Beiträge von BHShuber

    Hallo,

    eigenes subjektives Empfinden ist keine Begründung zur Anfechtung einer Neben-Betriebs- und Heizkostenabrechnung.

    Da wir hier alle keine Hellseher sind, kann man auf die Frage nur bedingt antworten.

    Man kontrolliere mal den Abrechnungszeitraum, man kontrolliere mal die Zählerstände Wasser/Warmwasser bei Einzug mit denen zum Ende des Abrechnungszeitraumes, man kontrolliere mal die Zählerstände bei Einzug der Heizkostenverteiler mit den Zäherständen zum Ende des Abrechnungszeitraumes, sofern hier Ablesungen stattgefunden haben.

    Ansonsten wende man sich an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt und lässt die Abrechnung prüfen!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    nur so wenn du nicht selber die Auskunft gibst, kann er die Adresse des vorherigen Vermieters erlangen und dort gezielt über dich Erkundigungen einholen, nicht mehr und nicht weniger.

    Mit Verlaub, geht den neuen Vermieter der alte Mietvertrag nichts an, bei so einem Gehabe verzichte mal lieber auf die Wohnung.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo zusammen,

    nachdem heute der neue Mietspiegel für Berlin veröffentlich wurde, gehe ich davon aus, dass wir schon bald ein Mieterhöhungsverlangen erhalten. Grundsätzlich wird es dieses Mal auch sicherlich möglich sein, aber da die Hausverwaltung durchaus "kreativ" ist, hätte ich in einem Punkt eine Frage.
    Und irgendwie fehlen mir gerade die richtigen Stichworte, um mir selbst etwas zu ergooglen.

    Folgendes:
    Die Wohnung ist mit einer Einbauküche vermietet, die Anfang der 90er eingebaut wurde. Lt. Mietspiegel gilt eine Küche als modern, wenn bestimmte Ausstattungsmerkmale vorhanden sind, u. a. ein Cerankochfeld. Ursprünglich war ein 4-Platten-Herd in der Küche, allerdings haben wir vor ca. 3 Jahren auf eigene Kosten diesen alten Herd durch Einen mit Cerankochfeld ersetzt.

    Der Herd ist das einzige Merkmal, dass uns von einer "modernen Küche" und somit von einem Zuschlag in Höhe von 1,04 Euro/qm trennt. FRAGE: könnte die HV darauf bestehen, dass wir unseren 3-Jahre alten Herd entsorgen und sie uns einen auf ihre Kosten einbauen, nur um den Zuschlag geltend machen zu können?

    Vielleicht hat ja jemand von euch schonmal von einem ähnlichen / gleichen Fall gehört und könnte mir einen Tipp geben.

    Vielen Dank im Voraus + schöne Grüße, Blümchen

    Hallo,

    blablablablabla, mit Verlaub sind das noch ungelegte Eier.

    Macht euch mal Gedanken darüber, wenn tatsächlich ein Mieterhöhungsverlangen bei euch eingegangen ist und postet dann den genauen Wortlaut.

    Alles Andere ist hätte, würde, täte, wäre::::::::::::::::::::::::::::::::::

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Die weiteren Daten sind den Mietern bekannt.
    Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.

    Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.

    Der Vermieter ist nicht berechtigt noch hat er eine gültige Erlaubnis nach § 34 C GewO vom Mieter eine Nachweis oder Vermittlungsprovision zu verlangen, das ist schlichtweg Betrug.

    Bist du dir da sicher mit dem Vermieter verhandelt zu haben oder verwechselst du da was grundlegend?

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    die geeignete Antwort auf diese Fragen scheint zu sein, wenn einem das nicht zur Nase steht ist man nicht gezwungen in dieser Wohnung weiter wohnen zu bleiben.

    Der Vermieter toleriert das Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Plätzen, auch Sie könnten sich dort hinstellen, ebenso wie die Anderen.

    Wenn man sich davon so gestört fühlt, dann muss man sich einfach eine andere Bleibe suchen und nicht Streitigkeiten vom Zaun brechen, die eigentlich gar keine sind, zumal man hier ohnehin nicht Recht bekommt.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Forum,

    bei mir ist leider folgende Kündigung eingetroffen.


    Zunächst ist zu sagen dass die Wohnung 60qm Wohnfläche hat und somit der qm Preis bei 10,00 EUR/qm liegt. Dieser Preis ist laut Mietspiegel Online - Vorwort bereits das obere Ende für diese Wohnung.

    Das Problem ist, dass ich noch gerne drei Monate länger in der Wohnung bleiben würde weil bis dahin mein Haus bezugsfertig ist.

    Mit dem Vermieter lässt sich nicht reden, was kann ich tun? Widerspruch muss ich bis 30.04 einlegen.

    Danke für euren Rat!

    Hallo,

    dies hier dürfte für dich durchaus interessant sein:

    Sonderk

    Ich würde in jedem Fall vorausschauend widersprechen gleich mit dem Vorschlag dass in 3 Monaten die Wohnung zurückgegeben werden wird.

    Das mag zwar nicht viel bringen, dennoch sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, was ich überhaupt nicht glaube, stellt dies einen einseitig einvernehmlichen Vorschlag dar, nichts anderes würde bei einem Verfahren, bzw. mündlicher Verhandlung zur Güte auch Gegenstand sein.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    man überdenke, was hat der Vermieter mit wechselnden Sexualpartnern zu tun?

    Klar, kann der Mieter hier mitbestimmen, der Mieter kann auch bestimmen wann er Miete zahlt vor allem nach neuester Meinung liberal-konservativer Individuen wie viel er zahlt, schon davon gehört?

    Es ist ja nicht so, dass der Vermieter dem Mieter eine Wohnung oder Immobilie in Wert von mehreren hunderttausend Euro zum verwahrlosen überlässt, der Vermieter erdreistet sich auch noch, mitzubestimmen, wer und mit wem in seinem Eigentum gehaust wird.

    Das muss dringlichst geändert werden, damit sich der letzte verlauste Affe auch noch im Stadtzentrum für billig Geld eine wunderbare Penthouse-Wohnung leisten kann, für das dann das Jobcenter, denn man hat ja schließlich Anspruch, dann für die Miete aufkommen müsste, das aber nicht macht, weil noch Unterlagen fehlen.

    Es ist schon unglaublich, welche Rechte dem Vermieter noch zustehen, findest du nicht?

    Gruß

    BHShuber

    Nun, Diskussionen sind dafür da, um sich in den Argumenten auszutauschen. Und daher glaube ich nicht daran, dass ein Forum ein Vorhof eines Gerichtssaals sein könnte. Und ängstigen sollte man einen Fragesteller schon mal gar nicht, nur weil es besser zu den eigenen Argumenten passt oder weil einem gerade nichts besseres eingefallen ist. ;) *duckundwech*

    Du hast genau das Zitat aus dem Eingangsbeitrag hier weggelassen, in dem ich die von Dir gewünschte Querverbindung zum vertraglich zugesicherten Vorhandensein eines Wäschekellers hergestellt habe. Und wie diese in unserem Fall fehlende Räumlichkeit bezeichnet wird ist völlig unerheblich. Sondern der Zweck, den er für den Mieter bedeutet, ist ausschlaggebend.

    OT:
    Übrigens besitzt Dein benutzter Begriff "Bummerrang" zwei Buchstaben zu viel.

    So, und sei mal wieder freundlich zu fremden Menschen!

    Hallo,

    inwiefern bist du denn der Überzeugung, dass es dem Fragenden irgendwie hilft hier falsche Hoffnungen zu wecken, die keinesfalls eintreten werden.

    Zudem war ich nicht unfreundlich.

    Gruß

    BHShuber

    Für eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 Abs.2 Nr.1. sehe ich nach diesem Hinweis...schon, denn es fehlt die zugesicherte Eigenschaft des Wäschekellers.

    Hallo,

    nun erkläre mir doch bitte mal den Begriff Wäschekeller und stell mal eine Querverbindung her zu dem Begriff Keller mit Waschmaschinenanschluss.

    Für mich ist ein Wäschekeller ein Raum im Keller in dem die Wäsche zur Trocknen aufgehängt wird, ansonsten würde es Waschraum mit Wasseranschluss, bzw. Waschmaschinenanschluss heißen.

    Hier wird der Fragende nicht weiterkommen, die fristlose Kündigung wird wie ein Bummerrang zu seinem Nachteil auf ihn zurückkommen.

    Gruß

    BHShuber

    Berny

    Das Haus selbst ist eigentlich sehr schön (gewesen). Groß, mit Pool, Sauna und einem großen Garten. Bei unserem Einzug lautete die Absprache, dass man jetzt von Vermieterseite quasi dabei sei eine Menge zu tun, um Haus und Grundstück wieder flott zu machen. Unsere "Aufgabe" war es, das OG fit zu machen und alles andere wollte die Vermieterin übernehmen.

    Da sie vor unserem Einzug, wie besprochen, das OG mit neuen Velux-Fenstern ausgestattet hat, bin ich davon ausgegangen, dass sie sich dann auch der restlichen Baustellen annimmt. Schließlich (so dachte ich) ist es ja in ihrem eigenen Interesse, ihre Immobile in einem bewohnbaren Zustand zu halten.

    Zudem ist das Haus extrem gut gelegen: In einer sehr guten Wohngegend. Direkt nebenan ein Spielplatz und hinter dem Haus eine idyllische Landschaft mit Pferdewiesen etc. Der Kindergarten nur 4 Minuten entfernt.

    Aber sobald wir das OG bewohnbar gemacht haben (Kosten ca. 2500 €) und eingezogen waren, hat sich sofort alles geändert und die Vermieterin wollte sich an keine der Absprachen mehr erinnern. Sie hat seither weder den Schutt auf dem Grundstück beseitigt, noch sonstige Arbeiten am Haus vorgenommen, oder auch nur irgendwelche Anzeichen gezeigt, dass sie vorhat, die versäumten Instandhaltungen nachzuholen.

    In dem Moment, als wir eingezogen waren hat sie sich von Paulus zu Saulus gewandelt und das einzige, was sie seither getan hat ist: Regelmäßig unser Geld zu nehmen.

    Und wir würden liebend gern kündigen. Doch dazu brauchen wir eine neue Wohnung und die lässt sich hier nicht so leicht finden.

    Hallo,

    bitte, das hilft euch doch alles nichts weiter, der Vermieterin muss jetzt eine Grenze gesetzt werden, alles was ihr so wie es ist hinnehmt, kann euch irgendwann als negativ ausgelegt werden, denn ihr hättet diese Umstände nicht hinnehmen müssen.

    Geh zu einem Anwalt und lass dich über die Möglichkeiten informieren, so geht das nur und ausschließlich nur, wenn man sich das gefallen lässt.

    Gruß

    BHShuber

    UPDATE!
    Habe Post erhalten vom Amtsgericht mit folgendem Inhalt.
    "Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen"
    Scheinbar gibt es doch noch Gerechtigkeit :)

    Danke für Eure Unterstützung

    Hallo,

    ja super, geht doch, nicht nur scheinbar, es gibt Gerechtigkeit, wenn man sich diese verschafft, ok.

    Gruß

    BHShuber

    Meine Frage wäre jetzt, ob hier nicht auch eine fristlose Kündigung möglich wäre, da eine zugesicherte Eigenschaft der Wohnung nicht vorhanden ist und diese für mich ausschlaggebend für die Anmietung war. Eine Mietminderung würde dieses Problem auch nicht lösen können, da ich dann noch immer eine Waschmaschine im Wohnzimmer hätte.

    Vielleicht hat jemand einen passenden Rat für mich, außer natürlich beim nächsten Mal alles in Vertrag zu fixieren. Ich war davon ausgegangen, dass so etwas einer Immobiliengesellschaft nicht nötig ist und zusagen, zumal mit Bezug auf einen Gebäudemanager meine Frage entsprechend beantwortet wurde.

    Gruß

    Thomas

    Hallo,

    ganz verzwickt und eine Frage der genauen Definition!

    Merke, es wurde ein Wäschekeller zugesichert, d. h. ein Raum im Keller, in dem man seine Wäsche aufhängen kann!

    Die Frage genau wäre gewesen, gibt es in dem Gebäude einen Raum mit Waschmaschinenanschluss zur Wohnung in den Kellergeschoß?!

    Merkst was, es besteht ein erheblicher Unterschied zu dem was gefragt wurde.

    Jetzt kann man sich darüber aufregen, ob das Spitzfindig ist, dennoch wird wenn es zu einer Auseinandersetzung kommen würde zwischen Vermieter und Mieter nicht das eigene subjektive Empfinden oder Meinung herangezogen zur Beweisfindung sondern Fakten.

    Nächster Punkt, der eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigt ist, dass wenn überhaupt nur Bestandteile der Mietsache nicht der Beschreibung der Wohnung zu Mietbeginn vorhanden waren, diese beeinträchtigen den Rest der Mietsache nicht oder nur unwesentlich.

    Lieber den Weg der ordentlichen Kündigung, bzw. Widerruf des Mietvertrages gehen, denn die Eigenschaft eines Wäschekellers mit Waschmaschinenanschluss wurde vertraglich nicht zugesichert, hier ist die Krux!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo zusammen!

    Vielleicht hat ja jemand unter euch ein paar Minuten Zeit und Lust, mir mit meinem Problem zu helfen.
    Und zwar handelt es sich darum, dass ich seit ein paar Wochen in ein WG-Zimmer gezogen bin, und nun der Vormieter noch die Decke streichen soll. Mich persönlich stören die Schönheitsmängel nicht, aber ich sehe natürlich ein, dass es aus Vermietersicht renoviert werden muss. Deswegen hat der Vermieter mich kontaktiert und mir mitgeteilt, dass er meinem Vormieter den Auftrag erteilt hat, noch zu streichen.
    Das eigentliche Problem ist für mich folgendes: Ich habe ja nun bereits all mein Zeug sowie Bilder und so weiter in Zimmer und an Wänden verteilt. Da ich nicht so recht weiß, wohin mit meinen Sachen während des Streichens, und ein wenig daran zweifle, dass sich alles schadenfrei abdecken lässt, frage ich mich, ob ich verpflichtet bin, den Vormieter streichen zu lassen? Klar, grundsätzlich diese Duldungsgeschichte und die Tatsache, dass ich dem Vermieter oder einem Stellvertreter Zugang gewähren muss. Aber gilt dies auch bei Gefahr potentieller Schäden und bereits bewohnten Zimmern? Ein die Schönheitsmängel enthaltendes, entsprechendes Übergabeprotokoll haben sowohl ich als auch der Vermieter unterschrieben...

    Es wäre ganz ganz toll, wenn mir jemand helfen könnte! Was heißt helfen, ich wüsste einfach gerne Bescheid. Gern auch mit Paragraph, dann kann ich es mir eventuell auch noch mal durchlesen.

    Liebe Grüße!!

    Hallo,

    lass dir 150€ geben, sag der hat gestrichen und streiche die Decke bei deinem eigenen Auszug selber und das Thema ist vom Tisch!

    Gruß

    BHShuber

    hallo erstmal :)
    ich hab mal eine frage..am freitag schau ich mit meiner frau ein richtig schönes haus zur miete an..dieses wir durch einen makler vermittelt bekmmen haben.
    da wir beide sehr gut verdienen,ist es finanziell kein problem für uns..nun will der makler eine mieterselbstauskunft für den vermieter.
    ist eine mieterselbstauskunft eine erlaubnis zur abfrage bei der schufa,oder nur zb was schriftliches über einen selbst an den vermieter?

    Hallo,

    nur und ausschließlich nur wenn dies in der Selbstauskunft drin steht, steht das da nicht dass der Mieter eine Abfrage, bzw. einer Bonitätsauskunft über seine Person zustimmt, dann darf weder Vermieter noch Immobilienmakler eine Abfrage einleiten!


    Zitat

    und um welche schufa auskunft handelt es sich den dabei?um teil 1 od. teil 2?wir haben zwar nur einen autokredit,aber uns interessiert es,ob dies der vermieter sieht.soweit ich weiß ist der teil 1 nur für dritte und teil 2 für mich selber,wo man dann nur dort sowas sieht..liege ich da richtig?

    Das ist verschieden, bzw. es werden bei verschiedenen bevorzugten Auskunfteien eine Bonitätsabfrage ( Infoscore, Schufa, Bürgel usw. gestellt, diese ist meist sehr oberflächlich gehalten, bei Problemfällen mit schlechtem Bauchgefühl wird eine qualifizierte Anfrage gestellt, hier wird dann auch nicht bezahlte Rechnungen aus Handyverträgen, Versicherungen usw. berücksichtigt.

    Zitat

    mich interessiert dieses thema sehr,da ich finde,alles geht den vermieter ja auch nicht an..
    :cool::confused:

    Nun, das ist ein zweischneidiges Schwert.

    Es geht den Vermieter sicher nichts an, welches Sexualverhalten der Mieter an den Tag legt, genauso wenig ob ein Mieter ständig wechselnde Sexualpartner hat, dennoch und man bedenke, der Vermieter überlässt dem Mieter zum Gebrauch eine Immobilie im Wert von mehreren hunderttausend Euro, da sollte zumindest erfragt werden dürfen, ob der Mieter in einem soliden Verhältnis zu seinen Finanzen steht, ob er regelmäßige Einkünfte vorzuweisen hat, ob der in einer Schuldnerkartei eingetragen ist usw.

    Meist werden nur einfache Abfragen gestellt und erteilt, dies aber ausschließlich nur mit der schriftlichen Erlaubnis des Mietinteressenten!

    Gruß

    BHShuber

    Meine Frage ist, ob schon jemand solche Erfahrungen machen musste und wie er dagegen vorgegangen ist? Es ist schon sehr anstrengend und nervig sich immer diese Ruhestörungs-Anschuldigungen anhören zu müssen.
    Das merkwürdige ist, die Nachbarin gibt meistens Uhrzeiten von Ruhestörungen an, wo wir gar nicht zu hause sind wegen der Arbeit (also Mittags) und dann noch kuriose Zeiten nach Mitternacht (wo wir verständlicherweise schlafen).
    Außerdem hat sie einige Mieter dazu gebracht, dass diese auf einem Schreiben unterschrieben haben, auf dem sie die Ruhestörungen von uns bestätigen !!! Da war ich erstmal sprachlos , denn wir können diese Anschuldigungen nicht nachvollziehen ...

    Hat vielleicht jemand einen Rat / Tip ? Wir haben morgen das Gespräch mit der Nachbarin...

    Vielen Dank im Voraus !

    Hallo,

    eine reine Behauptung, die in der Tat bewiesen werden muss, d. h. Argument und Gegenargument.

    Das ihr die schuldigen seid hat sich bei der Dame bereits manifestiert, hier nochmal Gespräche zu suchen wirkt nur Kontraproduktiv, eine Strafanzeige wegen Verleumdnung und übler Nachrede wäre das geeignete Mittel um solchen dissoziativen Persönlichkeitsstörungen entgegen zu wirken.

    Wenn man das nicht selber machen möchte, dann sucht man sich einen geeigneten Juristen, der dann mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dem ganzen Terz ein Ende setzt.

    Gruß

    BHShuber

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