Beiträge von BHShuber

    Hallo BHShuber,

    dann sind wir uns also einig das diese Klausel ungültig ist und wir nicht renovieren müssen, ja?

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

    Hallo,

    ich werde weder ja noch nein antworten.

    Wenn man das ganz genau wissen will, kann einem das ein Jurist sagen, wobei es ein Richter sicherlich auch anders sehen kann.

    Gruß

    BHShuber

    Eine Nachträgliche (rückwirkende) Erhöhung die dem Vermieter erst nach Ablauf der Erstellungsfrist der Abrechnung bekannt wurde.

    Dann darf der Vermieter die Abrechnung noch binnen 3 Monate korrigieren.

    Beispiel:

    Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2012

    Erstellungsfrist endete somit am 31.12.2013

    Im Februar 2014 bekommt der VM Bescheid das die Grundsteuer ab 2012 rückwirkend um Betrag x erhöht wird.

    In dem Fall darf der Vermieter noch bis Ende April 2014 die Abrechnung für 2012 noch wirksam korrigieren..

    Hallo,

    Zitat

    Die Hausverwaltung hat uns darüber aber nicht informiert, sondern es einfach ohne Erklärung im Dezember 2013 mit der Betriebskostenabrechnung für 2012 geltend gemacht. War das rechtlich so korrekt ?

    Wenn die Erhöhung in der Betriebskostenabrechnung für 2012 geltend gemacht wurde, kann dein Beispiel hier nicht ganz richtig sein.
    Die Bekanntgabe an den Mieter hat nie stattgefunden, wann der Vermieter über die Erhöhung der Grundsteuer in 2012 Kenntnis erlangt hat wissen wir nicht.
    Der Vermieter hätte im Zeitraum von 3 Monaten nach Kenntniserlangung den Mieter hierüber informieren müssen, macht er das nicht, kann er auch rückwirkend die Erhöhung im Abrechnungszeitraum nicht auf den Mieter umlegen.

    Das hätte der Mieter aber bereits innerhalb der 12 Monatsfrist nach Zustellung der Abrechnung 2012 monieren müssen, ob jetzt noch was geht, wage ich zu bezweifeln.

    Gruß

    BHShuber

    Wenn ich das richtig verstehe ist diese Regelung vom BGH für ungültig und nicht verbindlich erklärt worden. Ergo müssen wir nicht renovieren, sondern nur Dübellöcher zu evtl. Schäden der Katzen beseitigen und besenrein übergeben.

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank für Eure Zeit.

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

    Hallo,

    es gilt folgendes:

    Isolierte Endrenovierungsklausel

    Findet sich hingegen in einem Mietvertrag nur eine isolierte Endrenovierungsklausel, so ist diese nur dann wirksam, wenn sie auf den individuellen Renovierungsbedarf abstellt. D.h., die Klausel muss ausdrücklich berücksichtigen, ob Bedarf gegeben ist oder nicht. Wird „starr“ zur Verpflichtung der Endrenovierung auf die Beendigung des Mietverhältnisses abgestellt, ist die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam BGH Urteil vom 12.09.2007, VIII ZR 316/06.

    Gruß

    BHShuber

    Es ist nicht meine Absicht dich zu beleidigen, und die Frage, ob du behindert bist, stellt an sich auch keine Beleidigung dar. Ok, zugegeben, ich hätte auch fragen können, ob du ein Mensch mit Handicap bist oder so ähnlich. Auf eine Ausfechtung bin ich auch nicht aus. Ich wähle dann wohl dieses Ignorieren. Du mich dann bitte auch. Danke.

    End of conversation!

    Dann hätte ich für deine Beiträge auf jeden Fall mehr Verständnis und ich würde mehr Rücksicht auf dich nehmen.

    Hallo,

    zunächst hat das nichts mit der Fragestellung zu tun, gerne können wir das in privaten Nachrichten ausfechten, denn du bist nicht in der Lage zu beurteilen ob ich behindert bin oder nicht, gerne biete ich dir an, mich zu ignorieren, wäre mir auch lieber als eine Beleidigung.

    Gruß

    BHShuber

    Ich stolpere immer noch über den Begriff "rückwirkend" . Die Betriebskostenabrechnung von 2012 haben wir Ende 2013 bekommen (also fristgerecht) und dort hatten wir dann die stark erhöhte Grundsteuer, die Mitte 2012 vom Finanzamt erhöht wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich in diesem Fall gar nicht um eine rückwirkende Erhöhung handelt.

    Hallo,

    dann hättet ihr ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Abrechnung 12 Monate Zeit gehabt, der Abrechnung zu widersprechen, der Zug ist leider nun abgefahren.

    Gruß

    BHShuber

    Ich dachte, man kann in diesem Fall nichts machen? :confused:

    Hallo,

    doch kann man schon, nämlich ein Gerichtsverfahren durchführen, auf hoher See und im Gericht ist man in Gottes Hand.

    Schlimmstenfalls erhält man dann vom Richter die Auskunft, dass es keinen Anspruch auf die Wohnung gibt.

    Gruß

    BHShuber


    Vielen Dank schonmal für eure Antworten und entschuldigt den ewig langen Text. :)

    Hallo,

    mhhm, lass mal nachdenken............................................................................

    Forderung von Seiten des Verwalters für das unsachgemäße Parken, nicht rechtens, sollte man abwarten was er nun mit der Forderung anstellt, wenn nichts kommt, gut, wenn ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen und die Sache durchstreiten, die Chancen stehen gut, denn der Verwalter hätte in erster Linie gegen den Halter vorgehen können/müssen.

    Mieterwechsel:

    eine Kopie des Personalausweises, lies mal bitte hier:
    Angaben zur Identifikation, hierzu zählen Name und Anschrift. Der Vermieter wäre auch befugt, die Angaben durch die Vorlage des Personalausweises zu überprüfen. Die Anfertigung einer Ausweiskopie wäre hingegen unzulässig.
    https://www.activemind.de/magazin/person…ieren-verboten/

    So, nun wenn der Vermieter, bzw. der Verwalter die Genehmigung zur Untervermietung verweigert muss das aus wichtigem Grund geschehen, was er hier anführt ist kein wichtiger Grund sondern ein Versäumnis seinerseits.

    Hier lesen: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/urt…n/10022136.html

    https://www.das.de/de/rechtsporta…rvermieten.aspx

    Jetzt habt ihr genug Munition um gegen das Gebaren des Verwalters vorzugehen, zudem ist der Verwalter nicht der Vermieter, sprich nicht Vertragspartner und ihr müsst euch nicht mit diesem herumschlagen, auch wenn er vom Vermieter mit der Verwaltung des Mietverhältnisses beauftragt ist, ist er dennoch nicht der Vertragspartner im Mietvertrag.

    Gruß

    BHShuber

    Dann empfehle ich Dir, Sachverständige zu engagieren und über eine Zweckentfremdung Deines Weihnachtsgeldes nachzudenken.

    Hallo Berny,

    hahahahahahaaaa, habe selten so gelacht, Herrlich, herrlich ;)

    Gruß

    BHShuber

    Beim ersten mal gut und dann doch nicht!? :confused:
    Die wurde ja gemacht und dennoch sagte man mir ich bekomme sie. Aber ist ja jetzt auch egal, meine Frage ist beantwortet!
    Ich muss das so hinnehmen ...

    Hallo,

    oder auch nicht, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, bleibt dir der Rechtsweg offen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo, danke für den Tipp, aber da bin ich nicht weitergekommen. Ich hab den Verdacht, dass es mal Sozialwohnungen waren, aber keine mehr sind, war aber nix rauszukriegen. Dachte, dass vielleicht an Hand meiner Infos jemand ne Idee hat.

    LG Wuschel


    Hallo,

    eine Sozialwohnung bekommt nicht jeder, nur eben der der berechtigt ist.

    So nun wende man sich an die Institution über die man die Wohnung bekommen hat, die müssten doch Auskunft darüber geben können, wie, was, weshalb, wieso.................

    Gruß

    BHShuber

    Die Erhöhung ist rechtens. Es handelt sich um ein altes Bauernhaus, welches 2011 komplett kernsaniert und modernisiert wurde und unter Denkmalschutz steht. Zusätlich sehr großes Grundstück....es wohnen hier 10 Mieter und wir haben zb 112qm und müssen nun knapp 600€ im Jahr Grundsteuer zahle. Vorher war dieses Gebäude falsch eingestuft worden und wir mussten nur 140€ an Grundsteuer zahlen.

    Hallo,

    und was willst du denn jetzt machen, widersprich der NK-Abrechnung mit dem Hinweis der nicht angekündigten Erhöhung der Grundsteuer und sieh was passiert, wenn du dem Vermieter diesen Absatz mit in dein Widerspruchschreiben einfügst.

    Du musst tätig werden oder dein Rechtsbeistand.

    Gruß

    BHShuber

    Wie dem auch sei, da man ja eh nix machen kann muss ich das halt so hinnehmen!
    Was ich persönlich aber eine riesen Sauerei feine! Sowas habe ich von einem großen Wohnungsunternehmen echt nicht erwartet.

    Gruß


    Hallo nochmal,

    genau da liegt der Hase begraben, du erwartest!

    Und der Vermieter erwartet von dir eine saubere Auskunft, es wird eben eine Bonitätsprüfung durchgeführt worden sein und die ist für dich schlecht ausgegangen.

    Gruß

    BHShuber

    gibt es irgendwelche rechtlichen wege die ich einschlagen kann oder was emphielt ihr mir ?


    Mfg

    Hallo,

    das was dir widerfahren ist, auch wenn es furchtbar ist, ist die logische Konsequenz daraus, wenn man Zusagen nicht einhält.

    Vielleicht lernst du was draus aber ich denke eher nicht, sofern die Geschichte überhaupt stimmt, wie kommst du denn ins Netz wenn du ohne Obdach bist?

    Einziger Rat den ich gebe ist, geh zum Jobcenter oder Sozialbürgerhaus, dort hilft man dir weiter aber auch nur wenn du dich an die Absprachen die du eingehst auch hältst!

    Gruß

    BHShuber

    Naja... mutmaßen möchte ich hier auch nicht. Hier ist es entscheidend, welche tatsächlichen Abreden getroffen wurden. Wenn aber ein Mitarbeiter des Unternehmens die Aussage getätigt hat, dass du die Wohnung bekommst (ohne Einschränkungen, ohne Vorbehalt usw.), dann ist das schon eine bindende Aussage. Es bedarf hier keiner Schriftform. Die Zusage wäre dann wirksam. Sollte der anschließende Vertrag, trotz Zusage, nicht zustandekommen, macht sich das Wohnungsunternehmen schadensersatzpflichtig, Stichwort culpa in contrahendo ( https://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo ).

    Hallo,

    das scheitert doch schon an der Beweisbarkeit der Behauptung des Fragenden. Du machst hier Hoffnung wo gar keine ist, nicht einmal im Ansatz.

    Gruß

    BHShuber

    Das konnte ich eben nicht, da ich es gestern Abend erst erfahren habe!
    Denn bis gestern Abend war noch der stand, ich bekomme die Wohnung

    Hallo,

    denk mal nach, du warst sicher auch in der Schule, was du nicht schriftlich in Händen hast, ist nicht rechtsbindend, es ist wohl nicht ganz einwandfrei verlaufen, das gebe ich zu, doch hättest du, dich um eine schriftliche Zusage bemühen müssen.

    Zudem kennen wir die wahren Gründe für die plötzliche absage nicht, somit können wir nur mutmaßen.

    Hier wird dir auch keiner weiterhelfen können, jetzt bist du selber gefragt, geh zur Caritas oder Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Sozialbürgerhaus deiner Stadt oder Gemeinde.

    Damit du es verstehst, du hast keinen rechtlichen Anspruch auf die genannte Wohnung und auch auf keine Andere!

    Gruß

    BHShuber

    Bei meinen Recherchen im Internet (BGH-Urteile) zu den Anforderungen an eine formal gültige BKA tauchte immer wieder die Formulierung auf: die Gesamtkosten des Objektes müssen aufgeführt sein.

    Wie verhält es sich denn nun tatsächlich ?

    Vielen Dank

    Hallo,

    die Gesamtkosten der Gewerbeeinheiten sind bereits abgegrenzt, für dich maßgeblich sind die Gesamtkosten der Wohneinheiten, anders wäre die Abrechnung falsch.

    Gruß

    BHShuber

    Meine Fragen sind:

    1. Kann er die Bürgschaft kündigen, wenn seine Verhältnisse sich hinreichend verschlechtert haben?

    Ja, kann er und zwar wenn der Vermieter hier auch noch eine Kaution bekommen hat, würde sich der Vermieter weit aus mehr Sicherheiten aneignen als die vorgeschriebenen 3 Monatskaltmieten, wenn dem so ist, wäre die Bürgschaft ohnehin nicht wirksam gewesen.

    Zitat

    2. Spielt sein Vermögen dabei eine Rolle?

    Jetzt wäre interessant zu wissen, was hast du denn mit dem Vermögen des Bürgen zu schaffen, meines Erachtens, wenn ich mir die Geschichte so ansehe, in welcher Welt lebst du denn sag mal.

    Zitat

    3. Wenn die Bürgschaft endet, und ich keinen neuen Bürgen finde, muss ich dann ausziehen?

    Wer nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann oder will oder wie auch immer, der sollte sich um SGB II Leistungen bemühen aber da muss man eben was für tun.

    Kannst du die Miete nicht entrichten und wird auch keine andere Institution dafür eintreten, dann pack schon mal die Koffer, was glaubst du denn, wie das der Rest unserer Gesellschaft macht, sicherlich nicht so wie du.

    Gruß

    BHShuber

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