Guten Abend und danke erstmal für die Aufnahme . Ich habe eine Frage: ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 1.04.2014 - 31.12.2014 am 18.02.2016 erhalten . Jetzt habe ich gelesen das man 12 Monate Zeit hat diese zu bekommen. Ist diese nun hinfällig und ungültig ?
Nebenkostenabrechnung 2014 - wann endet Frist
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Munula2 -
25. Februar 2016 um 19:09 -
Erledigt
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Guten Abend und danke erstmal für die Aufnahme . Ich habe eine Frage: ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 1.04.2014 - 31.12.2014 am 18.02.2016 erhalten . Jetzt habe ich gelesen das man 12 Monate Zeit hat diese zu bekommen. Ist diese nun hinfällig und ungültig ?
Hallo,
diese Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung ist leider, leider steht für den Vermieter, zu spät erstellt und zugestellt worden.
Nachzahlungen die sich aus der NK-Abrechnung ergeben müssen nicht entrichtet werden, Rückzahlungen, bzw. Guthaben welches sich aus der Abrechnung für den Mieter ergibt sollte umgehend erstattet werden.
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/die-a…er-nebenkosten/
Gruß
BHShuber
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ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 1.04.2014 - 31.12.2014 am 18.02.2016 erhalten . Jetzt habe ich gelesen das man 12 Monate Zeit hat diese zu bekommen. Ist diese nun hinfällig und ungültig ?
Weder noch. Sie ist verfristet, d.h., dass der VM keine Nachforderungen mehr stellen kann (es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu verantworten - kommt eigentlich recht selten vor). Guthaben hat er jedoch auzuzahlen. Halte uns bitte auf dem Laufenden. -
Mein Vermieter ist einfach nur faul . Er macht auch nichts am Haus . Am 01.04.2014 hat er das Haus übernommen bzw gekauft . Aber das hat doch nichts damit zu tun oder ? Ich meine das ist fast 2 Jahre her
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Mein Vermieter ist einfach nur faul . Er macht auch nichts am Haus . Am 01.04.2014 hat er das Haus übernommen bzw gekauft . Aber das hat doch nichts damit zu tun oder ? Ich meine das ist fast 2 Jahre her
Nöö, das macht nichts. Asoziale Mieter und Vermieter gibt es in der bunten Republik zur Genüge...
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Ok ich werde ihn damit mal konfrontieren. Ich halte euch auf dem laufenden
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Ich habe noch eine Frage : muss ich einen bestimmten rechtlichen Weg gehen? Widerspruch schreiben oder ähnliches oder kann ich das einfach so zur Kenntnis nehmen das sie verfristet ist
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Ich habe noch eine Frage : muss ich einen bestimmten rechtlichen Weg gehen? Widerspruch schreiben oder ähnliches oder kann ich das einfach so zur Kenntnis nehmen das sie verfristet ist
Genau genommen mußt Du gar nichts tun. Verfristet ist verfristet.
Wenn der Vermieter irgend wann mal mahnen sollte kannst Du ihn ja immer noch mit der Rechtsgrundlage konfrontieren.
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Ich habe noch eine Frage : muss ich einen bestimmten rechtlichen Weg gehen? Widerspruch schreiben oder ähnliches oder kann ich das einfach so zur Kenntnis nehmen das sie verfristet ist
Hallo,
wie bereits von Berny und mir beschrieben ist die Abrechnung verfristet.
Du kannst entweder gar nichts machen und einfach eine etwaige Nachzahlung nicht leisten, allerdings gibt es eine Ausnahme wenn denn der Vermieter nachweislich die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hätte, da wir das nicht wissen, rate ich der Abrechnung zu widersprechen.
Frühestens dann geht dem Vermieter ein Licht auf oder er benennt Gründe warum er die Verspätung nicht zu vertreten hat.
Je nach dem leiten sich dann die nächsten Schritte ab.
Gruß
BHShuber
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