Beiträge von BHShuber

    Hallo Berny und BHShuber,

    ich bin mir ziemlich sicher, dass der Zeitpunkt der Postzustellung der ist, dass der Empfänger nur bis zu DER ungefähren Uhrzeit Post erwarten muss/kann, zu der der Postbote bei ihm regulär zustellt (also z.B. gegen 14 Uhr oder gegen 16 Uhr od.so.).

    Um (beispielsweise 20 Uhr) muss keiner mehr Post erwarten und zum Briefkasten laufen.
    Der Brief gilt dann als "am nächsten Tag" zugestellt/erhalten. Es bringt also nichts, den Brief persönlich 23.59 Uhr in den Briefkasten zu werfen. Wenn schon, dann müsste er klingeln und ihn persönlich abgeben - allerdings mache ich z. B. 23.59 Uhr niemandem mehr die Tür auf;)

    Fragt mich jetzt aber nicht, wo ich das mal - natürlich von kompetenter Stelle, sonst hätte ich es mir nicht gemerkt;) - aufgeschnappt habe.

    Gruß,
    anonamy2

    Hallo,

    haha guter Einwand doch eine Terminfrist auch Beginnfrist genannt beginnt an einem festen Datum, und zwar um null Uhr an diesem Termin.

    Eine Ereignisfrist hängt vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus feststeht z. B. eine Kündigung.

    Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Ereignisfrist erst am auf das Ereignis folgenden Tag um null Uhr.

    Siehe Ereignis und Beginnfristen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Frist

    Gruß
    BHShuber

    Hallo liebe Community,

    danke schon mal im voraus für juristische Erleuchtung!

    Mit freundlichen Grüßen hoenich

    Hallo,

    kann es sein, dass ihr mit dem Beiblatt immer nur eine WG interne Regelung getroffen habt und nun 2 der Hauptmieter aus dem Mietvertrag von 2005 ausscheiden wollen?

    Um eine Staffelmietvereinbarung zu treffen für neue Mitbewohner benötigt es einen neuen Mietvertrag und ich glaube nicht, dass hier die verbliebenen Mieter mitspielen sollten.

    Zudem intern im Innenverhältnis könntet ihr das selber mit einem Untermietvertrag regeln, sofern die Zustimmung des Vermieters über eine weitere Untervermietung vorliegt.

    Gruß
    BHShuber

    Zitat

    Viele Grüße,
    Dustin[/QUOTE]

    Hallo,

    das liegt sicherlich daran, dass wenn ein Kautionssparbuch angelegt wurde, dieses in der Regel 3 Monate Kündigungsfrist hat, zudem kennen sich viele Vermieter und auch dies Institutionen wenig mit Mietkautionsbürgschaften aus und müssen sich in deinem Sinne Rückversichern, dass der neue Vermieter eine solche auch akzeptiert, was ja schon geschehen ist.

    Wenn hier gar nichts weiter passiert oder der alte Vermieter die Kaution vielleicht schon an den neuen Vermieter überweisen hat, kann das auch zu Verzögerungen führen.

    Maßgeblich wird aber sein, dass die Kautionsbürgschaft noch vor der Auszahlung beim neuen Vermieter vorliegen muss/sollte.

    Ansonsten, Mahnbescheid

    Gruß
    BHShuber

    Fiel mir so ein...
    Gegenfrage: Zugang einer Terminsache (bspw. Kündigung bis zum 3. Werktag d.M.) 1. wie normale Post ~12:00 ODER 2. geht auch noch 23:59 ??

    Hallo,

    der Tag hat 24 Stunden, sollte die Zustellung über einen Boten erfolgen, kann das wohl auch um 23.00Uhr sein, denke ich, oder?

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen ich weis nicht ob ich richtig bin.
    Über nihmt das Amt sowas?

    Hallo,

    ja das Amt würde hier Beihilfe leisten aber dazu muss man sich eben zum Amt begeben und einen entsprechenden Antrag stellen und nicht 2 Jahre sich den Arsch abfrieren!

    Gruß
    BHShuber

    Mag sein, dass sie es auf kurz oder lang schafft uns heraus zu kriegen - ich habe jetzt sowieso nicht vor, ewig hier zu bleiben, jedoch momentan keine Alternative zur Hand. So 2 bis 3 Jahre würde ich schon gerne noch hier bleiben.

    Hallo,

    dann bleibt dir nur noch eine einvernehmliche Lösung mit der Vermieterin, dein Exfreund hat sich ja aus der Affäre gezogen, schönen Dank auch, nun stehst du da mit dem Ärger.

    Entscheidend wird auch sein, was tatsächlich im Mietvertrag vereinbart wurde ob es eine echte WG Wohnung ist oder nur Untermietverhältnisse.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Thomas,

    Du kannst Dich ganz entspannt zurücklehnen, Ihr habt lediglich die Mietsache spätestens Samstag, 31.12.2016 zw. 18:00 und 20:00 an den Vermieter in vertragsgemässen Zustand zurückzugeben. Die Wünsche Eures VM gehen Euch nichts an. Ihr könnt Euch jedoch ein Entgegenkommen in Bar vergüten lassen. Halte uns bitte über den Fortgang informiert.

    Hallo Berny,

    wie kommst du auf die Uhrzeit?

    Gruß
    BHShuber

    Natürlich möchte ich keinen Freifahrtschein aus diesem Forum erhalten. Ich habe mich in diesem Zusammenhang schon gekümmert und den Vermieter kontaktiert, aber wenn der Vermieter fest auf seine Meinung pocht und Ich selbst kein Geld für einen Gutachter oder ähnlichen besitze kann ich es nur weiterhin schriftlich oder persönlich klären. Und es steht nunmal fest, dass die Dusche nicht neuwertig bei meinem Einzug war. Daher Frage ich hier um Rat welche Maßnahmen Sinn machen.

    Und die Duschkabine wurde selbstverständlich noch einmal vor dem Auszug mit Abnahme angesehen und es handelt es sich hierbei um einen defekt in der Verankerung, also wo die Schiebetür eingegangen wird.


    Hallo,

    wo steht das fest, dass die Dusche nicht neuwertig war bei Einzug, hast du ein Übergabeprotokoll? Sicher aber war die Tür funktionstüchtig oder?

    Zudem liegt die Türe im häufigen Zugriff des Mieters und somit würde hier die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag greifen und ihr müsstet für die Reparatur ganz oder teilweise aufkommen je nachdem wie hoch die Reparaturkosten sind.

    Gruß
    BHShuber

    Ja richtig, für Wohnraummiete, die von Menschen und nicht von Pferden genutzt wird.

    Hallo,

    wo genau steht das denn geschrieben?


    Mietrecht Allgemein


    Mietrecht Sonstiges


    Rücktritt einer stornierten Pferdebox - Handhabe Vermieter ?

    Zur Frage,

    ihr habt die Pferdebox reserviert, da war der Fehler, dass ihr nun wegen Krankheit die Box nicht mehr haben möchtet ist mit Verlaub euer Problem.

    Durch die Reservierung war die Vermittlung an einen anderen Interessenten blockiert somit sehe ich den Vermieter der Box schon im Recht.

    Reserviert ist reserviert und zwar bis zum endgültigen Vertragsabschluss, wann dieser dann eintritt ist dabei völlig wurscht.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen
    Das wird mein erster Beitrag hier im Forum, vielleicht könnt ihr mir den ein oder andere Tipp geben.
    Folgendes wir (meine Freundin mit Kind) haben zum 31.12.16 fristgerecht gekündigt.
    so jetzt möchte die gute frau das wir am 22.12.16 die wohnung verlassen.
    Der hintergrund ist die möchte einen schreiner beauftragen der sich den Parkettboden anschaut und ggf. nacharbeiten. Die meint durch unsere katzen sei er beschädigt ist er aber nicht.
    Weil dieser schreiner aber nur bis zum 22.12.16 arbeitet möchte sie uns natürlich früher raus haben.
    Dazu kommt noch das die Nachmieter auch schon 02.01.17 einziehen.
    sie meinte dann zusätzlich noch sollten die nachmieter nicht einziehen können, müssen wir die Hotel kosten und die einlagerung der möbel zahlen.

    kennt sich da eine aus ???

    viele grüße
    Thomas

    Hallo,

    habt ihr die Miete bis Mietende bezahlt und steht keine anderweitige eivernehmliche Vereinbarung dem Mietende zum 31.12.2016 entgegen, habt ihr das alleinige Nutzungsrecht über die Mietsache inne, bis zur endgültigen Rückgabe an den Vermieter.

    Was der Vermieter will ist völlig unerheblich, sollten von euch über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache Schäden entstanden sein, müsst ihr natürlich diese Beheben oder beheben lassen.

    Das ein Vermieter übergangslos vermieten möchte ist ganz alleine sein Problem und alleine sein unternehmerisches Risiko, wenn die Wohnung nicht zur Übergabe in wieder vermietbarem Zustand sein sollte.

    Gruß
    BHShuber

    Danke für eure antworten :D Ich möchte ihm auf keinen Fall was verbieten oder rechtliche Schritte einleiten. Das Problem mit meinem Vermieter ist auch, dass wir hier kaum Grenzen haben. Ein klares Mieter - Vermieter Verhältniss gibt es hier nicht, da mein Mitbewohner auch mit dem Vermieter verwandt ist. Wir werden uns demnächst alle zusammen setzen und wie vernünftige Menschen darüber reden. Mein Vermieter denkt allerdings er könnte alles machen was er will und sieht seine Fehler nicht ein. Zum Beispiel hat er mehrmals die Heizung und somit auch das Warmwasser abgestellt, ohne Ankündigung. Mein Mitbewohner musste dringend vor der Arbeit duschen und musste dann eiskalt duschen. Jedoch hat er seinen Fehler bis heute noch nicht eingesehen. Es gibt eine lange Liste mit solchen Vorfällen. Ausziehen kann ich aus diversen Gründen nicht, deswegen möchten wir uns mit ihm arrangieren. Dafür brauchen wir aber Stichhaltige Argumente, weswegen ich die Sachlage mit dem Wohn/Essbereich gerne in Erfahrung bringen würde. Einfach um argumentieren zu können und damit er endlich merkt, dass er uns nicht respektlos behandeln kann.

    Hallo,

    und warum erklärst du ihm dann das nicht genau so wie du es hier gemacht hast?

    Wenn es keine Früchte trägt, dann bleibt nur hinnehmen oder ausziehen!

    Gruß
    BHShuber

    Wie ich sehe hat sich ihr Mietproblem wohl erledigt. Dennoch eine Frage. Würde es Sie in ihrer persönlichen Freiheit enorm einschränken der Bitte der Vermieterin - welche Ihnen ja günstig eine gute Wohnung überlässt - nachzukommen und in der Wohnung nicht zu rauchen?

    Mit der Gesinnung die Sie hier an den Tag legen, sollten sie sich umgehend eine Rechtschutzversicherung für Mietrecht zulegen, die kriegen sie für 16,99 € im Monat. Gutes Benehmen und angemessenes Sozialverhalten kann man nicht kaufen. Nur weil die Frau alt zu seien scheint kann man sie trotzdem respektieren, ebenso Ihre Anliegen.

    Hallo,

    na ja als Unwissender sollte man sich doch einmal informieren was genau zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört, Rauchen jedenfalls gehört dazu!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    Danke für die vielen, auch sehr hilfreichen Antworten!
    Aber ich muss erstmal ein paar Sachen klar / richtig Stellen, da ich anscheinend manches nicht ausführlich genug geschrieben habe, bzw etwas falsch rüber kam.
    noch viele andere Krumme Dinge mit seinen Vermietern abzieht).

    Mich hat bei diesem konkreten Fall nur die Rechtslage an sich interessiert, um nicht nochmal so einen Fehler zu machen (war meine erste Wohnung) bzw doch noch dagegen Vorzugehen falls es der Vermieter in nächster Zeit völlig übertreibt…

    Gruß

    Hallo,

    nochmal diese Klausel im Mietvertrag ist unwirksam da der Vermieter hier in die Nutzungsrechte des Mieters massiv eingreift und unberechtigt noch dazu.

    Da keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, musst die das Zeug weder aufstellen noch das Licht einschalten und schon gar nicht zu vom Vermieter bestimmten Zeiten.

    Dagegen angehen muss du auch nicht, wenn du das Licht einschalten möchtest, dann mach das wie du es für richtig empfindest, sollte der Vermieter es auf die Spitze treiben, solltest du dir einen Anwalt für Mietrecht ins Boot holen und das dann ein für allemal richterlich klären lassen, sodass es auch ein völlig dämlicher Vermieter kapiert.

    Kündigen kann er aufgrund dessen schon mal gar nicht, was heißt können kann er schon aber durchkommen wird er nicht damit.

    Du entscheidest wie du es machen möchtest, müssen tust du gar nichts, ok.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo liebe Foren-Gemeinde,


    Bitte um Hilfe! Ich danke euch für jeden Gedankenanstoß im Voraus!

    Viele Grüße

    Hallo,

    auf das wesentliche reduziert, der Exfreund kann nicht alleine die Wohnung kündigen, wenn er mit im Mietvertrag als Hauptmieter steht.

    Wenn du nicht auch kündigst, bleibt er im Mietvertrag als Hauptmieter und könnte dich unter Umständen verklagen.

    Natürlich habt ihr der Vermieterin eine Steilvorlage geliefert um euch billig loszuwerden, man kann es ihr auch nicht verdenken bei solch einem Towuwabohu.

    Das Problem ist, du kannst dir die Wohnung alleine nicht leisten, neue Mitbewohner werden nicht von der Vermieterin als Hauptmieter akzeptiert und einer der Hauptmieter wird nicht aus dem Mietvertag ohne den anderen entlassen.

    Es wäre sinnvoll, wenn die verbliebenen Hauptmieter gleichsam kündigen und du dir eine Wohnung suchst die du auch bezahlen kannst.

    Die Vermieterin könnte aufgrund der Vorkommnissen sogar hergehen und euch die Zustimmung zu Untervermietung für weitere hinzukommende Untermieter versagen.

    Ende mit Schrecken, gebt die Wohnung und das Kommunendasein auf.

    Gruß
    BHShuber

    Also, wie gesagt geht es nicht um die Batterien für 2€ Die Brandmelder sind vorhanden und frische Batterien habe ich ja eingebaut, aber (und das ist das Kuriose) der Vermieter behauptet weiterhin, das diese Rauchmelder nicht sein Eigentum sind weil diese Brandmelder von einem Vor-vormieter angebracht wurden. Er behauptet Stock und Steif das ganze Rauchgemelde geht ihn nix an. Ich habe sogar Zeugen die dabei waren als er dieses behauptet hat. Also ich bin weder verblödet (als Mieter) und habe sowas in über 44Jahren Miete noch nie erlebt das jemand als Vermieter/Hauseigentümer so .... sein kann.

    Hallo,

    und wie oft willst du diese Frage noch stellen ob er das behauptet oder nicht ist völlig unerheblich sie sind ja da, wenn nicht der Mieter diese wegbaut.

    Alles andere wird er dann schon merken, wenn sich ein Todesfall ereignet die auf nicht betriebsfähige Rauchmelder zurückzuführen sind wobei der Mieter wenn er es denn schon registriert hat, das ein Batteriewechsel fällig ist und trotz dem es unterlassen hat diese zu wechseln und dem Vermieter in Rechnung zu stellen, wird er dann auch wegen fahrlässiger Unterlassung dran sein.

    Gruß
    BHShuber

    ob sich das bei gleicher Aussage des Vermieters im Brandfall in unserer Wohnung gegenüber der Versicherung sich nachteilig für uns auswirken kann. Es geht nicht um 1€ für Batterien. LG Wagnis65m

    Hallo,

    denk doch nach, wenn du die Dinger wegbaust kann es zu Obliegenheitsverletzungen kommen, wenn diese als Obliegenheit in den Versicherungsbedingungen verankert sind.

    Das sind sie aber nicht, denn es handelt sich nicht um ein Brandverhinderungssystem oder Sprinkleranlage sondern lediglich um Rauchwarnmelder und die helfen auch nicht wenn der Mieter Taub wäre, fakto kann der Versicherer hier keine Obliegenheitsverletzung als Kürzung der Regulierung vornehmen.

    Gruß
    BHShuber

    Hey :) Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken Wohnung .... bestehend aus:
    -2 Zimmern
    -1 WC
    -2 Flure (werden als Abstellfläche f. Werkzeug von meinem Vermieter genutzt)

    Mitvermietet werden:
    -gemeinsam genutztes Wohn/Esszimmer und Küche

    Die Wohnung ist:
    -eine Eigentumswohnung

    Der Mieter ist berechtigt folgende gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen nach Maßgabe der Hausordnung (existiert nicht) mitzubenutzen:
    -Waschküche
    -Abstellraum (existiert nicht)
    -Gemeinschaftsantenne
    -Hofplatz

    Hallo,

    ganz offen, wer sich in ein solches Mietverhältnis begibt muss sich nicht wundern dass es irgendwann zu Komplikationen kommt, der Beweggrund hierfür ist völlig aussen vor.

    So nun, wie bitte möchtest du denn jetzt vorgehen, dem Vermieter die Benutzung eines WC untersagen, welches gar nicht besteht?

    Für die Zimmer hat der Vermieter kein Recht diese zu nutzen oder zu betreten. Ach was soll das ganze eigentlich, es wird dir nicht gelingen diesem Vermieter irgendetwas zu untersagen, die einzige Lösung deiner Probleme ist der Auszug, ansonsten finde dich mit den Rest der Ärgernisse ab.

    Gruß
    BHShuber

    Die Klage hat sich durch die Antwort von Banane erledigt. Der Vermieter ist für Mietwohnungen halt nicht geeignet. Also aus meiner Sicht!

    Hallo,

    deine Sicht auf die Dinge ist aber nicht von Belang.

    Von Belang ist die Verpflichtung des Vermieters überhaupt Rauchwarnmelder zu verbauen.

    Da aber welche verbaut waren ist er seiner Verpflichtung ja nachgekommen, somit bleibt noch die Frage wer die Batterien austauschen muss?

    Der Vermieter hätte diese austauschen müssen aber der Mieter hätte sich keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn er die Dinger einfach ausgetauscht hätte zu seiner eigenen Sicherheit.

    Und bei so einem Verhalten muss man sich fragen, ob man überhaupt geeignet ist über jemanden zu urteilen und dessen Eignung in Frage zu stellen.

    Gruß
    BHShuber

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