Vielen Dank für Eure Antworten!
Wird dadurch die Nebenkostenabrechnung ungültig?
Wie kann ich das rausfinden? Ich kann ja nicht die Heizungsfirma anrufen und fragen, der Vm ist ja der Kunde. Kann ich mir die Rechnungen geben lassen?
Nützt Euch die ista-Abrechnung was?
Fakt ist, dass im Dachboden Zähler laufen (Wäschetrockenraum + Vm-Raum), die - meiner laienhaften Meinung nach - sowohl in den Grundkosten als auch in den Verbrauchskosten berücksichtigt werden müssten.
Umlageschlüssel:
§3 2 Absatz c)
Die Betriebskosten werden, soweit der VErbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet. ...
Beide Wohnungen sind gleich (angeblich) groß, so dass es durchaus als Korinthenk*ckerei betrachtet werden könnte, wenn nun nicht mehr durch 2, sondern durch 180 m² * 90 m² gerechnet werden würde.
Allerdings kommt ja die DG-"Wohnung" noch hinzu - vielleicht, dann wären es
250 m² / 90 m² EG - 250 m² / 90 m² OG - 250 m² / 70 m² DG.
Nach unseren Berechnungen würde dies die NK-Abr für 8 Monate um 120 € senken = 15 € pro Monat.
Hinzu kommt noch, dass der VM das Gas für die Heizungsanlage beim regionalen Versorger für 2100 € bezieht und der günstigste Anbieter das Gas für 1340 € anbietet = 760 € weniger pro Jahr / 2 HH = 380 / a = 32 € pro Monat (Ich weiß, dass es den Sofortbonus und den Neukundenbonus nur einmal gibt - es geht nicht darum dass der Vm jedes Jahr hoppen soll, er soll nur einmal wechseln - das Gas zahlen ja wir schließlich von unserem Geld)
Was sagt ihr jetzt nach diesen erweiterten Inforamationen von uns?
Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten! herzliche Grüße E.
Frist Ende Februar ist bekannt, danke.
Hallo,
ja das hilft was denn auf der Ista-Heizkostenabrechnung ist zu ersehen welche Zählerstände zur Abrechnung herangezogen wurden, wie sich diese Kosten verteilen unter Anderem auch eine Angabe zur gesamt beheizbaren Fläche usw.
Der günstigste Anbieter ist nicht immer der verlässlichste und es ist kein Indiz dafür, dass dieser auch der wirtschaftlichste ist, dennoch könnte man dem Vermieter mal einen Vorschlag unterbreiten, verboten ist das nicht.
Gruß
BHShuber