Beiträge von BHShuber

    Hey Leute,
    und zwar bin ich neu hier. Ich bin Chris aus Berlin. Ich wollte fragen, was ich gegen Schimmel in der Wohnung machen kann/darf? Ich habe Schimmel im Bad entdeckt und bin verzweifelt, weil der Vermieter nicht ran geht. Ich habe mit einem Kumpel geredet, der mir meinte, das man so eventuell an der Miete rumspielen kann. Also als erstes wäre es gut zu wissen was ich alles machen kann, um mein Bad wieder in Ordnung zu kriegen. Und die Miete zu senken wäre nicht verkehrt
    Danke schon mal

    MfG

    Hallo,

    bevor man sich unglücklich macht sollte man feststellen oder feststellen lassen warum sich Schimmel bildet und woher dieser kommt, allererster Ansprechpartner ist dein Vermieter!

    Weil ein Kumpel sagt, dass man die Miete mindern kann ist natürlich die allerbeste Vorgehensweise, springst du auch ins Wasser weil dein Kumpel das sagt.

    Man stelle sich vor, dass sich Schimmel bildet weil ein Mieter zu faul ist nach dem Duschen oder Baden das Badezimmer zu lüften oder generell weder lüftet noch ausreichend beheizt, dann geht der Schuß der Mietminderung mal ganz schnell nach hinten los.

    Also, den Vermieter schriftlich auffordern der Schimmelbildung auf den Grund zu gehen, macht dieser das nicht, mal nachdenken ob man das nicht selber verursacht, wenn nicht könnte der Mieter ein Schimmelgutachten erstellen lassen, stellt sich dabei heraus, dass man selber der Schuldige ist, dann hat man die Arschkarte, stellt sich aber heraus, dass die Schimmelbildung im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, dann kann man die Kosten des Gutachtens vom Vermieter fordern, die Entfernung der Ursache ebenso und zwischenzeitlich die Miete mindern, wenn der Gebrauch der Mietsache dadurch beeinträchtigt ist.

    Kann man nur hoffen, dass es nicht nur harmlose Stockflecken sind.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Morgen Community,

    ich bedanke mich schon einmal im Vorfeld für eure Antworten und mühen.
    vielleicht passt der Titel auch nicht ganz zu meinem Problem aber ich hoffe ihr könnt ihr eventuell dennoch weiterhelfen.

    Ich habe nun folgende Problematik.
    Mein Vermieter lässt derzeit das Haus Sanieren und an einer Wand fehlt der Putz aktuell.
    Nun hat es ziemlich stark geregnet, und es ist über das Wochenende Wasser in meine Wohnung gelangt, also ich sehe einen Wasserfleck der sich tag für tag vermehrt an der Wand.
    Am Sonntag, als mir das ganze aufgefallen ist habe ich den Hausmeister bereits darüber informiert.
    "Ich sage dem Dachdecker Morgen er soll das zu machen"

    Ich habe ein bischen das Gefühl dass das ganze nun damit für die beiden "erledigt" ist.
    Das kann ich so leider nicht unterstreichen denn die komplette wand muss auch neu gestrichen werden wenn das ganze wieder trocken ist!?

    Meine Frage ist, gibt es ggfl. dazu Mustervorlagen für Briefe?
    Ich Dokumentiere das ganze seit 3 Tagen mit Fotos - größe in CM der Fläche etc.
    Da mir der Vermieter bei meinem Einzug direkt an die Karre gefahren ist, möchte ich auch die Problematik penibel schriftlich festhalten.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Hallo,

    die Dokumentation des Vorgangs und Herganges ist schon mal sehr gut, doch ist nicht der Hausmeister Vertragspartner des Mieters sondern der Vermieter, diesem sollte man das auch sofort mitteilen und zwar umgehend!

    Ob Telefonisch oder schriftlich ist dabei völlig unerheblich!

    Gruß
    BHShuber

    https://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/arti…-garage-parken/

    Hallo,

    dieses oder die Urteile sind hier keinewegs vergleichbar somit sicher kein Indiz dafür ob der Vermieter hier eine Verbot aussprechen darf oder nicht.

    Es handelt sich nach Angabe des Fragestellers um ein zugelassenes KFZ, nicht mehr und nicht weniger.

    Der Garagenmietvertrag ist Zweckbezogen, in der Form dort ein KFZ unterzustellen, es ist nicht erheblich ob er nun das Fahrzeug kurzzeitig vor der Garage abstellt oder nicht, viel eher ist hier die Frage zu beantworten ob er das generell darf und ob dies dann vom Vermieter der Garage erlaubt werden muss.

    Freilich kenne wir den Wortlaut und genaue Passagen des Mietvertrages nicht, sein eigenes Fahrzeug darf er sicher auf dem Platz davor stellen, das gehört zum Gebrauch der Mietsache, allerdings Fremde und Besucher, sowie Zweitwagen dürfen meiner Meinung nach nicht dauerhaft dort stehen.

    Als Vermieter würde ich das ahnden und unterbinden.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Tag,


    Ich bin wirklich am verzweifeln und für jeden Rat den Ich von euch bekommen kann extrem Dankbar.


    LG Billy

    Hallo,

    dass hier teilweise dein eigenes Verschulden zu dieser Situation beigetragen hat, darüber müssen wir uns wohl nicht unterhalten, oder?

    So nun wird die Hausverwaltung trotz dem Einspruch Klage erheben und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, hier brauchst du noch keinen Rechtsbeistand, hier wird bei einer ersten Güteverhandlung sowohl Hausverwaltung als auch Mieter gehört.

    Wenn ich das aber so lese, wird sich ein Richter schon das richtige Bild von dem Mieter machen können.

    Du bist volljährig und ein mündiger Bürger, Unwissenheit schützt vor Schadenersatz nicht!

    Gruß
    BHShuber

    Kann ein Vermieter verbieten ein zugelassenes Kfz vor der vermieteten Garage abzustellen. Es findet keine Behinderung für Andere statt und der Zugang zur Garage muss ja sowieso von Anderen freigehalten werden ?

    Hallo,

    logischer Weise hat man eine Garage gemietet nicht mehr und nicht weniger, der Platz davor dient lediglich der Zufahrt in und zu der gemieteten Garage.

    Der Mieter hat hier keinerlei Anrecht ein weiteres KFZ dauerhaft vor der Garage zu platzieren, auch wenn das Fahrzeug nur unwesentlich lange dort steht, darf es keinen anderen behindern.

    Jegliche Nutzung ausserhalb des gemieteten Besitztums bedarf der Genehmigung des Eigentümers, sprich Vermieters.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo, wir haben vor 2 Wochen und Heute wieder einen Obdachlosen der ständig in unser Treppenhaus möchte.
    Nun zu meiner eigentlichen frage, muss der vermieter was machen?
    Was kann der Vermieter überhaupt machen? Den da wo die Briefkästen sind kann ja jeder rein, wenn man da die Tür auswechselt für eine mit schloss kommt der postbote nicht an die Briefkästen.
    Ausserdem wäre es hilfreich zu wissen, falls der Vermiete was dagegen machen kann, wie ich es umsetzen kann damit er es auch macht.

    Hallo,

    es gehört zu den Nebenpflichten im Mietvertrag eines jeden Vermieters, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und zwar in der Form, zu verhindern, dass ein Mieter aus welchem Grund auch immer belästigt wird und oder zu Schaden kommt.

    So wie die Frage gestellt ist, erkenne ich, dass man sich Gedanken darüber macht ob der Vermieter hier handelt.

    Das sollte er und schon aus Gründen des eigenen Interesses, machen Sie es so wie mein Vorschreiber vorgeschlagen und warten die Reaktion des Vermieters ab.

    Gruß
    BHShuber

    meine Frage ist aber ob dies zulässig ist

    Hallo,

    da hier die Neben- und Betriebskostenpauschalen einfach nur verdoppelt wurden aufgrund des Einzuges einer weiteren Person, wäre diese Erhöhung rückwirkend, gesehen auf ein vergangenes Kalenderjahr durchaus machbar.

    Was hier allerdings passiert ist, dass der Vermieter bereits bei Einzug mutmaßt, das verbrauchsabhängige Kosten sich verdoppeln, zu dem werden bei der Pauschalen Erhöhung auch lineare Kosten mit erhoben, die nicht verbrauchsabhängig sind und führt zu einer Überwälzung der Neben- und Betriebskosten.

    Damit wollte er verhindern, da er ja keine Nachzahlung von Pauschalen verlangen kann, selber nach einem bestimmten Zeitraum ins Minus zu rutschen.

    Einfach hergehen und die Pauschale pro Person verdoppeln geht freilich nicht, es ist nur die Frage, wie weit will ich als Mieter gehen um eine Bereicherung des Vermieters, denn eine Rückzahlung von Pauschalen an den Mieter ist nicht vorgesehen, zu verhindern oder zu ahnden.

    Gruß
    BHShuber

    Nein, so würde ich das nicht nennen. Ich wohne eig. gerne hier. Die Miete ist für Berlin extrem günstig, für Zimmer in der Größe würde ich überall mindestens das doppelte zahlen. Ich habe auch keine Probleme mit meiner Mitbewohnerin - bis auf das oben geschilderte.
    Ein Umzug wäre in meinen Augen nur das schnellste Verfahren um dieses Problem zu lösen, da von ihrer Seite nichts kommt.
    Wie ich bereits schrieb, hängt da auch etwas mehr dran, als nur die Ummeldebescheinigung in meinen Ordner zu heften. Ich muss mich auch an Fristen halten, mich um meine Existenzgrundlage kümmern.

    Wenn ich dem EMA mitteile, dass sie sich nicht darum kümmert, bekomme ich meine Ummeldung aber auch nicht direkt durch, oder?

    Grüße
    Nines


    Hallo,

    das Einwohnermeldeamt ist verpflichtet den Wohnungsgeber aufzufordern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, ausweichend kannst du das auch dem Ortszuständigen Ordnungsamt melden, für den Fall, dass gegen die gesetzliche Meldefrist verstoßen oder keine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt wird. Ebenso kann ein Vermieter belangt werden, wenn er dem Meldepflichtigen die Wohnungsgeberbescheinigung verweigert oder nicht rechtzeitig ausstellt.


    Gruß
    BHShuber

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen!
    Ich wohne in einer Mietwohnung in NRW. Direkt gegenüber des Hauses, auf Seite des Schlafzimmers, befindet sich seit mittlerweile mehr als zwei Jahren eine Baustelle der Stadtwerke. Die Arbeiten beginnen täglich (außer am Wochenende) um ca. 5 Uhr morgens und hin und wieder dauern sie ohne Ankündigung die ganze Nacht an. So auch wieder die letzte Nacht. Für die Arbeiten wird eine Art Kompressor benötigt, der die komplette Arbeitszeit über lärmt. Der Krach ist so laut, dass er vorbeifahrende Autos und Straßenbahnen übertönt. Ich bin mittlerweile an einem Punkt, an dem ich das nicht viel länger so hinnehmen kann. Schlafen ist ohne Oropacks meist nicht möglich und wenn man tagsüber ein Fenster auf machen möchte, hat man auch in den anderen Räumen der Wohnung auch keine Ruhe mehr.

    Mir ist klar, dass der Vermieter nichts mit der Baustelle zu tun hat, jedoch ist es aber doch trotzdem eine gewaltige Einschränkung in der "Wohnqualität" (wenn man das so nennen kann).
    Gibt es für mich eine Möglichkeit etwas zu unternehmen? Wäre es beispielsweise möglich eine Mietminderung anzustreben?

    Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Antworten!

    Viele Grüße,
    Lisa

    Hallo,

    kommt darauf an, wenn vor Mietvertragsschluss der Vermieter von den Bauarbeiten die absehbar gewesen sind wusste und dies mitgeteilt hat, bzw. hingewiesen ist eine Mietminderung nicht möglich.

    Ist dem nicht der Fall, dann wäre aufgrund der Arbeiten auch am Wochenende eine Minderung von 25% denkbar, hier mal ein paar Urteile diesbezüglich:

    http://www.mietminderung.org/mietminderung-baulaerm/

    Dennoch bin ich der Meinung, hier bevor man eine Kürzung der Miete vornimmt, sich rechtsicheren Rat einzuholen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo
    Ich habe folgendes Problem. Ein anderer Vermieter hat sein Mehrfamilienhaus saniert in ein grelles Orange.
    Dieser Blocker steht ca 10 Meter von unseren Block entfernt. Wenn die Sonne auf dieses Orange scheint leuchtet unsere Küche und Kinderzimmer in Orange.

    Ich erfinde diese Farbe als unangenehm und als Belästigung.
    Ich habe mich auch schon mit anderen Bewohner unterhalten und die sehen das genauso wie ich.

    Ich würde gerne wissen ob man wenn sich nix ändert die miete mindern kann.

    Danke

    Mfg Marco

    Hallo,

    na selbstverständlich kannst du die Miete mindern, daran kann dich niemand hindern.

    Doch bedenke, wenn es schnell gehen soll, dann bitte gleich zu 100%, dann hat sich das Problem der Farbe des Nachbarhauses für dich ziemlich schnell binnen 2 Monaten erledigt, denn entweder wird der Vermieter hier den Eigentümer des anderen Hauses auffordern die Farbe zu wechseln oder dir hoffentlich fristlos kündigen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,


    Nun zu meiner Frage. Wie verhält es sich mit den Rechten des Auszubildenden. Er hat Angst vor weiteren arbeitsrechtlichen Repressalien und traut sich nicht ein offenes Gespräch zu führen. Desweiteren ist die Einrichtungsleitung, die zu dem Zeitpunkt im Urlaub war, gerade wieder dabei jemanden zu finden, der in diese Wohnung ziehen möchte.

    Im Mietvertrag steht nicht explizit die Mindestausstattung der Wohnung. Es steht auch nichts drin von Folgen nach Hausordnungsverletzungen. Auch die Hausordnung ist nicht im Mietvertrag reguliert.

    Hallo,

    das hat nicht das mindeste mit Mietrecht zu tun!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    Danke für die schnellen Antworten.
    Da wir ja bis Dato noch nichts schriftlich erhalten haben vom Vermieter können wir der Haftplicht ja noch keine Zahlen nennen.
    Wenn ich das so richtig sehe. Wir wollten jetzt erstmal warten bis der Monat rum ist damit wir per Einschreiben unsere Kaution nach
    § 548 Abs. 1 BGB einfordern können. Und dann entsprechend der Antwort unseres Ex-Vermieters, uns Rechtsbeistand holen. Oder haltet Ihr das für eine schlechte Idee?

    Und noch eine Frage: Sollten wir den Betrag der Haftplicht einfach mündlich nennen bzw. schriftlich ohne Schreiben des Vermieter mitteilen um schon mal die Abwehr zu haben?

    Hallo,

    einer Haftpflichtversicherung muss man nicht zwingend mitteilen wie hoch ein Schaden ist, es reicht, dass Forderungen im Raum stehen, zudem sollte man erwähnen unter Umständen nicht berechtigte Forderungen.

    Der Versicherer fordert dann den Vermieter auf, den Schaden zu dokumentieren und eine Schadenhöhe zu nennen.

    Das gehört zu dem Obliegenheiten die in den Versicherungsbedingungen hinterlegt sind.

    Gruß
    BHShuber

    Das kann diverse Ursachen haben. Wie du schon richtig erkannt hast, sollte man vieleicht überprüfen was man so kauft. Andererseits kann es auch ein Erforderniss der Bank, sprich des Kreditgebers sein, die gerne Gutachten oder ähnliches wünschen.
    Ob und wann gebaut wird, darüber muss dich der Vermieter dann informieren, wenn es dich auch betrifft, unter Einhaltung div. Fristen.

    Hallo,

    davon gehe ich jetzt mal auch aus!

    Gruß
    BHShuber

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung des Mietvertrages vor der Kündigungsfrist.

    Vielen Dank für die Antworten.

    Hallo,

    das ist typisch für unsere Gesellschaft, Erwartungs- und Forderungsdenken!

    Halllooooo, man ist ein eigenständiger mündiger Bürger, der durchaus imstande ist, zu eruieren in welche Wohngegend er sich eine Wohnung anmieten möchte, es ist nicht zu glauben.

    Ja du musst die Kündigungsfrist einhalten oder einen geeigneten Nachmieter stellen, den der Vermieter als Nachmieter akzeptiert!

    Nächstes Mal informiere dich und siehe dir genau an wo du hinziehst, denn mit deiner Vollkaskomentalität kommst du im Leben nicht weit.

    Gruß
    BHShuber

    Es sei festzuhalten,

    1. Dass man Küchenarbeitsplatten (Buche, massiv oder Holzschichtstoff) mit Silikon nicht beschädigen kann. Dieses Material lässt sich nämlich rückstandsfrei entfernen.
    2. Selbst wenn man euch den Schaden an der Arbeitsplatte aufs Auge drücken wollt, müsstet ihr nur den Zeitwert ersetzen. Und der dürfte bei fast 10 Jahren gegen Null tendieren.
    3. 3.000,- Euro für eine neue Platte ist Wunschdenken des Schreiners, der vom Vermieter instruiert wurde.

    Bei diesen Summen gebe ich aber 2 Ratschläge in dieser Situation. 1. Meldet den Schaden eurer Privathaftpflich, die wird überzogene Forderungen nicht bezahlen. 2. Sucht euch einen Anwalt für Mietrecht, alleine werdet ihr gegen einen Vermieter vom Stamme Nimm nicht viel ausrichten können.

    Hallo,

    dem schließe ich mich an, eine Haftpflichtversicherung ist nicht nur da um Schäden die man verursacht hat zu regulieren, sondern auch dazu da, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

    Macht das so, das ist ein vernünftiger Weg um an die Kaution zu kommen, manche brauchen eben einen Richterspruch um zu kapieren, dass solche ein Handeln nicht zulässig ist.

    Gruß
    BHShuber

    Wie wäre es wenn man in so einem Forum professionell bleibt?

    Ich habe mich lediglich nach den Folgen erkundigt. Ob diese tragbar sind oder nicht liegt doch am jeweiligen Ver/Hauptmieter abzuschätzen?

    Edit: sehe gerade den anderen Thread hast du etwas hilfreicher beantwortet^^

    Ich wäge derzeit halt möglichkeiten ab. Was das geringste übel ist.

    Hallo,

    professionell? Na da schreiben genau die richtigen, sich gegenseitig verprügeln und anspucken bis die Polizei kommt das nennt sich Asozial und dann noch sich über die Folgen des eigenen Handelns informieren wollen, na schönen Dank.

    Gruß
    BHShuber

    Aus Kuriosität:

    Nehmen wir folgenden Fall an:

    Der Hauptmieter einer WG kündigt einer Untermieterin fristlos, da sie die Miete nicht zahlt. Sie geht bei Übergabe der Kündigung auf ihn los.

    Der Hauptmieter kann sich nun in seiner Wohnung nicht mehr sicher fühlen und räumt das Zimmer der Untermieterin und tauscht die Schlösser aus. Außerdem vermietet er das Zimmer neu.

    Welche Strafen erwarten den Hauptmieter in diesem Fall?

    Hallo nochmal,

    wie blöd bist du eigentlich?

    Verbotene Eigenmacht steht hier im Raum, zudem könnte der betroffene Untermieter jetzt alles behaupten, du hättest ihr bestohlen und Wertsachen sind abhanden gekommen, merkst du wie dumm das war?

    Zudem könnte der Untermieter die sofortige Herausgabe der Mietsache verlangen und der neue Mieter kann nicht einziehen, hier stehen unter Umständen Schadenersatzforderungen im Raum.

    Ist der Untermieter nicht dumm, dann erwirkt er eine sofortige einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht.

    In deiner Haut möchte ich nicht stecken, dümmer geht nimmer!

    Gruß
    BHShuber

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