sagen?

    Zitat

    3) Spielt der Schlüsselverlust vorher eine Rolle (hier würde ja Haftpflicht greifen)?

    Unter Umständen würde hier die Haftpflicht einspringen, Voraussetzung ist, dass man das auch dem Haftpflichtversicherer meldet, zumindest der Schlüsselverlusst sollte mitversichert sein!

    Zitat

    Urteile, Erfahrungen und rechtlich fundierte Meinungen: Alles zählt, vielen Dank

    Fundiert ist nicht was man gerne lesen möchte, fundiert ist das was zählt!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,


    Danke erstmal für eure Antworten.
    Vielleicht ist das nicht richtig rübergekommen. Der Schimmel wurde ja entfernt. Das hat der Handwerker ja dann direkt am Montag erledigt. Die Tapete und der Putz wurde entfernt (durchgängig ca. 30 cm über den Fußleisten, z.T. aber auch bis zum Fensteransatz). Das ganze soll ja jetzt mindestens 4 Wochen trocknen. Allerdings hab ich dann das Problem das alle meine Möbel in der 1 Zi Wohnung in der Raummitte stehen und ich den Raum so quasi nicht nutzen kann. Abgesehen davon das logischerweise die ganze Zeit Dreck vom Mauerwerk in die Wohnung kommt. Hab ich da überhaupt das Recht auf eine Mietkürzung oder ist das einfach jetzt mein Pech?

    Schriftlich vom VM hab ich nichts. Nur die mündliche Zusage das es eben so gemacht wird wie oben beschrieben. Mir geht es hauptsächlich auch darum das ich mich entsprechend absichere, das ich nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Deswegen hab ich ja auch direkt nach dem Gutachten nochmal gefragt. Das Telefongespräch mit dem VM war wie gesagt nicht besonders hilfreich.

    Mir ist schon bewusst das es im Internet zu Hauf Infos zum Thema Schimmel gibt. Leider sind diese zum Teil sehr wiedersprüchlich. Ich denke ich werde nich drumherum kommen in einen Mieterverein einzutreten um mich ggf. absichern zu können.

    Viele Grüße

    Volker

    Wenn die Wohnung in seiner Gesamtheit nicht so zu nutzen ist, aufgrund des Schimmels und der Schimmelbeseitigung, hat der Mieter Anrecht auf Mietkürzung, da beißt die Maus kein Faden ab.

    Mieterverein oder Rechtsanwaltliche Erstberatung die Wahl der Qual, denn offensichtlich ist der Vermieter auch wenn zögerlich um die Beseitigung des Schimmels bemüht, ihn jetzt auch noch abzustrafen mit Mietkürzung, ist für das weitere Mietverhältnis nicht sehr förderlich aber das muss jeder selber entscheiden.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo zusammen,

    ich schlage mich nun seit einigen Tagen mit folgendem Problem rum. Mein Vermieter hat meine Nebenkostenabrechnung von 2013 (Abrechnungszeitraum 01.11.2012 - 31.10.2013) nachträglich zu meinen Ungunsten abgeändert. Als Grund wird ein Buchhaltungsfehler der Abrechnungsfirma, die Warmwasser und Heizung abliest, angegeben. Die neue Rechnung der Abrechnungsfirma ist auf den 20.11.2014 datiert, die neue Nebenkostenabrechnung ist auf den 07.01.2015 datiert.

    Ist dies rechtens oder kann ich die Nachzahlung verweigern? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

    Hallo,

    die Frist des Vermieters zur Zustellung der Abrechnung war demnach eingehalten worden, diese ist in dieser Form so gültig, die Berichtigte Abrechnung kam zu spät, d. h. diese hätte innerhalb der Frist berichtigt werden müssen, somit ist die Nachforderung nicht mehr zu akzeptieren.

    Eigentlich!?

    Es liegt im eigenen Ermessen das Mietverhältnis in seiner vielleicht angenehmer Einvernehmlichkeit nachhaltig zu stören, wenn man jetzt aufgrund eines nachvollziehbaren Fehlers die Nachzahlung verweigert.

    Fehler können passieren, dafür sind Fehler ja da, also, man gehe in sich und überlege ob man das wirklich will.

    Gruß

    BHShuber


    Du hattest diese Wohnung seinerzeit im Ist-Zustand angemietet und ihn damit akzeptiert.

    Hallo Berny,

    im Grunde hast du ja Recht allerdings mag ich das so nicht ganz so stehen lassen, denn wenn der Schimmel, bzw. der Mangel an der Mietsache auch während des laufenden Mietverhältnisses auftritt oder sich die Sache verschlechtert, berechtigt das den Mieter zur Mietkürzung sofern der Vermieter den Mangel nicht beseitigt.

    Zudem war vor Mietbeginn der Mangel in Form von Schimmel im Eck bekannt und der Vermieter sagte zu sich darum zu kümmern.

    Gruß

    BHShuber

    Klar, dass ich dem Mieter nicht das Rauchen untersagen kann ist logisch. Ich dachte auch eher ob nicht der Vermieter in der Pflicht ist den Baumangel zu beseitigen, der offenbar besteht. Oder würde so etwas nicht als Mangel eingestuft?

    Hallo,

    einen Baumangel zu beweisen obliegt demjenigen, der behauptet dass ein Baumangel vorhanden ist, im Nachgang ist es billiger, sich eine neue Bleibe zu suchen!


    Gruß

    BHShuber

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