Eine korrekte Abrechnung muss folgende Bestandteile enthalten:
Abrechnungszeitraum:
Der Zeitraum für den die Abrechnung erstellt wurde. Dies sind in der Regel 12 Monate.
Nutzungszeitraum:
Der Zeitraum, in dem der Mieter an den den abgerechneten Kosten beteiligt ist
Gesamtkosten:
Die im Abrechnungszeitraum für die jeweiligen Abrechnungsposition angefallenen gesamten Kosten. Dies können auch Kosten sein, die vor oder nach dem Einzug eines Mieters entstanden sind, solange sie in den Abrechnungszeitraum fallen.
Umlageschlüssel
Der Maßstab nach dem die Gesamtkosten verteilt wurden mit Gesamtanteil (anteile des gesamten Hauses) und Einzelanteil (Anteil der abgerechneten Wohnung)
anteilige Kosten
Die für den Mieter anhand des Umlageschlüssels und des Nutzungszeitraum errechneten anteiligen Kosten.
Als Mieter haben Sie das Recht zur Einsicht in die Belege, damit Sie die Gesamtkosten überprüfen können. Dieses Recht darf Ihnen Ihr Vermieter nicht verwehren.
Sofern keine Möglichkeit zur Belegeinsicht besteht, können Sie vom Vermieter verlangen, Ihnen die Belege gegen Erstattung der damit verbundenen Kosten zur Verfügung zu stellen.