Beiträge von BHShuber

    folgende Schitte werde ich jetzt einleiten:
    - Beratung beim Mieterverein
    - Kostenvoranschlag beim Monteur
    - evtl. Baugutachten (da es doch sehr teuer ist)

    Ich bitte weiterhin um Rat. Danke

    Hallo,

    Wahnsinn, dass wir hier alle trotz unserem hohen Niveau an Fachkundigkeit nicht auf solche kuriose Ratschläge gekommen sind, dem ist nichts mehr hinzu zu fügen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Mein Ex-Freund und ich haben zusammen eine Wohnung gemietet, er zieht aber zum 31.05.2016 offiziell aus und ich bin dann ab 01.06.2016 alleinige Mieterin der Wohnung. Da mein Ex-Freund bereits ausgezogen ist, da er eine neue Wohnung hat, zahlt er ab dem 01.03.2016 keine Nebenkosten mehr, womit ich mich auch einverstanden erklärt habe.

    Nun will er mir aber nicht die Schlüssel für die Zimmer geben, die er zuletzt bewohnt hat, als wir uns in der Trennungsphase befanden. Sein Argument ist, er würde ja erst ab dem 31.05.2016 offiziell aus dem Mietvertrag ausscheiden und solange dürfe er auch den Schlüssel für das Zimmer einbehalten.

    Ich bin der Meinung, er muss mir den Schlüssel übergeben, da ich ja sonst nicht kontrollieren kann, ob er die Zimmer heizt. Zudem haben wir keine Vereinbarung unterschrieben, dass er das Zimmer alleine nutzt bzw. ich keinen Zutritt dazu habe. Er zahlt ja auch schließlich keine Nebenkosten mehr. Wie sieht es hier rechtlich aus?

    Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Hallo,

    Herr im Himmel leck mich doch am Arsch ist es in der Tat nicht möglich dass 2 erwachsene Personen nicht einmal den geringsten Piipfax geregelt kriegen ohne nach Rechtsgrundlage zu fragen, es ist unglaublich!

    Ja, die Schlüssel darf er bis Mietende behalten, nein die Nebenkosten müsste er weiterhin bezahlen!

    Aber, kein Mensch weis was ihr da miteinander fabriziert habt, ich hoffe nur euer Vermieter ist hiervon informiert und involviert!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo liebe User!

    Ich habe letze Woche beim Einzug und ersten Mal Duschen festgestellt, dass der Schlauch von der Dusche defekt ist. Es kommt folglich mehr Wasser aus dem Schlauch als aus der Brause oben. Mein Vermieter hat gesagt, ich sollte das selbst reparieren. Ein neuer Schlauch (mit Duschkopf) würde ja nicht allzu viel kosten. Er hat mir erklärt was ich alles bräuchte, sprich eine Wasserpumpenzange und ein Stück Stoff. Wofür ich den Stoff genau brauche, weiß ich allerdings nicht. Es könnte ja was beschädigt werden meinte er. Ich habe mich schon etwas geärgert über diese Aussage, da man a) das hätte vorher kontrollieren können, ob die Wohnung so in Ordnung ist und mir übergeben werden kann und b) mir gesagt hat, dass ich sobald ich ein Problem habe, ihn anrufen könnte. Und jetzt darf ich das alles alleine machen. Haltet Ihr das für fair bzw. ist es wirklich nur so eine kleine Sache, die man als Mieter eben selbst übernehmen muss?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Hallo,

    ja, es wäre nett und angebracht dass der Vermieter den Duschschlauch austauscht, ja und es gäbe nach so kurzer Zeit auch berechtigte Einwände gegenüber dem Vermieter dass der Mieter das selber machen soll.

    Ist das ein lausiger Duschschlauch für 8€ aus dem Baumarkt wert, wenn du kräftig bist müsstest hierfür nicht einmal eine Zange konsultieren.

    Wenn du es gar nicht auf die Reihe bringst, dann gibt's im Netz ein haufen Handwerkerforen, ok.

    Gruß
    BHShuber


    noch einen angenehmen abend/tag

    jan

    Hallo,

    das ist bitter aber nicht zu ändern.

    Lies bitte einmal in deinem Mietvertrag unter dem Passus Besichtigungsrecht des Vermieters, wenn dieser das in einem angemessenen Zeitraum vorher ankündigt und zu normalen Zeiten durchführen möchte, klar das kann man immer irgendwie hinausziehen, doch was soll das denn bringen.

    Diese Energie würde ich lieber für eine Wohnungssuche verwenden.

    Gruß

    BHShuber

    Meine Bekannte hat sich vor ein paar Wochen eine Wohnung angesehen und da sagte der Vermieter Haustiere sind aber nur geduldet , da hat sie was unpassendes zum Vermieter gesagt und hat nun Hausverbot,und einmal hat sie sich von der gleichen Wohnunggenossenschaft eine Wohnung angesehen und hat dann ein paar Tage später bei der Wohnungsgenossenschaft angerufen aber der da am Telefon war wusste gar nicht das sie sich eine Wohnung angesehen hat.
    Habt ihr so etwas schon mal erlebt und wie seit ihr damit umgegangen?

    LG Diddlina

    Hallo,

    sie sind genau die Mieter die ich suche und brauche, ich leide an zu niedrigem Blutdruck, beide dürften sogar kostenlos einziehen, denn mehr ist wohl nicht zu erwarten, allerdings meinem Blutdruck würde das guttun, das Viehzeug darf natürlich auch mit.

    Gruß
    BHShuber

    Werbung für eine Schweizer Anwaltskanlei dürfte hier wohl nicht angebracht sein.:mad:
    Hier, unter jeweils dem letzten Posting eines Threads, findet man ebenfalls einen Anwalt für Mietrecht.

    Hallo,

    gut erkannt, denn Rene81 und Rebe21 sind ein und dieselbe Person, was für ein plumper Versuch.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo und danke für eure Antworten.

    BHShuber:
    Gespräche haben bereits mehrere Male stattgefunden. Das Verhältnis zum Vermieter ist grundsätzlich gut, aber leider nur bis es um Punkte wie die oben angesprochenen geht. Der Vermieter besteht auf seine Wünsche. Das geht noch weiter, ich habe hier lediglich nicht alles aufgeschrieben - bspw. möchte er uns auch verbieten, die Kippfunktion der Fenster zu benutzen und die Blumen am Fenster nach seinen Wünschen zu gestalten, was aber beides nicht in Frage kommt. Der Mietvertrag ist ein Standardvordruck von Haus + Grund und hilft uns leider nicht weiter. Bsp. Besuch: natürlich darf Besuch empfangen werden und auch für einige Zeit übernachten, aber wie gehen wir idealerweise mit der Kamera um? Solche Fragen sind es, die mich zum Beitrag in diesem Forum bewegt haben.

    Berny:
    Nein, das soll keineswegs ein Befehl sein. Allerdings fällt mir im Nachhinein auch der zweideutige Tonfall des Satzes auf. Es ist vielmehr als Entschuldigung vorab gemeint, weil es sich bei meinem Beitrag um so eine große Masse an Text handelt. Ich wollte damit ausdrücken, dass man nicht alles gelesen haben muss, falls man nur einzelne Fragen beantworten möchte (falls überhaupt, natürlich) und dass die Fragen hoffentlich nicht zu komplex von mir gestellt wurden.


    Beste Grüße

    Hallo,

    Kolonium hat es nun ja alles ausführlich beantwortet, dem kann ich mich nur anschließen.

    Gruß

    BHShuber

    Hi,
    danke für deine Nachricht. Allerdings bringt die mich nicht weiter. Ich wüsste einfach gerne wo die Grenze verläuft. Dazu braucht es doch noch keine konkreten Forderungen.
    Davon abgesehen tue ich mir mit Sicherheit keinen Gefallen, wenn ich bereits jetzt mit dem Vermieter darüber spreche...

    Grüße

    Hallo,

    ernsthaft, lamentierst du hier rum was da auf dich zukommt, das kann dir hier niemand sagen, auch nicht was Recht und Unrecht ist, wenn wir noch gar nicht wissen wie die Forderungen des Vermieters sich darstellen, verstehst du das`?

    Dann lass es darauf ankommen. Man könnte denken, dass man in unserer sich modern schimpfenden Gesellschaft man schon den Schneid aufbringt, sich in geeingneter Art und Form mit einem Vertragspartner über die Konditionen eines bevorstehenden Auszugs abzugleichen.

    Was erwartest du denn, dass er dich gleich absticht, du wolltest wissen was auf dich zukommt, das kann aber nur dein Vermieter mit dir Klären, alles Andere sind dann die Folgen aus den Forderungen.

    Entschuldige bitte die etwas hart gewählten Worte aber wirklich Sinn macht das nicht was du das schreibst du willst wissen wo Grenzen sind, die hast du hier gerade erreicht.

    Gruß

    BHShuber

    Meine Frage ist, kann ich der Wohnungsgenossenschaft mit einer Mietminderung drohen, damit die sich bewegen?

    Danke im Voraus schon mal für eure Hilfe!

    Hallo,

    das Wort Mietminderung scheint in bestimmten Kreisen das Allheilmittel für jegliches Problem zu sein.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    danke für die schnelle Antwort.
    Was er von mir verlangen wird weiß ich tatsächlich noch nicht. Allerdings zieht jetzt gerade ein anderer Mitbewohner aus und von dem verlangt er beispielsweise die Teppichreinigung eines Gemeinschaftsraumes. Von einem anderen Mitbewohner, der vor circa einem halben Jahr ausgezogen ist, hat er sowas übrigens nicht verlangt.
    Mich interessiert einfach, was für Pflichten ich habe, wenn er bei mir dann auch auf komische Ideen kommt.

    Grüße

    Hallo,

    dann tu dir selber einen Gefallen und Frage den Vermieter wie er sich das vorstellt.

    Ansonsten sind das ungelegte Eier.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Gemeinschaftsräume wie das Wort schon sagt und so sicherlich auch genutzt wurden, müssen auch von der nutzenden Gemeinschaft gereinigt und Schönheitsreparaturen ausgeführt werden, diese Pflicht jetzt einem Einzelnen der Gemeinschaft aufzuerlegen, halte ich für nicht durchsetzbar.

    Was der Vermieter von dir Verlangen kann und was er verlangen wird ist hier nicht klärbar, wenn du das zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbst noch nicht weist, also geh mal hin und frage wie er sich das so vorstellt.

    Gruß
    BHShuber

    Ich werde meinen Mitvertrag leider kündigen müssen.
    Nach Rücksprache mit meinem Vermieter muss ich die Wände meiner Wohnung neu streichen und weiß übergeben. Nun habe ich mein altes Übergabeprtokoll aus den Akten gezehrt indem uns (mein Partner leider verstorben) bestätigt wird das wir die Wohnung vor acht Jahren in einem ungestrichenen Zustand übernommen haben. Muss ich trotzdem noch einmal alles streichen lassen. Alleine bin ich nicht dazu in der Lage. Problem ist das wir die Wände in Pastellfarben gestrichen haben und wenn ich die Dübel aus der Wand entferne keine Farbe mehr habe um die Löcher auszubessern. Außerdem würde man den Unterschied eh sehen.

    Hallo,

    wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, dann brauchst du nicht renovieren, ausser farbige Wände, die Wände sollten in gedeckten hellen Farbtönen gestrichen sein, knallige kräftige Farben wären ein Problem.

    Noch ein Punkt. Wir haben damals den Küchenfußboden laut Übergabeprotokoll mit (leichten) Gebrauchsspuren übernommen. Leider hatte mein Mann bevor die Küche aufgestellt wurde PVC Fliesen geklebt. Nach entfernen einiger dieser Fliesen habe ich feststellen müssen das der Boden darunter durcg die Klebefliesen unbrauchbar geworden ist.
    Kann man so etwas der privaten Haftpflicht melden?
    Wenn nicht wie sieht es aus da der Boden ja nur noch einen Zeitwert hat, 12 Jahre alt, muß ich die Kosten für einen kompletten neuen Boden komplett selber tragen?

    Vielen Dank schon einmal füe Eure Antworten

    Tja, den Boden könnte man als Beschädigung ansehen, Beschädigungen der Mietsache sollten vor Rückgabe der Mietsache repariert sein, allerdings wäre es angebracht hierüber mit dem Vermieter vorab zu sprechen, je nach Beschädigungsgrad muss der Boden ausgetauscht werden und hier muss sich der Vermieter einen Abzug Neu für Alt gefallen lassen.

    Ob eine Haftpflichtversicherung für vom Mieter aufgebrachte PVC Fliesen aufkommt wage ich zu bezweifeln.

    Gruß

    BHShuber

    Guten Tag,

    kurze Frage:

    Ich bin Mieter, will ausziehen und frage mich ob der befristete Mietvertrag, wie mein Vermieter den Vertrag nennt, gültig ist.

    Im Vertrag steht:

    "Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit und endet am 01.11.2016 , ohne dass es einer Kündigung bedarf, nur wenn
    a) der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will oder
    b) in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    c) die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.

    Grund der Befristung ist: Im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien"


    Meiner Meinung nach reicht die Begründung nicht aus und ist daher ungültig.
    Aus dem befristeten Mietvertrag würde also automatisch ein unbefristeter werden.
    Liege ich da richtig?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo,

    wie anitari schon sagt und auch aus dem Passus sehr leicht zu erlesen ist, ist der angegebene Grund: Im gegenseitigem Einvernehmen, kein anerkannter Grund für eine Befristung des Mietvertrages und somit nichtig.

    Damit einhergehend ist der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen!

    Es ist immer wieder verwunderlich, hier beschreibt der Vermieter in seinem Vertrag auch noch die einzig anerkannten Gründe für eine Befristung des Mietvertrages und schreibt dann als Befristungsgrund gegenseitiges Einvernehmen, ´versteh wer will, ich nicht.

    Gruß

    BHShuber

    Mietvertrag für ein Zimmer in 4er WG

    Seit gestern liegt mir der Vertrag vom Vermieter vor.
    In dem Vertrag stehen Absätze wie zB das Besuch nur tagsüber erlaubt ist, und eine Übernachtung nur mit Absprache des Vermieters erlaubt ist. Pro Übernachtung behält der Vermieter sich vor 15€ für den Besuch zu berechnen.

    Darüber hinaus beschreibt der Vermieter, dass er zu jeder Zeit für Reperatur/Zählerstand ablesen usw. Zugang zu den Gemeinschaftsräumen der Wg wie Küche, Bad und Wohnzimmer hat. Allein für das Betreten der Zimmer der Bewohner der Wg müsse ein Einverständnis eingeholt werden für zb Besichtigung für Nachmieter.

    Laut Mietrecht ist sowas doch gar nicht rechtens.
    Erstens geht es doch den Vermieter nichts an wer und wann Besuch kommt, und zweitens muss der Vermieter doch jegliche Schlüssel an mich also den Mieter abgeben, und hat somit doch nur Zugang zur Wohnung, wenn ich ihm aufmache und zustimme oder liege ich da falsch?

    Kann ich diese Sachen ignorieren, den Vertrag unterschreiben und mich einfach nicht dran halten, was den Besuch angeht? Oder muss ich das alles ansprechen und somit eine Absage für das Zimmer riskieren?

    Danke schonmal im Voraus :)

    Hallo,

    ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen um den zu erwartenden Schwierigkeiten schon von vornherein aus dem Weg zu gehen, sollte ein solches Mietverhältnis erst gar nicht eingegangen werden, das spart Zeit, Geld und Nerven.

    Auch wenn man hier im Recht ist, schützt das einen nicht davor unter Umständen sein Recht durchsetzen zu müssen, oftmals mit Rechtsanwalt und Gericht.

    Gruß

    BHShuber

    Ich habe noch eine Frage : muss ich einen bestimmten rechtlichen Weg gehen? Widerspruch schreiben oder ähnliches oder kann ich das einfach so zur Kenntnis nehmen das sie verfristet ist

    Hallo,

    wie bereits von Berny und mir beschrieben ist die Abrechnung verfristet.

    Du kannst entweder gar nichts machen und einfach eine etwaige Nachzahlung nicht leisten, allerdings gibt es eine Ausnahme wenn denn der Vermieter nachweislich die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hätte, da wir das nicht wissen, rate ich der Abrechnung zu widersprechen.

    Frühestens dann geht dem Vermieter ein Licht auf oder er benennt Gründe warum er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

    Je nach dem leiten sich dann die nächsten Schritte ab.

    Gruß
    BHShuber

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