Beiträge von BHShuber

    Hallo,
    also ich habe lediglich nur die Anschriften von mir und meinem Vermieter weggelassen.
    Ich hab seitdem ich den Hausverwalter auch gesehen hab, den Eindruck gehabt das er keine Ahnung hat.
    Auf fragen die ich ihm gestellt habe kam immer nur ein "Das müsste ich mir nachfragen" etc.

    Hallo,

    nochmal, der Hausverwalter verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht mehr und nicht weniger.

    Gibt es keine Bevollmächtigung von Seiten des Vermieters auch das Sondereigentum und Mietverhältnis zu verwalten, dann fehlt es simpel und einfach an der vertraglichen Beziehung zwischen Hausverwalter WEG und Mieter.

    Somit ist der Passus dass der Verwalter Neben- und Betriebskosten erhöhen kann nichtig und unwirksam.

    Die einzige vertragliche Beziehung des Mieter besteht mit dem Vermieter und der hat vermute ich aufgrund der Formatierung des Mietvertrages diesen selber geschrieben.

    Bitte geh zu einem Anwalt für Mietrecht und lass das was sonst noch so falsch läuft bei diesem Mietverhältnis richtig stellen du bekommst sonst hier nie Ruhe.

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

    Wir haben keine Kaution geleistet. Der eigentliche Nachmieter musste auch keine Kaution leisten.
    Über Miethöhe (Kalt- wie Warmmiete) und - was sie bei uns veräumt hatte - Kündigungsfrist wurde gesprochen.

    Hallo,

    wenn das sicher, bzw. rechtsicher beweisbar ist mit Zeugen, dann seid ihr aus dem Schneider.

    Gruß
    BHShuber

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    So, sorry aber anders gings nicht.
    Ich wollte schon mal danke sagen, das Forum ist echt der absolute Wahnsinn.

    Hallo,

    was da als Passus in dem Mietvertrag steht in Bezug auf die Anpassung von Vorauszahlungen, dass das über die Hausverwaltung läuft bzw. die Hausverwaltung das Recht eingeräumt wird dies anzupassen ist unwirksam aufgrund fehlender Vertragsbeziehung zwischen Hausverwaltung und Mieter.

    Es sei denn du hättest jetzt vergessen oder liegt nicht vor eine Vollmacht des Hausverwalters, dass dieser in diesem Sinne für den Vermieter agieren darf und kann.

    Der Ganze Mietvertrag ist seltsam, womöglich selbst erstellt oder irgendwo im Internet heruntergeladen?

    So nun zur Beantwortung deiner Fragen.

    Es wurde keine Abmahnung zugestellt infolge dessen ist auch keine Möglichkeit vorhanden, den Hausmeister bzw. die Kosten auf den Mieter umzulegen.

    Damit einhergehend sehe ich keine Vereinbarung im Mietvertrag, in der zweifelsfrei hervorgeht, dass neu hinzukommende Neben- und Betriebskosten automatisch umgelegt werden dürfen.

    Ehrlich hier kommst du so nicht weiter, die Zeichen sprechen dafür, dass hier einiges total falsch läuft ich rate dir dich anwaltlich beraten zu lassen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    im Bad duschen und handtücher zum trocknen aufhängen dürfte zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören.

    Hallo,

    das kann schon sein aber die Handtücher wurden zum Duschen ausgelegt man kann davon ausgehen dass es sich um eine offene Dusche handelt. Das was du das schreibst entspricht nicht der Beschreibung des TE!

    Zitat

    Wenn der VM will, dass ihr bezahlt. Also musst nicht du beweisen, dass du unschuldig bist, sondern der VM muss dir deine Schuld nachweisen. => Sein Gutachter, seine Kosten (erstmal)

    Gruß
    AK

    Wenn´s denn dann so wäre bzw. so einfach, der Vermieter kann es sehr schnell beweisen, denn niemand anderer als der Mieter hat die Dusche benutzt, das halbe Bad unter Wasser gesetzt weil die ausgelegten Handtücher nicht ausreichend waren, somit wurde die Feuchte vom Türstock aufgesogen und hat diesen Beschädigt.

    Die Fürsorge für Unbeschadenheit der Mietsache obliegt dem Mieter niemanden anderen.

    Gruß
    BHShuber

    Also die Hausverwaltung ist nicht mein Vermieter, aber mir wurde das so gesagt dass die Hausverwaltung für uns zuständig ist..das wir den Vermietern nicht auf den Geist gehen wenn wir fragen haben o.ä.

    Hallo,

    aber doch nicht in Bezug auf mietvertragliche Vereinbarungen die sind ausschließlich mit dem Vermieter zu klären!

    Die Hausverwaltung kannst du nerven wenn der Hausmeister seine Arbeit nicht richtig macht oder die Treppe nicht richtig geputzt ist oder die Heizung nicht funktioniert oder das Wasser abgestellt werden muss.

    Das hat nichts mit der Umlage vereinbarter umlagefähiger Neben- und Betriebskosten zu tun und wenn die Eigentümer dem Hausl 10.000€ im Monat zahlen ist das nicht gleichbedeutend dafür, dass diese Kosten auf dich als Mieter umgelegt werden können!

    Gruß
    BHShuber

    Ich kann mich nicht fachlich dazu äußern, aber mir fällt schon auf, wo die Härte der Diskussion angefangen hat:

    Posting #2


    Hallo,

    das liegt im Auge des Betrachters, denn Stammuser hier kennen ihre Pappenheimer und die Art von Fragestellung deren Hintergrund ein ganz anderer ist, das haben wir hier zu Genüge.

    Wenn der TE nur im Ansatz sich vorab informiert hat, dann hätte er sicherlich bemerkt wie unwichtig das Erstellungsdatum der Abrechnung für die Rechtmäßigkeit der Abrechnung hat.

    Mit diesen Kommentaren, die du zitiert hast, kannst du schnell und einfach dem TE entlocken was sein tatsächlicher Beweggrund ist für die er sich eine Antwort erhofft, die ihm gefällt oder ihn in seinem Denken bestätigt.


    Zitat

    Könntet ihr Euch jetzt bitte an die Fakten halten und wer das nicht möchte, braucht hier ja nicht mehr zu schreiben.

    Guter Rat am Rande, ganz falscher Satz mit einer Forderung oder Aufforderung etwas zu tun oder zu lassen, was man nicht im Ansatz verbieten, erlauben oder lenken kann.

    Gruß
    BHShuber

    Also im Mietvertrag steht das es eine Grundreinigung geben wird.
    Vorweg, es ist ein Neubau der am 01.08.2016 fertig gestellt wurde.
    Die Grundreinigung hat es nicht gegeben, sprich es war alles noch mehr als nur dreckig.
    Dann hat die Hausverwaltung uns aufgefordert, das wir sauber machen sollen und einen Putzplan erstellt, den auch jeder eingehalten hätte sofern die Grundreinigung stattgefunden hätte oder uns Equipment zur Reinigung bereit gestellt hätten.
    Ich hab es nämlich nicht eingesehen, mein Wischer etc. dafür zu benutzen den Dreck vom Bau zu beseitigen und mir danach einen neuen zu kaufen.
    Nach gefühlten zehn Telefonate wurde dann endlich jemand beauftragt die Grundreinigung durchzuführen.
    Danach gab es auch noch nie Probleme, jeder hatte seine Woche in der er gewischt / gefegt hat.
    Müll wurde auch von uns an die Straße gestellt und alles lief reibungslos ab.
    Ich habe mich gestern mit 2 Nachbarn mal zusammen gesetzt und die sind auch beide nicht bereit dieses zu bezahlen.
    In dem Schreiben was wir bekommen haben, steht auch drin das es eine Eigentümer-Versammlung gegeben hat und die das dort Entschieden haben das ein Hausmeister-Service eingestellt werden soll. Einer von den beiden Nachbarn ist Eigentümer und er sagt die einzige Versammlung die es gegeben hat, fand im Juli statt.

    Hallo,

    nochmal und grundsätzlich, nicht die Hausverwaltung hat zu bestimmen über die Vorauszahlungen in einem Mietvertrag vereinbarte Vorauszahlungen zu erhöhen oder überhaupt umzulegen, das hängt einzig von der mietvertraglichen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter ab.

    Was die Gemeinschaft er Eigentümer hier beschließt betrifft zum Zeitpunkt des Beschlusses nur eben auch nur die Eigentümer.

    Wie diese dann für Ihre Mieter versuchen die hinzukommenden Neben-Betriebskosten umzulegen ist das Problem des Vermieters der mit dem Mieter einen Mietvertrag geschlossen hat an den er sich zu halten hat.

    Also ist dein Ansprechpartner einzig der Vermieter oder seine bevollmächtigte Vertretung und nicht die Hausverwaltung, die geht dich so richtig gar nichts an, ebenso Beschlüsse der WEG-Gemeinschaft.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    !

    Hallo,

    zweigeteilt habt ihr eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und der Nachmieter wurde gestellt und auch akzeptiert, dass dieser nun von dem mündlichen Mietvertrag zurücktritt und wenn Zeugen den mündlichen Mietvertragsschluss auch vor einem Richter bezeugen würden, währet ihr aus dem Schneider.

    Natürlich kann man auch von einem mündlich geschlossenem Mietvertrag zurücktreten auch vor Mietbeginn, die Fristen für ein Widerrufen des Mietvertrages beginnen dann zu laufen, wenn der Vermieter davon Kenntnis erlangt, ob hier eine mündliche Einrede des Widersprechens ausreicht, wage ich zu bezweifeln, somit wäre der Mietvertrag zwischen Nachmieter und Vermieter immer noch gültig.

    Da nun die Vermieterin auf ihr vermeintliches Recht beharrt, muss man sich im Klaren sein, wie weit man gehen möchte in der Sache.

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Wird dadurch die Nebenkostenabrechnung ungültig?


    Wie kann ich das rausfinden? Ich kann ja nicht die Heizungsfirma anrufen und fragen, der Vm ist ja der Kunde. Kann ich mir die Rechnungen geben lassen?


    Nützt Euch die ista-Abrechnung was?

    Fakt ist, dass im Dachboden Zähler laufen (Wäschetrockenraum + Vm-Raum), die - meiner laienhaften Meinung nach - sowohl in den Grundkosten als auch in den Verbrauchskosten berücksichtigt werden müssten.

    Umlageschlüssel:

    §3 2 Absatz c)

    Die Betriebskosten werden, soweit der VErbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet. ...

    Beide Wohnungen sind gleich (angeblich) groß, so dass es durchaus als Korinthenk*ckerei betrachtet werden könnte, wenn nun nicht mehr durch 2, sondern durch 180 m² * 90 m² gerechnet werden würde.

    Allerdings kommt ja die DG-"Wohnung" noch hinzu - vielleicht, dann wären es

    250 m² / 90 m² EG - 250 m² / 90 m² OG - 250 m² / 70 m² DG.

    Nach unseren Berechnungen würde dies die NK-Abr für 8 Monate um 120 € senken = 15 € pro Monat.

    Hinzu kommt noch, dass der VM das Gas für die Heizungsanlage beim regionalen Versorger für 2100 € bezieht und der günstigste Anbieter das Gas für 1340 € anbietet = 760 € weniger pro Jahr / 2 HH = 380 / a = 32 € pro Monat (Ich weiß, dass es den Sofortbonus und den Neukundenbonus nur einmal gibt - es geht nicht darum dass der Vm jedes Jahr hoppen soll, er soll nur einmal wechseln - das Gas zahlen ja wir schließlich von unserem Geld)

    Was sagt ihr jetzt nach diesen erweiterten Inforamationen von uns?

    Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten! herzliche Grüße E.

    Frist Ende Februar ist bekannt, danke.

    Hallo,

    ja das hilft was denn auf der Ista-Heizkostenabrechnung ist zu ersehen welche Zählerstände zur Abrechnung herangezogen wurden, wie sich diese Kosten verteilen unter Anderem auch eine Angabe zur gesamt beheizbaren Fläche usw.

    Der günstigste Anbieter ist nicht immer der verlässlichste und es ist kein Indiz dafür, dass dieser auch der wirtschaftlichste ist, dennoch könnte man dem Vermieter mal einen Vorschlag unterbreiten, verboten ist das nicht.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo, ich hoff Ihr könnt mir helfen.
    Folgender Fall, wir sind aus einer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Grundreinigung der Wohnung, habe ich beim Staubsaugen im Bad, eine Ecke (ca3x3cm) vom Türrahmen des Badezimmers eingesaugt. Der türrahmen befindet sich ca 10cm von der Dusche entfernt. Es stellte sich heraus, dass der Türrahmen vom Wasser aufgequollen war und er dadurch einfach porrös wurde. Der Vermieter möchte, dass wir für diesen Schaden aufkommen (ca 250€). Ich bin mir allerdings keiner Schuld bewusst, da wir beim benutzen der Dusche, Handtücher ausgelegt haben. Nun spiele ich mit dem Gedanken, einen Gutachter zu beauftragen, der diese Schaden überprüft.
    Muss ich für diesen Schaden aufkommen?

    Ich wünsche euch ein frohes Weihnachtsfest :)

    Grüße

    Hallo,

    während der Mietzeit hat der Mieter das Recht die Mietsache zu gebrauchen, bei diesem Gebrauch ist aber darauf zu achten, dass die Mietsache nicht zu Schaden kommt, d. h. schädigen darf der Mieter die Mietsache nicht.

    Nun durch die Durchnässung oder dauerhafte Feuchte kam die Mietsache aufgrund von Nutzung der Dusche zu Schaden, was nicht weiter aufgefallen wäre, wäre nicht beim Saugen die Ecke ausgebrochen.

    Und auch Handtücher werden nass und lassen den Türrahmen mit der Zeit die Feuchte einsaugen, dies hätte man mit einer Abdichtung am Abschluss des Türrahmens zu dem Fließen verhindern können.

    Ein Gutachter kostet dich sehr viel Geld und ein privat beauftragter wird vor Gericht nicht akzeptiert, bzw. dessen Ausführungen nicht berücksichtigt, hier möchte die Gerichtsbarkeit einen gerichtl. beauftragen hören das kostet wieder Geld.

    Ganz unschuldig seid ihr nicht und 250€ sind weit weniger als Gutachter und Gerichtsgutachter.

    Gruß
    BHShuber

    Unvollständig stimmt nicht! Ich habe - ich betone nochmal - wie vereinbart die Farbe überstrichen und geweißt. Und laut Rechtssprechung ist die Wohnung unrenoviert in neutralen Farben zu übergeben. Aus diesem Grund sehe ich ganz objektiv nur 2 verschiedene Nuancen weiß übereinander. Aus welchem Grund besteht hier da ein Mangel?

    Hallo,

    ganz neutral geantwortet, die Wand sollte einheitlich Weiß sein damit diese als solche auch vom Vermieter abgenommen werden kann, bzw. einer Weitervermietung nicht im Wege steht.

    Gruß
    BHShuber

    eigentlich werden hier von gewissen stammusern nur hilfesuchende frager angepöbelt.

    Hallo,

    jaein, nicht ganz richtig, den mit der Pöbelei hat kein Stammuser angefangen es ist vielmehr so, dass die bisherigen Antworten auf die Frage des TE nicht nach seiner Zufriedenheit beantwortet wurden und man sich bitterlich darüber brüskiert.

    Manche Fragesteller haben eine vorgefasste Vorstellung dessen, was man hier im Forum zu erfahren ersucht, erfüllt sich diese nicht, dann wird gepöbelt oder sich darüber beschwert.

    Aber du hast schon Recht es gibt seltsame Wendungen seit einiger Zeit, die gab es auch schon öfter mal wieder und auch das hat sich mit der Zeit gelegt.

    Es kommt auch immer auf die Frage ansich an, das beste Beispiel dafür ist doch jetzt dieser Threat und die Eingangsfrage nun frage ich dich und das hast du auch schon beantwortet, wäre für dich diese Abrechnung formell und inhaltlich (materiell) wirksam oder nicht?

    Gruß
    BHShuber

    hm, im grunde müsstest du nicht, aber du wirst die kaution ansonsten ewig nicht widersehen. 4 cm oder klagen.. suchs dir aus

    Hallo,

    wieso nicht?

    Die Arbeiten sind mittlerer Art und Güte auszuführen, tatsächlich aber wurden die Arbeiten unvollständig und mangelhaft ausgeführt, was der TE ja auch aufgrund seiner Einstellung zum Sachverhalt einräumt.

    Gruß
    BHShuber

    Hier


    ?


    Hallo,

    nein, ich glaube der TE kein eiziges Wort von dem was man sich hier zusammenreimt.

    Was man hier meint quittiert bekommen zu haben ist die Unterschrift des Vermieters auf dem Mietvertrag, das ist allerdings kein Beweis dafür, dass der Vermieter tatsächlich die Kaution erhalten hat.

    Ich bestreite nicht, dass der TE es nicht bezahlt hat, bestreiten will ich, dass man hierüber keinen ausreichend gültigen Nachweis hat ausser dem, von dem der TE denkt dass er ein solcher ist.

    Das mache ich solange, bis der TE, genau diesen Nachweis bringt, in der Form vielleicht genau diese Quittierung hier einzustellen, vorher, kannst du ich Banane Paulchen Müller und wer auch immer nur darüber spekulieren.

    Eigenes subjektives Empfinden und Wahrnehmung hilft dem TE nicht, dass man gerne liest was man lesen möchte hat der TE ja schon durchblicken lassen.

    Ferner habe ich bereits und auch andere darauf hingewiesen, dass dieser Fall sollte er sich so darstellen wie gehabt, ein Fall für den Richter ist aber der TE es vorzieht sich hier zu Tode zu diskutieren, was seiner verschrobenen Meinung nach vonstatten ging und was nicht.

    Gruß
    BHShuber

    ..ausdrücklich zum Beispiel eine große Fensterscheibe eingeschlagen hat. Es wurde von mir ein Beispiel erwähnt. Was das heisst "z.B." könntest/solltest Du wissen. Also nicht boshaft drauf losschlagen huber.

    Hallo,

    nochmal vielleicht verstehst du es irgendwann, ein Beispiel aus dem Fundus deiner und die Betonung liegt auf deiner reichhaltigen Weisheiten hilft dem TE nicht im geringsten weiter.

    Weder der Inhalt noch die Aussage wurde von mir kritisiert, lediglich das Beispiel ist nicht nützlich und verwirrt noch mehr als der TE eh schon ist.

    Und wenn ich mal drauf losschlage dann liest sich das ganz anders.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo ihr Lieben,

    ich bin letzten Monat aus meiner Wohnung ausgezogen und habe jetzt einige Diskrepanzen mit meinem Vermieter bezüglich der Übergabe der Wohnung und sehe die Rückzahlung meiner Kaution in Gefahr.

    Ich bin vor 4 Jahren in die Wohnung eingezogen und habe diese "unrenoviert" übernommen. Im Übergabeprotokoll wurde dies auch wörtlich so festgehalten. Die Wände waren zwar weiß, aber es gab an vielen Ecken und Ende Mängel, die auch so protokolliert wurden. Nun hatte ich nach meinem Einzug die Wände farbig gestrichen (sehr kräftiges grün, pink und gelb).
    Bei der Wohnungsübergabe jetzt hat der Vermieter das kritisiert und mich gebeten, die farbigen Wände weiß zu streichen und die Dübel inklusive Löcher zu entfernen, da er die Wohnung sonst niemandem so anbieten könne.
    Da ich mich vorher im Internet belesen hatte war mir klar, dass ich um das Streichen nicht herum komme, da meine Farben definitiv nicht zu "neutralen Farben" zählen. So einigte ich mich mit dem Vermieter, die farbigen Wände zu weißen und kaufte dafür auch die teuerste Farbe im Baumarkt. Nach 2 Anstrichen war dann auch nichts mehr von meinen grellen Farben zu sehen.
    Da ich beim Anstrich der Farben damals ca. 4 cm Platz zur Decke gelassen hatte, habe ich jetzt beim Weißen natürlich nicht bis zur Decke gestrichen, sondern nur die Farbe überdeckt (wie vereinbart).
    Jetzt erhielt ich vorgestern eine äußerst freche E-Mail vom meinem Vermieter . ZITAT "Der Verwalter hat sich die Wohnung nach ihrer Renovierung angeschaut. Er hat mir Bilder geschickt, ist ja wirklich wenig fachmännisch, gelinde gesagt es ist sehr schlecht gemacht. Die Deckenanschlüsse besonders."

    Ich sehe es überhaupt nicht ein, die Wohnung perfekt geweißt zu übergeben, wenn ich sie selbst unrenoviert übernommen habe. Und überhaupt, warum er das Wort Renovierung verwendet, finde ich unverschämt.
    Ist es tatsächlich so, dass mein Weiß-Ton dem vorherigen Weiß-Ton gleichen muss?
    Ich habe aus meiner Sicht die Vereinbarung erfüllt - die farbigen Wände sind durch Weiß entfernt worden. Wenn ihm der Absatz zur Decke nicht gefällt, muss er die Wohnung auf eigene Kosten nochmal streichen lassen, oder nicht?
    Ich kann als Vermieter keine Wohnung unrenoviert zur Verfügung stellen, wenn ich sie bei der Übergabe (am besten noch schöner gestrichen) in einem besseren Zustand wieder haben möchte.

    Über eine schnelle Antwort von euch würde ich mich freuen!
    Ich bin wirklich auf die Rückzahlung der Kaution angewiesen und habe durch das Streichen schon 40 EUR für Farbe ausgegeben...

    Hallo,

    und woran genau liegt es an Faulheit oder Unverständnis, den Schuh wirst du dir anziehen müssen, auch wenn du das so gar nicht einsiehst.

    Warum in aller Welt, hast du die Wand denn nicht ganz gestrichen wäre dir da ein Zacken aus der Krone gefallen, ich denke nicht.

    So, nun besteht das Recht durchaus, dass ein Mieter die Streicharbeiten selber durchführen darf, das heißt aber nicht, dass er es auch kann und der Vermieter muss selber nochmal ran.

    Eigentlich hat man es noch schlimmer gemacht als es vorher war und wenn du auf die Kaution angewiesen bist, dann würde ich schnell noch einen Kübel Farbe besorgen und den Vermieter eine Nacharbeitung anbieten und zwar ordentlich.

    Gruß
    BHShuber

    Der Empfang der Kaution wurde lt.TE im Mietvertrag quittiert. Ist eigentlich leicht zu verstehen.

    Hallo,

    und genau hier scheiden sich die Geister, dass ein Vermieter einen Mietvertrag unterschreibt ist kein Nachweis dafür, dass eine Barkaution entrichtet wurde, denn es ist gängige Praxis, dass ein Vermieter den Mietvertrag unterschreibt, weist aber nicht aus, dass hier der Erhalt der Kaution quittiert wurde.

    Zitat

    Ich würde Dir dringend empfehlen Deine Fäkalsprache zu unterlassen. Ein User der so leicht ausrastet sollte sich aus einem Forum fernhalten.

    Was ist dann, hast du das etwa zu bestimmen? Ich raste nicht leicht aus doch bringen mich Menschen wie du und der TE zur Verzweiflung die ausser das was sie meinen zu meinen, nichts weiter verstehen.


    Zitat

    Shuber Lese die Beiträge von Nathalija nochmals und versuche diese auch zu verstehen.

    Das mein lieber Freund ist ja wohl das Maß deiner Schuhe, du machst hier dem TE Hoffnung wo möglicherweise gar keine ist.

    Gruß
    BHShuber

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