Hallo Berny und BHShuber,
ich bin mir ziemlich sicher, dass der Zeitpunkt der Postzustellung der ist, dass der Empfänger nur bis zu DER ungefähren Uhrzeit Post erwarten muss/kann, zu der der Postbote bei ihm regulär zustellt (also z.B. gegen 14 Uhr oder gegen 16 Uhr od.so.).
Um (beispielsweise 20 Uhr) muss keiner mehr Post erwarten und zum Briefkasten laufen.
Der Brief gilt dann als "am nächsten Tag" zugestellt/erhalten. Es bringt also nichts, den Brief persönlich 23.59 Uhr in den Briefkasten zu werfen. Wenn schon, dann müsste er klingeln und ihn persönlich abgeben - allerdings mache ich z. B. 23.59 Uhr niemandem mehr die Tür auf;)
Fragt mich jetzt aber nicht, wo ich das mal - natürlich von kompetenter Stelle, sonst hätte ich es mir nicht gemerkt;) - aufgeschnappt habe.
Gruß,
anonamy2
Hallo,
haha guter Einwand doch eine Terminfrist auch Beginnfrist genannt beginnt an einem festen Datum, und zwar um null Uhr an diesem Termin.
Eine Ereignisfrist hängt vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus feststeht z. B. eine Kündigung.
Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Ereignisfrist erst am auf das Ereignis folgenden Tag um null Uhr.
Siehe Ereignis und Beginnfristen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Frist
Gruß
BHShuber