Beiträge von BHShuber

    Hab noch nie gehört, dass ein Schorni ne Küche still legt..
    Hat der TE sich eigentlich schon geäußert, wessen Kueche und wessen Dunstabzugshaube das ist?

    .

    Hallo,

    die Küche legt er nicht still allerdings die Feuerstätte schon, dann kann man sich entscheiden entweder Dunstabzug mit Sicherungsschalter oder Heizung/Warmwasser, was ist das größere Übel.

    Gruß
    BHShuber

    Super, vielen Dank. Ich wollte nur nochmal sichergehen bevor ich mich noch tiefer in Probleme hineinstürze. Dann werde ich versuchen einen Nachmieter zu finden und zur Not dann diesen Weg gehen. Vielen Dank nochmal für die Hilfe.

    Hallo

    und bevor du das machst, sollst du dich darüber informieren wo der Unterschied zwischen Untervermietung einzelner Räume in der Mietwohnung und einer Gebrauchsüberlassung der Mietsache ist.

    Das ist wichtig für dich falls du der Meinung bist die ganze Wohnung unter zu vermieten, denn dann geht dein Plan nicht auf, zudem unterliegt dann dieser Vertrag ebenfalls der Befristung des Hauptmietvertrages.

    Gruß
    BHShuber

    Wie meinst Du das? Die Miete ist eine Bringschuld, so dass der Mieter die Zahlung definitiv leisten muss, SEPA-Mandat hin oder her.

    Meiner Meinung nach ist das Anderkonto hier die einzige Option.

    Hallo,

    bin da grad hin und her gerissen, denn wenn im Mietvertrag eine Vereinbarung über den Einzug des Mietzinses vereinbart ist, kann der Mieter nicht einfach hergehen und widerrufen, weil er die Mieter selber überweisen möchte, ist nur so ein Gedanke.

    Die Geschichte ist das kurioseste was ich seit langem gelesen habe, der Mieter tappt hier völlig im Dunklen, die Zwischenvermietende Verwaltung existiert nicht mehr, Eigentümer ist unbekannt und auch noch im Ausland, was´n Wahnsinn.

    Bald und das ist zu befürchten, gibt's kein Strom und Wasser mehr, evtl. kann man über die Versorger noch Info´s erhalten.

    Das mit dem Anderkonto halte ich auch für den rechtlich einwandfreien Weg, damit nicht im Nachhinein der Mieter hier der gelackmeierte ist.

    Gruß

    BHShuber

    Ja das Sepa Lastschriftverfahren wurde erteilt. Also die Verwaltung hat die Miete immer eingezogen.

    Hallo,

    für euch mögliche Stellen um Auskünfte zu erhalten wäre z. B. das Grundbuchamt, dort bitte persönlich vorsprechen, die Sachlage darstellen, wenn ihr Glück habt wird euch der Eigentümer des Gebäudes genannt.

    Leider gehört ihr als Mieter nur mittelbar zu den auskunftsberechtigten Personen.

    Wenn ansonsten nichts mehr weiterhilft: mal beim Amtsgericht nachfragen, unter welchen Umständen Willenserklärungen durch Aushang dort 'öffentlich zugestellt' werden können.

    Gruß
    BHShuber

    H.Hamburg,

    das ist deine Meinung, verstehe. Jedoch helfen mir deine Aussagen auch kein Stück weiter ;)
    Mein Vater hat eine Steuerkanzlei und ist stinkreich, ich hab noch nie einen Cent von ihm gesehen, für garnichts, er hat auch keinen Unterhalt für mich gezahlt als er es eigentlich hätte machen müssen. Das ich seit ein paar Monaten recht günstig lebe, weiß ich selbst. Nur hätte ich extrem eingeschränkte Rechte, würde ich lieber wieder wo anders mehr ausgeben. Deshalb habe ich mich hier erkundigt.


    In meiner Sache gibt es eine Neuigkeit, auf die mir hoffentlich bis heute Abend noch jemand eine Antwort geben kann.
    Heute um 20 Uhr findet ein Gespräch mit dem Vermieter statt. Ich habe erfahren, dass er möchte, dass ich einen neuen Vertrag abschließe, indem steht dass ich in seiner Wohnung wohne und keine eigene Wohnung habe. Ansonsten will er einen auf Eigenbedarf machen. Meine Wohnung hat er in 15 Jahren (seit das Haus gebaut wurde) kein einziges mal selbst bewohnt, sie stand die letzten 8 Jahre komplett leer und war heruntergekommen bis ich sie renoviert habe, vorher waren dort 2 Kinderzimmer und ein Bad für meine kleineren Brüder. Jedoch gibt es von meiner Wohnung aus eine Treppe in die Wohnung meines Vaters, welche aber zugebaut (verkleidet) ist, ändert das denn meine Wohnsituation in diesem Punkt? Ist wohl ein sehr spezieller Fall, aber wäre toll wenn jemandem etwas dazu einfallen würde. Gruß Chris

    Hallo,

    wie mir scheint werden hier Familienangelegenheiten breitgetreten und ich bin der Meinung, dass dies hier nicht die richtige Plattform ist, hierfür gibt es Anwälte für Familienrecht.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Tag Zusammen.Fragen:

    1. Mietminderung möglich? Wenn ja, wie hoch und welcher Zeitraum? Wir mussten den Strom in der Küche abstellen, da es aus den Steckdosen funkte. Herd, Backofen etc. sind stromlos

    Ja, eine Mietminderung ist möglich!

    Zitat

    2. Wer zahlt auf- und abbau meiner Küche und den Ersatz der Möbel bzw. kontaminierten Elektrogeräte die ja auch Lüfter haben die das Zeug einsaugen und eventuell auf mein Essen schieben. Mikrowelle, Backofen, Induktionskochgeld, Dunstabzugshaube

    Kommt darauf an wer oder was die Durchnässung verschuldet hat, z. B. eine Wasserleitung undicht und der Vermieter hat hoffentlich eine Gebäudeversicherung, dann könnte diese dafür aufkommen, ansonsten wenn er klug ist, hat er eine Haus u. Grundbesitzerhaftpflicht die ebenfalls in Frage kommen könnte, hierzu muss man aber eine Forderung an den Vermieter stellen, von selber geht das nicht.

    Zitat

    3. Was kann ich tun um nicht als Verlierer

    Zitat

    [/B]aus dem Desaster hervorzutreten?

    Aufmerksam verfolgen, was die Ursache des Ganzen ist, Forderung an den Vermieter stellen, Miete mindern, hier kommt noch einiges auf die zu, vielleicht hast du ja einen gute Vermieter, der dir von vornherein schon mal was anbietet für die Unanehmlichkeiten.

    Zitat

    4. Was ist z.B. mit dem Boden, der ja auch in Mitleidenschaft gezogen wurde? Es ist Laminat verlegt

    Wer hat den Boden verlegt, wenn vom Vermieter, dann ist es Bestandteil der Mietsache und die Instandhaltung und Instandsetzung obliegt ihm.

    Zitat

    5. Wie gehe ich mit einer nicht nutzbaren Küche und den Gesundheitlichen folgen um?[/B]

    Vielen Dank!

    Es scheint ein größeres Problem zu sein, man kann nur hoffen, dass der Mieter nicht eine Leitung angebohrt hat beim Kücheninstallieren, ansonsten Rate ich zu einer anwaltlichen Erstberatung.

    Gruß
    BHShuber

    Für was sind diese Kosten gedacht eigentlich?“

    Hallo,

    das sind Verwaltungskosten, die Kosten die für den Aufwand der Verwaltung entstehen.

    So, diese sind in Wohnraummietverhältnissen nicht umlagefähig in Gewerbemietverträgen (anders benannt) könnte man so was vereinbaren, allerdings liegt die Betonung auf vereinbart und das ist bei dir nicht der Fall.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    auch wenn ich den anderen größtenteils Recht gebe, hier noch ein Aspekt, der nicht erwähnt wurde.

    Die Reinigung des Daches wäre über die Betriebskosten umzulegen. D.h. dass du diese am Ende bezahlen müsstest. Ich weiß nicht, wie aufwendig das ist, aber da entstehen leicht Kosten, die um ein Vielfaches über den paar Cent für den Extrastrom gehen. Der eine oder andere würde dann dem Vermieter vorwerfen, er würde das Gebot der Wirtschaftlichkeit missachten, wenn er ein Jahr vor einer anstehenden Sanierung noch viel Geld für eine Reinigung ausgibt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das kommt dann als nächstes als Beschuss von Seiten des Mieters weil er so blöd ist um die etwaigen Folgen seines lapidaren Handelns einzuschätzen, hoffentlich liest der Vermieter hier mit, damit er auf so einen Parademieter vorbereitet ist.

    Aber ich denke das kennt er schon, da habe ich keine Zweifel daran.

    Gruß
    BHShuber

    ich hab es so formuliert:

    Zuwiderhandlung kann nach §543 Absatz 2 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung führen.

    Hallo,

    entweder außerordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung, ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von Leipziger an.

    Zudem was machst du für einen Aufstand, die ersten zwei Sätze hätten vollends ausgereicht. "Ihre Mülltonnen dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz unter dem großen Flieder platziert werden. Dieser Standort ist nur wenige Meter vom Weg zu Ihrem Fahrzeug entfernt und gilt demnach nach dem Gesetz als zumutbar."

    Gruß
    BHShuber

    hallo,

    @ bhshuber

    einerseits die aussagen von akkarin

    und dann hab ich das gefunden und die gründe, warum die tochter die whg braucht sind null dargelegt.
    deshalb ist die kündigung formell unwirksam.

    BGH Kündigungsschreibens bei Eigenbedarf

    jan :)

    Hallo,

    bevor du dich als Pseudoanwalt darstellst, solltest du erstmal lernen das gelesene zu verstehen:

    Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs reicht es grundsätzlich aus, dass der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat.

    Aber mach mal, die Rechtsanwälte reiben sich schon die Hände, der Bestellung eines neuen Porsche steht nichts mehr im Wege.

    gruß

    BHShuber

    Ich würde persönliche Emotionen niemals in ein Schreiben packen. Eine derartige Reaktion löst immer eine Gegenreaktion aus, unabhängig davon, dass diese Äußerung an der Gesamtsituation überhaupt nichts ändern würde.

    Was erhoffst Du Dir von diesem Absatz?`

    Klingel doch einfach mal beim Vermieter oder ruf ihn an, um die Situation zu klären.

    Hallo,

    meines Erachtens ist das alles was er da macht völliger Blödsinn der nichts an der Tatsache ändern wird, dass er sich einen neue Bleibe suchen sollte.

    Selbst wenn die Tochter im Kündigungsschreiben nicht namentlich genannt ist, kann das der Vermieter in einer späteren Erklärung nachholen, sofern der Mieter eine solche Verlangt oder die Rechtmäßigkeit der Kündigung anzweifelt.

    Zudem sollte er nun in dieser Situation, noch ist der Vermieter entgegenkommend, die Sache nicht unnötig ausreizen.

    Gruß
    BHShuber

    hallo an alle....


    liebe grüsse
    jan

    Hallo,

    es verschließt sich mir gerade wie du auf den Trichter kommst, dass die Kündigung Formell unwirksam wäre?

    Die Begründung wurde doch im Kündigungsschreiben geliefert, dein Schreiben ist völlig überflüssig!

    Gruß
    BHShuber

    Ich bin seit ein paar Jahren schon Mieter in einer Werkstatt / Halle

    Jedenfalls kommt mir die NK Abrechnung komisch vor. z.B was sind Verwaltungskosten "Der Vermiete ist nie da" oder wieso 30% Anteil wenn im Objekt 4 Familien leben + Ich = 5

    Ich muss dazu sagen das in dem 1 Stock die Elten vom Vermieter leben und ich glaub ,dass er das ein oder andere lieber auf mich verteilt.

    z.B Zahlen die Eltern ihren Strom abzügich von meinem Zäher. 25Cent je KW. Ist das richtig bzw reicht das - weil alles weiter Zahle ich im enteffekt""" also das Ablesen etc.....oder nicht?

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    Hallo,

    die in der Abrechnung aufgeführten Verwaltungskosten sind keine Neben- und Betriebskosten, somit auch nicht vom Mieter zu bezahlen, diese sind im Mietvertrag auch nicht vereinbart.

    Jetzt kannst du dir überlegen ob du der Abrechnung widersprichst und unter Umständen den Ärger mit dem Vermieter in Kauf nimmst.

    Gruß
    BHShuber

    Halloalex1975,

    leider muss ich Dich enttäuschen. Wenn man in eine Wohnung einzieht, wo drunter (oder auch nebenan) ein Restaurant o.ä. bereits ist, muss man mit sowas rechnen... Leider ist es nach Deiner Schilderung wohl deutlich schlimmer geworden, wie man es hätte befürchten können. Gegen Schikanen wirst Du Dich wahrscheinlich vergeblich wehren. Ich würde ausziehen und auf meine Gesundheit achten.

    Hallo,

    genau so ist es.

    Gruß
    BHShuber

    Super Hilfen hier bin euch soooo Dankbar. Einige hier haben echt zuviel Langeweile!

    Hallo,

    ja so einige müssen Langeweile haben die hier selten dämliche Fragen stellen.

    Es geht dich als Mieter mit Verlaub einen feuchten Kehricht an, was die Eigentümer mit ihrem Eigentum anstellen, selbst wenn die täglich Nutten ins Eck brunzen lassen, hat dich das nicht zu interessieren, allerdings und man gebe mir Recht, steht es dir Frei jederzeit die Wohnung zu kündigen.

    Gruß
    BHShuber

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