jap!
Begründung: Alles, was du eben geschrieben hast, ist natürlich richtig. Aber du schreibst hier einen Wall of Text bezüglich einer inhaltlichen falschen NKA. Darum gehts hier aber nicht. Hier liegt gerade keine inhaltlich falsche NKA vor, sondern eine formell falsche!
Hallo,
und wenn du richtig gelesen hättest wäre dir aufgefallen, dass falscher oder weggelassener Umlageschlüssel ein inhaltlicher Fehler ist und dieser ist anders zu behandeln als ein formeller Fehler:
Wegen inhaltlicher Fehler (z.B. Vermieter berechnet nicht umlagefähige Nebenkosten, der Umlegungsmaßstab ist falsch) muss der Mieter den Vermieter gesondert verklagen.
In diesem Fall muss der Mieter wissen, dass inhaltliche Fehler die Fälligkeit einer Nachzahlungsforderung nicht aufhalten und er zur Zahlung verpflichtet bleibt.
Allenfalls kann er wegen künftiger Vorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Zugegeben, scheint es sich bei besagter Abrechnung zu gleichen Teilen sowohl inhaltlich als auch formell um eine nicht annehmbare Abrechnung zu handeln, dem Fragenden zu raten er solle hier nichts weiter unternehmen ist der komplett falsche Weg und führt nur dazu, dass dem Fragenden ein massiver Nachteil entsteht.
Ich mache die Gesetze nicht, doch gibt es hier keinen Interpretationsspielraum der Abrechnung ist zu widersprechen, eine Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu verlangen und gegebenenfalls, gerichtlich für unwirksam erklären zu lassen.
Aufgrund falscher Aussagen könnte dem Fragenden nun ein finanzieller Nachteil entstehen, denn dann jemand der einen beharrlich falschen Rat und eine Aufforderung zur Unterlassung von Pflichten verbreitet, zum Schadenersatz herangezogen werden :eek:
Gruß
BHShuber