Beiträge von BHShuber

    Wohnen mußt Du keineswegs bis 30.06.2017 in der Wohnung, möglicherweise aber so lange Miete zahlen.

    Der Vermieter macht Dir das Angebot dich gegen Stellung eines geeigneten Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen -
     also komm in die Puschen

    Hallo,

    ja genau hier ist nämlich das Problem, sich zurücklehnen, nicht verstehen wollen was man unterschreibt aber Forderungen und Ansprüche haben wollen.

    Jede Wette ist das Angebot des Vermieters sehr fair, allerdings ist ihm das auch schon wieder zuviel verlangt, so siehts aus.

    Gruß

    BHShuber

    Das ist ja mein Problem :)
    vor Ort sagt mir keiner etwas, mir ging es hier auch nur um die plötzliche Ablehnung und ob man was dagegen unternehmen kann, da mir für eine neue suche die Zeit fehlt...

    Hallo,

    Mainschwimmer hat es doch bereits geschrieben, nichts kannst du machen, denn du hast nichts schriftliches in der Hand, damit ist dieser Zug abgefahren.

    Du hast noch ein viel größeres Problem, denn am 31.12. ist Schluss für dich, hier hättest du dich schon viel eher bemühen müssen um jetzt das Chaos nicht an der Backe zu haben.

    Gruß

    BHShuber

    danke für die antworten

    die mietminderung besteht darin, das das wohnzimmer durch die starke geruchsbelästigung nicht bewohnbar ist. zudem wird ca 2 wochen ein trockengerät eingeschaltet sein. die mietminderung wird von der versicherung des vermieters übernommen. also ist es aus meiner sicht mehr als berechtigt die miete zu mindern.

    Hallo,

    das ist ja eine Information, die man hätte bereits im ersten Post mitschreiben können, dann wäre es viel einfacher hier eine Antwort geben zu können.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    deine eigenen Funkfeuermelder sind 2014 auf Veranlassung der Verwaltung gegen Feuermelder der Heizungsfirma ausgetauscht worden. Du hast dich seinerzeit nicht um den Verbleib der "kostbaren" Rauchmelder gekümmert und hast scheinbar erwartet, dass dein Mieter sie für dich aufbewahrt.

    Jetzt sind sie weg und du willst dass dein Mieter sie bezahlt? Das ist lächerlich!

    Gruß
    H H

    Hallo,

    genau meine Meinung, es ist immer wieder verwunderlich auf welche Auffassungen so mancher Mitbürger kommt, tztztztz

    Gruß

    BHShuber

    hallo zusammen,

    ich habe in meinem wohnzimmer plus offener küche einen wasserschaden, der durch den nachbarn verursacht wurde. tapeten, decke und teppich sind durchnässt. in den nächsten tagen soll ein trockengerät in dem zimmer laufen.

    kann mir jemand sagen, wie hoch eine mietminderung ausfällt. laut den infos auf dieser seite schwanke ich zwischen 25 - 50 prozent.
    hat da jemand erfahrung und kann mir weiterhelfen.

    danke im voraus und einen schönen tag noch.

    moses

    Hallo,

    nochmal nachdenken,

    WER hat den Schaden verursacht?

    WER ist der Nutzer der Nachbarwohnung?

    WELCHEN Anspruch auf Schadenersatz habe ich gegen WEN?

    Nach einen aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2013 V ZR 230/12 haftet in einer solchen Konstellation der Mieter, in welcher der Wasserschaden aufgetreten ist, auch für die Schäden am Privatvermögen der benachbarten Wohnung. Hier greift § 906, Absatz 2, Nummer 1, Bundesgesetzbuch (BGB) auf Grundlage des BGH-Urteils. Demnach muss nicht einmal ein Verschulden des Mieters nachgewiesen werden, wenn es durch den Wasserschaden eine „Einwirkung“ auf die andere Wohnung gab.

    Offensichtlich hat sich der Vermieter bereits um die Minderung des Schadens bemüht, muss man da jetzt noch mit Mietminderung kommen? Ist das zwingend notwendig?

    Gruß

    BHShuber

    Hallo, ich wohne mit meiner Familie in einem 3 Familien Haus. Wir alle dürfen den Garten nutzen und zahlen auch monatlich für die Gartenpflege. Nun hat unser Vermieter seinen Bagger inkl. der Schaufel in unserem Garten geparkt. Ist das ok?

    Hallo,

    ob das ok ist wissen wir nicht, wenn die Nutzung des Gartens im Mietvertrag schriftlich vereinbart ist, dann ist es nicht ok. Wenn es nur eine lapidare mündliche Aussage gibt dann schon.

    Genau wegen dem Aufstellen eines Trampolins wird er den Bagger dort hingestellt haben um das zu verhindern, weil er das vielleicht nicht möchte.

    Zitat

    Wie verhält es sich, wenn die Kinder darauf klettern und verletzen?

    Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Grundstückseigentümer. In eigenem Interesse und dem der Kinder solltet ihr darauf achten, dass die Kinder nicht wirklich drauf rumklettern und sich verletzen.


    Zitat

    Von unserem Vermieter wurde uns untersagt aus genau diesen Gründen ein Trampolin aufzustellen.... Freue mich auf ein feedback.
    Gruß Katharina

    Und hier hast du den Grund für die Aktion bereits erkannt, nicht mehr und nicht weniger.

    Wäre die Nutzung im Mietvertrag vereinbart, dann müsste der Vermieter den Bestandteil der Mietsache zur Verfügung stellen, wenn nicht, sehe ich wenig Möglichkeiten für euch, den Vermieter zu zwingen euch den Garten zu überlassen.

    Gruß

    BHShuber

    Mein Ansprechpartner ist die Verwaltung, da die Eigentümerin die SEV abgegeben hat. Die Verwaltung macht in diesem Fall WEG und die SEV. So ist es bei dem anderen 9 Einheiten hier leider auch. Durch die Verwaltung bekommen wir da weder Informationen, noch Unterstützung. Ich denke leider nicht, dass ein Anwalt hier großartig weiter helfen kann. So wie es mir hier bestätigt wurde, haben wir da als Mieter so gesehen keinen weiteren Anspruch auf Vertragserfüllung, was natürlich ärgerlich ist.

    Der Mieter ist irgendwie in jederlei Hinsicht gut "geschützt", aber in so einer Situation hat man dann wohl die A-Karte...

    Hallo,

    ob die Verwaltung der Mietverhältnisse an die Hausverwaltung abgegeben wurde ist in deinem Fall völlig unerheblich, wie das Wort schon sagt, Verwaltung.

    Nach wie vor ist dein Vermieter der Vertragspartner, dieser schuldet auch vertraglich vereinbarte Bestandteile der Mietsache, wenn Forderungen gestellt werden ist alleinig der Vermieter in der Schuld, nicht die Hausverwaltung.

    Sollte die Hausverwaltung die Belange der Mieter nicht weiterleiten an den Vermieter dann könnt ihr auch den direkten Weg gehen.

    Wie bereits erwähnt, die Gemeinschaft der Mieter könnte sich gemeinschaftlich bei einem Juristen Rat einholen und eventuell weitere Schritte einleiten.

    Zitat

    So wie es mir hier bestätigt wurde, haben wir da als Mieter so gesehen keinen weiteren Anspruch auf Vertragserfüllung, was natürlich ärgerlich ist.

    Dies gilt als Mieter aber nur gegenüber dem Bauträger, Anspruch auf Erfüllung aus Bestandteilen der Mietsache habt ihr sehr wohl gegenüber dem Vermieter!


    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    ich habe schon Anstand, in diesem Fall möchte ich mich jedoch entschuldigen. So zu reagieren geht aber auch auf eine andere Art.Mit freundlichen Grüßen
    goheda

    Hallo,

    auf welche Art, Sie dürfen sich glücklich schätzen, hier überhaupt eine geeignete Antwort bekommen zu haben, aus der Reaktion sieht man sehr deutlich, welches Anspruchsdenken jemand an den Tag legt.

    Gruß

    BHShuber

    :(Ich möchte auf meine Kosten den Heizkörper in der Küche versetzen, um diese optimal einrichten zu können.
    Vom Vermieter erhalte ich die Zustimmung, unter der Bedingung, den vom Vermieter zugewiesenen Handwerksbetrieb zu beauftragen.
    Ich habe jedoch einen Kostengünstigeren Handwerker.
    Muss ich trotzdem den Handwerker vom Vermieter akzeptieren?

    Hallo,

    vielleicht, ja das hat mit Anstand zu tun, sollte man sich angewöhnen einmal wenigstens Hallo zu sagen oder eine Abschiedsformel anzufügen, was für Untugenden sich in unserer Gesellschaft einbürgern, es ist nicht zu glauben.

    Wer soll nun auf deine Frage antworten, mir fehlt fast schon die Lust dazu.

    So nun zu deiner Frage:

    Der Vermieter erlaubt, in seinem Eigentum, einen Heizkörper zu versetzen, der ist aber nett, mit dem sollte man es sich nicht verscherzen.

    Um die erforderliche Sorgfalt gewahrt zu sehen, gerade bei Heizung und Heizungsrohren, sowie wasserführenden Leitungen würde ich ganz genauso agieren, das ist nichts für Pfuscher und ich würde den Handwerksbetrieb vorschreiben oder die Versetzung des Heizkörpers untersagen.

    Gruß

    BHShuber

    Hey zusammen,

    wir sind in eine neue Wohnung gezogen. Im Bad ist eine Art Marmorboden, der scheinbar vom Vorbesitzer nicht wirklich gepflegt wurde (Urinspuren usw.). Habe etwas recherchiert und diesen Beitrag gefunden. Die Frage ist nun jedoch, muss der Vermieter die Schäden reparieren oder muss ich das selbst machen?


    Hallo,

    ich hoffe die Schäden, Verunreinigungen wurden im Übergabeprotokoll vermerkt und gegenseitig unterschrieben.

    Wurde der Vermieter aufgefordert die Sachen zu machen?

    Wenn nicht sollte man das tunlichst nachholen und der Vermieter sollte sich selber davon überzeugen können, dass die Schäden und Verunreinigungen nicht von euch stammen.


    Gruß

    BHSHuber

    Hallo! Meine Mitbewohnerin und ich, sind Hauptmieter in unserer Wohnung. Wir hatten nun 1.5 Jahre eine Untermieterin, die sich nun entschieden hat auszuziehen! Wir haben einen Echtholzparkett und auf ihrem Boden sind 4 Flecken entstanden, die als Beschädigung zählen. Da unsere neue Mieterin dringend in die Wohnung musste, wohnt sie seit heute hier aber wir sind Immernoch im Streit mit unserer alten Untermieterin, da sie für den Schaden nicht aufkommen will. Momentan haben wir noch ihre Kaution und wir haben auch bereits einen Kostenvoranschlag bekommen, unsere ehemalige Untermieterin droht uns nun mit dem Anwalt, da sie meint, dass wir ihr die Kaution hätten längst überweisen müssen. Unsere Vermieterin meinte aber, dass wir die auf jeden Fall behalten sollen, bis das geklärt ist, da das unsere Absicherung ist. Wir wissen nicht wie wir uns verhalten sollen und was wir machen sollen. Da ihr Vater Anwalt ist , droht sie uns und wirft mit Anschuldigungen um sich, bei denen wir nicht wissen ob die rechtens sind. Sie geht jetzt schon an unsere neue Untermieterin und meint sie will sofort das Geld von ihr haben! dürfen wir denn die Kaution erstmal einbehalten , so lange wie das nicht geklärt ist? Und muss sie für den Schaden haften oder nicht? Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte! Herzliche Grüße

    Hallo,

    bitte mal das hier sehr aufmerksam durchlesen, es geht um Fristen bei Schadenersatz und Fristsetzungen die ihr nicht versäumen solltet: http://kanzlei-lachenmann.de/schadensersatz…auszug-mieters/

    http://www.welt.de/finanzen/artic…ach-Auszug.html

    Wenn ihr nicht eine Frist gesetzt habt und auch keine Klage eingereicht, dann verjährt der Anspruch nach 6 Monaten, hierauf spielt gerade der Anwaltsvater, jede Wette!

    Also los, entweder selber oder mit Anwalt, ansonsten bleibt ihr auf dem Schaden sitzen!

    Gruß

    BHShuber

    Aber eigentlich soll ja der Nachmieter zahlen ab Dez. Er wohnt ja schon drin, oder?

    Hallo,

    erst mal Respekt, einer der wenigen, der Vereinbarungen auch schriftlich fixiert, sehr gut.

    Dann, wenn der Nachmieter die Wohnung schon in Besitz genommen hat, kann der Vermieter nicht doppelt Miete verlangen, du solltest schnellstens den Schlüssel an den Vermieter beweisbar abgeben.

    Ansonsten warten was da kommt, solange noch keine Forderung an dich gestellt wird, brauchst du dir keine Sorgen zu machen, zumal ja auch der Vermieter den Nachmieter ausgesucht hat und ihm offensichtlich auch die Wohnung oder Mietsache übergeben hat.

    Gruß

    BHShuber

    Zur Info: ich wohne in Berlin Charlottenburg, in einer beruhigten 30er Zone.

    Vielen Dank vorab an alle und lieben Gruss aus Berlin,

    Mangix

    Hallo,

    in der Tat. wie Berny schon angedeutet hat, nicht ganz so einfach.

    Will man es sich mit dem Vermieter gänzlich verscherzen, dann lies mal das hier aufmerksam durch aber nicht nur das was du für Vorteilhaft findest, sondern bitte alles und erkenne und entscheide selber wie deine Chancen stehen:

    http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-…rung-Umbau.html

    Gruß

    BHShuber

    . Aus der Aussage des Vermieters wurde ich nicht wirklich schlau. :confused:
    Zudem dachte ich, das die Wohnung bezugsfertig übergeben wird (sofern nichts anderes vereinbart wird, was ich wissentlich auch nicht gemacht habe), heißt das nicht, das die Grundarbeiten mitinbegriffen sind? Also ich würde dies darunter einordnen!?

    Andrea


    Hallo,

    zunächst, was hat denn der Vermieter gesagt woraus du nicht schlau wirst?

    Dann, was ist mietvertraglich vereinbart, das ist wichtig, denn der Vermieter hat die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand an den Mieter zu übergeben?

    Neubau, Erstbezug man geht schon davon aus, dass die Wohnung Bezugsfertig also einziehen und wohlfühlen gemietet wurde.

    Wenn dem alles so ist, gehe ich nicht davon aus, dass der Mieter hier Arbeiten für den Vermieter zu erledigen hat, das wäre völlig andere Voraussetzungen als vor Mietvertragsunterzeichnung genannt. Ist dem so?

    Wenn ja, sollte man den Vermieter hier nochmal darauf hinweisen, dass man keine Arbeiten für ihn übernimmt und er die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben hat.

    Gruß

    BHShuber


    Wie seht ihr Profis den Fall?

    Hallo,

    zunächst ist das hier keine Rechtsberatung, die Sichtweise kann man durchaus kundgeben.

    Zitat

    Ich finde, dass der Vermieter hier seine Position zu unrecht ausnutzt, ich aber eigtl. keine Lust habe vor Gericht zu ziehen, jedoch geht es schon um eine stolze Summe.

    Mhhm, der Vermieter hätte, nachdem du ja den Schlüssel einfach behalten hast, das Schloss austauschen können, die Kosten von der Kaution abziehen.

    Wie kommt man eigentlich darauf dass man berechtigt einen Schlüssel der bereits gekündigten und zurückgegebenen Wohnung einbehält, hierfür gibt es keine berechtigte Grundlage also dein Fehler.

    Zitat

    Muss ich mir selber aber auch eine Schuld eingestehen oder behält er sich sogar zurecht meine ganze Kaution?

    ja und nein, euer Fehler war, nicht miteinander zu kommunizieren, jeder tut nur das was er für richtig hält, dem entgegen stelle ich, dass der Einbehalt der vollen Kaution auch nicht rechtens sein kann, ein einfaches Austauschen des Schlosses hätte es auch getan, zumal der Vermieter ja offensichtlich die Wohnung zwischenzeitlich renoviert hat.

    Zitat

    Soll ich auf den 50/50 Deal eingehen und zumindest etwas wieder bekommen?
    Vielen Dank für eure Mühe
    rsturm

    Das kannst nur du selber entscheiden, bei einem Betrag in Höhe von über 2.000€ würde ich persönlich schon versuchen einen besseren Deal auszuhandeln oder aber den Rechtsweg bestreiten.

    Gruß

    BHShuber

    ich hab doch noch nicht fertig :).

    Dein hier geschriebenes stellt zwei Sachverhalte dar. Es ist richtig, dass das Zahlungsziel der NKA einzuhalten ist, da man anderenfalls in Verzug gerät. Der Mieter kann aber reintheoretisch die Nachzahlung der NKA leisten, ohne die NKA zu prüfen. Innerhalb des Prüfzeitraums (12 Monate nach Erhalt der NKA) kann er der NKA jedoch widersprechen. Beim erfolgreichen Widerspruch sind zu viel geleistete Zahlungen vom VM zu erstatten.

    @huber: Du hast grundsätzlich nie was falsches geschrieben. Jedoch werden einige Sachen miteinander vertauscht, vermuschert und sonstiges, so dass das Ergebnis nicht richtig ist.

    Hallo,

    das mein lieber Freund ist deine eigene subjektive Empfindung, nicht mehr und nicht weniger.

    Gruß

    BHShuber

    Wenn ich so einen Beitrag lese, dann macht es mich traurig und auch gleichzeitig ein bisschen wütend, but no offense. Denn im § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB steht geschrieben, dass Einwendungen gegen die Abrechnung dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen sind. Deshalb verstehe ich nicht wirklich, weshalb du da immer die Richter ins Boot holst.

    Hallo,

    eh jetzt wird's hinten höhe als vorne, denk mal nach bitte.

    Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, dass der Mieter auf die Nebenkosten der abgelaufenen Abrechnungsperiode eine Nachzahlung leisten muss, muss der Mieter spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Nebenkostenabrechnung Zahlung an den Vermieter leisten. Missachtet er diese Frist, kommt er in Verzug § 286 III BGB.

    Demnach wäre die Nachzahlung am 15.01.2016 spätestens zu leisten und jetzt sag mir bitte warum er mit dem Widerspruch 12 Monate warten sollte, merkst was, die Katze beißt sich in den eigenen Schwanz!

    Lassen wir das das führt zu nichts!

    Gruß

    BHShuber

    Es geht nicht darum, dass hier der VM in die Pfanne gehauen werden soll. Es wird in diesem Fall für die nächste Woche ein Termin ausgemacht, um die Belege einzusehen. Danach werden die entsprechenden "Ablichtungen" (wie auch immer diese sich gestalten) einem Anwalt vorgelegt. Empfinden das Richter tatsächlich so, als hätte M die Frist verstreichen lassen? Mal unabhängig davon, ob die NKA korrekt ist oder nicht - überweisen würde ich das Geld eh erst im nächsten Jahr (innerhalb der Frist bis 15.1.16). Ich glaube dagegen spricht nichts oder?

    Hallo,

    wenn eine Neben- und Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar ist, vor allem wenn diese sehr spät im Folgejahr des Abrechnungszeitraumes zugestellt wird und dann sich ein Mieter noch einen oder zwei Monate Zeit lässt um der Abrechnung zu widersprechen, weil er unter Umständen in Kenntnis davon ist, dass dann wiederum unter Umständen die Abrechnung vom Vermieter nicht mehr korrigiert werden kann, ist das offensichtlich und stimmt bei Rechtstreitigkeiten den Amtsrichter nicht all zu froh.

    Kann so sein, muss aber auch nicht so sein, leider haben das schon viel zu viele Mieter so gemacht.

    Korrekt ist diese Abrechnung keinesfalls, es geht hier jetzt um dem Umgang des betroffenen damit, der ebenso ordentlich sein sollte, wie man es eben auch von Vermieter verlangt.

    Gruß

    BHShuber

    Es ist egal zu welchen Teilen ein inhaltlicher oder formeller Fehler vorliegt, wenn ein formeller Fehler vorliegt. Im vorliegenden Fall liegen mehr als eine Mietvertragspartei vor, somit bedarf es einer Aufstellung der Gesamtkosten und der anteiligen Kosten. Die Aufstellt liegt nicht vor, formell inkorrekt.

    Ich glaube wir sind uns einig, dass sowohl formell als auch inhaltlich die eingestellte Neben- und Betriebskostenabrechnung jeglicher Wirksamkeit entbehrt, einzig der Umgang damit, da sind wir uns nicht einig!

    Um hier nicht in Nachteil zu geraten ist es geboten auf die Abrechnung zu reagieren und nicht abzuwarten bis eine Frist abgelaufen ist, dann das mögen Richter gar nicht so gerne, was in diesem Fall ja auch offensichtlich wäre.

    Zur Kenntnisnahme, vereinfacht formuliert liegt in der Regel ein formeller Fehler dann vor, wenn die Betriebskostenabrechnung für den Mieter unverständlich und nicht nachvollziehbar ist. Liegen dagegen offenkundige rechnerische oder inhaltliche Fehler vor (falscher oder weggelassener Umlageschlüssel) handelt es sich um einen materiellen Fehler, den der Vermieter auch später noch ohne Folgen für ihn korrigieren kann und den Mieter nicht von der Nachzahlung befreit.

    Zitat

    hier musste ich schmunzeln :D Bist du wirklich der Meinung, dass, in diesem Fall, ich bei Erteilung eines falschen Rates zum Schadensersatz herangezogen werden kann?

    Da bist du nicht der Erste und wirst auch nicht der Letzte sein!

    Gruß

    BHShuber

    jap!

    Begründung: Alles, was du eben geschrieben hast, ist natürlich richtig. Aber du schreibst hier einen Wall of Text bezüglich einer inhaltlichen falschen NKA. Darum gehts hier aber nicht. Hier liegt gerade keine inhaltlich falsche NKA vor, sondern eine formell falsche!

    Hallo,

    und wenn du richtig gelesen hättest wäre dir aufgefallen, dass falscher oder weggelassener Umlageschlüssel ein inhaltlicher Fehler ist und dieser ist anders zu behandeln als ein formeller Fehler:

    Wegen inhaltlicher Fehler (z.B. Vermieter berechnet nicht umlagefähige Nebenkosten, der Umlegungsmaßstab ist falsch) muss der Mieter den Vermieter gesondert verklagen.
    In diesem Fall muss der Mieter wissen, dass inhaltliche Fehler die Fälligkeit einer Nachzahlungsforderung nicht aufhalten und er zur Zahlung verpflichtet bleibt.
    Allenfalls kann er wegen künftiger Vorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

    Zugegeben, scheint es sich bei besagter Abrechnung zu gleichen Teilen sowohl inhaltlich als auch formell um eine nicht annehmbare Abrechnung zu handeln, dem Fragenden zu raten er solle hier nichts weiter unternehmen ist der komplett falsche Weg und führt nur dazu, dass dem Fragenden ein massiver Nachteil entsteht.

    Ich mache die Gesetze nicht, doch gibt es hier keinen Interpretationsspielraum der Abrechnung ist zu widersprechen, eine Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu verlangen und gegebenenfalls, gerichtlich für unwirksam erklären zu lassen.

    Aufgrund falscher Aussagen könnte dem Fragenden nun ein finanzieller Nachteil entstehen, denn dann jemand der einen beharrlich falschen Rat und eine Aufforderung zur Unterlassung von Pflichten verbreitet, zum Schadenersatz herangezogen werden :eek:

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!