Beiträge von BHShuber

    Hallo zusammen ich habe eine Abrechnung nach Fläche und Verbrauch aber das Heizöl taucht auf der Gesamtabrechnung auf....versuche morgen mal ein Foto von beidem zu machen 😉

    Hallo,

    das ist normal, dabei handelt es sich um die Anfangs und Endbestände des Brennstoffes, das zahlst du aber nicht zusätzlich, abgerechnet wird das was von deinen Heizkostenverteilern an den Heizkörpern abgelesen wird und eben anteilig die beheizbare Grundfläche.

    Gruß

    BHShuber


    Aber ich wollte mal wissen, wie es rechtlich ist?
    Ich kann mich doch mit normalen Wohngeräuschen in meiner Wohnung bewegen, wann immer ich will, oder?
    Gibt es da Gerichtsurteile, Gesetze oder ähnliches?
    Mit freundlichen Grüßen
    Hannes

    Hallo,

    freilich gibt's Gerichtsurteile für alles und jeden, du musst diese nur suchen, denn unsere Richter verprassen unsere Steuergelder mit so einem Pipifax tagtäglich und haben auch nichts anderes zu tun, weil Arsch und Ärscher nicht zusammenpassen!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Zusammen,
    Im Januar 2014 wurde uns die Wohnung gekündigt Wegen eigentlich Bedarf von den Erben unser verstorbenen Vermieterin wir mussten bis Ende September 2015 räumen mit ach und Krach haben wir was eine neue Wohnung gefunden.
    Meine frage ist, wie lange haben die Besitzer Zeit um mit den Renovierung an Zu fangen ? Sie haben uns sehr gedrängt weil sie unbedingt anfangen wollten zu renovieren, Falls sich nun raus stellt sie Vermieten die Wohnung wieder oder fangen erst im nächsten Jahr an zu renovieren hat man Anspruch auf Schadensersatz? Bzw. Die Kosten für den Umzug ???
    Danke für eure Hilfe!

    Hallo,

    zunächst solltest du an der korrekten Rechtschreibung arbeiten.

    Dann, hat es dich nicht zu interessieren wann der Vermieter die Wohnung renoviert, was für dich interessant sein wird, ist, wer zieht in die Wohnung ein, ist es tatsächlich ein Erbe oder dessen Verwandter?

    Wenn nicht, dann erst hättest du, sollte dies zweifelsfrei nachweisbar sein, einen Anspruch auf irgendwas.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Berny :) mein Problem ist das gar nicht gefragt wird sondern des wird jetzt so gemacht....ich will keine heikle Situation heraufbeschwören. Sämtliche Heizkörper sind mit Zähler ausgestattet, diese unten im Keller nicht also läuft die auf alle Bewohner bei der Abrechnung und wenn die da so viel verheizen zahle ich das mit ob ich will oder nicht. Ich habe vorgeschlagen das dort ein Zähler angebracht wird ....dann können die das unter sich ausmachen ich hab nicht viel davon dass der Hausflur dermassen beheizt wird. Wahrscheinlich hilft aber wirklich wohl nur ein informelles Gespräch mit Advocard...Trotzdem Danke! :)

    Hallo,

    ja was nun jetzt, zahlst du beim Heizöleinkauf mit oder bekommst du eine Heizkostenabrechnung nach beheizbarer Fläche und Verbrauch nach Ablesung der Heizkostenverteiler?

    Gruß

    BHShuber

    Wie kannst Du beurteilen, ob es sich um eine Übertreibung handelt?


    Davon abgesehen ist mir aber vor allem eines klar geworden: ein Forum kann definitiv keinen Anwalt ersetzen.

    !

    Hallo,

    ganz genau, wenigstens das hast du erkannt. dies ist auch nicht Sinn und Zweck eine Forums!

    Dein Mieter möchte ich nicht sein, in deinem Anspruchsdenken hast du dir eingebildet, du könntest dir hier im Forum eine Absolution holen und dann gegen den Mieter vorgehen, so läuft das hier aber nicht!

    Gruß

    BHShuber

    echt jetzt?
    jeder versteht die Aussage, nur in einem Forum wird alles missverstanden, obwohls schriftlich ist.

    Wenn du mal zB bei Amazon neue Schließzylinder suchst, dann bekommst du immer 3!! Original Schlüssel dazu.
    Wir hingegen haben nur 2!! und eben noch zwei sichtbar nachgemachte, weil sie komplett anders ausschauen.

    Hallo nochmal,

    nix wird hier missverstanden, die Lösung des Problems haben wir ja schon gefunden, entweder gleich Schloss austauschen oder Kamera aufstellen.

    Gruß

    BHShuber

    Nein, das ist wohl Commander Spock's Goldener Schnitt: 7m vertikal auf 10m horizontal...

    Hallo Berny,

    ich verstehe, es handelt sich um eine Startrampe zum Raketenabschuss.

    Gruß

    BHShuber

    Meines Erachtens sind bei die der Klärung dieser Angelegenheit zwei Fragen von entscheidender Bedeutung:

    - stellt der im Boden durch Pfähle (aber ohne Betonsockel) verankerte Turm eine bauliche Veränderung dar?
    - entsprechen die aufgestellten Anlagen (Tor, Turm, Rutsche, Schaukeln) bezüglich der Anzahl und der Größe noch den üblichen
    Freizeitzwecken wenn der Garten nur ca. 100qm groß ist?

    Hallo,

    du kannst dich jetzt hier tot fragen, hast du den von mir Zitierten Absatz gelesen, wenn du nichts im Mietvertrag über die Nutzung des Gartenanteils vereinbart hast, kannst du hier gar nichts machen, dass dir das nicht gefällt, ist bei weitem nicht ausreichend!

    Hier nochmal zum machlesen:

    Zitat:
    Die Nutzung sollte im Mietvertrag geregelt sein. Fehlt eine Regelung, kann der Vermieter das nicht nachher neu regeln. Das AG Berlin-Schöneberg hat zum Beispiel entschieden, daß es unzumutbar ist, wenn Mieter jede Nacht die Gartenmöbel wegräumen müssen. Der Vermieter darf demnach auch nicht das Aufstellen von Schaukeln, Sandkästen oder Klettergerüste verbieten (außer sie sind fest verankert). Ausnahme: Der Garten eines Mehrfamilienhauses ist so klein, daß andere Mieter ihn dann nicht mehr nutzen können. Zitat Ende

    Wenn dir das nicht gefällt, sich ständig wiederholen hilft dir auch nicht weiter, dann untersage dem Mieter schriftlich die Aufstellung des Rutschturms (wobei 7m hoch schon eine maßlose Übertreibung von dir ist) und schau was passiert, im schlimmsten Fall wird sich ein Richter damit befassen.

    Gruß

    BHShuber

    Kann ich als Vermieter den Abbau des Turmes verlangen? Gehören eine Schaukel, Rutschbahn und Holzturm etc. in einem 100 qm großen Garten wirklich noch zu den üblichen Freizeitzwecken und stellen keine bauliche Maßnahme dar?

    Ich bedanke mich im Voraus für alle konstruktiven und begründeten Antworten!

    Hallo,

    eine Baumaßnahme oder bauliche Veränderung sehe ich hier nicht.

    Ob eine Schaukel und ein Rutschturm zum normalen Gebrauch eines Gartens gehört lässt sich nicht so einfach beantworten, es kommt auf den Wortlaut im Mietvertrag an, gibt es eine Hausordnung?

    Es ist fraglich ob das Aufstellen der Rutsche und Schaukel einen vertragsgemäßen Gebrauch der mit gemieteten Sache darstellt, meiner Meinung nach schon, siehe Zitat:

    Zitat:
    Die Nutzung sollte im Mietvertrag geregelt sein. Fehlt eine Regelung, kann der Vermieter das nicht nachher neu regeln. Das AG Berlin-Schöneberg hat zum Beispiel entschieden, daß es unzumutbar ist, wenn Mieter jede Nacht die Gartenmöbel wegräumen müssen. Der Vermieter darf demnach auch nicht das Aufstellen von Schaukeln, Sandkästen oder Klettergerüste verbieten (außer sie sind fest verankert). Ausnahme: Der Garten eines Mehrfamilienhauses ist so klein, daß andere Mieter ihn dann nicht mehr nutzen können. Zitat Ende

    Gruß

    BHShuber

    ich glaube in meiner Wohnung zur Tür gerichtet, darf ich es anbringen. Vor meiner Tür darf ich glaub rechtlich keine Kamera anbringen. Bin mir noch unschlüssig, jedenfalls vor Weihnachten muss Sicherheitstechnisch was geschehen, ich fahr nicht nochmal weg in dem Wissen das jemand Zutritt hat.
    Trotzdem Danke für die Aufklärung.

    Kamera ist innerhalb der Wohnung anzubringen, nicht in öffentlich zugänglichen Raum da sonst unter Umständen Persönlichkeitsrechte verletzt werden können.

    Gruß

    BHShuber

    Danke für die Antwort,
    aber die Uhren haben doch eine Zählernummer, nebst dem Zählerstand und die Zählernummer die die Uhr ausweist, ist immer noch die Gleiche, also komplett ausgetauscht wurden sie denke ich nicht.

    Ich habe jedoch die Vermutung, das aufgrund der falschen Zählerstände, sie eventuell der Annahme ist, wir hätten an den Uhren rumgespielt um sie zu betrügen und das sie deshalb sich die Uhren ansah und vergessen hat sie wieder richtig hinzudrehen.
    Aber okay, Anzeigen werde ich sie nicht, ich will eigentlich nur in Ruhe wohnen, aber das Vertrauen ist weg.
    Das heißt nächstes Jahr wird ein Umzug stattfinden.

    Hallo,

    aber zwischenzeitlich das Schloss auswechseln, wobei ich die Kameraidee sehr gut finde, gerade das Gesicht hätte ich gerne gesehen, wenn man den Vermieter damit konfrontiert.

    Gruß

    BHShuber

    das hoffe ich ja, dehalb hab ich mich ja hier angemeldet um andere Meinungen zu lesen. Denke halt das ich jetzt meiner Kaution hinterherlaufen muss . Wie gesagt mir ist halt jetzt wichtig das ich auch wirklich im Recht bin und ich das so durchziehen kann.

    Hallo,

    wenn dir das absolut wichtig ist, dann musst du dich bei einen Rechtsanwalt für Mietrecht beraten lassen, hier werden keine Rechtsberatungen durchgeführt.

    Im Übrigen bin ich der selben Meinung wie meine Vorschreiber, sollte die Kaution nicht ausgezahlt werden, kannst du auf Herausgabe der Kaution klagen und dann wird wieder ein Vermieter eines Besseren belehrt.

    Gruß

    BHShuber

    die Fragen stehen knapp da. (netter Umgangston)
    Nochmals für dich, ohne BlaBla obwohl es wie gesagt drin steht.

    Darf ich mein Schloß wechseln?
    Darf der Vermieter ohne mein Besein meine Wohnung unangemeldet betreten?
    Wie lange darf sich ein Vermieter mit einer Abrechnung Zeit lassen?

    noch knapper geht nicht

    Hallo,

    zunächst zu deiner Zwischenfrage, was hat die Eigentümerversammlung mit der Abrechnung zutun, sehr viel, denn ist die Hausgeldabrechnung und Heizkostenabrechnung nicht von den Eigentümern genehmigt und beschlossen, weil sich hier Fehler eingeschlichen haben, würde der Vermieter diese Fehler vorher dir berechnen!

    Ja, du darfst dein Schloss wechseln und es bei Auszug wieder zurück bauen.

    Nein der Vermieter begeht Hausfriedensbruch wenn er ohne dein Wissen und ohne dein Beisein die Wohnung betritt.

    Bis zu 12 Monate des Folgejahres nach Anrechnungszeitraum, d. h. wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, müsste die Abrechnung für 2014 bis 31.12.2015 zugegangen sein.

    Zur Wasseruhr und den Zählerständen, jede Wette, in deiner Abwesenheit wurde die Wasseruhr getauscht, wechsle das Schloss aus und warte auf die Abrechnung, sollte diese nicht bis 31.12 da sein müsst ihr keine Nachzahlungen leisten, Rückerstattungen kannst du aber bis 3 Jahre nach Abrechnungszeitraum verlangen und so lange keine Abrechnung vorliegt unter Umständen die Vorauszahlungen unter Vorbehalt bezahlen oder ganz einstellen.

    Vorher aber den Vermieter schriftlich auffordern eine Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung vorzulegen, gilt auch erst nach Ablauf der Abrechnungspflicht des Vermieters.

    Gruß

    BHShuber

    Ich habe nun 2 Seiten aus unseren Betriebskosten abfotografiert, einmal für 2011 und einmal für 2014 . Die Abrechnung für 2013 ist gleich der von 2014, die für 2012 fehlt leider.

    Zu bemerken ist, dass wir in 2011 eingezogen sind, daher nur 261 Tage gewohnt wurden.

    VG Caspar


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    Hallo,

    die Differenz ist unerklärlich aber für dich nicht ausschlaggebend, denn wie Wohnfläche blieb ja gleich und es steht auch drauf, dass ein Vorwegabzug des Gewerbeflächenanteiles berücksichtigt ist.

    Vielleicht hat hier jemand falsche Daten eingegeben, das kommt mal vor, niemand ist vor dem Fehlerteufel gefeit oder es wurde Teile der Gewerbeflächen verkauft, abgetrennt, keine Ahnung, sollte die Hausverwaltung wissen.

    Der Gesamtwohnflächenanteil ist gleichgeblieben und dein Wohnflächenanteil ist auch gleichgeblieben, somit hast du mit den vorweg abgezogenen Anteilen aus den Gewerbeflächen überhaupt nichts zu tun und wirkt sich auch auf deine Abrechnung nicht aus.

    Gruß

    BHShuber

    Hier steht einfach das "Unbehagen" der Vermieterin gegen den Verlust des Wohnraumes der Mieter.

    Vielleicht kann uns ja jemand von euch Hoffnung geben mit seiner Ansicht der Dinge.

    Ich danke euch.

    Hallo,

    das Unbehagen ist ja wohl berechtigt, in dieser Situation solltet ihr die Feiertage dazu nutzen alle 7 Sachen zu packen und schnellstens eine neue Bleibe suchen!

    Zitat:
    Gerät der Mieter in ausreichenden Zahlungsverzug, sollte nicht nur die fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB erklärt werden, sondern unbedingt hilfsweise auch immer eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Gleicht nämlich der Mieter nach Erhebung der Räumungsklage sämtliche Zahlungsrückstände aus, kann dadurch die fristlose Kündigung geheilt werden. Der Vermieter, der dann weiterhin Räumung verlangt, kann diese nur noch auf eine hilfsweise erklärte ordentliche, fristgemäße Kündigung stützen. Dabei wird es dann darauf ankommen, ob den Mieter ein ausreichendes Verschulden an den Zahlungsrückstände trifft. Zitat Ende

    Wenn es euch nicht gelingt den Vermieter hier umzustimmen, dann sieht es nicht gut aus, sich jetzt wieder zurück zu lehnen und mal warten was passiert ist genau der falsche Weg, im Schatten einer Räumung sollte man umgehend den Arsch hoch reissen und alles erdenkliche tun um nicht auf der Straße zu landen.

    Gruß

    BHShuber

    Hier das Bild

    Es geht mir um die kleine Tabelle unter D wo ich die Zahlen vermerkt habe.
    Als Bilder hatte ich ja den Zähler mit der Nummer 3 hochgeladen. Hier lese ich einen Ablesestand von 15.000
    Ich sehe jetzt erst, dass es ein Komma und kein Punkt ist. Also 15, aber das ist ja nebensächlich.
    Und mich wundert der Satz Ablesung vom 26.05.15 wurde umgerechnet auf den 31.12.2014

    Hoffentlich ist es jetzt verständlich.

    Viele Grüße

    Hallo,

    erst mal Danke für das Einstellen.

    Jetzt wissen wir was du meintest, es ist in der Tat so, dass 50%/50% Fläche u. Verbrauch abgerechnet wird.

    So, nun, stimmt das Datum der Ablesung nicht, der abgelesene Wert stimmt auch nicht, wie die dann auf den Verbrauch kommen, weis kein Mensch.

    Vielleicht ein Fehler bei der Abrechnung, bzw. Übertragung der Ablesewerte in das Abrechnungsprogramm, das kommt schon mal vor.

    Du solltest der Heizkostenabrechnung schriftlich beim Vermieter widersprechen, weise ihn darauf hin, dass die Ablesung 2 Monate nach deinem Auszug stattgefunden hat Bilder mitschicken, dass bei deinem Auszug das Verdunsterröhrchen einen Stand von 8.000 anzeigte.

    Der Vermieter hat die Heizkostenabrechnung auf Plausibilität zu prüfen, so wie Berny das schon geschrieben hatte.

    Wenn gar nichts geht, dann musst du abwägen, was für sich am besten ist und juristischen Rat bei einem Anwalt einholen und diesen mit der Sache beauftragen.

    Gruß

    BHShuber

    Laut der Telekom ist die Leitung belegt und mein Anschluss kann deswegen nicht umziehen. Mehr weiß ich auch nicht da ja alles über die Versatel läuft und der Vormieter bei Vodafone ist. Den Anschluss des Vormieter zu nutzen ist keine Option da ich ja einen laufenden Vertrag habe und diesen nicht kündigen kann und auch nicht will.

    Hallo,

    ich hatte diesen Fall bereits einmal, hier wurde dann von der Telekom ein Port vom Nachbarhaus geschaltet weil in meinem keiner mehr frei war und von einem Provider bis 6 Monate nach Kündigung belegt geblieben ist. Ob das bei dir nun möglich ist, weis nur die Telekom, bzw. demjenigen dem der die Durchleitungen inne hat.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,


    Ich bin irritiert...
    Woher sollen wir denn wissen, ob Du kurzzeitig auf dem Weg deines Vermieters stehen darfst?

    Du fragst uns doch auch nicht, ob Du nach dem Feierabend noch kurz in die Kneipe gehen darfst.

    Der einzige, der diese Frage beantworten kann, ist dein Vermieter. Es ist ja schließlich sein Grundstück.

    Hallo Leipziger,

    ich glaub das versteht er nicht, er wollte jetzt hier ein höchstrichterliches Urteil mit entsprechenden Paragraphen und Begründung warum ein Mieter die Zuwegung aus Faulheit der hinteren Garagen zustellen darf.

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    danke für deine Nachricht.
    Dass ich auch zahlen muss, auch wenn ich die Wohnung nicht bewohne habe ich verstanden. Auch dass es sich für mich eher zum Nachteil auswirkt.
    Was ich nicht verstehe ist, dass die Verbräuche angegeben werden, obwohl diese nicht stattgefunden haben.
    Aber ob nun 50% oder 70% muss der Verbrauch doch stimmen,denn dieser wird doch tatsächlich und so wie er entstanden ist berechnet,oder?

    Hallo,

    zu verstehen, auch wenn die Heizkostenverteiler keinen Verbrauch anzeigen, hast du trotzdem entweder 30% oder 50% beheizbaren Grundflächenanteil zu berappen, schau doch auf deine Heizkostenabrechnung das steht doch alles drin was du wissen musst, wenn du es gar nicht verstehst, dann stelle doch bitte die Abrechnung hier anonymisiert, damit auch wir wissen, von was du eigentlich sprichst!

    Gruß

    BHShuber

    Ich meinte in diesem Zusammenhang auch Schönheitsreparaturen, die eben auch öfter als "Renovierung" bezeichnet werden, was wohl nicht abzustreiten und eigentlich auch nicht mißzuverstehen ist .
    Die Begriffsdiskussion halte ich auch nicht für sinnvoll, da es in diesem Thread ja eigentlich um etwas ganz anderes geht.

    Hallo,

    es gibt Menschen, die verzapfen nur Schmäh, weil sie nicht anders können und mit dem Halbwissen, welches sie sich auf irgend eine Weise angeeignet haben um sich werfen.

    Was du meinst ist für einen fragenden oft nicht nachvollziehbar, wenn man sagt, Renovierung und meint Schönheitsreparaturen, versetze sich dann mal in die Lage eines fragenden, wie soll der dein Kauderwelsch richtig deuten, denn wenn er es wüsste, dann bräuchte er ja nicht zu fragen.

    Deine Argumentation würde ich gerne mal vor einem Richter erleben, der erschießt sich freiwillig.

    Hier kannst du sich einmal informieren: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/renovierung.htm

    Ich hoffe das hilft dir weiter!

    Gruß

    BHShuber

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