Zitat
Ich werde so schnell wie möglich die Mietverträge vergleichen, finde ich keine unterschiedlichen Formulierungen kann ich aber von gleicher Ausstattung ausgehen oder nicht?
Um es kurz und Knapp zu beantworten - Nein.
Wie bereits geschrieben ist jeder Mietvertag eine Individualvereinbarung. Selbst wenn die Wohnungen an sich identisch sind, heißt das noch lange nicht, dass diese auch mit einer identischer Ausstattung vermietet wurden.
Durch einen Mietvertrag werden Ihnen in der Regel lediglich 'Räume zu Wohnzwecken' (also ohne irgendeine Ausstattung) vermietet. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, darauf zu achten, dass zusätzliche Absprachen, wie zur Verfügung gestellte Einbauküchen, vertraglich festgehalten werden.
Entscheidend sind deshalb die in Ihrem Mietvetrag getroffenenen Vereinbarungen. Schauen Sie deshalb in Ihren Mietvertrag, ob Ihnen eine Einbauküche mit vermietet wurde. Ist diesbezüglich dort nichts vereinbart worden, so haben Sie auch kein Anrecht auf eine Ihnen durch den Vermieter zur Verfügung gestellte Einbauküche.