Hallo,
eigenes subjektives Empfinden ist keine Begründung zur Anfechtung einer Neben-Betriebs- und Heizkostenabrechnung.
Da wir hier alle keine Hellseher sind, kann man auf die Frage nur bedingt antworten.
Man kontrolliere mal den Abrechnungszeitraum, man kontrolliere mal die Zählerstände Wasser/Warmwasser bei Einzug mit denen zum Ende des Abrechnungszeitraumes, man kontrolliere mal die Zählerstände bei Einzug der Heizkostenverteiler mit den Zäherständen zum Ende des Abrechnungszeitraumes, sofern hier Ablesungen stattgefunden haben.
Ansonsten wende man sich an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt und lässt die Abrechnung prüfen!
Gruß
BHShuber