Beiträge von BHShuber

    Hallo,

    das Thema Verwertungskündigung steht immer noch im Raum, denn sollte der Mieter sich quer stellen, wäre das ein Mittel der Wahl, den Mieter durchaus zu überzeugen, dass der Vermieter mit seinem Eigentum auch während eines laufenden Mietverhältnisses schon gar bei einer Verbesserung der Mietsache, bzw. Modernisierung zu dulden hat, das wäre das schlimmste was dem Mieter passieren kann.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo anitari,


    vielen Dank für die Antwort. Das Problem besteht darin, dass es schön wäre, im Vorhinein zu wissen, ob es eher 1300 oder 1400 warm sein werden und nicht erst nach der ersten Abrechnung. Dass man möglicherweise eine Beratung (und vielleicht sogar Rechtsbeistand) bei nicht korrekten Nebenkostenabrechnungen (ohne zu wissen, ob der hohe Abschlag in diesem Fall einen Mißbrauch darstellt) braucht, scheint mir recht geläufiges Wissen.

    Und was ist mit dem Mieterschutzbund - ist deren Angabe nicht korrekt?

    Wir haben noch keinen Vertrag vorliegen, insofern kann ich zur genauen Kostenaufstellung nichts sagen.


    Für mich wäre es einfach wichtig zu wissen, ob es unter welchen Umständen auch immer, realistisch ist, fast 400€ Nebenkosten für 90 qm zu zahlen.


    Beste Grüße

    Hallo,

    wie hoch die Kosten letztendlich sein werden, bestimmt ihr maßgeblich mit und zwar mit eurem Heiz- und Verbrauchsverhalten, so kann es sein, dass ihr eine ordentliche Rückerstattung bekommt, wenn ihr weniger Verbrauch hattet.

    Da kein Vermieter dieser Welt voraussehen kann, wie der künftige Mieter Wasser, Warmwasser und Heizung verbraucht, kann auch nicht auf Heller und Pfennig genau die Vorauszahlung abgeschätzt werden.

    Die Aussage des Mieterbundes stützt sich auf bereits abgerechnete Werte und nicht auf Werte die noch nicht einmal verbraucht sind, fakto, wieder einmal ein geistiger Furz eines Pseudoanwaltes der sein Staatsexamen nicht geschafft hat.

    Gruß
    BHShuber

    was kann man also sinnvolles machen, um der Verwaltung beweisen zu können, dass der Hund nicht täglich stundenlang bellt?
    Und in wie weit, ist Bellen überhaupt ein Problem.
    Ich mein, ich bin ja nicht zuhause, wenn ich außer Haus bin...daher kann ich nicht 1000% sagen, dass er die gesamten bspw. 2 Stunden muksmäuschen still ist.
    Wenn wir gehen und wenn wir kommen (also uns im Treppenhaus befinden) hab ich ihn noch nie bellen gehört. Und wie gesagt die anderen Nachbarn hören kein Bellen oder ähnliches.
    Das er aber vielleicht auch mal kurzzeitig laut gibt, wenn er draussen was sieht oder so, kann ich nicht mit voller Gewissheit ausschließen.
    Werde ihn beim nächsten Mal aufnehmen (haben am Anfang schon mal das iPhone laufen lassen während wir Einkaufen waren, da war nie was drauf...)

    Hallo,

    mit Verlaub, ihr müsst gar nichts beweisen, weist den Vorwurf mit dem Ergebnis der Befragung anderer Nachbarn schriftlich entschieden zurück, zu beweisen dass das Gegenteil der Fall ist derjenige der das behauptet, kein Anderer!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    danke an beide für die schnellen Antworten!

    An Guenni noch mal die Frage, wenn die vereinbarte Räumpflicht ungültig ist, fällt diese doch wieder an den Vermieter, dann kann er mir ja nicht die Kosten auferlegen. Zumal im Mietvertrag zur Räum- und Streupflicht noch stehen könnte: "Falls vereinbart".

    Herzlichen Dank!

    Hallo,

    doch kann er, wenn dies im Mietvertrag einwandfrei geregelt ist.

    Gruß
    BHShuber

    Ja, dass ich den nicht hätte rufen sollen, hab ich schon begriffen.^^

    Dass die Klausel hier nicht greift, ist mir schon eine Hilfe. Danke dafür!

    Meine Überlegung: "Der Elektriker hat nichts repariert, sonder einen Schaden festgestellt. -> Der Schaden (Garagentor) ist Sache des Eigentümers und die Feststellung des Schadens auch." wird durch meine Beauftragung überboten??? :(

    Hallo,

    wenn du jetzt nicht mehr in die Garage kommst, zahlst auch keine Miete mehr dafür, mit dem gespartem Geld kannst du dann die Rechnung bezahlen und dich an die Erben wenden wenn diese dann feststehen.

    Gibt es einen Nachlassverwalter?? Wenn ja, wäre dieser für das Mietverhältnis in der Zeit bis der Nachlass geregelt ist zuständig.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    eigenes subjektives Empfinden ist bei einem Einwand gegen die Heizkostenabrechnung nicht von Belang.

    Melde dich wieder, wenn du ein Argument für dein Gefühl gefunden hast, erst dann kann man dir helfen oder auch nicht.

    Gruß
    BHShuber

    Er ist bei uns, wenn es hoch kommt 2-3 Stunden alleine, und selbst das nur 1-2 die Woche.
    Ansogst kommt er überall mit hin, da er ein so unkomplizierter Hund ist =)
    Ich habe heute alle anderen Nachbarn im Haus angesprochen und keiner hört ihn bellen oder jaulen oder ähnliches.
    Es scheint so, als würden die uns rausekeln wollen.

    Jetzt weiß ich nur nicht, wie ich vorgehen kann, vor allem der Verwaltung gegenüber???

    Danke schon mal im Voraus

    Hallo,

    genau so, das Ergebnis der Befragung der Hausverwaltung mitteilen wobei die Verwaltung keinerlei Möglichkeit hat hier was zu unternehmen, wenn nicht vom Vermieter beauftragt und oder Bevollmächtigt.

    Seid ihr Mieter oder Eigentümer?

    Wenn niemand etwas hört ausser ein Nachbar sollte dieser in die Schranken gewiesen werden und wenn ihr euch sicher seid, könnte ihr einen Anwalt damit beauftragen ihm das mal zu schildern was ihn eine Unterlassungsklage kosten wird.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    Folgende Problematik gibt es bei mir. Wir wohnen in einem Haus mit 3 Wohnungen. Eine davon ist vom Vermieter bewohnt. Die anderen beiden sind vermietet. Wir wechseln uns ab mit dem Schneeräumen. Es klappt aber nicht so 100%IG. Meine Frage ist nun, wer haftet, falls was passiert. De Regelung IM Mietvertrag ist nicht wirklich klar. Heißt nur Schnee räumen im Wechsel.

    MfG

    Gans

    Hallo,

    zunächst sollte die abgewälzte Schneeräumpflicht wirksam auf den Mieter übertragen sein, das was du da schilderst reicht keinesfalls.

    Dann trifft trotz wirksamer Pflicht die auf den Mieter übertragen wurde, den Vermieter die Überwachungspflicht und zwar regelmäßig ob diese Arbeiten auch ausgeführt wurden, er kann sich nicht darauf berufen, die Winterdienste auf den Mieter übertragen zu haben.

    Schon aus Haftungsgründen würde ich diese Pflicht ablehnen wenn diese nicht ordnungsgemäß auf den Mieter übertragen ist.

    Siehe hier: http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/55…nterdienst.html

    Gruß
    BHShuber

    Hallo liebes Forum,

    Ich finde die Seite sehr informativ. Schön, dass es so etwas gibt. Vieles habe ich für mich bereits gewinnen können.
    Vielleicht kann mir jemand beim Lösen einer Frage behilflich sein.

    Ich wohne mit meinem Schatz in einer 4 Zi. Sozialwohnung in München. Wir haben drei Kinder.

    Jetzt planen wir unsere Kinder für 3 bis max. 5 Jahre im außereuropäischen Ausland auf eine deutschsprachige Schule zu schicken, die vom Kultisministerium als gleichberechtigte Schule bezüglich Sprach- und Lernniveau mit dem Bundesland Hessen anerkannt ist.
    Wir Eltern bleiben in Deutschland zwecks Arbeit und werden wohl abwechselnd für jeweils max. 2 Monate im Jahr die Kinder besuchen.

    Da es sich jetzt um eine Sozialwohnung handelt, ist es dem Vermieter ( Hausverwaltung) möglich, 5€ pro Monat Mietaufschlag zu verlangen, da geplant ist, dass drei Kinder raus und zwei Untermieter rein. Wie gesagt, bleiben wir Eltern auch noch in der Wohnung.

    Darf der Vermieter die erhöhte Miete beibehalten, wenn meine Kinder wieder zu uns einziehen oder gilt dann die alte Miete wieder, abgesehen von etwaigen erhöhten Betriebskosten?
    Hat der Vermieter überhaupt ein Recht, den Mietaufschlag vorzunehmen, wo doch mehr Personen ausziehen als einziehen und die Wohnung von Kleinkindern eher mehr beansprucht wird als von Erwachsenen?

    Vielen Dank für mögliche Antworten.

    Liebe Grüße

    Haid

    Hallo,

    eine Gegenfrage, wer zahlt das alles?

    Seid ihr überhaupt berechtigt eine Sozialwohnung zu bewohnen?

    Sehr merkwürdig?

    Gruß
    BHShuber

    Das war nicht meine Frage. Ich hab nicht gefragt, was ich gegen den Zustand der Wohnung tun kann, sondern gegen die Spionage durch den Handwerker/Vermieter. Also warum antwortet ihr, wenn ihr zur eigentlichen Frage nichts beizutragen habt?

    Hallo,

    überlege mal genau wo du dich hier befindest, in einem Laienforum für Mietrecht.

    Du hast keinen Anspruch auf irgend eine Antwort und schon gar keinen Anspruch hier eine Anweisung zu bekommen, wie du gegen deinen Vermieter vorgehen sollst.

    Eine solche Anweisung bekommst du kostenpflichtig bei einem Anwalt für Mietrecht.

    Und wenn du in deinen Mietvertrag schaust hast du dich verpflichtet die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand sowie die Räume in ordentlichem Zustand zu erhalten, insofern verstehe ich den Vermieter sehr gut, hier Maßnahmen zu ergreifen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    ich stelle meine Frage im Auftrag meiner Schwester. Sie hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt, mit dem sie eine gemeinsame Wohnung in Köln City bewohnte. Nach seinem Auszug bewohnt sie die Wohnung zur Zeit allein. Im Mietvertrag sind beide Personen als Vertragspartner aufgeführt. Mit dem Ex-Partner hat sie sich jetzt zu einem "finanziellen Schlichtungsgespräch" getroffen. Ergebnis: der Ex-Partner verlangt finanziellen Ersatz für die selbst eingebrachten Möbel, will diese bei Nichtzahlung aus der Wohnung abholen lassen. Das ist sicherlich auch rechtens. Er versucht aber in jeder Situation, weiteren psychischen Druck auszuüben, um meine Schwester mittelfristig aus der Wohnung zu vertreiben, um selbst wieder einzuziehen. Sie sucht natürlich inzwischen freiwillig nach einer neuen Wohnung, um diesem Druck zu entgehen.

    Meine Frage: hat der Ex-Partner juristische Mittel, den Auszug meiner Schwester zu erzwingen, wo doch beide Partner im Mietvertrag stehen ?

    Gruß,

    Ralf

    Hallo,

    praktisch und auch theoretisch könnte der Ex-Partner zu jedem Zeitpunkt als Hauptmieter wieder in die Wohnung einziehen und der andere Hauptmieter könnte das nicht verhindern.

    Es wäre sinnvoller, die Wohnung aufzugeben, was nicht passt das passt nicht und manchmal kann man es nicht passender machen.

    Gruß
    BHSHuber

    Hallo, liebe Mitglieder,

    ich habe am 30.12.2016 die Wohnung übergeben und es wurde abschließend vereinbart, dass ich die vollständige Kaution zurück bekomme.

    Heute war sie auf meinem Konto - allerdings 100 Euro weniger.

    Habe heute einen Brief von den Vermietern erhalten, in dem das so begründet wurde:

    - Kratzer im Laminat

    - kleiner Vorhang an der Gardinenleiste ( die Leiste gehört dem Vermieter ) - wurde von mir
    vergessen- musste von Vermietern abgenommen werden

    - Spiegel an der Wand im Kinderzimmer - vom Vormieter übernommen - nicht entfernt

    Bei der Übergabe ist der Kratzer entdeckt worden, auf Nachfrage, wie damit verfahren wird,
    keine Rede von Minderung der Kaution

    Nichts von den " Mängeln " steht im Übergabeprotokoll.

    Wie soll ich mich verhalten?

    Herzlichen Dank

    Liebe Grüße (un) glücklich

    Hallo,

    nichts ausser die Kratzer rechtfertigen den Einbehalt.

    Hier ist nun festzustellen ob diese Kratzer oder der Kratzer normale Gebrauchsspuren sind oder es sich um einen Schaden an der Mietsache handelt.

    Das Problem ist, wegen 100€ verursacht man Kosten über mehrere hundert Euro um zu seinem Recht zu kommen!

    Es liegt bei dir dagegen vorzugehen und die Herausgabe der vollen Kaution zu verlangen.

    Gruß
    BHShuber

    Folgende etwas komplizierte Situation: Vermieter hat einen (mündlich abgeschlossenen) Mietvertrag mit Person A. Person A lebt laut Aussage einer Hausbewohnerin seit ca. 15 Jahren nicht mehr in der Wohnung.
    Person A hat eine Person B geheiratet, welche laut Aussage eines Hausbewohners vor ca. 3 Jahren ausgezogen ist. Seither fehlt von Person B jede Spur. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ergab, dass zwar Person B noch in dieser Wohnung gemeldet ist, aber Person A nicht. Person A hat den Vermieter nie darüber informiert, dass Person B "verschwunden" ist und seit Jahren nicht mehr in der Wohnung lebt. Eine Zeit lang bis vor ca. zweieinhalb Jahren hat laut Aussage einer Hausbewohnerin Person A außerdem einer neuen Person C die Wohnung entweder untervermietet oder zum Gebrauch überlassen. Das erfolgte ohne Benachrichtigung des Vermieters, obwohl laut ausdrücklichem Schreiben des Vermieters hierfür eine Benachrichtigung des Vermieters erforderlich ist. Erst ca. ein Jahr nach Auszug von Person C hat Person A den Vermieter informiert, dass er die Wohnung demnächst an eine Person D untervermietet. Diese Person D lebt auch in der Wohnung, ist jedoch dort nicht gemeldet. Person D zahlt pro Monat 200€ Miete an Person A. Person A zahlt wiederum 330€ Miete an den Vermieter.

    Frage: Rechtfertigt das Verhalten von Person A eine Kündigung?

    Hallo,

    ja, voll und ganz, denn es handelt sich hierbei um eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte!

    Gruß
    BHShuber

    Also kann ich doch nicht am ENDE behaupten die erste Zahlung war für den 15.12.16 bis 15.1.17 ? Er kommt mir nicht vor als könnte man mit ihm reden...seltsames verhalten und so.

    Hallo,

    behaupten kann er alles, wer will ihn daran hindern, schongar wenn der Vertragspartner es selbst nicht weis!

    Also zahl ihm doch einfach die halbe Miete für Dezember und die volle für Januar, dann soll er doch mal schauen was er dagegen machen will.

    Quittung nicht vergessen, am besten Bargeldlos!

    Gruß
    BHShuber

    Mietzusicherung und Vertrag besagen beide: Mietverhältnis beginnt am 15.12 bis 15.12

    Hallo,

    das beantwortet aber nicht meine Frage, ich fragte wie bzw. für welchen Zeitraum die Miete zu entrichten ist und wenn du eine Mietzusage von 15.12. bis 15.12. ???? hast, hast du keine Wohnung.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo liebes Forum :)

    Wir haben leider Probleme mit der Übergabe unserer Wohnung. Unsere Vermieter bestehen darauf alles über ihren Makler zu regeln, der wiederrum scheinbar versucht möglichst viel von der Kaution einzubehalten bzw. seinen Klienten die Renovierungskosten durch uns ersparen möchte.

    Hallo,

    der wehrte Herr Kollege hat hier nichts zu schnabeln, wenn er keine gültige vom Vermieter unterschriebene Vollmacht vorlegt, Vertragspartner ist Mieter und Vermieter, niemand anderer, ein alleiniger Auftrag dass der Immobilienmakler die Abnahme vornimmt reicht nicht, wenn der Mieter auf eine Vollmacht besteht.

    Zitat

    Als wir den Mietvertrag nochmal durchgegangen sind (Standard-Vertrag des Grund- und Hausbesitzervereins) und dort eine Individuelle Vereinbarung (Extra Nachtrag zum eigentlichen Mietvertrag, die auch noch seperat unterschrieben werden musste) gefunden haben, die besagt dass wir beim Auszug die Wohnung "gündlichst geputzt zu hinterlassen" haben, haben wir uns gefragt: Darf mehr als Besenrein verlangt werden? Was bedeutet "gründlichst" - wer definiert und entscheidet das? Die Wohnung ist sauber und sieht gut aus, sollte eigentlich für eine Übergabe passen, deshalb wissen wir nicht genau was wir jetzt tun sollen?

    Habt ihr Ideen und Vorschläge?

    Dies scheint in der Tat eine individuelle Vereinbarung zu sein und es reicht aus, die Wohnung besenrein zu verlassen, vorher sind Schäden und Beschädigungen in Ordnung zu bringen.

    Macht Bilder von der Wohnung, protokolliert alles und verlangt eine Vorlage der Vollmacht zur Vertretung vom Immobilienmakler, hat er diese nicht, dann besteht darauf, dass der Vermieter als Vertragspartner die Abnahme durchführt.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    es geht um folgende Situation:

    WG-Mieter A möchte ausziehen und sucht einen Nachmieter zur vorzeitigen Übernahme. Interessent C kommuniziert vor einigen Wochen über WG-Mieter B, dass er gerne einziehen möchte und nennt A gestern per E-Mail seinen Wunschtermin zur Übernahme. Heute verkündet C, dass er es sich anders überlegt hat. C hatte bis dahin keinen Kontakt zum Vermieter V der Wohnung. Haben A oder V nun das Recht auf Forderungen gegenüber C?

    Danke und viele Grüße!

    Hallo,

    durch das reine verkünden einen Einzugswunsches ist noch kein Mietvertrag entstanden, somit hat keiner gegen keinen einen Anspruch.

    Ihr habt echt Probleme Leute.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Leute,

    folgende Sachlage:

    Bin in eine 3er-WG als Untermieter gezogen. Den eigentlichen Vermieter habe ich bisher nicht gesprochen oder getroffen. Ich bin am 23.12.2016 mit meinen Sachen dahin gekommen und am 28.12.2016 habe ich die erste Nacht verbracht. Ich habe ein 20m² Zimmer. Mitbewohner (A) und (B)haben 30m² Zimmer.
    Mietzusicherung und Mietvertrag besagen " Von 15.12.2016 bis 15.09.2017". Alles beiderseits unterschrieben.
    Kaution von 700 habe ich noch nicht bezahlt. Er (A) meinte er vertraut mir und ich könnte es mit Raten in den nächsten Monaten zahlen.

    Störfaktor:

    Mein netter Mittbewohner A (Hauptmieter) möchte von mir aber Miete für den GANZEN Dezember. Das wären 400 Euro warm. Zusätzlich fand ich heraus, dass (B) nur 350 zahlt.

    Rechnerisch müsste ich doch eigt. nur 300 zahlen. Aber ich hab das Zimmer möbliert bekommen. Daher rechne ich mal 50 Euro dazu.

    Im Vertrag steht nichts von Kosten für Möbel. Nur Internet, Gas, Strom, Betriebskosten, Heizung.

    Hoffnung:

    Ich habe die erste Miete bezahlt und eine Quittung unterschreiben lassen. Kann ich es im Nachhinein verhindern, dass ich ihm den vollen Dez. bezahle? Kann ich irgendwie dafür sorgen, dass ich weniger Miete zahle? Ich möchte nicht auf Kriegsfuß, aber ich bräuchte das Geld dringend wo anders.
    Ein Gedanke wäre, am Ende zu sagen die Zahlung war für den ersten Mietmonat, oder?

    Hoffe habe alles wichtige erwähnt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    ich

    Hallo,

    und das hat man alles vorher nicht gewusst, schon seltsam.

    Nu wirft man halt einen Blick in den Mietvertrag, ist dort vereinbart, dass die Miete von 01. bis 30/31. des Monats zu entrichten ist oder jeweils vom 15. bis 15. des Monats?

    Ansonsten empfehle ich den Auszug!

    Gruß
    BHShuber

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