Vielen Dank schonmal für eure Antworten und entschuldigt den ewig langen Text. 
Hallo,
mhhm, lass mal nachdenken............................................................................
Forderung von Seiten des Verwalters für das unsachgemäße Parken, nicht rechtens, sollte man abwarten was er nun mit der Forderung anstellt, wenn nichts kommt, gut, wenn ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen und die Sache durchstreiten, die Chancen stehen gut, denn der Verwalter hätte in erster Linie gegen den Halter vorgehen können/müssen.
Mieterwechsel:
eine Kopie des Personalausweises, lies mal bitte hier:
Angaben zur Identifikation, hierzu zählen Name und Anschrift. Der Vermieter wäre auch befugt, die Angaben durch die Vorlage des Personalausweises zu überprüfen. Die Anfertigung einer Ausweiskopie wäre hingegen unzulässig.
https://www.activemind.de/magazin/person…ieren-verboten/
So, nun wenn der Vermieter, bzw. der Verwalter die Genehmigung zur Untervermietung verweigert muss das aus wichtigem Grund geschehen, was er hier anführt ist kein wichtiger Grund sondern ein Versäumnis seinerseits.
Hier lesen: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/urt…n/10022136.html
https://www.das.de/de/rechtsporta…rvermieten.aspx
Jetzt habt ihr genug Munition um gegen das Gebaren des Verwalters vorzugehen, zudem ist der Verwalter nicht der Vermieter, sprich nicht Vertragspartner und ihr müsst euch nicht mit diesem herumschlagen, auch wenn er vom Vermieter mit der Verwaltung des Mietverhältnisses beauftragt ist, ist er dennoch nicht der Vertragspartner im Mietvertrag.
Gruß
BHShuber