Beiträge von BHShuber

    Quatsch!

    Der VM ist der in der Pflicht eine korrekte NKA zu erstellen. Es kann nicht die Pflicht des M sein, den VM auf seine formell unwirksame NKA hinzuweisen. Solange dem M kein formell ordentliche NKA zugestellt wurde, muss der M mMn gar nicht reagieren.

    Hallo,

    ja, bist du ernsthaft der Meinung deine Aussage ist richtig?

    Wenn der Mieter eine formell korrekte Abrechnung haben möchte, dann sollte er das auch monieren und nicht warten bis Fristen abgelaufen sind, die es einem Vermieter unmöglich machen die Abrechnung zu korrigieren, sodass diese eine formelle Wirkung erzielt!

    Fehler, die auf der Grundlage der erstellten Nebenkostenabrechnung leicht korrigiert werden können, berühren nicht die formale Ordnungsgemäßheit. Dazu gehören offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler.

    Fehler bei der Anwendung des Umlegungsmaßstabs, Anwendung eines falschen Abrechnungsmaßstabes oder die Angabe einer falschen Wohnfläche sind inhaltliche bzw. materielle Fehler, die in einem Verfahren über Nach- oder Rückzahlungen auszutragen sind. Sie berühren nicht die formelle, äußere Form der Abrechnung.

    In der Praxis:

    Die Abgrenzung zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern ist im Einzelfall oft schwierig. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Überwiegend wird darauf abgestellt, ob das richtige Abrechnungsergebnis anhand der Abrechnung ermittelt werden kann, ohne dass die Struktur der Abrechnung geändert werden muss. Dann ist die Abrechnung formell in Ordnung, wenn auch inhaltlich falsch.

    Wegen inhaltlicher Fehler (z.B. Vermieter berechnet nicht umlagefähige Nebenkosten, der Umlegungsmaßstab ist falsch) muss der Mieter den Vermieter gesondert verklagen. In diesem Fall muss der Mieter wissen, dass inhaltliche Fehler die Fälligkeit einer Nachzahlungsforderung nicht aufhalten und er zur Zahlung verpflichtet bleibt. Allenfalls kann er wegen künftiger Vorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

    Will der Vermieter trotz eines inhaltlichen Fehlers der Nebenkostenabrechnung die Vorauszahlungspauschale für das kommende Jahr erhöhen, darf der Mieter die Zahlung des Mehrbetrages verweigern.

    So, nun kann mal darüber nachdenken ob man den Vermieter hier auflaufen lässt.

    Gruß

    BHShuber

    Wieso sollte die Telkom mir innerhalb einer Stunde nen Anschluss schalten wenn ich nicht deren Kunde bin????
    Liebe Grüße

    Hallo,

    weil der Telekom die Anschlussleitung gehört! Nun solltest du oder dein Vermieter eben den Anschluss umleiten lassen, wenn es sein muss sogar über das Nachbarhaus, bei mir ging das auch!

    Beharrlich sein, mit den Telekommitarbeitern rede ich nicht, es gibt bei Telekom ein Kriseninterventionsteam unter der Leitung eines Herrn Schmidt.

    Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kann man online einleiten, habe ich auch gemacht, dauerte ca. 1 Tag bis das Kriseninterventionsteam bei mir angerufen hat und die Leitung umlegte.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo, KirschBanane

    Hast Du ein Wohnungsabgabeprotokoll mit dem VM gemacht? Wenn ja, und es wurden keine Mängel/Schäden in der Wohnung festgestellt, dann hast Du Anspruch auf die Auszahlung der Kaution, abzüglich der noch zu erwartenden NK-Heizk., d.h. der VM muß Dir die Kaution auch schon vor der 6monatigen Frist auszahlen. Wie gesagt, nur dann, wenn wirklich keine Schäden bzw. Forderungen -außer
    den NK-HZ-Abzug- vorhanden wären.

    HALLO

    und jetzt?:confused:

    Jetzt ist sie genau so schlau wie vorher, doch so lange man nichts dagegen unternimmt sind Informationen für den Allerwehrtesten.

    Gruß

    BHSHuber

    Vielen Dank für die Antwort.
    Anwaltkosten sind teuer und ich kann mich aber leider nicht lesiten!
    Soll ich einfach in der Wohnung bleiben und die Kündigung die ich bekommen habe ignorieren oder soll ich vor Gericht gehen?
    Danke für Eure Kommentare

    Hallo,

    diese Frage kann und darf hier niemand beantworten, dass wäre einer Aufforderung zu Handlungen gleichzusetzen, das musst du nun schon selber entscheiden, eine Rechtsberatung wäre in jedem Fall angebracht.

    Der Vermieter jedenfalls ist sich nicht bewusst, dass er eigentlich im Bereich der Werksdienstwohnung ganz andere Mietverträge benötigt als bei einem normalen Mietverhältnis.

    Am besten du widersprichst jetzt schriftlich der Kündigung mit dem Hinweis, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und der Kündigungsgrund so nicht akzeptiert wird.

    Gruß

    BHSHuber

    Dass man auf die Schnelle nichts machen kann ist mir bewusst ;) mir gehts nur generell darum, was ich machen KANN, was meine Rechte sind.

    Hallo nochmal,

    was bitte beschwerst du dich, du hast alle Informationen bekommen die du brauchst um an deine Kaution zu kommen, gefallen dir die Antworten nicht, kann man dir nicht helfen.

    Was bitte hilft es dir zu wissen wie du rechtlich stehst und auch welche Möglichkeiten du hast, wenn du selber damit dann nichts anfängst.

    Ein wenig Eigeninitiative darf man schon verlangen von einem mündigen Bürger, wie hättest du es denn gerne, geschnitten oder vielleicht am Stück?

    Gruß

    BHShuber

    Dass man auf die Schnelle nichts machen kann ist mir bewusst ;) mir gehts nur generell darum, was ich machen KANN, was meine Rechte sind.

    Hallo,

    ja dann geh doch einfach her und beantrage eine Mahnbescheid oder Klage gleich gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kaution, so einfach ist es mit den Rechten.

    Ein Rechtsanwalt hilft dir dabei, wenn du dir den nicht leisten kannst, gibt es am Amtsgericht sog. Rechtspfleger die helfen dir auch dabei.

    Darauf warten bis die gebratenen Tauben ins Mundwerk fliegen wird dir hier sicherlich nicht weiterhelfen, hilf dir selbst dann hilft dir das Recht!

    Gruß

    BHShuber


    Die Frage ist: Es ist rechtmäßig was der Vermieter macht?
    Danke für Eure Beratung

    Hallo,

    zunächst dürfen hier keine Beratungen vorgenommen werden, dies wäre eine verbotene Rechtsberatung, hierfür gibt es Rechtsanwälte.

    Es ist in jedem Fall rechtmäßig ein WG Zimmer zu vermieten, allenfalls handelt der Vermieter vertragswidrig, wenn in deinem Fall der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, dann ist das auch so, die Möglichkeiten für den Vermieter jetzt die Wohnung oder Zimmer zu kündigen sind begrenzt.

    Gruß

    BHShuber

    Berny, kann dir nicht folgen...

    Stand der Dinge ist nun das der Vormieter sich nicht mehr meldet und wir keine ahnung haben ob die Sonderkündigung raus ist oder nicht.
    Habe ihn gebeten seinen Anbieter aufzufordern den Port freizugeben aber keine Resonanz.
    Die Versatel sagt mir das sie nix tun können außer immer wieder über die Telekom zu versuchen den Anschluss zu schalten.
    Ich bin sauer und weiß nicht mehr was wir tun sollen...
    Stelle mir nur immer wieder die Frage ob ich den Vormieter für meine Vertragskosten aufkommen lassen kann?
    Habt ihr ne Ahnung dazu?
    Liebe Grüße

    Hallo,

    wenn du weniger den schwarzen Peter ahnden würdest als dich darum zu kümmern, dass die Leitung wieder frei wird, hättest du bereits deinen Anschluss.

    Ruf bei der Telekom an, denen gehört die Leitung, die legen auch den Anschluss falls der zugehörige belegt bleibt, wenn im Haus noch ein Kontingent frei ist, dauert das eine Stunde.

    Gruß

    BHShuber

    Bzgl. des Eigenbedarfs haben wir bisher eher angenommen, dass diese Begrundung in unserem konkreten Fall eher unwahrscheinlich ist, denn ein Investor mit Neubau-Absichten würde ja wohl kaum seine Verwandten hier einquartieren. Oder gilt ein geplanter Abriss mit reinen Neubau-Absichten ebenfalls als Eigenbedarf?

    Hallo,

    nein, das ist kein Eigenbedarf, das ist wie schon beschrieben eine Verwertung und damit einhergehend eine Verwertungskündigung.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik gelandet :)

    Zu meinem Problem:
    ich bin zum 30.08.15 aus meiner Wohnung ausgezogen. Diese wurde anstandslos abgenommen, also alles tiptop. Auf Nachfrage, wann die Kaution zurückgezahlt wird wurde mir gesagt, dass diese innerhalb von 2-3 Wochen auf meinem Konto ist. Das ist natürlich nicht geschehen. Sämtliche Nachfragen wurden ignoriert, bis dann am 28.11.15 die Abrechnung kam: 1x Betriebskostenvorauszahlung wird einbehalten, wegen zu erwartender Nachzahlung. Auch stand in dem Brief, welcher am 25.11.15 verfasst worden ist, dass zeitgleich der Gutschriftsbetrag auf mein Konto überwiesen worden ist.
    Bis heute ist kein Geld da. Ständig kommen irgendwelche Ausreden, das Geld ist zurückgekommen, dafür bin ich nicht verantwortlich, ich habe das an eine Kollegin weitergegeben, die Buchhaltung ist nur 2x die Woche da, Serverprobleme, usw.
    Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich brauche das Geld und kenne mich da rechtlich überhaupt nicht aus. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar :)

    Lieben Gruß

    Hallo,

    einen Mahnbescheid senden oder senden lassen oder Anwalt der was kann halt!

    Was glaubst du denn was wir hier auf die Schnelle machen können, nichts!

    Gruß

    BHShuber

    Die Investitionen betreffen im Wesentlichen den Garten... Neue Terrasse angelegt, Holz-Gartenhaus gebaut (nicht transportabel), viele Bepflanzungen, Büsche, kleine Bäume etc. Sicher könnte man sagen, dass das auf eigene (finanzielle) Gefahr hin geschehen ist, aber wir hätten das nicht getan, wenn die Eigentümerin den potenziellen Verkauf nicht immer vehement ausgeschlossen hätte (auch einen Kauf unsererseits).

    Hallo,

    das nennt man schicksalhafter Verlauf, denn hätte, wäre, täte und das nicht beweisbar, ist eben leider keine Rechtsgrundlage für Schadenersatz.

    Es wäre eine Frage des Anstandes wenn der Vermieter hier Auskunft über die weiteren Pläne geben würde und die Mieter nicht in dieser Unsicherheit leben müssten, eventuell fordern Sie die Dame schriftlich auf, hierzu Stellung zu nehmen, vielleicht bekommen Sie dann wenn es gut geht eine Auskunft.

    Gruß

    BHShuber

    Ich muß den beiden Vorpostern ausnahmsweise mal widersprechen.

    Wenn die "Abrechnung" tatsächlich so aussieht wie von schnuppserli wiedergegeben ist sie formell unwirksam.

    Du könntest den Vermieter aber auch auflaufen lassen. Heißt schweigen und wenn er an die Zahlung erinnert sagen das Du keine formell korrekte Abrechnung bekommen hast. Da dann der 31.12.15 Geschichte ist kann er keine Nachzahlung mehr fordern.

    Hallo,

    ja, du hast Recht, wenn denn die Abrechnung so aussieht, was wir ja nicht wissen, solange wir diese nicht gesehen haben.

    Die Geschichte mit dem auflaufen lassen geht gerne mal nach hinten los und ist meiner Meinung nach auch eine Aussage die man sicherlich nicht so offen in einem Forum verbreiten sollte, das könnte unangenehme Folgen haben.

    Gruß

    BHShuber


    Nun zur Frage: Ist es so, dass die gesamte NKA formal unwirksam ist und somit vom Mieter nicht gezahlt werden muss? Dieser hat 2 Tage nach Erhalt der NKA um Kopien und den Verteilerschlüssel gebeten.
    Gibt es Fristen? Wenn ja, welche und was muss beachtet werden?

    Liebe Grüße und Danke :)

    Ich hoffe ich hab mich an alle Regeln gehalten :)

    Hallo,

    aus welchem Grund sollte jetzt die Abrechnung komplett nicht wirksam sein, ein pauschales Bestreiten einzelner Kosten wird nicht ausreichen um die Abrechnung anzufechten.

    Zudem braucht der Vermieter keine Kopien aushändigen, wenn er das macht, dann gegen Kostenerstattung.

    Der Mieter hat die Möglichkeit am Sitz des Vermieters die Unterlagen einzusehen und gegen Kostenbeteiligung Kopien anzufertigen sofern dies möglich ist.

    Sollte kein Verteilerschlüssel hinterlegt sein, könnten Sie die Abrechnung durchaus bestreiten, der Vermieter hat die Möglichkeit noch bis zum 31.12.2015 die Abrechnung zu berichtigen, allerdings sollten Sie das gleich machen, denn warten bis die Frist abgelaufen ist sehen Richter nicht so gerne.

    Gruß

    BHShuber

    Was heißt eigentlich "Nachtruhe"?
    Auf jeden Fall fühle ich mich jetzt wie eine querulierende Nachbarin :(

    Hallo,

    Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr, wenn in dieser Zeit exorbitanter Lärm gemacht wird, sollte man bei Nichteinsichtigkeit des Nachbarn die Executive (Polizei) gerufen werden, das wirkt manchmal Wunder.

    Das nachbarschaftliche Verhältnis wird dadurch aber nicht besser, eher ist mit einer Trotzreaktion zu rechnen, die allerdings nur bewirkt, dass die Polizei ein weiteres mal an der Türe klopft und dann eben eine Anzeige wegen Ruhestörung aufnimmt.

    Dann sollte erstmal Ruhe einkehren.

    Gruß

    BHShuber

    Frage: Gibt es auf Grund der geschilderten Umstände mögliche, erfolgversprechende Kündigungsgründe für den neuen Besitzer, die Ihr Euch vorstellen könnt?

    Danke vorab für Eure Hilfestellung!

    Hallo,

    ja die gibt es, einer davon ist die sog. Verwertungskündigung, siehe hier:

    http://www.gevestor.de/details/verwer…ein-714405.html

    Wenn die beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind, haben Sie sehr wenig Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.

    Was genau haben Sie denn in Höhe von 20.000 € in die Wohnung investiert?

    Gruß

    BHShuber


    "In der Praxis, würde ich dir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt vorschlagen, dann weist du genau was Sache ist."
    - Ob zwei erwachsene Menschen sowas nicht unter sich geregelt bekommen...?

    Hallo Berny,

    leider musste ich im Laufe meines Vermieterlebens feststellen, dass so was in der Tat nicht mehr in unserer Gesellschaft vorgesehen ist, man erwartet für alles und jeden ein Gerichtsurteil oder eine gesetzliche Regelung oder einen §!

    Traurig aber wahr.

    Gruß

    BHShuber

    Aber ist die Tatsache, dass B dort gemeldet ist, rechtlich ein Problem? Gilt das als eine Art Mietvertrag, auch wenn es einen solchen nicht gibt? Und sollte A B dann schriftlich kündigen?

    Und: Ist so eine Mitteilung ans EMA glaubwürdig? Dann müsste B sich ja mit dem Vermieter abgesprochen haben, hinter As Rücken. Oder gut, B könnte behaupten, A habe zugestimmt. Das wäre natürlich möglich. A steht als Wohnungsgeber in dem Formular.

    Danke für die Hilfe übrigens! Bin ich sehr froh drüber.

    Hallo,

    auf das wesentliche reduziert, machst du mit Hilfe der Executive "Polizei" von deinem Hausrecht gebrauch und lässt die Made aus der Wohnung entfernen, es ist bekannt, dass die Made sich kurzzeitig bei dir anmeldet und du für Kurzzeit Obdach bietest aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung die von Seiten der Made nicht eingehalten wird.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    ich habe mit meinem Lebensgefährten eine gemeinsame Wohnung. Ich stehe alleine im Mietvertrag und allen anderen Verträgen, weil er zu der Zeit des Abschlusses einen Schufa-Eintrag hatte. Bei Einzug habe ich der Wohngenossenschaft gesagt, dass wir zusammen einziehen. Einen (Untermiet-)Vertrag mit ihm gibt es jedoch nicht.
    Nun haben wir uns getrennt und er hat noch seine Möbel etc. bei mir, ist aber nicht mehr zuhause und möchte auch keine Miete mehr zahlen. Den Schlüssel hat er noch.
    Habe ich da irgendeine Chance? Haben wir einen mündlichen / schlüssigen Mietvertrag? Oder habe ich jetzt als Dankeschön alles alleine am Hals? Alleine kann ich mir die Wohnung (die zum 01.02. gekündigt ist) nicht leisten.
    Vielen Dank für jede Hilfe.

    Hallo,

    ich schließe mich meinen Vorschreiben in allen Punkten an, doch es gibt ein Druckmittel!

    Wie lange habt ihr zusammen gewohnt?

    Wenn es über ein Jahr ist, seid ihr einander zum Unterhalt verpflichtet, d. h. wenn du dir die Wohnung nicht leisten kannst und du aufgrund deines Verdienstes SGB II Leistungen in Form von Aufstockergeld " Volksmund" dann würde er als der scheidende Partner zur Zahlung vom Amt herangezogen werden, so wäre die Theorie.

    In der Praxis, würde ich dir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt vorschlagen, dann weist du genau was Sache ist.

    Gruß

    BHShuber

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