Steuervorteile Ein-Zimmer-Wohnung?

  • Der Punkt könnte evtl. sein, das der Spitzboden nachträglich ohne Genehmigung ausgebaut wurde. durch solche nachträglichen Ausbauten vergößert sich die Wohnfläche, die je nach Grundstück, eine Höchstmaß nicht überschreiten darf. So etwas kann dann z.Bsp. als Lagerraum oder Mieterkeller genutzt werden, aber eben nicht als Wohnraum.

    So was in der Art ist auch meine Vermutung.

    Da könnte möglicherweise "Vorteile" bei der Grundsteuer bringen.

  • So was in der Art ist auch meine Vermutung.

    Da könnte möglicherweise "Vorteile" bei der Grundsteuer bringen.

    Na vor allem ist wohl der Vorteil, das man Miete für Wohnraum bekommt, der gar nicht als Wohnraum zu vermieten ist. Kurz gesagt, 20qm Spitzboden zu auch nur 5€/qm vermietet ist immer noch wesentlich besser als 20qm Spitzboden für den man gar nichts bekommt.:D
    Das gerede des Maklers über ein 1-Zimmer Wohnung halte ich eher für einen vorgschobene Aussage.

  • Ok, also scheint ein steuerlicher Vorteil ausgeschlossen.:D

    Wie sieht es mit Versicherungen aus? Könnte es hier eventuell Vorteile geben?

    Danke!

    Hallo,

    was genau möchtest du jetzt finden um den Vermieter doch noch dazu zu bekommen, dass er dir die Untervermietung nicht untersagen kann, da liegt nämlich der Hase im Pfeffer, stimmt´s?

    So wenn die Wohnung im Ursprung nur eine 1 Zimmer Wohnung war, wäre diese mit einer weiteren Person nicht überbelegt, das wäre einer der wenigen Gründe dir eine Untervermietung zu untersagen.

    Jetzt hat die Wohnung aber mehr Räume und du möchtest einen davon Untervermieten, was der Vermieter versagt hat, richtig?

    Und du möchtest Gründe finden, damit du diese gegen die Versagung der Untervermietung gegen den Vermiete ins Feld führen kannst, stimmt doch oder?

    Gruß
    BHShuber

  • Und du möchtest Gründe finden, damit du diese gegen die Versagung der Untervermietung gegen den Vermiete ins Feld führen kannst, stimmt doch oder?

    Ich denke eher dem Vermieter nachträglich eins auszuwischen. Denn das Mietverhältnis ist ja beendet.

  • Ich denke eher dem Vermieter nachträglich eins auszuwischen. Denn das Mietverhältnis ist ja beendet.


    Glaube ich auch, nur wird das:
    1. Nicht klappen.
    2. Nichts bringen.
    Mindestens nicht auf dauer, und schon gar nicht wenn man in der Wohnung nicht mehr wohnt.

  • Glaube ich auch, nur wird das:
    1. Nicht klappen.
    2. Nichts bringen.
    Mindestens nicht auf dauer, und schon gar nicht wenn man in der Wohnung nicht mehr wohnt.

    Hallo,

    womit seine Frage schnell und einfach beantwortet ist.

    Gruß
    BHShuber

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