Beiträge von BHShuber

    Da die bisherige Kommunikation nur telefonisch war möchte ich dies jetzt schriftlich verschärfen.

    Welche Möglichkeiten habe ich hier? Kann ich eine Frist setzen? Kann ich mögliche Sanktionen androhen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Pascas

    Hallo,

    offenkundig, hast du den Schlüsselverlust zu vertreten, sich jetzt darüber zu beschweren, dass man nur einen Schlüssel hat und den Tonfall verschärfen, weil der Hausverwalter unter Umständen zu prüfen hat ob nicht die ganze Hausschließanlage zu erneuern ist, finde ich grad nicht den idealen Weg.

    Der Vermieter kann dir durchaus bei Austausch der Schließanlage die Kosten in Rechnung stellen, das sollte dir gewahr sein!

    Das kann mal ganz schön verschärft in die Hose gehen.

    Gruß

    BHSHuber

    Ich frage mich nun, ob ich es auf eine Konfrontation ankommen lassen sollte (abgesehen von der generellen Prüfung der Gültigkeit des Anspruchs).

    Vielen Dank für jegliche Hinweise!

    Hallo,

    na dann lass dich mal wie Berny schon geschrieben hat bei einem Anwalt für Mietrecht beraten und dann entscheide selber.

    Eines noch, es ist dein persönlicher Anspruch eine Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlung zu bekommen, zeitgleich nimmst du den letzten Tag des Jahres als Anlass dafür, zu behaupten, die Abrechnung wäre nicht rechtzeitig gekommen, ich gehe davon aus, dass die Abrechnung mit einer Nachzahlung endete?

    Das mein lieber, ist eine Frage des Anstandes, verbrauchte und in Anspruch genommene Neben- und Betriebskosten auch zu bezahlen und nicht wie ein Luchs darauf zu lauern, dass mein Vertragspartner irgend einen Fehler macht, damit ich mich vor der Zahlung drücken kann, so geht das nicht.

    Mein Rat an dich, lasse dir diese Vorgehensweise jetzt und in Zukunft nochmal durch den Kopf gehen!

    Gruß

    BHShuber

    meine vermieterin hat uns gekündigt.
    wegen eines hausanstriches wurden wir aufgefordert den schönen rosenstock zu entfernen,was wir auch ohne murren taten.
    jetzt hat die "alte" die von mir installierten strahler entdeckt(sie laufen über Meinen zähler!!!!)
    sie bezeichnet es als laienhafte nicht nach vorschrift angebrachte installation.
    wie die frau das haus vor 8 jahren gekauft hat war der stock immer da,die lampen konnte man zwar nicht sehen aber es
    ist bis heute ja nichts passiert,wir haben die lampen sowie den stock schon 16 jahre dort.
    ich wurde abgemahnt ,auf abbau der anlage.ich habe das allerdings von einem elektriker(rechnung habe ich) überprüfen lassen.der sagte aber ,alles ok und habe es so belassen.
    die vermieterin hat dann einen sachverständigen beauftragt und der hat genau das gegenteil behauptet und auch schriftlich mit fotos belegt.
    kann die frau mich kündigen,normalerweise ist der elektriker doch in schuld?
    in der kündigung gaben sie noch an ich müsse die anlage der gefahr wegen sofort abbauen,ich habe das aber nicht gemacht,ich brauche da licht.hoffe ihr könnt mir wie immer helfen.gruß,schlappi

    Hallo Schlappi,

    sei mir nicht böse aber so wie du das schreibst, kann man sehr gut darauf schließen, wie hoch dein Anspruchsdenken und fehlender Respekt vor fremden Eigentum ist.

    Mit der Mietzahlung für eine Wohnung hat man nicht das ganze Gebäude vermietet, so wie ich das lese ist die Vermieterin absolut im Recht und die Sache kann sehr schlecht für dich ausgehen.

    Da es sich um ein bauliche Veränderung handelt indem du an der Außenfassade die Strahler angebracht hast wird dir nichts anderes übrig bleiben als abbauen.

    Die Schuld bei einem Elektriker zu suchen hilft dir auch nicht weiter da eben eine Genehmigung von Seiten des Vermieters zum Anbau der Strahler fehlt.

    Du wirst dem Willen der Vermieterin folgen müssen oder alternativ eine neue Bleibe suchen müssen!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    habe jetzt den § 138 im BGB gefunden.


    Fragen:

    Heißt das, dass das alles, was im Absatz 2 gegeben sein muss oder nur eines von den Sachen?

    Könnte ein sittenwidriges Rechtsgeschäft zustande gekommen sein, wenn der Vermieter eine Wuchermiete verlangt und seinem Untermieter, von dem er weiß, dass er (19 Jahre alt) unerfahren ist und sich in einer Zwangslage befindet? :confused:

    Kann ein de jure/de facto sittenwidriges Rechtsgeschäft im Nachhinein von einem Gericht für nichtig erklärt werden?

    Wie/Wer/oder was definiert "sittenwidrig"?


    freundliche Grüße
    KommFort

    Hallo,

    vereinfacht spricht man im Mietrecht von Mietwucher, wenn die veranschlagte Miete mind. 50% höher liegt als die ortsübliche Vergleichsmiete und in diesem Zusammenhang eine Notlage, z. B. bei Wohnungsmangel in einer Region diese vom Mieter für die Mietsache verlangt wird.

    Gruß

    BHShuber

    Hey Leute habe folgende Situation:

    Ich bin zum 31.01.2015 aus meiner Mietwohnung ausgezogen.
    Ich hatte in der Wohnung geraucht obwohl ich etwas unterschrieben hatte, aber ich denke es ist nicht Rechtswirkend. Die Vermieterin hatte mit Bleistift auf das Übergabeprotokoll bevor ich es unterschrieben hatte, notiert dass das Rauchen im Haus verboten ist. http://www.pic-upload.de/view-29355233/Vertrag1.jpg.html

    Ich hatte jedoch "nur" ca 2 Wochen in der Wohnung geraucht und dass ist schon ein bisschen her, sie hat es damals mitbekommen woraufhin ich es unterließ. Sie meint jedoch, dass die Wohnung immernoch nach Rauch stinkt und hat mir gerade so ne schöne Nachricht geschickt, dass sie beim Anwalt war, was 300Euro kostete, was sie von meiner Kaution abziehen will und des weiteren will sie einen Gutachter beauftragen was weitere 1000Euro kosten wären.

    Jetzt nachdem die anfangs so freundlichen Vermieter mir so kommen, stelle ich euch gleich noch eine Frage. Ich hatte in der Heizperiode nie 20C in den Mieträumen woraufhin ich die Vermieter 3x angesprochen hatte ohne Besserung. Jedoch als dann Leute zum Anschauen der Wohnung (potenzielle Nachmieter) kamen, ging die Heizung plötzlich einen Tag davor. Im Anschluss ging sie nicht mehr. Beweisen kann ich dies ja nichtmehr, außer vllt durch Zählerstand vom Gas? (Gasheizung)

    Gruß Eisi :)

    Hallo,

    weder die Eine, noch die Andere Begründung zur Zurückhaltung oder Abzug von der Kaution ist berechtigt noch rechtswirksam.


    Rauchen, solange es keinen Anderen belästigt gehört zum vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache und so lange nicht kettengeraucht alles vergilbt ist, hier könnte der Vermieter dann Schadenersatz fordern.

    Das ein Vermieter sich rechtsanwaltlich beraten lässt ist kein Grund die Kosten für eine Erstberatung von der Kaution abziehen zu können, wäre bei dem Anwaltstermin etwas vorteiliges für den Vermieter rausgekommen, hättest du bereits ein Anwaltsschreiben!

    Klagen Sie die Herausgabe der Kaution beim zuständigen Amtsgericht ein, dies kann man selber mit einem ansässigen Rechtspfleger im Amtsgericht durchführen oder einen Anwalt für Mietrecht.

    Was lächerlicheres habe ich bis Dato noch nicht gesehen, sowohl in Bezug auf das Besichtigungsrecht der Vermieters als auch das Verbot des Rauchens, was für eine Flachpfanne!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, hier ein paar Antworten zu bekommen, da ich mit meinem Latein am Ende bin.


    Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!!

    Hallo,

    so schlimm ist das gar nicht.

    A hat ein Problem, denn A hat keine Kündigung an B und C ausgesprochen, d. h. eine Kündigung ist eine einseitig erklärte Willenserklärung die in Schriftform mit Unterschrift versehen an die Vertragspartner übergeben werden muss.

    Somit könntet ihr für einen vorzeitigen Auszug, genau diesen Umstand ins Felde führen um bei den Verhandlungen einen kleinen Vorteil zu haben, denn wenn ihr euch quer stellt, dann läuft die Kündigungsfrist bis Ende April, sofern noch im Januar von A gekündigt wird.

    Die Tapeten und Schönheitsreparaturen sind alleiniges Problem von A dem Hauptmieter, sofern nicht in den Untermietverträgen ähnliches vereinbart ist, das muss man dann prüfen.

    Also, in geeigneter Art und Form Untervermieter A klarmachen, dass man eine mündliche Kündigung nicht akzeptiert und die Kündigungsfrist keinerlei Geltung hat, doch wenn man sich einigt, z. B. vorzeitiger Auszug, dann geht man einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag der Untermietvertäge seines Weges, du verstehst.

    Gruß

    BHShuber

    Warum denn das? Der Vermieter hat 6 Monate Zeit mögliche verdeckte Schäden an der Mietsache u.ä. anzumelden. Eher ist die Kaution sowieso nicht fällig. Demnach wäre erst ab April d.J. Handlungsbedarf angesagt. Wobei die Abrechnung für 2015 noch offen ist.

    Hallo Mainschwimmer,

    weil:

    Zitat

    Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass die Wohnung Mängelfrei übergeben worden ist. Hab auch eine zusätzliche Zeugin dazu.

    es hier keinen Grund gibt aufgrund versteckter Schäden die Kaution zurück zu halten, zudem kann er versteckte Schäden, sofern er den Nachweis erbringen kann, dass diese der Mieter verursacht hat, auch ohne Zurückhaltung der Kaution fordern.

    Gruß

    BHShuber

    Guten Tag zusammen,

    ich habe leider aktuell einige Problemchen mit meinem ehemaligen Vermieter.
    Meine alte Wohnung habe ich zum 30.09.2015 fristgerecht gekündigt. Eine Übergabe der Wohnung wurde am 21.09.2015 durchgeführt. Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass die Wohnung Mängelfrei übergeben worden ist. Hab auch eine zusätzliche Zeugin dazu.
    Soweit alles gut.
    Der Vermieter sicherte mir per Email zu, dass die Abrechnung im November 2015 stattfinden wird.
    Leider gab es im nachhinein eine kleine Unstimmigkeit und nun warte ich immer noch auf meine Kautionsabrechnung.

    Hallo,

    welche Kautionsabrechnung denn?

    Abgerechnet werden kann wenn der Abrechnunszeitraum das Kalenderjahr ist, die Neben- Betriebs- und Heizkosten für 2014. Die Abrechnung 2015 kann erst im nächsten Jahr stattfinden, da der Vermieter hierüber noch gar keine Unterlagen hat.

    Zitat

    Auf meine Anrufe reagiert der Vermieter leider nicht mehr, so dass ich am 15.12.2015 ein Einwurf Einschreiben losgeschickt habe. In dem Schreiben setze ich dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen um die Abrechnung vorzunehmen. Diese ist zum 31.12.2015 verstrichen und ich habe leider noch nichts vom Vermieter gehört.

    Das ist schlecht und nun sollte man sich an einen Juristen für Mietrecht wenden.

    Zitat

    In meinem vorherigen Jahresabrechnungen habe ich immer eine Rückzahlung bekommen, von daher verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum der Vermieter so auf stur stellt.

    Das ist gut, denn nun kann sich der Vermieter nicht darauf berufen, die Kaution weiter einbehalten zu wollen, da unter Umständen Nachzahlungen zu erwarten sind.

    Zitat

    Welche Handhabe habe ich denn noch? Oder muss ich eventuell einfach noch länger warten? Ist der Vermieter eventuell sogar im Recht?

    Hat der Vermieter hier keine stichhaltigen Argumente zur Hand, wird es wohl auf eine Klage zur Herausgabe der Kaution kommen, wende dich an einen Anwalt für Mietrecht, irgendwann ist Schluss mit Lustig!

    Gruß

    BHShuber

    Vielen Dank vorab für eure Informationen.

    Hallo,

    was man hierbei vergessen hat, die Haftpflichtigkeit für die übernommenen Arbeiten, bzw. Winterdienst obliegt der ausführenden Person in allererster Linie, d. h. für dich, wenn du dem Vermieter die Arbeiten in Rechnung stellst, tust du sehr gut daran, eine Betriebshaftpflicht für Winterdienstarbeiten abzuschließen, wenn du denn überhaupt eine bekommst.

    Ohne, würde ich keine einzige Schaufel Schnee in die Hand nehmen, das kann haftungstechnisch deinen Kopf kosten!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    mein Vermieter hatte mit mir damals besprochen, dass er Kosten für das Fenster von der Kaution abziehen wird. Da er sich seit dem nicht gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass er die Kaution komplett behalten möchte.

    Bevor ich ihn jetzt Anrufe, hätte ich mich halt gerne informiert, ob und ggf. wie ich evtl. argumentieren könnte, dass ich zumindest einen Teil wieder zurückbekomme. Deshalb habe ich gefragt, ob es bezüglich des Fensters so etwas wie Richtlinien oder etwas ähnliches gibt.

    Grüße

    Hallo,

    man sollte die Kaution, bzw. die Herausgabe der Kaution in voller Höhe per Klage fordern, dann kann der Vermieter ja mal versuchen, den Austausch des Bestandteiles der Mietsache aufgrund einer Tatsache, die der Mieter nicht zu vertreten hat, durchzusetzen.

    Bitte weiter Berichten, das interessiert mich dann doch sehr!

    Duschen, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache, wenn dabei ein Fenster nass wird, dass der Vermieter dort hin gebaut hat, ist das nicht das Problem eines Mieters.

    Zudem wenn der Vermieter das Fenster als Mietschaden hätte einfordern mögen, wäre die Verjährungsfrist von 6 Monaten nach Mietende zu beachten in denen er die Schäden hätte einklagen müssen.

    Auf die Erklärung von Seiten des Vermieters auf die Klage bin ich ja mal richtig gespannt?

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    gerne würde ich mich an euch wegen einer Frage bezüglich einer Kündigung wenden. Das haus, in welchem ich gewohnt habe, wurde vererbt. Nun möchten mir die Erben mit folgendem Wortlaut kündigen:
    "[Anrede],... aufgrund des Verkaufes des Wohnhauses an einen Bauträger bin ich gezwungen o.g. Wohnung fristgemäß zum 30.03.2015 zu kündigen. (Haus wird abgerissen)"

    Ist dies Rechtens? Meinem Verständnis nach, reicht das nicht als Begründung aus.
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/ku…itz_000805.html
    "Soll ein in vermietetem Zustand erworbenes Objekt wegen eines bevorstehenden Verkaufes gekündigt werden, bedarf es daher einer besonders ausführlichen Darlegung der Verkaufsgründe im Kündigungsschreiben, um dem Vorwurf der Spekulationsabsicht vorzubeugen."

    Danke für eure Hilfe!

    Hallo, ein gutes neues Jahr erstmal,

    meinen Vorschreibern schließe ich mich vorbehaltslos an, sollte dem wirklich so sein, dass das Haus an einen Bauträger verkauft werden soll, dann wird das auch geschehen. Ob nun der neue Eigentümer (Bauträger) kündigt oder der alte das kann man nur spekulieren.

    Fakt wird sein, dass es gemutmaßt der Bauträger beim Kauf zur Bedingung macht, dass alle Mieter gekündigt sind!

    Die traurige Wahrheit wird sein, dass entweder der Eine oder der Andere eine Kündigung aussprechen wird, man kann es nur hinauszögern in dem man der jetzigen Kündigung widerspricht und sich darlegen lässt was, wann, wieso und überhaupt..............................etc.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    wenn die Hausreinigung mietvertraglich als umlagefähige Neben- und Betriebskosten vereinbart sind, dann habt ihr sehr wenig Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.

    Ihr solltet euch zusammen tun und gemeinschaftlich die Mietvertäge bei einem Anwalt für Mietrecht darauf hin überprüfen lassen, dabei kann man sich dann auch gleich die weiteren Möglichkeiten erklären lassen, falls es denn welche gibt.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,


    So. Frage: Was kann ich alles gegen die tun?

    Hallo,

    du kannst eine Klage auf Herausgabe der Kaution anstreben, dabei kommen dann wohl auch alle anderen Umstände auf den Tisch.

    Zitat

    Gibt es Möglichkeiten, den Untermietvertrag als nichtig anzusehen und die gesamten gezahlten Mieten zurückzufordern oder vlt. auch einen Teil zurückzufordern wg. Mietwucher?

    Dem Mietwucher sind enge Grenzen gesetzt, dieser Umstand tritt erst ein, wenn ein Vermieter aus der Notlage eines Mieters aufgrund angespannten Wohnungsmarktes mind. 50% über dem ortsüblichen Vergleichsmieten verlangt.


    Zitat

    Und darüber hinaus: Muss der Vermieter eine Art Schadensersatz bezahlen? Für entstandene Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten? Und z.B. dafür, dass ich aufgrund der neuen Umstände im neuen Zimmer, Vorhänge kaufen musste, dass er die Kosten auch übernimmt?

    Anspruchsdenken und im Nachhinein schon mal gar nicht.

    Klage die Kaution ein und wenn du in der Klage noch weitere Vorwürfe vorbringen möchtest, dann mach das, solltest du die Kaution dann bekommen wäre das schon das höchste der Gefühle, alles weitere wäre ein "Zuckerl"
    Es wurde nämlich absolut keine Hilfe angeboten.

    Zitat

    Freue mich auf Antworten!

    Ohne Rechtsbeistand wirst du hier nicht sehr weit kommen, es obliegt dir alleine ob du einen Rechtsstreit führen willst oder nicht, die Kaution sehe ich durchaus als unrechtmäßig einbehalten.

    Gruß

    BHShuber

    Wobei anzumerken wäre, dass Langesrichtsurteile nicht richtingsweisend sind.

    Hallo Kolinum,

    das ist richtig, allerdings ändert das nicht die Tatsache, dass der Vermieter die einwandfreie Beschaffenheit der Mietsache schuldet.

    Mit Schimmelentferner irgendjemanden zu beauftragen temporär den oberflächlichen Schimmel zu entfernen dürfte hier bei weitem nicht ausreichend sein.

    Auch wenn der Mieter vom Schimmel wusste, muss er das weitere Schimmeln nicht dulden und vorsichtshalber noch vor Mietbeginn eine fristlose Kündigung aussprechen.

    Wie das dann ausgeht, steht in den Sternen

    Guten Rutsch, Gruß BHShuber

    Hallo,

    eine weitere nicht fundierte Meinung von dir. Es ist wirklich unglaublich, dass du dich traust solche Tipps zu geben.

    Da sogar bei der Besichtigung Schimmel vorhanden war und inzwischen sogar eine Malerfirmer mit der Beseitigung des Schimmels beauftragt wurde, ist eine fristlose Kündigung nicht möglich.

    Gruß
    H H

    Hallo Hamburger,

    da muss ich leider ausnahmsweise widersprechen, der Grund liegt sehr wohl vor, weil:

    Steht fest, dass die Räume mit Giftstoffen belastet sind (z. B. Schimmelbildung) und kann lediglich nicht aufgeklärt werden, ob und in welcher Konzentration sich die Schadstoffe in der Raumluft befinden, liegt der Kündigungstatbestand vor, wenn eine Gesundheitsschädlichkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann, vgl. LG Berlin ZMR 2000, 532.

    Damit liegen die Voraussetzungen der §§ 543, 569 BGB vor, mit der Folge, dass Sie das Mietverhältnis grundsätzlich fristlos kündigen könnten. :


    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    ich habe ein ganz dringendes Problem. Und zwar habe ich am 12.11.15 mit dem Wissen, dass im Bad ein bisschen Schimmel vorhanden ist, einen Mietvertrag unterschrieben. Nun war gestern mit den ehemaligen Mietern Schlüsselübergabe (ohne Vermieter). Und siehe da, fast in jedem Raum Schimmel. Heute gab es ein Treffen mit Vermieter und Malerfirma. Der Vermieter hat den Auftrag gegeben, den Schimmel mit Schimmelentferner einzusprühen. Mir ist aber trotzdem nicht wohl bei der Sache und ich würde den Mietvertrag gerne fristlos kündigen. Ist dies möglich? Beginn wäre der 01.01.2016, deshalb eilt es gerade... Würde dann wohl erstmal in eine Ferienwohnung und die Möbel unterstellen. Mir ist echt nicht wohl bei der Sache, Besonders weil ich auch einen SOhn von 2 Jahren habe...
    Ich wäe froh wenn sich jemand meldet... Danke

    Hallo,

    ich gebe meinen Vorschreibern recht, nicht ganz so einfach, allerdings schuldet der Vermieter den einwandfreien Gebrauch der Mietsache zu Mietbeginn, ob dies nun mit Schimmelvernichter ohne der Ursache auf den Grund zu gehen, abgetan ist, wage ich zu bezweifeln.

    Rechtlich sähe es so aus:

    ZITAT:
    Gem. § 543 Abs. 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Gem. Abs. 2 Nr. 1 liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. In Ergänzung dazu regelt § 569 Abs. 1 S. 1 BGB, dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB auch dann vorliegt, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Schimmelbildung und nasse Küchenwände stellen selbstverständlich keinen vertragsmäßen Gebrauch dar. Auf ein Verschulden des Vermieters für das Vorliegen der Mängel kommt es dabei nicht an. Ebenso wenig kommt es auf die Behebbarkeit des Mangels an. Maßstab ist allein der dem Mieter aufgrund des Mietvertrages und der Verkehrsanschauung zustehende Gebrauch. Jedes Zurückbleiben der Leistung des Vermieters hinter diesem Standard rechtfertigt eine Kündigung, vgl. Bamberger/Roth/Ehlert BGB 2.Auflage § 543 Rn. 19. Die Nichtgewährung des Gebrauchs ist dabei auch gegeben, wenn die Mietsache nicht rechtzeitig übergeben wird. Steht fest, dass die Räume mit Giftstoffen belastet sind (z. B. Schimmelbildung) und kann lediglich nicht aufgeklärt werden, ob und in welcher Konzentration sich die Schadstoffe in der Raumluft befinden, liegt der Kündigungstatbestand vor, wenn eine Gesundheitsschädlichkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann, vgl. LG Berlin ZMR 2000, 532.

    Damit liegen die Voraussetzungen der §§ 543, 569 BGB vor, mit der Folge, dass Sie das Mietverhältnis grundsätzlich fristlos kündigen könnten.
    ZITAT Ende;

    Besonderes Augenmerk lege man auf die Aussage, es liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn nicht sicher ausgeschlossen werden kann das nicht doch eine Gesundheitsgefährdung oder ein gesundheitsgefährdender Umstand von der Mietsache ausgeht.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo anitari,

    danke, für deine schnelle Rückmeldung.

    In der Vereinbarung über die Küche ist der Kühlschrank aufgeführt, die Abzugshaube allerdings nicht.

    Glücklicherweise habe ich jeden der Mängel damals dezidiert in der Mängelliste aufgeführt.

    Gruß

    Tobi

    Hallo Tobi,

    wurde in der Mängelliste oder Übergabeprotokoll auch schriftlich vermerkt, dass der Vermieter diese Mängel in Ordnung zu bringen hat?

    Das ist wichtig, denn er könnte, ja die Betonung liegt auf könnte auch behaupten, dass die Mängel bei Mietbeginn vom Mieter akzeptiert wurden, somit hätte der Mieter die Wohnung in Kenntnis der Mängel akzeptiert und angemietet.

    Wie schon erwähnt, könnte!

    Ansonsten wäre noch die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung zum 31.03.2016 wenn die Kündigung fristgemäß zugestellt wurde.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo ihr Lieben,


    Liebe Grüße

    Hallo Arizona,

    Berny hat vollkommen Recht, ohne die Abrechnung gesehen zu haben, kann man hier nicht viel sagen.

    Am besten du widersprichst schriftlich und nachweisbar der Abrechnung und bittest des Vermieter um Einsicht in die Unterlagen die zu dieser Abrechnung geführt haben.

    Sollte der Vermieter sich querstellen, dann wäre der Gang zu einem örtlichen Mieterverein oder Rechtsanwalt für Mietrecht zwingend notwendig, vielleicht kannst du ja den einen oder anderen Nachbarn mit ins Boot holen.

    Gruß

    BHShuber

    Mietvertrag gibt es keine Vereinbarung diesbezüglich. Der Mieter hat keine Minderungsansprüche wegen der Tür gestellt.
    Der Mieter nutzt das Zimmer als Gästezimmer. Desweiteren steht sein Kleiderschrank darin.

    Hallo,

    das ist ja mal lustig, so haben wir das auch noch nie gehabt :rolleyes:

    Nein, warte ob der Mieter überhaupt mindern möchte, so lange er noch nichts angetragen hat musst du auch nichts machen.

    Vielleicht einigt man sich ja einvernehmlich.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo BHShuber,hallo toffer2105,

    BHShuber
    Schade das Du nicht konkreter wirst. Aber gut prinzipiell hast Du ja Recht ;)

    Naja wir werden da sicherlich eine gemeinsame Lösung finden, mit der beide Seiten einverstanden sind. Wegen so etwas möchte ich mich ungern mit meinem jetzigen Vermieter überwerfen.

    Liebe Grüße
    M4nn1M4mmu1

    Hallo,

    genau das halte ich für den absolut richtigen Weg, erster Ansprechpartner ist immer der Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!