Beiträge von BHShuber

    Hallo zusammen.
    Zum Thema Renovierung habe ich anzumerken, dass wir in eine fertig renovierte Wohnung gezogen sind damals und wir sind Raucher. Die Wände sind also vergilbt. ABER in unserem Standardmietvertrag sind Punkte in Bezug auf das Thema Renovierung vermerkt aber nicht vom Vermieter angekreuzt worden.
    Ich habe den Plan die Miete über Ratenzahlung abzutragen (10 Raten à 50€) egal ob die Vermieter einverstanden sind oder nicht. Mehr können und wollen wir nach so einer linken Tour auch nicht.
    Dann wollen wir die Renovierung komplett sein lassen weil wir laut Mietvertrag ja nicht dazu verpflichtet sind.
    Den Zugang zur Wohnung möchte ich sowohl Vermieter als auch Nachmieter bis zum 31.07 verweigern in Bezug auf deren Renovierungsmaßnahmen.
    Vielen Dank für eure Mühe, P_sc@l3

    Hallo,

    zu den Schlüsseln, solange ihr die Miete zahlt, hat der Vermieter gar nichts zu fordern, die Schlüssel übergebt ihr mitsamt der Wohnung zum Ende der vertraglichen Mietzeit.

    So, nun überdenkt einmal euer Vorgehen, denn die vergilbte Wohnung so zu übergeben ohne diese zu Renovierten, kommt einer Beschädigung der Mietsache gleich, ebenso wie Wände mit knalligen Farben beschmiert.

    Es ist euch dringend anzuraten, denn so könnt ihr nur den Kürzeren ziehen, mit den Vermietern überein zu kommen, ganz so wie ihr euch das vorstellt geht das nicht.

    Die Konsequenzen aus eurem Handeln, kann sehr teuer für euch werden.

    Gruß
    BHShuber

    Man merkt, dass Sie selbst Vermieter sind - liege ich da richtig?
    Ich würde trotzdem gerne wissen, wie es sich mit der Fristsetzung verhält - muss dem Mieter nicht ein konkretes Datum zur Beseitigung genannt werden? Ich möchte auch nicht wissen, was "üblich" ist, sondern was rechtlich richtig ist ;)

    Hallo,

    mal das Hirn einschalten, ja wann denn???

    Kann es sein, dass dies mit der Rückgabe der Mietsache nach Mietende zu tun haben könnte, schon oder, was gemerkt!

    Gruß
    BHShuber

    Ich habe dieses Thema aufgemacht, da es im Internet SEHR unterschiedliche Erfahrungen zum Thema Vertretung Mieterverein es gibt.

    Daher meine Frage an euch?

    Allerdings ist eine Rechtsschutzversicherung im Beitrag fast gleich!?

    Hallo,

    dann lass das mit dem Mieterverein und schließe eine Rechtschutzversicherung ab, dann kannst du dir das Geplänkel mit den Pseudoanwälten des jeweiligen Mietervereines schenken.

    Leider ist die Erfahrung so, dass durch die Maßnahmen der Mietervereine, das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern sehr belastet wird, denn die Schreiben und anmaßenden Forderungen dieser Möchtegern Winkeladvokaten sind nicht sehr Verhältnisfreundlich formuliert.

    Zugegeben, in manchen Situationen berechtigt, allerdings zu 90% überflüssig.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo miteinander,
    ich bin ganz neu hier und nach einigem Stöbern will ich jetzt auch mal meine Situation schildern. Ich weiß garnicht so genau ob ich konkrete Ratschläge erhalten kann oder das einfach mal loswerden möchte.


    Verzweifelte Grüße

    Hallo,

    was soll man da raten? wie weit möchtest du gehen? oder wieder ausziehen, denn so wie es scheint wird sich das nachbarschaftliche Verhältnis zu den Vermietern nicht wesentlich ändern.

    Selbstverständlich könntest du jetzt so einiges an der Mietsache bemängeln, der Vermieter wäre auch verpflichtet, die Umstände abzustellen, doch wie weit möchte man gehen, denn der Vermieter gerade wie von dir geschildert wird darauf reagieren, auf die eine oder andere Weise.

    Wenn du dir klar geworden bist, dass die Umstände für dich in keinster Weise tragbar sind, dann muss du reagieren und das Gespräch als aller erstes mit den Vermieter suchen, an der Reaktion wirst du erkennen ob die einsichtig sind oder nach Gutsherrenart entgegnen.

    Aus der Reaktion würde ich meine nächsten Schritte ableiten.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die neuerlichen Einschätzungen zur Situation.

    Ich habe mich für ein ruhiges Mietverhältnis entschieden und belasse es bei den gezahlten € 150,-. Diese sind im Vorfeld vereinbart worden, ob gültig oder nicht sei mal dahin gestellt.

    Ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Vermieters brachte folgendes Zitat:
    "Solange Sie in meinem Haus wohnen spielen Sie nach meinen Regeln!"

    Inklusive Androhung, den Mietvertrag zu kündigen, etc.

    Armes Deutschland...wird wohl doch wieder Zeit für Eigentum.

    Gruß
    Neospin

    Hallo,

    genau hier, zu diesem Zeitpunkt ist genau der Zeitpunkt an dem ich Stur werde und den wehrten Herren auf die Finger klopfe, wenn es sein muss dass jemand seine Gutsherrenart ablegt, dann gerne auf juristischem Weg.

    Hier geht es nicht um 150€ hier geht es darum, dass man sich mit solchen Sprüchen gerne mal ein Verfahren an den Hals holt.

    Gruß
    BHShuber

    So hätte ich das auch nie unterschrieben

    Hallo,

    so geht das alles nicht, das ist von vorne bis hinten ein Gemurkse von Ahnungslosen.

    Ganz offen, in dieser Situation ist es angebracht nicht mehr selber herumzubasteln, hier muss aufgrund von stoischer Dummheit und Eigenmacht, die Sache juristisch geklärt werden.

    Das fängt schon bei der Kündigung an und bei seltsamsten eigenmächtig zusammengebastelten Aufhebungsverträgen auf.

    Gruß
    BHShuber

    Hi, ich wohne seit einem Monat in meiner neuen Wohnung und eine Sache geht mir gewaltig gegen den Strich: Meine Wohnungseingangstür! Und zwar ist das so eine: http://www.hisky.de/wp-content/uploads/2009/09/tuer-neu.jpg

    In der Tür wurde lediglich ein normales Schloss eingebaut.

    Die Tür ist 1. total unsicher gegen Einbrecher und 2. extrem lärmdurchlässig. Ich höre alles was im Treppenhaus passiert und genauso andersrum. Ich habe hier keine Privatsphäre, wenn ich z.B. telefoniere, kann jeder im Treppenhaus genau mithören, auch wenn ich leise spreche.

    Muss mein Vermieter eine neue Tür einbauen wenn ich das möchte? Vermute nämlich, dass ich auf taube Ohren stosse und er nichts unternehmen wird.

    LG Mari

    Hallo,

    in normalen Fällen würde ich den Vorschreibern beipflichten, doch durch die Lärmbelästigung und fehlender Privatsphäre kann diese Türe durchaus einen Mangel an der Mietsache darstellen.

    Sprich das mal bitte mit dem Vermieter durch, an seiner Reaktion wirst du erkennen ob du weitere Schritte gehen musst oder ob er Einsicht hat.

    Der nächste Schritt wäre dann Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht oder Auszug.

    Gruß
    BHShuber

    Moin,

    danke für Eure Meinungen.
    Ist es sinnvoll die Gebühr unter Vorbehalt zu zahlen und den Vermieter die Rechtmäßigkeit offen legen zu lassen?

    Gruß
    Neospin

    Hallo,

    der Vermieter ist nicht berechtigt eine solche Gebühr vom Mieter zu verlangen, Gebühren die in Zusammenhang mit der Vermietung stehen gehören zu den Verwaltungskosten, die der Vermieter selbst zu tragen hat.

    Weise die Rechnung genau mit diesem Argument zurück, der Mietvertrag ist ja schon unterschrieben, somit kann in Bezug auf die Wohnung nicht viel passieren als dass der Vermieter eines Besseren belehrt wird.

    Es soll zwar manche Amtsrichter geben, die eine solche Gebühr für rechtens halten, diese Urteile wurden aber dann von Landgerichten und OLG widerrufen.

    Es liegt also in deinem Ermessen sich Ruhe zu erkaufen oder gleich zu Anfang des Mietverhältnisses klare Fronten zu schaffen.

    Hier lesen:

    http://www.mieterbund.de/index.php?id=361

    Gruß
    BHShuber

    Wir werden uns dann wohl einen Anwalt nehmen müssen. Der neue Vermieter meinte am Telefon, dass er nur die Kosten übernehmen würde, wenn wir zum 01.09 schon ausziehen. Die Investoren wollen das Grundstück nur kaufen, wenn wir raus sind, sagt er.

    Hallo,

    zunächst darf man euch beruhigen, die Kündigung ist schlicht unwirksam, den für eine Verwertungskündigung reichen hier nicht genannte Gründe nicht aus.

    Dann tritt der jeweilige Käufer mit Eintrag ins Grundbuch, genau und erst dann wenn er eingetragen ist, kann er überhaupt mal darüber nachdenken wie er eine Kündigung gestaltet.

    Es ist ratsam sich einen Fachanwalt für Mietrecht zu besorgen, wenn nötig, können alle einen nehmen der die Mietergemeinschaft dann vertritt, die Chancen stehen gut, dass ihr den Spieß umdreht und es den jeweiligen Vermietern so schwer wie möglich machen könnt.

    Z. B. Aufhebungsvertrag mit Abschlagszahlung für die Renovierung und Abfindung für den Auszug wäre mal so eine Verhandlungsposition.

    Glaubt mir, solche Investorengesellschaften wissen genau wie schwer es ist, sämtliche Mieter aus den Wohnungen zu bekommen, deshalb versuchen sie immer den Verkäufer mit der Drohung ein Kauf käme nur in Frage wenn alle Mieter draussen sind, den jeweiligen Verkäufer dazu zu bewegen, das Mietklientel loszuwerden.

    Das ist billiger und einfacher für Investoren.

    Also zusammenfassend habt ihr gute Karten, allerdings nicht selber rumbasteln, gleich zum Anwalt, ok.

    Gruß
    BHShuber

    Meine Freundin wohnt schon 10 Jahre in ihrer Mietwohnung.Der Teppichboden im Wohnzimmer lag schon beim Vormieter, ist 15 Jahre oder noch älter und ist abgenutzt. Sie wollte daß der Vermieter diesen erneuert, aber sie hätte lieber statt dessen wegen Sauberhalten glatten Boden, also Belag oder bevorzugt Laminat. Das Ganze würde 600 EUR kosten, also keine Unsummen. Der Vermieter würde Laminat verlegen, will aber daß sie eine Zusatzvereinbarung unterschreibt, gegenseitiger Kündigungsverzicht bis Ende 2018. Rechnet man danach die gesetzlichen 3 Monate dazu, wäre sie 2 Jahre und 9 Monate an diese Wohnung gebunden. Diese Frist scheint mir recht lang. Im Moment will sie natürlich nicht ausziehen, aber wer kann schon in die Zukunft sehen. Ist so eine Bedingung überhaupt zulässig? Mir kommmt das vor wie Erpressung, keine Unterschrift, kein Fussboden...

    Hallo,

    wesentlich wird sein, ob der Teppichboden auch in der Tat Bestandteil der Mietsache ist und im Mietvertrag als solches auch hinterlegt!

    Denn nun könnte der Vermieter die Behauptung aufstellen, der Mieter hätte zu jedem Zeitpunkt einen eigenen Boden verlegen können, eben nur mit der Grundlage, dass der vorherige Zustand wieder hergestellt wird.

    Das wäre nun auch eine Möglichkeit, der Unterschrift zu entgehen, ihr verlegt den Boden selber und stellt den vorherigen Zustand bei Auszug wieder her, sofern das möglich ist.

    Ansonsten würde ich mir durchaus überlegen, in unserer schnelllebigen Zeit ob ich mich für diesen Zeitraum binden lassen will.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich bin neu hier :)

    ich hatte am Sonntagabend folgendes "Problem":

    Jetzt ist meine Frage, habe ich überhaupt ein Recht, zu sagen dass sie bitte etwas „Abstand“ halten möchten?
    Ich würde jedoch im Traum nicht daran denken, mich bei dem Pärchen direkt vor deren Fenster zu stellen und mich dort aufzuhalten, das ist einfach eine Frage des Respekts und Anstand?!


    Danke für ihre (hoffentlich) Hilfe.
    Freundliche Grüße

    Hallo,

    wenn nach der Bitte auf Rücksichtnahme von den Nachbarn selber keine Reaktion erfolgt ist, hilft meines Erachtens nur eines, nämlich GEGENPARTIE mit voller Nutzung der gemeinschaftlichen Terrasse!

    Mal sehen, wie gestört sich dann die Nachbarn fühlen?

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    danke für eure schnellen Antworten.

    Nein es handelt sich nicht um einen Staffelmiete. Es ist auch nichts anderes vereinbart im Mietvertrag.

    Also is das Ding nichtig?

    Gruß

    Hallo,

    das Mieterhöhungsverlangen ist so nicht ordentlich ausgeführt, man kann nun das Schreiben ignorieren oder widersprechen, sollte dann der Vermieter das Mieterhöhungsverlangen gerichtlich durchsetzen wollen, wird der Richter ihm schon erklären warum der Mieter hier zurecht, dem Verlangen nicht nachgekommen ist.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    die Angelegenheit ist Sache des Vermieters, die Dame hat sicherlich das Treppenhaus nicht als Bestandteil der Mietsache in Ihrem Mietvertrag stehen.

    Aber wenn der Vermieter das schon so egal ist, sollte man vielleicht mal die Behörden darauf aufmerksam machen, dass der Vermieter seiner Fürsorgepflicht in der Form des Freihaltens der Fluchtwege nicht nachkommt.

    Gruß
    BHShuber

    BSHuber z.B. sollte mal cool bleiben. Und vor allem sollte er mal Argumente abliefern und nicht nur billige Sprüche klopfen, die er von seinem Papi übernommen hat.

    Gruß
    KommFort

    Hallo,

    da sieht man mal wieder was du für ein Dampfplauderer bist, ohne irgend eine Ahnung mutmaßt du nur, dieses und jenes.

    Zu deiner Information, ich bin 49 Jahre alt, geschäftsführender Gesellschafter der E. Hofinger GmbH & Co. KG mit einem Geschäftsbestand an 7 Wohnungen in München, 3 Häusern und 8 Gewerbeeinheiten in und um München.

    Leiste im Leben erst mal was, dann kannst auch Sprüche klopfen!

    Gruß

    BHShuber

    Guten Abend,

    in unserem Fall geht es darum das unser Mieter, die Wohnung gekündigt hat und sie bereits drei Wochen Später ausgeräumt hat, seitdem hat er sich weder nochmal blicken gelassen noch ist er telefonisch zu erreichen. Zudem hat er für diesen Monat seine Miete nicht mehr gezahlt.

    Was kann man für rechtliche Wege einleiten?

    MFG

    BVan

    Hallo,

    offen gesagt würde ich hier keinerlei Experimente machen, durch einen Juristen den Aufenthaltsort feststellen lassen, die Miete einfordern und auch die ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung nach der Kündigungsfrist.

    Da dies ein anderes Kaliber von Mieter ist, der höchstwahrscheinlich denkt er kann die Kaution abwohnen, bzw. Mietschulden abtilgen, ist hier kein Platz für Kinkerlitzchen und noch weniger Zeit dafür.

    Wenn er es so haben möchte, bitte sehr!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,
    hab heute ein Zettel von meinem Vermietern die Hand gedrückt bekommen der wie folgt aussieht:

    Adresse Vermieter
    Adresse Mieter

    und dann das:

    "Mieterhöhung zum 1.6.2016:

    Kaltmiete 680€
    Nebenkosten 150€

    Bitte Dauerauftrag ändert ab 1.6.2016

    Mit freundlichen Grüßen"

    mehr nicht...
    is das rechtens ohne Grund?

    danke für eure Hilfe

    Hallo,

    eventuell hilft ein Blick in den Mietvertrag, woher um alles in der Welt sollen wir wissen was du da unterschrieben hast, es kann durchaus sein, dass du einen Staffelmietvertrag hast und der Vermieter dir freundlicherweise einen Erinnerungsbrief schreibt.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    Mit besten Grüßen
    KommFort
    (Ein 22-jähriger, der im Alleingang erfolgreich eine Schadensersatzforderung gegen seinen alten Vermieter geltend gemacht hat.)

    Hallo,

    du bist ja ein ganz gescheiter, Respekt vor so viel Courage, für was brauchst du da Forum hier dann noch, du hast die Weisheit ja eh mit dem Löffel gefressen?

    Lass mich raten: ahh zum Klugscheißen und zum Rumtrollen, stimmts?

    Melde dich ab und behalte deinen Fundus der reichhaltigen Weisheiten für dich, ok.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    - Mietvertrag besteht seit 08/2013 ("Schneeräumdienst /Gartenpflege muss selbst übernommen werden"),
    allerdings ist eine Öffnungsklausel für neue, weitere Betriebskosten im Mietvertrag enthalten.
    - Mitte 2014: Ankündigung neue Firma Hausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege ab 01/2015 mit dem Hinweis, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot gewahrt ist.

    Für Hausreinigung, Winterdienst und Gartenpflege fallen für das ganze Jahr 2015 3000 Euro (1000 Euro pro Mietpartei) an, das sind ca. 40 % aller abgerechneten Nebenkosten.

    In 2014 waren das noch 1450 Euro (480 Euro pro Mietpartei).

    Die Firma ist in der Woche ca. 30 Minuten im Einsatz, max. 2h30 Minuten im Monat.

    Für Hausreinigung liegt eine Steigerung von ca. 60 % vor, für Winterdienst von ca. 370 %.

    Kann man doch noch von Wirtschaftlichkeit im Sinne des Mietrechts reden?
    Ist das ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis im Sinne des Mietrechts?
    Ist die extreme Kostensteigerung im Vergleich zum Vorjahr einfach so hinzunehmen?

    PS. Die Vermieterin ist ca. 90 Jahre und scheint im allgemeinen zu denken, dass sie tun und lassen kann was sie will, sie hat schlicht und einfach den Überblick verloren.

    Bsp: Sie rechnet zudem Müll für 3 Personen ab (wir sind zu 2t.); Berechnet Gerätemiete für die Heizung (Modernisierung); Denkt, Schimmel oder total abgenutztes Parkett rechtfertigt Mieterhöhungen; usw.

    Ich bedanke mich schon jetzt für Kommentare zu meinen 3 og. Fragen.

    Viele Grüße aus Bayern.

    Hallo,

    wir wissen zwar nicht aus welchen Gründen nun die Arbeiten, bzw. Verpflichtungen vom Mieter auf einen Dienstleister übertragen wurde aber das wird sicher seine Gründe haben.

    Durch die Öffnungsklausel im Mietvertrag ist die Dame dazu berechtigt.

    Was sie sonst noch machen kann, kannst du hier nachlesen:

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/mieter-kommt-s…cht-nicht-nach/

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich lebe seit über 5 Jahren in einer 1. Zimmer Wohnung im Dachgeschoss.
    Ich habe mich hier bereits vor einiger Zeit wegen Baulärms im Forum beraten lassen.
    Es gibt hier mehrere größere Bauprojekte in der Gegend bei dem es einfach sehr laut zugeht.
    Hinzu kommt noch das die Vermieter seit anfang März vor hatte das Dach komplett zu erneuern.
    Diese Bauarbeiten wurde im anfang April wegen schlechten Wetters eingestellt. Bis dahin wurden nur die Gerüste aufgestellt.

    Meine Heizung lief den Winter über sehr schlecht und anfang April ist diese komplett ausgefallen.
    Insgesammt konnte hier über 2 Wochen nicht geheizt werden und nach mehrmaligen kommen der Handwerker wurde es erst behoben, da war das Wetter auch wieder warm. Ich habe an den besagten Tagen die Miete um 50% gekürzt. Der Vermieter akzeptierte nicht und drohte mit Anwalt und meinte es sei im April nur eine verminderte Heizperiode (obwohl es dieses Jahr im April schneite). Mir war die ganze Sache nicht die Zeit und der Aufwand wert so habe ich nachgegben und die Miete in voller höhe bezahlt.

    Seit einer Woche wurden die Bauarbeiten am Dach wieder fortgesetzt. Der Vermieter versicherte mir, es würde nicht lange dauern und ich sei nicht davon betroffen. Heute Morgen ist die Glocke des Krans durchs Dachfenster auf Mein Bett gefallen und die Scherben waren überall im Zimmer. Die Handwerker meinten Sie müssten sowieso das gesammte Dach ausbauen und die Fenster hätten Sie sowieso ausbauen müssen. Der Vermieter hätte ich ihnen gesagt ich sei hier ausgezogen und Sie können hier frei das Dach ausbauen. Der Vermieter hatte sich kurz telefonisch gemeldet und meinte er würde sich um die Reperaturen kümmern. Bisher keine Reaktion und antwortet nicht auf meine Anrufe. Die Handwerker haben mir eine Plastikplane auf das offene Fenster gelegt. Ich werde bis der schaden behoben wurde woanders zuflucht finden müssen. Einen Anwalt werde ich natürlich gleich Morgen konsultieren müssen. Laut den Dachdeckern werden die Bauarbeiten fortgesetzt obwohl ich weiterhin hier wohne.

    Meine Frage ist, kann ich fristlos kündigen?

    Gruß

    ErichPauls

    Hallo,

    wenn du eh schon zu einem Rechtsanwalt gehst, warum fragst du nicht diesen ob du fristlos kündigen kannst?

    Soweit die Wohnung unbewohnbar geworden ist, hast du sicherlich Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, in welcher Form, kannst du bei der anwaltlichen Erstberatung erfragen.

    Gruß
    BHShuber

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