Hallo anitari,
stimmt, habe ich überlesen, danke!
Gruß
BHSHuber
Hallo anitari,
stimmt, habe ich überlesen, danke!
Gruß
BHSHuber
Ist im Mietvertrag vereinbart das Du Schnee räumen mußt? Die Kosten für das "Streusel" könnte der VM auch über die Nebenkostenumlegen. Von daher ist es egal ob Du es selbst kaufst oder nicht.
Hallo,
zunächst steht es in den Sternen ob die Übertragung der Schneeräumpflicht auch wirksam im Mietvertrag vereinbart ist, zudem muss der Mieter für Materialien wie Streusalz und Schneeschaufel keineswegs aufkommen, das hat der Vermieter zu stellen.
Mietrecht - Die winterliche Räum- und Streupflicht für Mieter und Vermieter (Eigentümer)
Für alle anderen angesprochenen Themen muss man den genauen Wortlaut des Mietvertrages kennen, ist die Kanalreinigung in regelmäßigen Abständen widerkehrend erforderlich sind dies Kosten auch umlagefähig, sofern wirksam im Mietvertrag vereinbart.
Gruß
BHShuber
Hallo Japper,
können tust du alles, es sollte die Frage sein und ob man es sich mit dem Vermieter gleichwohl er die Frist hat verstreichen lassen für 2016, verscherzen möchte.
Die Kosten sind ja zweifelsohne angefallen und und oder wurden verbraucht, so überdenke man ob man hier den Vermieter abstrafen möchte weil dieser nicht ganz richtig gehandelt hat.
Die Abwägung obliegt dir alleine, ebenso die Gestaltung des Mietverhältnisses wenn du weiterhin ein einvernehmliches Mietverhältnis haben möchtest.
Gruß
BHShuber
1) Ich habe gelesen, man darf Bekannte in Notsituationen aufnehmen, jedoch keine Definition gefunden. Wäre es eine Notsituation, wenn sie nun wohnungslos würde?
2) Ihre Anwesenheit gilt wahrscheinlich nicht als Besuch, wenn ihre Möbel reingetragen werden. Woher will man jedoch wissen, wem diese Möbel gehören? Ich kann ja Möbel rein und raustragen wie ich möchte? Gibt es eine Möglichkeit die Freundin als Besucher unterzubringen?
Hallo,
zu 1) schließt 2) wieder aus!
zu 2) sollte man hier in einem Forum keinerlei Ratschläge erteilen.
Natürlich weis keiner wem die Möbel gehören, doch eine hausfremde Person die ein- und ausgeht zum selben Zeitpunkt oder ab selbigen Zeitpunkt könnte auffallen.
Was hat die Hausverwaltung damit zu tun, ist diese zeitgleich der Vermieter der Wohnung und steht im Mietvertrag? Wenn nicht, rate ich mit dem Vermieter direkt in Kontakt zu treten um seine Sicht der Dinge zu beleuchten.
Wenn man ihm das in geeigneter Art und Form erklärt und versichert dass dies kein Dauerzustand sein wird, die Wohnung nicht überbelegt ist und hierdurch keine Schäden zu erwarten sind, vielleicht hast du Glück und der Vermieter ist ein netter, verständnisvoller.
Zustimmen muss er der ganzen Sache nicht und es gibt für dich auch keine Handhabe das gerichtlich durchsetzen zu können.
Gruß
BHShuber
Hallo,
Wenn die Biester eh schon alle tot sind, dann kannst du das auch selber machen.
Gruß
BHShuber
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Hallo,
die Wohnung räumen, falls nötig Schönheitsreparaturen durchführen, mit Bildmaterial den Zustand der Wohnung in Beisein eines Zeugen dokumentieren und die Schlüssel in Beisein des selben Zeugen beim Vermieter einwerfen.
Gruß
BHShuber
Hallo,
der richtige Fachausdruck dafür ist Quotenabgeltungsklausel, die ist mittlerweile nichtig und führt dazu, wie schon geschrieben wurde, dass man Beschädigungen beseitigen muss, knallige Farben überstreichen und die Wohnung besenrein verlassen kann, da der ganze Passus damit unwirksam wird.
Gruß
BHShuber
Hallo,
die Türen muss man nicht zwingend kürzen, man kann Laminat sehr gut drum rum schneiden, allerdings kommt es auf das Laminat an, ich habe schon Verlegearbeiten gesehen, da hat sich in der Mitte des Raumes eine ein Meter hohe Wölbung gebildet, weil kein Dehnungsabstand gelassen wurde.
Punktfixierungen helfen um den schwimmend verlegten Laminat da zu halten wo er hingehört, gibt es aber einen hohen Wechsel der Luftfeuchtigkeit, könnten sich die Ränder aufstellen, können, müssen aber nicht, mittlerweile gibt es sehr gutes Material
Gruß
BHShuber
Hallo,
Wespennester zu entfernen gehört zu den Pflichten des Vermieters als sog. Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, nennt sich auch Fürsorgepflicht.
Das darf aber nicht jeder machen, zumal es hier verschiedenste Auflagen gibt in verschiedensten Bundesländern, hier in Bayern muss ein Fachbetrieb in Anspruch genommen werden, habe das zweimal machen lassen müssen.
Vermieter muss Kosten für Entfernung eines Wespennestes erstatten
Gruß
BHShuber
Na BSHuber, kannst du das??? Ach
Hallo,
natürlich könnte ich das, doch der TE scheint sich hier die Butter aufs Brot schmieren lassen zu wollen und darauf wie bereits argumentiert, habe ich keine Laune.
Man fragt sich halt nur einfach, wie kommen manchen Menschen im normalen Alltag alleine zurecht.
Gruß
BHSHuber
Hallo,
das ist hier ein vertragsrechtliches Problem zwischen dir und dem Versorger, das hat hier so gar nichts mit Mietrecht zu tun.
Der Abrechnung mal widersprechen wäre schon mal ein Anfang.
Gruß
BHShuber
Wie lange sollte ich mir das allerdings noch mit angucken? Mein Vermieter macht keine Anstalten sich zu rühren, April steht vor der Tür und so langsam bin ich doch am überlegen, für den April eine Mietminderung zu tätigen (ich würde hier die 3% nehmen).
Wie muss ich ihm das eigentlich mitteilen? Nur schriftlich, oder geht auch per Mail?
Hallo,
so wie es scheint, machst du dir nicht mal die Mühe zu lesen was die User hier im Forum schreiben, darkshadow hat dir grade in einem Beitrag vorher erklärt wie was zu tun ist, mir persönlich, ganz offen fehlt mittlerweile die Laune hier noch weiter zu schreiben!
Gruß
BHShuber
Ich hatte irgendwo mal gelesen, dass bei Kauf einer Wohnung die aktuelle Miete erst 3 Jahre nach Erwerb der Wohnung angehoben werden darf. Kann natürlich sein, dass sich da mittlerweile was geändert hat...
Hallo,
das was du da meinst ist etwas ganz Anderes.
Jedenfalls ist es dir anzuraten einer vorzeitigen Mieterhöhung nicht zu zustimmen, egal was hier ein Makler, Verwalter oder Sonstiger sagt.
Gruß
Da es sich um die beste Lage und somit die schönsten Wohnungen in der Stadt handelt, haben wir uns trotz der Verwaltungsgebühr für die Wohnung entschieden. Hätten wir vor Unterzeichnung gesagt wir zahlen diesen Betrag nicht, hätten wir die Wohnung sicherlich nicht bekommen. Meinung der Verwaltung ist, dass es zu viele Interessenten für diese Wohnungen gibt und daher so ein Betrag verlangt werden kann bzw. der Vermieter dafür nicht aufkommen muss.
Was würdet ihr uns jetzt raten? Wir wollen uns nicht gleich zu Beginn des Mietverhältnisses zerstreiten. Das wir im Recht sind, wussten wir schon, aber letztendlich sitzt doch der Vermieter eh am längeren Hebel.... Dann wird eben die Miete nächstes Jahr etwas erhöht, oder uns gekündigt, Gründe dafür finden sich immer.
Hallo,
das ist so nicht richtig, hier sitzt der Vermieter und Verwaltung keineswegs am längeren Hebel.
Weder für die Erstellung des Mietvertrages noch für eine Übergabe der Wohnung noch sonstige Nebenkosten zur Herstellung eines Mietverhältnisses dürfen dem Mieter zur Last gelegt werden, wie unschwer zu erkennen ist handelt es sich um Verwaltungskosten, die alleine den Vermieter treffen und dieser die Kosten hierfür zu tragen hat.
Ob dies nun Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren sind ist für die Errichtung eines Mietverhältnisses komplett unerheblich.
Gruß
BHShuber
Hallo,
eine Frage, mit welcher Begründung und das wird jetzt der Dreh und Angelpunkt sein, wurde die Miete um die 20% erhöht?
Wenn die Erhöhung dadurch begründet wurde dass durch die Mehrbelegung auch mehr Abnutzung stattfindet, dann kann man das auch jetzt wieder auf den Ursprungszustand zurückfordern, denn nachweislich ist ja der Umstand der zu der erhöhten Miete geführt hat nicht mehr vorhanden.
Gruß
BHShuber
Danke und die WEG-Verwaltung erstellt die Abrechnungen.
Hallo,
welche denn die Hausgeldabrechnung für die Eigentümer so wie es der Standard ist oder auch die Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnungen über die Vorauszahlung der Mieter?
Man tut sich erheblich leichter beim Beantworten solcher Fragen, wenn die Begrifflichkeiten auch beim Namen genannt würden.
Gruß
BHSHuber
Das betrifft doch aber nur Mietminderungen wegen Mängeln, die die Wohnung an für sich betreffen (wie z.B. Heizungsausfall, Schimmel, etc.) und nicht den Balkon, oder?
Angenommen, es werden 25% der Balkongröße auf die Fläche mit einberechnet, dann kann ich doch die Miete auch um diese verringern - in meinem Fall um 9,23€ (1,25m² * 7,38€). Weil ich kann den Balkon ja nicht nur um 10% oder 20% nicht nutzen, sondern gar nicht.
Hallo,
lies hier:
Ein Mangel ist immer dann vorhanden, wenn die vertragliche Nutzung der Mietsache und deren Bestandteile beeinträchtigt ist.
Gruß
BHShuber
Hallo,
da es sich offensichtlich um ein gewerbliches Mietverhältnis handelt ist das sehr schwierig hier überhaupt zu antworten, im Gegensatz zu herkömmlichen Wohnraummietrecht in dem es viele Vorschriften gibt, kann gewerbemietrecht frei verhandelt werden, so wäre der Gang zu einem Juristen nicht die schlechteste Idee.
Gruß
BHShuber
Nebenbei, dass es sich sehr unfair anfühlt für andere "mitzubezahlen", bleibt auch das Gefühl von Betrug.
Hallo,
genau hier ist die Krux versteckt, Emotionen haben hier nur eine untergeordnete Rolle zu spielen.
Hier sollte der Eigentümer der ja Mitglied der Eigentümergemeinschaft ist, eine Änderung des Verteilerschlüssels in die Wege zu leiten, in der Form, dass man entsprechenden Beschlussantrag zur Änderung des Verteilerschlüssels für die nächste Eigentümerversammlung auf die Tagesordnungspunkteliste setzen lässt, dann bei der Versammlung seine Argumente vorträgt und die Eigentümergemeinschaft hierüber einen Beschluss fasst.
Wie der vermietenden Eigentümer dann mit dem Mieter abrechnet hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die wir nicht kennen.
Gruß
BHShuber
Diese Abrechnung ist für mich nicht ganz verständlich. Wieso werden die Nebenkosten "Abwasser", "Müllbeseitigung" und "Wasser" seperat verrechnet anstatt (wie im Vorjahr) in die anderen Betriebskosten mit einzufließen? Oder macht das unter dem Strich keinen Unterschied?
Hallo,
weil es bestimmte Vorschriften für Inhalt und Form für so eine Abrechnung gibt.
Doch bevor man diese Abrechnung nicht gesehen hat und die Verteilerschlüssel nicht kennt, kann man leider hier gar nichts dazu sagen.
Gruß
BHShuber
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!