Beiträge von BHShuber

    [QUOTE=Mainschwimmer;74187Ich würde die Rechnung für die Überprüfung der Spülmaschine an den Elektriker schicken, denn der hat scheinbar keine Ahnung von seinem Beruf.[/QUOTE]

    Hallo,

    das wäre auch meine Meinung, nicht nur dass er Tätigkeiten ausgeführt hat die zum Funktionsverlusst der Maschine geführt haben, auch dies Bestätigt der Gerätetechniker, eventuell Garantieverlusste hinzunehmen sind.

    Gruß

    BHShuber


    Was habe ich für Möglichkeiten, um die Vermieterin zu bewegen den Heizungsmonteuer zu beauftragen? Wie lange muss ich diee Heizung noch hinnehmmen? Soweit ich weiß, muss die Heizung 25 Jahre alt sein bevor der Vermieter die Heizung austauschen muss. Aber offensichtlich ist die Heizung schon so alt, dass es ja schon Probleme bei den Ersatzteilen gibt. Das einregeln der Heizung selbst mit elektronischen Ventilen ist bei wechselnden Termperaturen tags und nachts nur schwer möglich. Entweder ist die Bude zu warm oder man friert.

    Danke für Hinweise.

    Gruß

    teamlead

    Hallo,

    wer nicht will der hat schon.

    Offensichtlich liegt hier ein Mangel an der Mietsache vor, es empfiehlt sich, einen Fachjuristen einzuschalten so wie Berny das auch schon geschrieben hat.

    Will der Vermieter die Heizung nicht reparieren, dann muss er eben eine Mietkürzung hinnehmen, das kostet im Endeffekt mehr als eine Reparatur.

    Gruß

    BHShuber

    Danke :) Für die aufmunternde Antwort. Ihr Wort in Gottes Ohr. Schade, dass Sie kein Jurist sind.

    Kann ein Jurist hier die Aussage bestätigen, dass wir die Kündigungfrist von 6 Monaten zum 01.02 nicht einhalten müssen? Ein entsprechender Urteil würde uns sehr helfen.

    Vielen Dank im Voraus

    Hallo,

    ergänzend zu Berny´s Post, bitte hier aufmerksam lesen und mit den Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag vergleichen:

    https://www.haufe.de/immobilien/ver…_HI1383497.html

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    Oder kann man von einem Gewohnheitsrechte irgendwie Gebrauch machen? Leider sind die Fronten mittlerweile ziemlich verhärtet. Man geht sich aus dem Weg und spricht kaum oder nicht miteinander. Für Eure Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Hallo,

    wie du sicherlich schon gelesen hast, gibt es kein solches Gewohnheitsrecht, einziger Anhaltspunkt wäre eben eine Zusage ob mündlich oder schriftlich des Vermieters, doch sich deshalb mit dem Vermieter zu überwerfen halte ich für den ganz falschen Weg.

    Wie beschrieben wolltet ihr ohnehin einen Stellplatz abtreten, warum einigt ihr euch nicht mit den anderen Mietern drauf, dass ein bestimmter Stellplatz nur für die ist, somit spart man sich Zeit und Ärger, wäre doch ein Lösungsvorschlag.

    Gruß

    BHShuber


    Was wäre denn eine korrekte Vorgehensweise? Rechtschutz aktivieren? Reden mit dem Vermieter ist ja eher nicht...

    Vielen Dank mal im voraus für jegliche Hinweise und Tipps.


    Hallo,

    das ist ja schon mal sehr gut, dass man eine Rechtschutzversicherung unterhält, hoffentlich ist auch ein Mietrechtschutz integriert, wenn ja, dann aktivieren, bzw. Anwalt für Mietrecht suchen, der die Vertretung bei deinem Rechtschutzversicherer anzeigt.

    Wenn der Vermieter es nicht anders haben möchte, denn es gibt zuhauf Vermieter die nichts anderes akzeptieren als einen Amtsrichterspruch.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo alle zusammen,

    Für euere Hilfe möchte ich mich schon jetzt im voraus bedanken.

    Hallo,

    wenn diese Verpflichtung mietvertraglich einwandfrei gültig vereinbart ist, dann wirst du die Zeche bezahlen müssen, immer vorausgesetzt, der Müll ist tatsächlich zu diesem Preis entsorgt worden, denn Pauschalbetrag als Erziehungsmaßnahme muss der Mieter trotz Verpflichtung nicht hinnehmen.

    Vielleicht solltest du einmal vom Vermieter eine Belegeinsicht fordern über die tatsächlichen Entsorgungskosten der Ersatzvornahme.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Ich bin gerade auf Wohnungssuche, bin aber Student und habe kein eigenes Einkommen. Deshalb würde meine Mutter mir die Wohnung bezahlen.

    1) Nun ist die Frage ob es möglich ist, dass meine Mutter Hauptmieterin wird und ich dann in der Wohnung leben kann?
    (Ich habe eine Maklerin gefragt und diese meinte, dies wäre eine Untervermietung und verboten.)

    2) Deshalb müsste meine Mutter dann als Bürgin auftreten. Was muss ich dann aber auf dem "Interessenschein" angeben? Dort wird ja zB nach Einkommen, Schufa usw gefragt. Gebe ich dann mein nicht vorhandenes Einkommen an, oder kann ich das meiner Mutter angeben? Meine Schufa auskunft, oder die meiner Mutter? etc.

    Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen :)

    lg Dario

    Hallo,

    ein Mieter ist nicht gezwungen in der Wohnung auch zu leben, die er angemietet hat, soll heißen, wenn deine Mutter die Wohnung mietet ist es ihr auch erlaubt, die Miete zu bezahlen, Kinder mit in der Wohnung leben zu lassen, Rechte und Pflichten auszuüben aber es kann sie keiner zwingen, in dieser Wohnung zu leben.

    Eine Untervermietung ist nicht zwingend, denn ihr könntet auch die Wohnung zusammen anmieten, was wiederum dann wie von dir beschrieben, auslöst, dass Unterlagen vorgelegt werden müssen.

    Wenn die Mutter die Wohnung alleine anmietet muss sie sich natürlich auch dort anmelden, zumindest einen Zweitwohnsitz.

    Oder eben die Bürgschaftslösung, wenn der Vermieter sich darauf einlässt.

    Eine Untervermietung wäre unter Umständen nicht der schlechteste Weg, wenn du z. B. Bafög und oder Wohngeld beantragt hast, eben zum Nachweis der Mietverpflichtung.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Guenni,

    danke für die Antwort. Was können wir mit den Möbeln machen? Wir müssen sie in der zeit irgendwo unter bringen könne, haben aber leider im Familien- und Bekanntenkreis keine Möglichkeiten.

    Liebe Grüße

    Hallo,

    denkst du nicht, dass der Umstand den Guenni beschrieben hat, dem Vermieter nicht auch bewusst ist, kann es sein, dass du ein wenig übertreibst?

    Fordere nachweislich den Vermieter auf, zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn, dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung vertragsgemäß zur Verfügung steht.

    Ausweichunterkunft und Möbeleinlagerung durch Spedition auf Kosten des Vermieters, wenn er es nicht schafft, allerdings wird er das wohl nicht freiwillig herausrücken, so dass ein Gang zum Anwalt vielleicht nötig sein wird.

    Krieg dich mal ein und schnattere noch nicht über ungelegte Eier, ist der Termin im Mietvertrag vereinbart, dann steht der Vermieter in der Schuld, alles andere ist eine Sache der Organisation.

    Gruß

    BHShuber

    Wie geschrieben, es war sein Irrtum und seine Einkommenssteuer für die Jahre 2013/14/15 hat er schon längst gemacht; außerdem erhöht der die Miete um 15 Euro, was ich jetzt nicht in Frage stelle.
    Mein Problem ist nun, ob der Vermieter einfach von der falsch berechneten Kaltmiete jetzt den Beitrag zur Korrektur der Berechnung einfordern darf.

    Hallo,

    genau was wird erhöht, die Netto-Kaltmiete oder die Vorauszahlung für Neben- und Betriebskosten, Heizkosten??

    Seine Forderung kann er sich abschminken, wenn der Vermieter sich irrt, ist das sein Bier, die Forderung ist zurück zu weisen.

    Gruß

    BHShuber

    Guten Tag!

    Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus!

    Hallo,

    müssen tut der Vermieter nur eines, die Wohnung zum 01.03.2016 in vertragsgemäßem Zustand an den Mieter übergeben.

    Alles Andere ist ein entgegenkommen von Seiten des Vermieters, das sollte euch klar sein, denn nicht jeder Vermieter lässt einen Mieter 14 Tage die Mietsache kostenlos nutzen!

    Ob nun ein Absprache oder nicht gibt es jetzt Umstände die das unter Umständen verhindern, dass man eher in die Wohnung kann, wie ihr das dann regelt mit dem Umzug ist nur zweitrangig das Problem des Vermieters.

    Gruß

    BHShuber

    Nachdem ich der Vermieterin mitgeteilt habe, dass Sie mich hätte vorher informieren müssen, hat Sie nur geantwortet, dass "Sie nicht dazu verpflichtet ist, nachdem das Mietvertragsverhältnis beendet ist, mich zur Nachbesserung der vorhandenen Mängel aufzufordern. Das wir uns nicht im Werkvertragsrecht, sondern im Mietrecht befinden".

    Stimm dies so wirklich?

    Hallo,

    wie kommt die Dame auf so einen Trichter, absurd, wenn es sich nicht um eine Dienstwohnung handelt, selbst dann ist das Ganze mehr als fraglich.

    Sollte sie das Geld von der Kaution abziehen, dann unter Berufung des Zeugen (Mutter) die volle Kaution einklagen beim zuständigen Amtsgericht.

    Gruß

    BHShuber

    Danke für die Antwort. Ich habe dem Vermieter damals zeitgleich mit Unterschrift des Mietvertrages folgenden Schriftsatz gegeben:


    Daraufhin hat er keine Untersagung vorgenommen und / oder Auflagen erteilt.

    Hallo,

    na dann, würde ich die Kostennote des Rechtsanwaltes zurückweisen und es unter Umständen auf einen Prozess ankommen lassen, die Rechtsgrundlage wurde ja hier bereits beschrieben.

    Gruß

    BHShuber

    Das kann so nicht richtig sein. Es hat sehr wohl Einfluß auf den Mietvertrag. Der Mietvertrag ändert sich automatisch.

    Lese dir dies mal durch. Vor allem den Punkt: Rechtliche Folgen bei einer Mietwohnung.
    So wirkt sich der neu geregelte § 1568a BGB mietrechtlich aus

    Hallo,

    ändert aber nichts an der Tatsache, dass ihr die Nachzahlung selber im Innenverhältnis auseinanderklabustern müsst, im Aussenverhältnis hat das den Vermieter nicht zu interessieren.

    In deinem zitierten § geht es maßgeblich darum, wer oder wem die Ehegattenwohnung überlassen wird und die Fortführung des Mietverhältnisses mit dem verbleibenden Ehegatten, zumindest dann, wenn dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

    Gruß

    BHShuber

    hallo,

    so nun meine Frage was macht man mit so einer bescheuerten Abmahnung.

    Hallo,

    leider besteht nach wohl herrschender Auffassung kein unmittelbarer Rechtsschutz gegen eine mietrechtliche Abmahnung. Sie können also grundsätzlich nicht auf Rücknahme oder Feststellung der Unwirksamkeit der Abmahnung klagen.

    Jedoch ist es möglich zunächst einmal die Abmahnung zurückzuweisen und eine Gegendarstellung abzugeben.

    Ob die Abmahnung letztlich berechtigt war, wird, wenn es wegen einer späteren Kündigung oder Schadenersatzforderungen zu einem Gerichtsverfahren kommt, durch das Gericht mittelbar geprüft.

    Also, Abmahnung zurückweisen schriftlich und eine Gegendarstellung formulieren, dann beweisbar den Vermietern zustellen.

    Gruß

    BHShuber

    Richtig und der Vermieter dürfte auf die Einhaltung des bestehenden Vertrages bestehen.

    Hallo,

    hört und liest sich ein bischen so als wäre die Ex gezwungen vom Vermieter in der Wohnung zu bleiben;)

    Sprich einer Vertragsentlassung der Freundin nicht zustimmen.

    Wenn er das macht, ist es sein eigenes Interesse, den Partner wird das nicht davon abhalten aus der Wohnung auszuziehen, es wäre auch nicht rechtswidrig, rechtswidrig ist eine Änderungsgebühr in dieser Höhe zu verlangen.

    Ein Freibrief ist das freilich nicht, in einem Fall den wir selbst erlebten, fragte der Richter ob wir von dem Auszug unterrichtet wurden, was wir mit ja beantwortet haben.

    ZITAT:Na dann, können Sie die Mietschäden nicht ausweichend von dem scheidenden Partner verlangen, wenn beim bleibenden nichts zu holen ist ZITAT Ende

    Mehr als dumm kucken und Achselzucken bleibt da nicht mehr als Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    folgender Sachverhalt: Meine Freundin zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Ich war ursprünglich mal alleiniger Hauptmieter, dann kam sie 2011 durch eine Vertragsergänzung hinzu und wir sind jetzt beide Hauptmieter.
    Nun möchte sie (fristgerecht) wieder ausziehen, ich bleibe in der Wohnung.

    Ich habe vorhin unseren Vermieter (eine Wohnungsbaugesellschaft) informiert und bekam mitgeteilt, es käme dann durch die Teilkündigung eine Bearbeitungspauschale von 200 EUR auf uns zu.

    Ist das erlaubt? Mit 20 EUR könnte ich ja noch leben, aber das erscheint mir doch sehr hoch...

    Und wie gehe ich jetzt am geschicktesten vor - erstmal die Teilkündigung einreichen und bezahlen?

    Hallo,

    in der Regel sind Bearbeitungen von Kündigungen, Mietvertragsänderungen und dergleichen nicht Gebührenpflichtig, dies sind Verwaltungstätigkeiten des Vermieters und nicht umlagefähig oder auf den Mieter abzuwälzen.

    Es handelt sich hier, auch wenn die Freundin auszieht um ein beiderseitiges Interesse von Mieter und Vermieter und käme einen Neuvertragsabschluss gleich, somit dürfte hier keine Gebühr, Bearbeitungspauschale dergleichen verlangt werden.

    http://www.gevestor.de/details/bearbe…rich-33409.html

    http://www.mieterbund.de/index.php?id=361

    Gruß

    BHShuber

    Ach herrje, ich habe das Gefühl, da wird noch was auf mich zukommen. :(

    Liebe Grüße,
    diana.mey

    Hallo,

    das kann man umgehen, in dem man sich auf diesen nicht unbegründeten Verdacht hin, gleich einen Anwalt für Mietrecht ins Boot holt.

    Wenn der hier vor hat dich zu übervorteilen, dann wird er das auf die eine oder andere Weise machen, wie z. B. Kautionseinbehalt aufgrund von Schäden an der Mietsache usw.

    Egal, wer was zu beweisen hat, spekuliert er vielleicht darauf, dass du dir einen Anwalt nicht leisten kannst und irgendwann kleinbei gibst.

    Gruß

    BHShuber

    Danke und viele Grüße
    SportBine

    Hallo,

    Frage:

    Ist der Kündigungsverzicht einhergehend mit einer Befristung des Mietvertrages?

    Wenn nein, habt ihr das Recht, nach Ablauf des ersten Jahres den Vertrag mit ordentlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen, Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. § 550 S. 1 BGB

    Lesen hier:

    http://www.mietrecht.org/kuendigung/mie…igungsverzicht/

    Gruß

    BHShuber


    Ich bedanke mich für Hinweise oder Tipps, wie ich da weitervorgehen soll.

    MfG
    vermieter50

    Hallo,

    ja das ist möglich, allerdings erst nach Beendigung des Mietverhälnisses.

    Bitte lies dir das hier aufmerksam durch:

    http://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI7620805.html

    Sollte die Mietkaution als Kautionssparbuch angelegt sein, wäre die Bank in der Verpflichtung, es gilt in jedem Fall, das Schuldnerverzeichnis des Mieter zu prüfen, hier könnte es Differenzen zur tatsächlich gezahlten Kaution geben.

    Gruß

    BHShuber

    War schon da. Die sagen alle die über den Zähler bis jetzt dort angemeldet waren, zahlen selbst. Und Vermieter geht nicht ans Telefon. Schickt mir SMS dass Wasser nicht in nebenkosten ist da ja jeder duschen würde wie der will.
    Was soll ich machen?

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    Hallo,

    hier fallen mir doch glatt einmal Differenzen in den Begrifflichkeiten ein.

    1 Betriebskosten, Wasser usw. werden als Pauschale vom Mieter entrichtet!

    Bei einer Pauschalen Zahlung der Neben- und Betriebskosten sollten diese Kosten abgedeckt sein und sind mit laufender Zahlung abgegolten.

    Hier läuft ja wieder mal so einiges in eine ganz seltsame Richtung. Über Pauschalen muss der Vermieter nicht abrechnen, anpassen kann er, entweder oder, Pauschale oder Vorauszahlungen.

    Gruß

    BHShuber

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