Erst Zusage, dann doch Absage!?

  • Guten Morgen, habe derzeit ein großes Problem.
    Wegen Trennung, muss ich mir eine kleinere Wohnung.
    Da ich derzeit Arbeitssuchend bin, übernimmt die Miete die Arge.

    Jetzt aber zu meinem eigentlichen Problem, ich muss am 31. aus der alten Wohnung raus, habe von einem großen "Wohnungsunternehmen" nach "Prüfung" eine zusage per Telefon erhalten und deswegen nicht weiter gesucht, weil mir versichert wurde, dass ich sie bekomme.
    Nun sieht es so aus als bekomme ich sie doch nicht.

    Da ich aber keiner Zeit mehr habe um eine neue zu suchen, möchte ich natürlich jetzt die Wohnung haben.
    Kann man da etwas gegen machen? wenn ja was!?
    Ich habe mich immerhin darauf verlassen, als man mir zugesagt hat.

    Man liest ja viel, dass Privat Vermieter sich spontan umentscheiden, aber ein großes "Wohnungsunternehmen" ?
    Die haben doch etliche frei ...

    3 Mal editiert, zuletzt von DerMarkus (17. Dezember 2015 um 08:22)

  • Zitat

    Da ich aber keiner Zeit mehr habe um eine neue zu suchen, möchte ich natürlich jetzt die Wohnung haben.
    Kann man da etwas gegen machen? wenn ja was!?
    Ich habe mich immerhin darauf verlassen, als man mir zugesagt hat.


    Da kannst du nichts machen. Wer sich auf eine telefonische Zusage eines Mitarbeiters verlässt, muss ganz schön naiv oder sehr jung sein. Kein Vermieter kann, egal wie, gezwungen werden, an einen bestimmten Mieter zu vermieten. Vielleicht ist ja bei nochmaliger Durchsicht der Wohnungsbewerbung etwas zutage gekommen, was dem Vermieter nicht gefällt.
    Nichts Genaues weiß man hier nicht.

  • Aber fair ist das auch nicht wirklich, die kannten meine Situation ganz genau...
    Ich muss dazu noch sagen, ich hatte auch unterstützung von einer Frau vom Caritasverbandes.
    Sie hat mich bei der Wohnungssuche unterstützt da ich auch 4 Kinder habe.

    Diese leben zwar bei meiner noch Frau aber kommen mich regelmäßig besuchen.
    Sie hatte sich dann für diese Wohnung mit eingesetzt da diese Wohnung unmittelbar neben der Wohnung meiner Kinder ist.

    Mit Jung oder Naiv hat das nix zu tuhen, wäre das ein Privat Vermieter gewesen, hätte ich nicht so reagiert aber bei einem großen Wohnungsunternehmen bin ich halt davon ausgegangen, zumal die ja jede Menge frei haben.

    Ist ja nicht so dass nur eine Wohnung frei wäre und sie sich für den besten entscheiden müssen...

    Sie kannten meine Situation, haben alle Unterlagen erhalten und dann zugesagt.
    Es gibt ja nichtmal einen Grund für die plötzliche Ablehnung, es hieß nur "es liegen informationen vor" doch welche Informationen das sein sollen, kann/möchte mir niemand sagen!

  • es hieß nur "es liegen informationen vor" doch welche Informationen das sein sollen, kann/möchte mir niemand sagen!


    Siehste, hatte ich doch schon geschrieben. Auch hier weiß niemand etwas von den vorliegenden Informationen, dafür kennen wir dich ja nicht, um Vermutungen anzustellen.

    Wenn du etwas erreichen willst, geht das nur vor Ort, auf keinen Fall mithilfe eines Forums.

  • Das ist ja mein Problem :)
    vor Ort sagt mir keiner etwas, mir ging es hier auch nur um die plötzliche Ablehnung und ob man was dagegen unternehmen kann, da mir für eine neue suche die Zeit fehlt...

  • Das ist ja mein Problem :)
    vor Ort sagt mir keiner etwas, mir ging es hier auch nur um die plötzliche Ablehnung und ob man was dagegen unternehmen kann, da mir für eine neue suche die Zeit fehlt...

    Hallo,

    Mainschwimmer hat es doch bereits geschrieben, nichts kannst du machen, denn du hast nichts schriftliches in der Hand, damit ist dieser Zug abgefahren.

    Du hast noch ein viel größeres Problem, denn am 31.12. ist Schluss für dich, hier hättest du dich schon viel eher bemühen müssen um jetzt das Chaos nicht an der Backe zu haben.

    Gruß

    BHShuber

  • Du hast noch ein viel größeres Problem, denn am 31.12. ist Schluss für dich, hier hättest du dich schon viel eher bemühen müssen um jetzt das Chaos nicht an der Backe zu haben.

    Gruß

    BHShuber

    Das konnte ich eben nicht, da ich es gestern Abend erst erfahren habe!
    Denn bis gestern Abend war noch der stand, ich bekomme die Wohnung

  • Das konnte ich eben nicht, da ich es gestern Abend erst erfahren habe!
    Denn bis gestern Abend war noch der stand, ich bekomme die Wohnung

    Hallo,

    denk mal nach, du warst sicher auch in der Schule, was du nicht schriftlich in Händen hast, ist nicht rechtsbindend, es ist wohl nicht ganz einwandfrei verlaufen, das gebe ich zu, doch hättest du, dich um eine schriftliche Zusage bemühen müssen.

    Zudem kennen wir die wahren Gründe für die plötzliche absage nicht, somit können wir nur mutmaßen.

    Hier wird dir auch keiner weiterhelfen können, jetzt bist du selber gefragt, geh zur Caritas oder Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Sozialbürgerhaus deiner Stadt oder Gemeinde.

    Damit du es verstehst, du hast keinen rechtlichen Anspruch auf die genannte Wohnung und auch auf keine Andere!

    Gruß

    BHShuber

  • Naja... mutmaßen möchte ich hier auch nicht. Hier ist es entscheidend, welche tatsächlichen Abreden getroffen wurden. Wenn aber ein Mitarbeiter des Unternehmens die Aussage getätigt hat, dass du die Wohnung bekommst (ohne Einschränkungen, ohne Vorbehalt usw.), dann ist das schon eine bindende Aussage. Es bedarf hier keiner Schriftform. Die Zusage wäre dann wirksam. Sollte der anschließende Vertrag, trotz Zusage, nicht zustandekommen, macht sich das Wohnungsunternehmen schadensersatzpflichtig, Stichwort culpa in contrahendo ( https://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo ).

  • Hallo Markus,

    um es jetzt einmal klar zu sagen: Da ist ein Arbeitsloser mit Unterhaltsverpflichtungen für vier Kinder. Die sind vorrangig. Wie will er denn die Miete zahlen?
    Argumentiere jetzt bitte nicht, dass das JC die KdU übernimmt. Das tun die erst, wenn Du einen Mietvertrag vorlegst... (tut mir leid).

  • Naja... mutmaßen möchte ich hier auch nicht. Hier ist es entscheidend, welche tatsächlichen Abreden getroffen wurden. Wenn aber ein Mitarbeiter des Unternehmens die Aussage getätigt hat, dass du die Wohnung bekommst (ohne Einschränkungen, ohne Vorbehalt usw.), dann ist das schon eine bindende Aussage. Es bedarf hier keiner Schriftform. Die Zusage wäre dann wirksam. Sollte der anschließende Vertrag, trotz Zusage, nicht zustandekommen, macht sich das Wohnungsunternehmen schadensersatzpflichtig, Stichwort culpa in contrahendo ( https://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo ).

    Hallo,

    das scheitert doch schon an der Beweisbarkeit der Behauptung des Fragenden. Du machst hier Hoffnung wo gar keine ist, nicht einmal im Ansatz.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo, Der Markus

    Was wäre gewesen, wenn Du dem Unternehmen telefonisch der Anmietung zugesagt und kurzfristig abgesagt hättest?
    Welche Konsequenzen hättest Du erwartet? Nur auf Treu und Glauben und per Handschlag, diese Zeiten sind längst vorbei.

  • Hallo Markus,

    um es jetzt einmal klar zu sagen: Da ist ein Arbeitsloser mit Unterhaltsverpflichtungen für vier Kinder. Die sind vorrangig. Wie will er denn die Miete zahlen?
    Argumentiere jetzt bitte nicht, dass das JC die KdU übernimmt. Das tun die erst, wenn Du einen Mietvertrag vorlegst... (tut mir leid).

    Verstehe ich Berny, was mich nur ärgert ist, dann hätten sie bei der Prüfung auch direkt nein sagen können.
    Die schicken mich von A nach B und dann wieder zurück für sämtliche Unterlagen, sagen mir dann wir Prüfen ihre Bewerbung und melden uns dann.
    Einer Woche später riefen sie mich an und sagten folgenden Satz "wir haben uns entschieden, sie bekommen die Wohnung" meine Kinder und ich haben uns natürlich riesig gefreut.

    Ein Monat lies man mich in dem Glauben, obwohl sie von Anfang wussten dass ich meine alte Wohnung wegen Trennung/Scheidung räumen muss da sie für mich alleine zu groß und zu teuer ist.
    Bei meinem letzten Termin (Mittwoch 16.12) habe ich dann eigentlich mit dem Mietvertrag gerechnet, dem war aber nicht so.
    Man sagte mir dann lediglich "es liegen uns Informationen vor" doch niemand konnte mir sagen welche.
    Sie wollten mich am nächsten Tag anrufen, doch das haben sie auch nicht gemacht.

    Wie dem auch sei, da man ja eh nix machen kann muss ich das halt so hinnehmen!
    Was ich persönlich aber eine riesen Sauerei feine! Sowas habe ich von einem großen Wohnungsunternehmen echt nicht erwartet.

    Gruß

  • Wie dem auch sei, da man ja eh nix machen kann muss ich das halt so hinnehmen!
    Was ich persönlich aber eine riesen Sauerei feine! Sowas habe ich von einem großen Wohnungsunternehmen echt nicht erwartet.

    Gruß


    Hallo nochmal,

    genau da liegt der Hase begraben, du erwartest!

    Und der Vermieter erwartet von dir eine saubere Auskunft, es wird eben eine Bonitätsprüfung durchgeführt worden sein und die ist für dich schlecht ausgegangen.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo nochmal,

    genau da liegt der Hase begraben, du erwartest!

    Und der Vermieter erwartet von dir eine saubere Auskunft, es wird eben eine Bonitätsprüfung durchgeführt worden sein und die ist für dich schlecht ausgegangen.

    Gruß

    BHShuber


    Beim ersten mal gut und dann doch nicht!? :confused:
    Die wurde ja gemacht und dennoch sagte man mir ich bekomme sie. Aber ist ja jetzt auch egal, meine Frage ist beantwortet!
    Ich muss das so hinnehmen ...

  • Beim ersten mal gut und dann doch nicht!? :confused:
    Die wurde ja gemacht und dennoch sagte man mir ich bekomme sie. Aber ist ja jetzt auch egal, meine Frage ist beantwortet!
    Ich muss das so hinnehmen ...

    Hallo,

    oder auch nicht, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, bleibt dir der Rechtsweg offen.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich dachte, man kann in diesem Fall nichts machen? :confused:

    Hallo,

    doch kann man schon, nämlich ein Gerichtsverfahren durchführen, auf hoher See und im Gericht ist man in Gottes Hand.

    Schlimmstenfalls erhält man dann vom Richter die Auskunft, dass es keinen Anspruch auf die Wohnung gibt.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    das scheitert doch schon an der Beweisbarkeit der Behauptung des Fragenden.

    ich stelle dir ernsthaft diese Frage und darauf hätte ich gerne eine Antwort, bist du behindert?

    Falls du es noch nicht mitbekommen hast, ich beantworte sämtliche Fragen theoretisch und wie die vermeintlich Rechtslage ist, wobei ich hier sicherlich nicht immer 100%ig richtig liege. Dann lasse ich mich gerne korrigieren. Das die praktische Umsetzung schwierig ist, ist mir durchaus bewusst. Hier muss der Fragesteller selber entscheiden, wie er weiter vorgeht. Oftmals bekommt man ohne jegliches Tun, nicht sein Recht.

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