Beiträge von BHShuber

    Aber was hat das mit einer Aussentemperatursteuerung zu tun?

    Hallo Berny,

    ein Konstanttemperarurkessel heizt immerwährend das Wasser auf eine voreingestellte Temperatur, ganz egal ob nötig oder nicht, ein Aussentemperaturfühler, erkennt, bzw. kann man einstellen, dass dieser z. B. bei einer Temp. von 15 Grad Celsius Aussentemperatur die Heizleistung reduziert und oder abschaltet.

    Gruß
    BHSHuber

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Offiziell und schriftlich wurde die Wohnung von mir zum 01.03. gekündigt.

    Der Nachmieter wollte die Wohnung eher beziehen - was mir ganz recht ist - und es wurde mündlich der 13.02. als Kündigungsdatum ausgemacht. Alle Beteiligten waren mit diesem Datum zufrieden.

    Da diese Vereinbarung erst später getroffen wurde, steht jedoch im Mietvertrag des Nachmieters der 01.03. als Mietbeginn.

    Hallo,

    lies mal hier:

    https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI1786314.html

    Der Vermieter muss bei der Übergabe an den Nachmieter nicht zwingend dabei sein, auch hier könnt ihr den Zustand der Wohnung bei Übergabe an den Nachmieter selber feststellen und per Protokoll zu Papier bringen.

    Moniert der Vermieter dann im Nachhinein den Zustand der Wohnung muss er das beweisen können, was wahrlich schwer fallen wird, wenn er kein Protokoll über den Zustand der Wohnung hat.

    Gruß
    BHShuber

    Grundsätzlich erst mal:
    Der Käufer ist mit Eintrag ins Grundbuch in den bestehenden Mietvertrag eingetreten und muss sich dementsprechend an diesen halten. Der Erwerber muss die Abrechnung für den gesamten Zeitraum erstellen und dem Mieter zukommen lassen. Ob er die Vorauszahlungen für den gesamten Zeitraum erhalten hat, spielt für den Mieter keine Rolle, denn welche Vereinbarungen Käufer und Verkäufer getroffen haben, ist deren Angelegenheit. Ob er vom Verkäufer die Vorauszahlungen erhält, die Belege usw. müssen die beiden unter sich klären.


    Diese Stückelung ist jedenfalls nicht korrekt.

    Hallo,

    das ist so keinesfalls richtig, die Kaufparteien können das völlig anders im Kaufvertrag vereinbart haben, stehen und fallen wird das alles mit dem Zeitpunkt an dem der Übergang Nutzen und Lasten vereinbart wurde und ob vereinbart wurde, dass wenn es denn so sein sollte wie du hier behauptest, der neue Vermieter die Abrechnung für den gesamten Zeitraum zu erstellen hat, dass die Vorauszahlungen des Mieter dem Käufer übertragen wurden.

    Wenn im Juli der Übergang Nutzen-und Lasten war, dann könnte wenn vereinbart, der alte Vermieter die Abrechnung von 01.01. bis 30.06. zu erstellen haben und der neue Vermieter ab 01.07. bis 31.12. sofern der Abrechnungszeitraum 01.01 bis 31.12. ist.

    Immer wieder kommt es genau hier zu Streitigkeiten, wir haben das regelmäßig bei jedem Kauf einer Immobilie genau so gestückelt, wie der Mieter dann zu seiner Abrechnung des alten Vermieters kam, war und ist uns völlig wurscht.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    meine Frage betrifft die Nebenkostenabrechnung für unsere alte Wohnung. Das Haus, in dem sich diese befand und wurde Mitte Juli 2015 verkauft. Nun haben wir Ende Dezebmber die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 15. Juli bis 31. Dezember 2015 von dem neuen Besitzer erhalten.
    Meine Frage ist nun, ob diese so gültig ist, oder der neue Besitzer für das gesamte Jahr hätte abrechnen müssen. Auf Nachfrage meinte er zu uns, dass für den vorherigen Zeitraum der alte Besitzer zuständig gewesen wäre, da er weder Zahlungen noch Unterlagen von ihm erhalten hat. Die Wohnungsverwaltung, die das Haus vor dem Verkauf verwaltet hat, meinte dagegen, dafür wäre der neue Besitzer zuständig. So habe ich das auch auf mehreren Internetseiten gelesen.
    Im Mietvertrag steht, dass der Abrechnungszeitraum 12 Monate beträgt und im Vorjahr wurde vom 1.1. bis zum 31.12. abgerechnet.

    Ich hoffe, es war verständlich.

    Vielen Dank schon im Voraus

    Hallo,

    das kommt im wesentlichen darauf an was die Kaufparteien im Kaufvertrag hierzu vereinbart haben, da du das nun nicht weist, solltest du den alten Vermieter auffordern, die Abrechnung zu erstellen, wenn er nicht möchte, dass du berechtigt die Vorauszahlungen zurück forderst.

    Gruß
    BHShuber

    Die Wasserpumpe ist ausgefallen. Nun wird mir das in Rechnung gestellt. Auch beim Vormieter ist das schon der Fall gewesen, da waren dann auch Klempner tätig. Mir würde es schon reichen, diese Firma aufzufinden weil die den baulichen Mangel erkannt haben. Aber auch den Namen nennt mir der Vermieter nicht. Gibt es einen Weg, an diese Daten zu kommen?

    Hallo,

    wenn dir das in Rechnung gestellt wird, steht doch wohl die Adresse und Name des Handwerkers auf der Rechnung?

    Zumal du diese Rechnung nicht zu bezahlen hast, das ist Vermietersache (Instandhaltung).

    Gruß
    BHShuber

    Hier mal eine Liste der von mir ausgeführten arbeiten :

    -Schlafzimmer Laminat verlegt 4std
    -Knacken in der Heizungsleitung beseitigt 9std
    -Schlafzimmer Heizköper erneuert 1,5std
    -Wohnzimmer Heizungsleitung geändert, neuen Heizkörper besorgt und aufgehangen (Materialkosten wurden erstattet) 3std
    -Heizkörper im 1 Stock abgehangen & wieder aufgehangen 1.std
    -Mehrfach Verstopfung im WC beseitigt 8std
    -WC Anlage erneuert 0,5std
    -Spülkasten erneuert 1std
    -EG Bad Heizkörper abgehangen 0.5std
    -abgehangen Kasten im Wohnzimmer erneuert & gestrichen 12std
    -Loch im Schlafzimmer verschlossen & gestrichen 1std
    -Türrahmen Lackiert 5std
    -Heizkörper Lackiert 2std
    -Fenster & Türen abgedichtet 2std
    -div. Kleinarbeiten

    Hallo,

    das ist alles nicht von Belang, einzig dass die Wohnung durch Feuchtigkeit unbewohnbar ist, dies wurde dem Vermieter mitgeteilt und er hat es wohl auch eingesehen, somit ist eine Mietminderung von 100% für den Monat Januar gerechtfertigt.

    Whatsapp, ich raste aus mit diesem Schei.dreck, alles was da geschrieben steht ist nichtig und nicht anwendbar!

    Also teile dem Vermieter mit, dass aufgrund der nicht Bewohnbarkeit die Miete für Januar zu 100% gekürzt wird.

    Gruß
    BHShuber

    Hier mal eine Liste der von mir ausgeführten arbeiten :

    -Schlafzimmer Laminat verlegt 4std
    -Knacken in der Heizungsleitung beseitigt 9std
    -Schlafzimmer Heizköper erneuert 1,5std
    -Wohnzimmer Heizungsleitung geändert, neuen Heizkörper besorgt und aufgehangen (Materialkosten wurden erstattet) 3std
    -Heizkörper im 1 Stock abgehangen & wieder aufgehangen 1.std
    -Mehrfach Verstopfung im WC beseitigt 8std
    -WC Anlage erneuert 0,5std
    -Spülkasten erneuert 1std
    -EG Bad Heizkörper abgehangen 0.5std
    -abgehangen Kasten im Wohnzimmer erneuert & gestrichen 12std
    -Loch im Schlafzimmer verschlossen & gestrichen 1std
    -Türrahmen Lackiert 5std
    -Heizkörper Lackiert 2std
    -Fenster & Türen abgedichtet 2std
    -div. Kleinarbeiten

    Hallo,

    das ist alles nicht von Belang, einzig dass die Wohnung durch Feuchtigkeit unbewohnbar ist, dies wurde dem Vermieter mitgeteilt und er hat es wohl auch eingesehen, somit ist eine Mietminderung von 100% für den Monat Januar gerechtfertigt.

    Whatsapp, ich raste aus mit diese Scheißdreck, alles was da geschrieben steht ist nichtig und nicht anwendbar!

    Also teile dem Vermieter mit, dass aufgrund der nicht Bewohnbarkeit die Miete für Januar zu 100% gekürzt wird.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Bernd.
    Danke für Ihre Antwort. Die bestätigt meine recherchen. Und sie wissen es aus Erfahrung?

    Gruß Wera

    Hallo,

    das Problem dabei und das wissen wir hier jetzt nicht, hat der Vermieter den Mieter aufgefordert die Schäden zu beheben unerheblich dessen, wer für was zuständig ist?

    Wenn nicht, wäre es nun und aufgrund der Tatsache, dass dem Mieter die Möglichkeit der Reparatur genommen wurde, die Sache für den Mieter vom Tisch, Verjährung für Forderungen aufgrund Mietschäden, 6 Monate nach Kenntnisnahme durch den Vermieter.

    Nun kurz zu den Schäden selber, sind die Fugen in der Dusche Bestandteil der Mietsache und die Dusche selbst ist vom Vermieter in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, fallen diese aufgrund des Alters oder Durchnässung heraus oder wie auch immer sich das darstellt, wäre der Vermieter verpflichtet dies instand zu setzen. Eine Verbesserung der Mietsache durch den Mieter zu verlangen vor oder nach Auszug wäre nichtig!

    Die Betätigungstaste am Spülkasten wäre hier schon ein streitbarer Punkt, denn diese liegt im häufigen Zugriff des Mieters und wäre bei Reparatur über die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag des Mieter aufzuerlegen, doch wurde der Knopf, Taste oder was auch immer ausgetauscht, dann fällt das nicht mehr unter Kleinreparaturen!

    Fazit, wäre es jetzt an der Zeit, die Rückgabe der Kaution beim Vermieter einzuklagen, dann kann sich dieser einmal erklären, warum er die Kaution nicht ausgezahlt hat und ein Jurist und oder Richter wird dem Vermieter dann erklären, dass er mit seinem Vorgehen, nicht richtig liegt.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    ich wohne zur Zeit in einem Mehrparteienhaus, in dem aktuell durch eine Maklerfirma die Wohnungen einzeln verkauft werden. Gestern hatte ich eine Besichtung eines Interessenten mit dem Makler, bei der der Interessent eine Kopie meines aktuellen Mietvertrag dabei hatte. Dort sind natürlich persönliche Daten wie Name, alte Anschrift, Geburtstag und Telefonnummer etc eingetragen. Da ich bei Tante google nichts brauchbares gefunden habe, wollte ich hier mal fragen, ob der Makler bereits einem Interessenten derart viele Daten über mich herausgeben darf, ohne dass ich dem zugestimmt habe? Meiner Ansicht nach, sind diese Daten für den Verkauf irrelevant und es müssten mindestens meine persönlichen Daten für den Interessenten unkenntlich gemacht werden?!

    Schönen Gruß

    Chavez


    Hallo,

    du hast vollkommen Recht, dies ist ein Verstoß gegen geltende Datenschutzrichtlinien, wenn die Daten des Mieters nicht unkenntlich gemacht wurden.

    Zu diesem Zeitpunkt eines Verkaufsvorgangs ist es nicht üblich, dass ein Wohnungsinteressent noch vor einer Besichtigung eine Kopie des Mietvertrages in Händen hält.

    Fordere deinen Vermieter dringlichst auf, diesen Umstand abzustellen und einen Nachweis hierüber zu erbringen, sollte es zu Belästigungen von Seiten eines Interessenten kommen, solltest du Strafanzeige gegen den Vermieter und auch den Immobilienmakler wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz stellen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich möchte gerne ein Haus kaufen in dem im Moment noch eine Mieterin wohnt. Die Besitzerin ist gestorben und die Erben möchten nun das 2 Familienhaus verkaufen.
    Ich möchte der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen, wir erwarten Nachwuchs und die untere Wohnung alleine ist zu klein für 3 Personen.

    Die Mieterin wohnt seit 50 Jahren in dem Haus, es besteht aber erst seit 08/2015 ein schriftlicher Mietvertrag.

    Wie lang ist die Kündigungsfrist ? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel ?
    Wann kann ich der Mieterin kündigen, sobald der Vertrag unterschrieben ist oder erst wenn ich im Grundbuch stehe?

    Desweiteren hat die verstorbene in ihrem Testament den Wunsch geäußert dass die obere Wohnung für die Mieterin erhalten bleiben soll, so lange Sie möchte.
    Ergibt sich daraus ein Rechtsanspruch oder ist es nur ein Wunsch?

    Danke

    Hallo,

    ich schließe mich den Ausführungen von anitari an, einzig der Umstand der dir das Genick brechen kann ist folgender:

    Du schreibst die Erben, diese werden automatisch wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wird, zu einer Erbengemeinschaft unerheblich dessen, was der Erblasser verfügt hat, wäre diese Erbengemeinschaft zu allererst einmal auseinander zu setzen bei einem Verkauf der Immobilie.

    Ist das bereits geschehen?

    Dann schreibst du von einer oberen Wohnung, dass soll heissen, dass es zumindest noch eine untere Wohnung gibt oder?

    Wenn ja, wie bitte möchtest du das dann in einer Eigenbedarfskündigung begründen, wenn doch mehrere Wohnungen zur Verfügung stehen, dass du genau diese Wohnung der Mieterin benötigst, sollten es sich hierbei um 2 abgeschlossene Wohneinheiten handeln?

    Und ob nun der letzte Wille des Erblassers rechtlich zu bewerten ist, sollte der Nachlassverwalter oder ein Anwalt wissen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich wohne seit August 2008 in Frankenthal/Pfalz in einer 47 m² Altbauwohnung (1958) zur Miete für 256,00 € kalt, ohne bisherige Mieterhöhung.

    Nun hat es im Dezember 2016 einen Eigentümerwechsel gegeben.
    Dieser will nun die Miete, mit der Begründung, dass die Mietzinsen für vergleichbaren Wohnraum in FT deutlich höher liegen,
    ab April 2017 auf 280,00 € und ab Januar 2018 auf 300,00 € monatlich anheben.
    Wobei laut Frankenthaler Mietspiegel (allerdings von 2014, einen neuer ist in Arbeit) für dieses Alter (mittlere Ausstattung) der Quadratmeterpreis bei 4,63 € liegt.

    Ich müsste dann ab April 2017 5,96€/m² und ab Januar 2018 6,38 €/m² bezahlen.
    Ist diese Forderung des neuen Eigentümers gerechtfertigt?

    Im Voraus schon mal DANKE für Ihre Antworten!

    Miracoli21

    Hallo,

    das kommt darauf an ob sich die Immobilie im Geltungsbereich einer beschlossenen Mietpreisbremse befindet, so halte ich, wenn der Vermieter mindestens ausreichend vergleichbare Wohnungsbeispiele in seinem Mieterhöhungsverlangen angeführt hat, die Erhöhung für 2017 für gerechtfertigt, jedoch die für 2018 keinesfalls durchsetzbar.

    Gruß
    BHShuber

    Nicht weil sie es selber vergeigt hat, vielmehr weil es das Mietgesetz so verlangt.
    Shuber, erst nachdenken, dann schreiben.

    Hallo,

    und nun ist es amtlich, du schreibst nämlich mit "h"!

    Gruß
    BHShuber

    ..den Vermieter kontaktieren und nach der korrekten Adresse fragen, die man nicht hat. Sehr geistreich, echt Shuber.

    Hallo,

    und hier bestätigst du wiedereinmal und erneut deutlich, als die Intelligenz verteilt wurde, standest du ganz hinten an!

    Gruß
    BHShuber

    ..weil in allen Faellen Ausnahmen sind, die man nur suchen muss. Du bist doch klug Paulchen, weisst du keinen Ausnahmefall?
    Ich wüsste jedenfalls keinen.

    Hallo,

    na jedenfalls und nachweislich klüger als du, bist du dir sicher dass du nicht dumm bist?

    Gruß
    BHShuber

    Mein erster Beitrag !

    Ich wohnte in einem Haus indem Wohnungen sowie einige Gewerbeeinheiten waren.

    Es gab einen Vermieterwechsel und der neue Vermieter machte bei der Betriebskostenaufstellung keinen Unterschied zwischen Gewerbe und Mietern, wie es vorher alle anderen Vermieter gemacht haben.
    Alle Kosten wurden Aufgrund der gemieteten oder gepachteten Quadratmeter berechnet.
    Ich habe gelesen, dass dies nicht rechtens ist bei der Grundsteuer, Müllentsorgung und Versicherungen.

    Dirk

    Hallo,

    und genau hier ist der Ansatz für ein begründetes Widersprechen gegen die Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung gegenüber dem Vermieter.

    Hier lesen:

    http://www.lto.de/recht/hintergr…ch-korrigieren/

    Den Vermieter hier mal auffordern, den Vorwegabzug vorzunehmen und die Abrechnung zu korrigieren.

    Gruß
    BHShuber

    im Vertrag stand nichts wegen Kuendigungsfrist. wenn ich alleinerziehende mir 2 Kinder bin und mein Gehalt ist nicht genug um 2 Mieten zu bezahlen, und die Vermieterin wurde darueber informiert, muss ich trotzdem bis Ende Februar zahlen?
    gibt es keine Verkuerzungsmoeglichkeit unter speziellen Bedingungen etc?

    Hallo,

    dann ist das ganz alleine dein Problem und auch dein eigenverantwortliches Handeln, sich nun als Alleinerziehende einen Vorteil zu erhoffen nur aufgrund des Umstandes den man auch wieder eigenverantwortlich hergestellt hat, ist schon starker Tobak.

    Ganz offen, erst nachdenken, dann handeln, zurecht verlangt der Vermieter die vollständige Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist, weil du es selber vergeigt hast.

    Gruß
    BHShuber

    Moin zusammen,
    ist ein Mietvertrag unwirksam, wenn die wichtige Information zur genauen Adresse des Vermieters fehlt?
    Es ist zwar der Name und der Ort mit PLZ angegeben worden, jedoch fehlt die exakte Anschrift.

    Vielen Dank und Grüße

    Hallo,

    die korrekte Angabe der Kontaktadressen zwischen Vertragspartnern gehören zu den Formalien eines Vertrages, rein die falsche oder unvollständige Angabe der Adressdaten führt nicht automatisch zu einer Nichtigkeit des ganzen Vertrages.

    Zudem könnte man zu jedem Zeitpunkt den Vermieter kontaktieren und nach der korrekten Adresse fragen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo BHShuber,
    danke für die Antwort. Mein Zimmer ist tatsächlich gut mit Holz-Regalen ausgestattet, die je ca. 6 Etagen haben und in denen sich meine Bücher befinden. Da ich ja auch an die Regale herantreten muß, ist vor den Regalen natürlich freier Raum, so kommt der Wert von ca. 100 kg/qm zustande. Das Haus ist ca. um 1900 erbaut worden und kommt mir sehr stabil vor. Da sich die Bücher schon seit ca. 15 Jahren in den Regalen befinden und das Haus dem standgehalten hat, denke ich, daß der Vermieter kein Recht hat, mich zum Verringern meines Eigentums aufzufordern. Konkret: Darf ich dem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung verbieten?
    Gruß
    Ronsan

    Hallo,

    wenn das Haus um 1900 gebaut wurde ist die Sorge um die Statik begründet und die Lastenverteilung muss sorgsam vonstatten gehen entweder weniger Gewicht pro m² oder besser verteilt nicht punktuell.

    Na ja, in den meisten Mietverträgen wird dem Vermieter eine Besichtigung der Mietsache eingeräumt wenn er diese zu normalen Zeiten durchführt und früh genug anmeldet.

    Es wäre eine kostruktive Zusammenarbeit mit dem Vermieter anzuraten, denn stellt sich heraus, dass das Gewicht die Mietsache schädigen könnte, hast du schlechte Karten.

    Gruß
    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!