Beiträge von BHShuber

    Hallo erst mal.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Wir waren schon länger auf der suche nach einem Haus auf Miete ( endlich Platz für unsere 2 Kinder ).Da fanden wir im Nov.2016 eine passende Immobilie, es war etwas zu machen aber das wäre nicht das Problem gewesen, leider scheiterte es daran das ich nicht genug verdiente .Neues Jahr neuer Job. Nun haben wir das Haus bekommen leider waren wir blauäugig und haben es nicht nochmal besichtigt. Und jetzt alles ist kaputt und unbewohnbar . Und Dan auch noch der Mietvertrag mit Klauseln das wir alleine für die Sanierung aufkommen müssen ist das rechtens.

    Hallo,

    mittlerweile haben wir Ende März, wenn ihr den Einwand gleich nach Mietbeginn gebracht hättet, dann wäre unter bestimmten Umständen ein Rücktritt vom Mietvertrag möglich gewesen.

    Nun kommt es natürlich auf den Wortlaut des Mietvertrages an, denn der Vermieter kann nicht einfach Kosten von Sanierungen auf den Mieter umwälzen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, da wir aber nicht wissen was zu sanieren ist, kann man auch keinerlei Auskunft geben.

    Kein Mieter wäre verpflichtet, die Mietsache so mehr verbessern als das der Fall war, wie angemietet wurde!

    Mittlerweile ist euch aufgefallen, dass es mehr kostet als ihr euch vorgestellt habt und versucht nun die euch selbst eingebrockte Suppe von jemand anderen auslöffeln zu lassen, ich empfehle einen Fachjuristen zu konsultieren.

    Gruß
    BHShuber

    Habe folgende Frage..
    Ich habe meine Wohnung gekündigt zum 01.07.2017. Kündigung ist mittlerweile raus.
    Jetzt stellt sich meine Frage wenn ich meinen Freund JETZT mit in den Mietvertrag nehme , verlängert sich dann meine Kündigungsfrist, sprich muss ich eine neue Kündigung schreiben?

    Hallo,

    das ist Binsenweisheit oder Bauernschläue, du kannst es dir raussuchen, doch nützen wird dir weder das Eine noch das Andere.

    Wie möchtest du deinen Freund in den Mietvertrag aufnehmen? Ihn einfach in deine Ausfertigung reinschreiben oder wie stellst du dir das vor, wenn der Vermieter keinen weiteren Mieter akzeptiert.

    Gekündigt ist gekündigt, das ist eine mit Unterschrift versehene Willenserklärung, die Kriterien für die Kündigungsfrist ergeben sich aus den mietvertraglichen Vereinbarungen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo allerseits, folgender Fall:

    Mieter will Möbel, welche er vorher an die Bank für sein darlehen sicherheitsübereignet hat, aus seinen Geschäftsräumen entfernen. der vermieter will den abtransport der möbel verhindern, weil er angst hat, dass sein mieter zukünftig keine miete mehr zahlen kann. was greift denn da? 562I, 562b I oder 562b II? ich meine, dass das vermieterpfandrecht nur greift, wenn mietforderungen bereits bestehen.. hier ist dies allerdings nicht der fall. wie seht ihr das? vielen dank schonmal

    Hallo,

    das ist insich schon mal unglaubwürdig, denn eine Bank holt keine Möbel ab, allenfalls klebt der Gerichtsvollzieher einen KUCKUCK drauf, auf hochdeutsch Pfandsiegel, also bitte hier keinen vom Pferd erzählen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Zusammen,

    der Teppichboden unserer neu angemieteten Wohnung ist mittlerweile 12 Jahre alt, abgelaufen, müffelt (dazu ist mein Mann noch Allergiker und ein Teppichboden ist keine Option für uns) und wir möchten diesen gerne austauschen. Der Vermieter hat uns eine 50%ige Beteiligung am Laminat zugesagt - die Kosten für's Verlegen sollen wir allerdings selbst tragen was uns ca. 1300€ kosten wird.
    Ist das so zulässig?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    A&M

    Hallo,

    ihr habt die Wohnung doch offensichtlich mit Teppichboden angemietet, stimmt das?

    Somit müsste sich der Vermieter hier mit überhaupt nichts beteiligen und ihr solltet froh sein, dass der Vermieter hier eine Beteiligung in den Raum stellt.

    1.300,00€ ist schon happig für die Verlegung von Laminat, es gibt sicherlich günstigere Handwerker, da kostet der m² Verlegung zwischen 6€ und 10€ zugegeben es kommt auf die Anzahl der Quadratmeter an.

    Persönlich würde ich als Vermieter hier gar keine Beteiligung in den Raum stellen, schon aufgrund der Verwirrungen dann bei Auszug des Mieters, der Mieter könnte sich einen legen lassen, doch bei Mietende muss er diesen wieder entfernen.

    Gruß
    BHShuber

    Bitte um hilfreiche Antworten da ich echt verzweifelt bin. Vielen Dank!

    Hallo,

    was denkst du denn wie verzweifelt dein Vermieter ist? Hat man sich darüber schon mal Gedanken gemacht?

    Nun die Arbeiten verzögern sich, insofern trifft den Vermieter hierbei kein Verschulden und mitverschuldet wurde der Schaden auch noch vom Mieter, der den Vermieter jetzt noch mit einer Mietminderung kommt, merkst du was hier falsch läuft?

    Gruß
    BHShuber

    Du bist nicht nur krank, vielmehr auch charakterlos und gnadenlos unverschämt, ermutigst andere User zu deinen schamlosen und -wie man sieht- verlogenen Geschreibsel. An dein Schamgefühl kann man schlecht appelieren, das hast du nämlich nicht.
    Nun, nachdem ich dein verlogenes Geblubber kommentiere, wird dieser Thread auch entfernt. Und das ist gut so.

    Hallo,

    aha, so hält man sich selber an Forenregeln, soso???

    Der Beitrag von Paulchen widerspiegelt genau dein Verhaltensprofil, da war jetzt nichts beschönigt, noch verwerflich noch falsch, es ist ganz genau so wie beschrieben.

    Wäre ich der Forenbetreiber, dann wäre genau jetzt der Zeitpunkt dich für eine Zeit lang ins Exil zu schicken.

    Gruß
    BHShuber

    Nein, muss sie nicht. Zumal es ja auch gut sein kann, dass die eigene Wohnung gar nicht passt. Zu klein, zu groß, Kündigungsausschluss...

    Hallo,

    das ist interessant, nämlich müsste jetzt hier zusätzlich begründet werden, wieso gerade diese Wohnung und nicht die andere, Gründe hierfür gibt es genügend, doch wurden diese nicht aufgeführt, so könnte nun der Mieter der Kündigung genau wegen diesem Umstand der Kündigung widersprechen, mit dem Hinweis der fehlenden Begründung warum gerade meine Wohnung, wenn doch noch andere zur eventuell zur Verfügung stehen würden.

    Das verschafft allerhöchstens ein wenig Zeit, denn man weis ja nicht wie geeignet die andere Wohnung sein mag, doch wäre diese geeignet genug, dann erkläre sich der Vermieter einmal.

    Gruß
    BHShuber

    Ja, soweit war ich auch schon.

    Aber warum darf man z.B. einmal 3% und einmal 5 % des Betriebsstromes ansetzen. Das habe ich noch nicht herausfinden können.

    Hallo,

    vielleicht weil der Strom immer das gleiche kostet, bzw. nicht den Schwankungen des Brennstoffspreises unterliegt, so kann es sein, dass bei günstigem Einkauf 5% angesetzt werden und bei teuerem Einkauf nur 3% um den Mieter nicht zu übervorteilen.

    Gruß
    BHShuber

    Dem VM steht die Miete (in voller Höhe) bis Mietende nur dann zu, wenn die Mietsache noch nicht neu bezogen wurde UND/ODER darin (noch) keine Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden.
    Die Rückgabe der Mietsache hat an den VM zu erfolgen, NICHT an den Nachfolgemieter.

    Hallo,

    so sehe ich das auch, dabei ist es unerheblich ob der Vermieter oder der Mieter den Vorschlag der vorzeitigen Übergabe gebracht hat, ist kein neuer Mieter eingezogen und es finden wie Berny schreibt darin keine Arbeiten statt, muss bis Mietende der Mietzins entrichtet werden.

    Einzig und das könnte man ins Felde führen, ist bereits eine Ablesung durchgeführt worden, könnte der Mieter die Vorauszahlungen einbehalten wenn er nachweislich, was ja nach Rückgabe der Schlüssel leicht möglich ist, keinen Zugriff auf die gemietete Sache mehr hat.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    hat sich nichts geändert. Was kann ich nun rechtlich dagegen tun? Kann ich eine Miet Minderung verlangen?

    Hallo,

    wieso rechtlich, möchtest du deinen Vermieter verklagen dass er das Treppenhaus leckt oder was?

    Wenn das für euch so störend ist, was ich gar nicht glaube, denn eher geht es darum dass man für die durchgeführte Hausreinigung zahlen muss, dann sollte man eben die Miete mindern und sehen, was man davon hat, so einfach ist das.

    Was erwartet man denn jetzt vom Vermieter, dass jemand 24/7 parat steht und den Lappen schwingt?

    Gruß
    BHShuber

    Das ist nicht korrekt.

    Steht nichts drin - ist Hundehaltung erlaubt.
    Steht drin "bedarf Erlaubnis des Vermieters" und Mieter hat diese nicht => vertragswidriges Verhalten => Kündigung möglich
    Steht drin "Tiehaltung ist nicht erlaubt" wäre die Klausel unwirksam und Hundehaltung somit erlaubt.

    Also noch einmal: Was genau steht im Wortlaut des Mietvertages zur Tierhaltung?

    Hallo,

    nicht ganz richtig, denn die Haltung eines Haustieres welches über die Kleintierhaltung hinausgeht bedarf es gerade bei einem Hund der Einzelfallabwägung zwischen Vermieter, Mieter und Hausgemeinschaft!

    Es ist nicht richtig, dass wenn nichts oder ein Verbot der Hundehaltung im Mietvertrag steht, dies eine Erlaubnis wäre, einen Hund zu halten, differenziert betrachtet geht es hierbei um die generelle Klausel der Haustierhaltung.

    Unter keinerlei Umständen zu verbieten wäre eine Kleintierhaltung alles was darüber hinausgeht auch wenn einzelne Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind, bedarf der Erlaubnis des Vermieters, hierbei zu beachten ebenfalls, kann der Vermieter das überhaupt erlauben, wenn denn eine Gemeinschaftsordnung in einer WEG dem entgegen steht, hier haben wir wieder dass ein generelles Verbot nicht wirksam wäre, doch alle Haustiere die über die Kleintierregelung hinausgehen, könnten von der Eigentümergemeinschaft untersagt werden.

    Nun ist aber der Hund bereits mit eingezogen, frei nach dem Motto, wird schon werden und man hat aufgrund des eigenverantwortlichen Handelns sich den Zorn der Götter zugezogen. Vorteilhaft zu bewerten ist, dass der Vermieter zum Gespräch bereit ist, vielleicht kann man hierbei mal den Hund vorführen und zeigen, dass dieser weder für die Hausgemeinschaft noch den Vermieter noch der Mietsache störend oder gefährdend ist und man hat Glück, dass der Vermieter ein Einsehen hat und die Haltung erlaubt.

    Durch dein Handeln hast du dich in eine Position gebracht aus der heraus du nun kratzbuckeln solltest du bist in der Defensive keinesfalls sollte man dem Vermieter jetzt mit irgendwelchen Halbweisheiten des Internets kommen, sonst kann sich das negativ auswirken, vielmehr sollte man in der Tat den Hund von seiner besten Seite zeigen und sich vielleicht auch einmal für sein Handeln entschuldigen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    Langsam wissen wir nicht mehr weiter. Im Dezember 2015 sind wir in eine Neubauwohnung gezogen und haben seither nur Probleme.
    Danke!

    Hallo,

    ihr seid aber schon leidensfähig, dennoch hat jede Leidensfähigkeit seine Grenzen und die ist schon lange erreicht, deshalb hier mein Rat, sofortiges Aufsuchen eines Anwaltes für Mietrecht!

    Sollten sich die Bedingungen so darstellen wir beschrieben, dann wäre das längst überfällig gewesen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    wollte nur kurz berichten, wie es ausgegangen ist.
    Ich habe am 01.03.2017 schriftlich mit Fristsetzung via Einschreiben gemahnt - und hatte das Geld 2 Tage später inkl. Zinsen auf dem Konto. Die Abrechnung war am 04.03.2017 bei mir.

    Die Kaution wurde samt Zinsen vollständig ausbezahlt.

    Hallo,

    danke für die Info und Glückwunsch zum erfolgreichen vorgehen.

    Gruß
    BHSHuber

    Das die Vorauszahlungen mit 0 € angegeben sind, ändert nichts daran das vertraglich vereinbart wurde das der Mieter die Betriebskosten tragen muß.

    Wo bitte steht das im Mietvertrag ein Betrag größer als 0 für Vorauszahlungen stehen muß?

    Hallo,

    richtig, doch war dies nicht meine Aussage, meine Aussage betraf die Umlage, von der Vorauszahlung habe ich nicht geredet, doch hast du insofern Recht, da dies verwirrend für den TE ist, also Asche über mein Haupt.

    Die Aussage von dir ist vollkommen richtig, selbst wenn die Vorauszahlung mit 0€ beziffert ist, heisst das nicht gleichbedeutend, dass die Betriebskosten, in diesem Fall speziell die Grundsteuer nicht wirksam vereinbart wäre.

    Gruß
    BHShuber

    Was mich wundert. Die Grundsteuer fällt ja nicht erst seit 2016 an. Das Haus ist 20 Jahre alt. Wieso hat er die Kosten dann mit 0€ angegeben und uns auch auf explizites Nachfragen zu Grundsteuer und Versicherungen mitgeteilt. "Nein" das ist alles dann in der Miete so schon drin. Da kommt nix weiter dazu.

    Ah das ist alles so ärgerlich :(

    Danke trotzdem.

    Hallo,

    die Umlage der Grundsteuer ist im Mietvertrag mit 0€ beziffert, somit kann der Vermieter nicht im nachhinein eine Nachzahlung und auch noch eine Vorauszahlung verlangen, wenn dies nicht so vereinbart war oder wird.

    Ein Vermiete sollte schon wissen, was er mietvertraglich vereinbart, Vereinbarungen die zum Nachteil des Mieters nachträglich und einseitig eingeführt werden, sind nichtig.

    Gruß
    BHShuber

    Sie bestand auf die Schlüsselübergabe das hab ich schwarz auf weiß

    Hallo,

    zunächst, Einer oder ein Anderer oder beide werden die Mieter an den Vermieter zahlen müssen, dein Problem ist, eines welches den Vermieter nicht zu interessieren hat.

    Was ihr beide untereinander als Mietergemeinschaft vereinbart im Innenverhältnis habt ihr privatrechtlich untereinander zu regeln, das hat mir Mietrecht nichts zu tun.

    Gruß
    BHShuber

    War nur ne Frage. Ehrlichkeit währt am längsten.. das ich nicht lache wenn ich überlege wie viel Geld mir meine Vermieterin aus der Tasche gezogen hat... Aber okay ich denke ich werde nicht mehr in irgendwelchen Foren nach etwas fragen wenn man hier zu 80 % nur angezickt wird. Eine Sachliche Antwort mit : Nein da kannst du nichts tun, dafür ist es zu spät hätte es getan... Ich bin raus

    Hallo,

    zunächst muss der Vermieter einen feuchten Kehricht, dies wie du dass verlangst hast du nicht verlangt, denn der Vermieter muss den Energieausweis nur auf Verlangen herzeigen, vorführen oder Kopie aushändigen.

    Nun hast du aber und jetzt kommt es, eigenverantwortlich den Energieausweis nicht verlangt und bist eigenverantwortlich dennoch ein Mietverhältnis eingegangen und versuchst jetzt dein eigenverantwortliches Heizverhalten damit zu kompensieren, dir einen finanziellen Vorteil verschaffen zu wollen.

    Eine sachliche Antwort, gerne doch:

    Eigenverantwortlichkeit, bzw. die Kenntnis darüber ist nicht deine Stärke.

    Gruß
    BHShuber

    Hi,

    ohne jetzt die ganze Vorgeschichte zu erläutern, fakt ist das meine Mutter, mein Hund und ich ab den 15.03 aus der Wohnung müssen. Wir haben noch keinen Ersatz gefunden. An wem kann man sich in so speziellen fällen wenden ? meine Mutter kann bei meiner Schwester unterkommen.. ich und mein Hund allerdings nicht. Gibt es für so etwas "Notfall" Wohnungen? Ohne gleich zu Bahnhofsmission zu müssen :( Ich hatte so eine derartige Situation noch nie aber es muss doch von der Gemeinde, Land, oder allgemein irgendwo eine "Hilfe" zu beantragen sein für solche Notfälle oder täusche ich mich da?

    Wäre super wenn ihr eine Idee habt..

    Hallo,

    am 15.03. also, ok.

    Jetzt gilt es den Arsch hochzureissen und ins Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in deiner Stadt oder Gemeinde aufzusuchen und sich helfen lassen, dieses Amt findest du zumeist in einem Sozialbürgerhaus der Städten und Gemeinden.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen,
    ich musste die Wohnung einer Verwandten, die jetzt in einer Art Heim lebt, auflösen. Sie ist dement und mir war nicht bekannt, dass es einen Keller gibt. Nun handelt es sich um einen Art Verschlag, lang und schmal und lediglich vom Flur aus beleuchtet. Nun fordert der Vermieter die Räumung des Kellers. Verständlich aber ohne Licht, wie soll das gehen?
    Soweit es zu sehen ist, handelt es sich um Getränke, Sekt und Säfte, die aber längst abgelaufen sind und einen Schrank (?) nicht genau zu erkennen. Die Wohnung selbst ist frei und auch schon übergeben worden. Was kann ich tun?
    Mit der Taschenlampe in der Hand ausräumen oder wie sonst?
    Bin für jede Hilfe dankbar
    Donata

    Hallo,

    genau hierfür hat ein findiger Mensch die sog. "Hirnbirn" erfunden, in Hochdeutsch Stirnlampe!

    Gruß
    BHShuber

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