Beiträge von BHShuber

    Aufgrund der Tradition wurde die Individualvereinbarung getroffen.

    Hallo,

    es wurde keine Individualvereinbarung getroffen, siehe nochmal die Eingangsfrage.

    Es ist eine Zusatzvereinbarung und Passus 20. des Mietvertrages zur Unterschrift vorgelegt worden, Friss Vogel oder stirb und es wurde hierüber nicht verhandelt sondern bestimmt, fakto ist es keine individuelle Vereinbarung.

    So nun denke mal nach wann ist eine Individualvereinbarung eine solche? Keine Ahnung, dann lies hier:

    http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/22…ietvertrag.html

    Einen feuchten Kehricht muss der Mieter in Bezug auf die Beleuchtung machen, so sieht es aus.

    Gruß
    BHShuber

    Aber:

    1. wissen wir ja gar nicht, ob es sich um ein ZFH handelt, in dem der VM mit drin wohnt.
    2. möchte ich nicht in so einem Haus wohnen - und würde demzufolge ausziehen. (Wobei sich hier allerdings wieder die Frage stellt, warum der Fragesteller überhaupt den Mietvertrag mit dieser Klausel unterzeichnet hat - das verstehe ich wirklich nicht.

    Man könnte sich ja gütlich einigen, z.B. so: Der Vermieter zahlt die Stromkosten (oder eine geschätzte Pauschale) und der Mieter schaltet die Lichter in der geforderten Zeit ein - wenn er zuhause ist.

    Das wäre ein guter Kompromiss - zumal der Fragesteller ja eben irgendwann einmal diese Klausel akzeptiert hatte und den MV so unterzeichnet hat.

    Hallo,

    sollte es sich wirklich um eine Klausel im Mietvertrag handeln, ist diese schlicht unwirksam.

    In dem Fall dass hier aber eine Individualvereinbarung getroffen wurde, hat diese der Mieter akzeptiert, sofern, genau hierüber verhandelt wurde.

    Ansonsten geht die Diskussion an der Fragestellung des TE mittlerweile weit vorbei.

    Tradition hin, Tradition her, gilt das für den Mieter nicht, denn es wäre ein klarer Eingriff in die Nutzungsrechte an der Mietsache.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo chrizz94,

    ich bin fest davon überzeugt - und dies müsste man nun irgendwie noch paragraphentechnisch belegen-, dass diese Klausel im Mietvertrag nicht gültig ist, da sie einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre des Mieters darstellt.

    Fazit: Wenn dies denkmalschutztechnisch nicht irgendwie auferlegt ist, halte ich die Klausel für unwirksam.

    Gruß,
    anonym2

    Hallo,

    selbst wenn hier Denkmalschutzvorgaben bestehen, ist das nicht das Problem des Mieters sondern einzig das Problem des Eigentümers.

    Und ich halte es für ebenso unwirksam wie meine Vorschreiberin. Einzig der Umstand, dass in einer ausgehandelten Individualvereinbarung der Mieter sich hierzu verpflichtet hätte wäre anzudenken, dem Fordern des Vermieter stattzugeben.

    Ansonsten wäre es ein Eingriff in massiver Weise in die Nutzungsrechte des Mieter an der Mietsache!

    Zu einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört sicher nicht, dass man die Fenster zu einem bestimmten Zeitpunkt mit bestimmten Lichtern zu beleuchten hat.

    Als Gegenleistung für den Mietzins kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er die Mieträume benutzen darf, wie es seinen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Der Vermieter ist gehalten, sich jeglicher Einflussnahme gegenüber der Benutzung der vermieteten Räume zu enthalten, es sei denn, der Mieter benutzt die Räume nicht zu dem vertraglich festgelegten Gebrauchszweck.

    Der Mieter ist für die Zeit der Mietdauer grundsätzlich sein eigener Herr in den Mieträumen.

    Gruß
    BHShuber

    Könnte man das ewige Rumgenöhle mal unterlassen? Geht ihr immer so mit euren Mitmenschen um?
    Es war das Aufzeigen einer Vertragsart.

    Hallo,

    dann schreib das halt dazu, vielleicht mit dem Hinweis dass es durchaus innerfamiliäre Vertragsverhältnisse gibt die funktionieren, wäre das zuviel verlangt gewesen.

    Ne, da haut man einen raus und so ist es, schon mit dem unterschwelligen hinknallen, dass Berny´s Beitrag nicht stimmen kann, lies mal objektiv deinen Beitrag nochmal.

    Dann muss man sich nicht wundern, wenn man überspitzte und flapsige Kommentare dazu bekommt, die keineswegs so böse gemeint sind wie du das grade auffasst.

    Gruß
    BHShuber

    Ok, also scheint ein steuerlicher Vorteil ausgeschlossen.:D

    Wie sieht es mit Versicherungen aus? Könnte es hier eventuell Vorteile geben?

    Danke!

    Hallo,

    was genau möchtest du jetzt finden um den Vermieter doch noch dazu zu bekommen, dass er dir die Untervermietung nicht untersagen kann, da liegt nämlich der Hase im Pfeffer, stimmt´s?

    So wenn die Wohnung im Ursprung nur eine 1 Zimmer Wohnung war, wäre diese mit einer weiteren Person nicht überbelegt, das wäre einer der wenigen Gründe dir eine Untervermietung zu untersagen.

    Jetzt hat die Wohnung aber mehr Räume und du möchtest einen davon Untervermieten, was der Vermieter versagt hat, richtig?

    Und du möchtest Gründe finden, damit du diese gegen die Versagung der Untervermietung gegen den Vermiete ins Feld führen kannst, stimmt doch oder?

    Gruß
    BHShuber

    Ich habe mit meiner Mutter einen Mietvertrag über unsere Eigentumswohnung.
    Ich zahle ihr als Miteigentümer die Hälfte der ortsüblichen Grundmiete minus 66% und die regulären Nebenkosten.
    Alles schriftlich in einem Mievertrag festgelegt.

    Hallo,

    was sagt uns das jetzt und ist dass weil es bei dir funktioniert für alle innerfamiliären Mietverhältnisse anzuwenden oder zwingend!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage wie ich weiter vor gehen soll. Hier ist mein Fall:

    Meine Fragen:
    Welche Rechte stehen mir zu, da der Mietvertrag nicht eingehalten wurde?
    Wie bekomme ich am schnellsten die Mietkaution zurück?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Hallo,

    mit wem genau hast du denn jetzt einen Mietvertrag, der steht doch auf dem Mietvertrag drauf.

    So wie sich das liest könnte man einige Vermutungen anstellen, doch selber wirst du hier nicht weiter kommen, ein RA wäre nun die nächste Anlaufstelle für dich.

    Merke, vorab eine Kaution überweisen ist weder üblich noch rechtlich von dir zu verlangen, lieber auf das Mietobjekt verzichten, eine Kaution dürfte sogar in 3 gleichbleibenden Raten hinterlegt werden oder in einem Betrag zusammen mit der ersten Mietzahlung.

    Niemals vorab!

    Ferner warst du in jedem Fall berechtigt den Vertrag aufzukündigen, da der Vermieter die zugesicherte Eigenschaft der Mietsache nicht eingehalten hat.

    Also ab zum Anwalt für Mietrecht und der soll zusehen, mit wem du hier überhaupt einen Vertrag gemacht hast und die Kaution zurückfordern lassen.

    Gruß
    BHShuber

    Alsooo
    Zunächst wohnen die Vermieter hier nicht... Sie haben ein Geschäft Unten... Wir sind ca. 5 patein hier... In meinen augen ist der wiederspruch gerechtfertigt da ein sachverständiger beim Verbraucherschutz Sagte das ein kaltwasser Verbrauch von 360 Liter pro Tag relativ unmöglich ist wenn beide auch noch 8 Stunden ausser Haus sind. Ich werde ja nicht zahlen wad nicht verursacht wurde. Eine fremdfirma hat das abgelesen und die 360 Liter sind nicht für das ganze Haus sondern für unsere Wohnung.

    Hallo,

    dann sage ich dir als sachverständiger Vermieter, ich habe Mieter die weit mehr verbrauchen!

    127l sind pro Person Durchschnitt, siehe hier:

    http://www.energiesparen-im-haushalt.de/energie/tipps-…enhaushalt.html

    Mal 2 Personen sind das 254l und wenn die Dame des Hauses gerne in der Badewanne liegt kann das auch schon so um die 300l sein.

    Das kommt schnell zusammen also nicht unbedingt ein Indiz für falsche Abrechnung. Offensichtlich habt ihr eine Wasseruhr die abgelesen wurde, er also sonst hat das Wasser verbraucht?

    Gruß
    BHShuber

    Sooo hallo

    Wir wohnen nun seid einem Jahr hier und haben vor kurzem eine Abrechnung unserer Vermieter (privat)
    Erhalten . Wir waren erstaunt das für ein halbes Jahr eine Summe von 800 Euro für Heizung und kaltwasser zusammen gekommen sind. Naja gut wir dachten nein das lassen wir prüfen und ab zum Verbraucherschutz ..der hat gerechnet... Heizung kommt hin sagt er auch wenn ein Satz von 7,2 cent pro kws (wenn ich das richtig verstanden habe) sehr hoch ist und das Aufteilung Mieter Vermieter bei 50/50 liegt. Aber er sagte kaltwasser scheint nicht OK zu sein... Weil wir laut ihm an kaltwasser... Wohlbemerkt nuur kaltwasser einen Verbrauch von 360 Liter pro Tag haben. Dad ist unmöglich dachten wir. Also wiederspruch geschrieben und Abrechnung und Einsicht verlangt... Naja Kopie bekommen wir nicht und sollen 370 Euro zahlen und 50 Euro Mieterhöhung... Was können wir tun? Danke

    Hallo,

    zunächst, eine Kopie muss der Vermieter nicht liefern, könnte er gegen Kostenerstattung.

    Dann, kann es sein, dass ihr in einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter wohnt, in dem Fall wäre ich sehr freundlich und würde einfühlsam vorgehen.

    Dann handelt es sich um eine Mieterhöhung oder eher um eine Erhöhung der Vorauszahlung?

    scheint nicht OK zu sein, reicht für einen Widerspruch gegen die Abrechnung nicht aus, entweder hast du stichhaltigen Gründe oder nicht.

    Gruß
    BHShuber

    Über die Nebenkosten werden wir uns einfach nicht einig. Es gibt immer wieder Probleme bei Nachzahlungen. Des Weiteren habe ich von meiner Verwaltung bereits Schreiben erhalten, dass sie das Treppenhaus und gemeinschaftliche Flächen nicht putzt und im Keller Müll ansammelt. Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, doch passiert ist nicht.
    Wäre das nicht ein Grund ihr zu kündigen?
    Mündlich wurde eben nur vereinbart, dass sie während ihrer Ausbildungszeit in der Wohnung mietfrei lebt und nur alle anfallenden Nebenkosten trägt. Allerdings wird sie mir dahingehend widersprechen, dass ich ihr das mietfreie Wohnen lediglich in der Ausbildungszeit gewährt habe. Ist also sinnlos auf diese Vereinbarung einzugehen.

    Hallo,

    das hier habe ich gefunden und dürfte dir unter Umständen weiterhelfen:

    Die Fristen der ordentlichen Kündigung ergeben sich aus § 573c BGB., siehe hier: http://www.zurecht.de/mietrecht/miet…ne-mietvertrag/

    So wäre gegeben, dass du eine ordentliche Kündigung aussprechen kannst, schriftlich natürlich, wenn die Schwester dann nicht auszieht, musst du eine Räumungsklage einreichen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Jangold,

    ich bin jetzt in dieser Frage nicht ganz so firm, aber: wenn die Dame gar keine Miete zahlt - und ja auch nie musste - handelt es sich doch eigentlich nicht um ein Mietverhältnis, sondern um eine Leihe.

    Eine Leihe kann wiederum meines Wissens nach jederzeit aufgekündigt werden. (§ 604 (3) BGB)

    Ich bin mir allerdinsg nicht sicher und würde daher raten, einem Fachanwalt den Unterschied zwischen Miete und Leihe in diesem Fall analysieren zu lassen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo,

    das Schlagwort wird sein Wohnraumüberlassung, soviel ich weis gibt es den Ausdruck "leihe" im Mietrecht nicht.

    Gruß
    BHShuber

    Habe ich die Möglichkeit eine Miete zu erheben? Was kann ich tun, wenn sie sich weigert mir diese Miete zu entrichten?
    Gibt es eine Möglichkeit der Kündigung oder kann ich sie einfach sofort raus schmeissen?

    Hallo,

    das ihr keinen schriftlichen Mietvertrag habt, heisst nicht, das gar keiner besteht, es ist allerdings zu beweisen, was mündlich vereinbart wurde, das dürfte dir sehr schwer fallen, bis unmöglich sein.

    Nein, sofort rausschmeißen geht auch nicht, da du ohne schriftlichen Mietvertrag dich an gesetzl. Regelungen halten musst.

    Bedenke, alles was du jetzt aufgrund des mündlichen Vertrages behauptest, kann die Schwester mit einer Gegenbehauptung wieder zunichte machen, das ist ein Faß ohne Boden und endet vor einem Richter.

    Was ohnehin so sein wird, wenn Geschwister sich gegenseitig ausnutzen.

    Die Frage ist, wie weit willst du gehen? Empfehle sich einen Juristen zur Seite zu holen. Oder das Gespräch mit der Schwester zu suchen, um eine künftige Miete oder zumindest die Nebenkosten zu bezahlen und das schriftlich zu verankern.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Berny , Danke das Du Dich meldest . Nein seine EheFrau steht nicht im Mietvertrag drin . Die Wohnung hat die ganze Zeit 600 Euro Warm gekostet nun soll diese 800 Euro Kosten . Es sind wohl auch ca. 2000 DM Kaution noch da somit kann man diese dann wohl mit der 3 monatigen Kündigung verrechnen . Im Mietvertrag stehen auch keine QM drin ist mir nur so aufgefallen . Danke noch mal für Infos , viele Grüße

    Hallo,

    da hat das Eine mit dem Anderen nicht viel zu tun.

    Sinnvoll wäre es gewesen, wenn sich die Dame an den Vermieter gewandt hätte mit der Bitte um eine einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses.

    Eine Kündigung geht halt eben nur mit Kündigungsfrist, wenn dem nicht andere außergewöhnliche Umstände entgegenstehen, das jetzt ein Pflegeheim und Miete bezahlt werden muss ist nicht das Problem eines Vermieters.

    Denke der Vermieter hätte bei einem Gespräch sicher zumindest die Verrechnung mit der Kaution akzeptiert, wenn in der Wohnung keine Schäden vorhanden sind.

    So bleibt nur noch das Gespräch mit dem Vermiete zu suchen, die Wohnung nach Mietende in ordentlichem Zustand zurück zu geben und die Daumen zu halten.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Berny

    Ungefähr ja. Aber in Januar 2016 kammt der ablesser aber die Verdunsterröchern sind nicht umgetauscht. Naja Dieses Problem habe ich protokoliert und musse ich die BA für 2016 in 2107 nachprüfen

    Warum fragts du?

    Hallo,

    Verdunsterröhrchen sind bei Neueinsetzen immer höher gefüllt als die Zahlenskala beginnt, somit ist die Verdunstung die nicht vom Heizen kommt ausgeglichen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    zum Sachverhalt:
    Die Frage ist nun, was kann ich dagegen tun, bzw wie kann ich dagegen vorgehen?

    Hallo,

    zunächst, muss der Mieter keine Baufreiheit kurzfristig dulden noch muss der Mieter diese Baufreiheit der von ihm gemieteten Wohnung stellen.

    Macht er das doch und es entstehen dem Mieter hierdurch Nachteile, dann muss der Vermieter diese erstatten, z. B. Lohnausfall und dergleichen, Baufreiheit heißt nichts anderes als dem Vermieter die Wohnung an von ihm bestimmten Tagen zur Erledigung von Bauarbeiten zur Verfügung stellen.

    Da hier offensichtlich Schäden und Beschädigungen stattfanden am Eigentum des Mieters, sowie der Nutzbarkeit der Mietsache, wäre der erste Weg, das alles zu dokumentieren in Form von Auflistung der versursachten Schäden und auch Bildmaterial und dem Vermieter umgehend mitzuteilen, so wie der Forderung, die Wohnung nach den Bauarbeiten wieder in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen und die Schäden zu beheben.

    Ansonsten empfehle ich den Gang zu einem Juristen.

    Gruß
    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!