Um vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen:
Die Position 'Allgemeinstrom' in Ihrer Abrechnung umfasst nicht nur den Strom für die Treppenhausbeleuchtung, sondern auch den Strom für den Betrieb der Heizungsanlage, der Außenbeleuchtung und evtl. auch für den Betrieb der Antennenanlage oder den Kabelanschluss, sofern vorhanden. Also alle Stromverbraucher außerhalb der Wohnungen. Diese Stromkosten zu bündeln und über einen Stromzähler zu erfassen ist durchaus legitim. Beim Allgemeinstrom macht der Anteil für die Beleuchtung, und dazu gehört auch das Treppenhauslicht, wirklich den geringsten Anteil aus. Dies hat Mainschwimmer versucht zu erläutern.
Wenn ich Ihren Post jetzt richtig verstanden habe, wird der Strom für die Treppenhausbeleuchtung im Eingangsbereich im Erdgeschoss über den Allgemeinstromzähler erfaßt. Die Beleuchtung ist dort ist mit einer Zeitschaltuhr versehen. Der Strom für die Treppenhausbeleuchtung vom Erd- ins Obergeschoss läuft über Ihren Stromzähler. Ich finde an dieser Lösung nichts auszusetzen. Dass der Strom für die Beleuchtung im Eingangsbereich über den Allgemeinzähler erfaßt und der Allgemeinsstrom durch beide Parteien geteilt wird ist vollkommen in Ordnung. Schließlich müssen Sie den Eingangsbereich durchqueren, um in Ihre Wohnung im Obergeschoss zu gelangen.
Das wiederum der Strom für die Beleuchtung des Treppenhauses im Obergeschoss über Ihren Stromzähler erfaßt wird geht auch in Ordnung. Sicherlich könnte der Vermieter auch diesen Stromverbrauch über den Allgemeinstromzähler abrechnen, wenn ein Umklemmen ohne großen technischen Aufwand möglich ist, dagegen könnte dann der Mieter der Erdgeschosswohnung allerdings einwänden, dass er das Treppenhaus zu Ihrer Wohnung nicht nutzt, und sich deshalb an den Stromkosten für die Beleuchtung zum Obergeschoss auch nicht beteiligen braucht.
Ehrlich gesagt kann ich Ihre Aufregung nicht ganz nachvollziehen. Sicherlich ist es möglich, dass der Mieter/Bewohner der Wohnung im Erdgeschoss den Schalter der Treppenhausbeleuchtung zu Ihrer Wohnung betätigt. Nur warum sollte dies mit Absicht geschehen? Dadurch wird ja nur das Obergeschoss, nicht aber das Erdgeschoss beleuchtet, sofern ich das jetzt richtig verstanden habe. Um sie davor zu schützen vom Vermieter zu fordern, er möge einen weiteren Zähler für die Erfassung des Stroms für die Beleuchtung des Treppenhauses einbauen, überspannt den Bogen doch recht erheblich. Deshalb kann ich die Einstellung Ihres Vermieters absolut nachvollziehen.