Beiträge von Gruwo

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    das ganze Geld wäre für eine "Endrenovierung nach Auszug" drauf gegangen

    So einfach ist das auch nicht. Was sagt denn der Mietvertrag? Also: wie wurde die Wohnung übergeben und wie ist diese zurück zu geben?

    Ihre Vermieterin kann nicht einfach so ohne weiteres die Kaution verwenden um die Wohnung renovieren zu lassen. Die Kaution ist kein Freibrief.

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    mit der begründung das nach $8 des mietvertrages solche kleineren Instandsetzungsarbeiter vom Mieter zu tragen sind

    Sorry, aber was soll das sein 'Kleinere Instandsetzungsarbeiten'? Wo fangen die an und wo hören die auf? Dies ist eine Vereinbarung, die 'anno dunnemals' gerne in Mietverträgen verwendet wurde, bevor die Kleinreparaturenregelung eingeführt wurde. Und genau diese Vereinbarung ist auch der Grund für die Kleinreparaturenregelung.

    Näheres zu Kleinreparaturen werden Sie hier im forum bzw. auch beim 'googlen' sicherlich finden.

    Hier hat Vermieter ein sprichwörtliches Eigentor geschossen ;)

    Wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe, ist die Garagenmiete in Ihrem Wohnungsmietvertrag enthalten. Somit ist die Miete bzw. Garage auch Bestandteil des Vertrages geworden. Eine Erhöhung ist somit einer Mieterhöhung gleich zu setzen und es gelten dann die gleichen Bestimmungen.

    Bei separaten Garagenmietverträgen verhält es sich etwas anders. Hier gelten für eine Anpassung andere Regeln.

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    .. jetzt möchte meine hausverwaltung das ich die kosten der reperatur selbst tragen soll

    Mit welcher Begründung? Reparaturen sind grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. Und Arbeiten an zugigen bzw. verzogenen Fenster zählen zu den Reparaturen.

    Sie sollten Ihren Vermieter schriftlich auf den bestehenden Mangel hinweisen und unter Fristsetzung um Abhilfe bitten. Erst dann haben Sie Möglichkeiten, weitere Schritte in die Wege zu leiten.

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    .. das Problem ist, er hat schon EV abgegeben und ist Hartz IV-Empfänger

    Oha da habt ihr ja den richtigigen Mieter erwischt. Ob es sich lohnt, hier noch Geld und Zeit hinterher zu werfen.? Sicherlich kann hier ein Titel erwirkt werden der ja auf dem Papier noch immer 30 Jahre Gültigkeit hat. Aber ob von diesem Kandidaten noch Gelder zu bekommen sind, wage ich eher zu bezweifeln.

    Im Prinzip hat Berny schon alles gesagt.

    Zitat

    Ein Raum, der Flur und das Badezimmer haben keine Heizung.

    Was ich allerdings nicht so ganz verstehe: Da mietet man eine Altbauwohnung mit Nachtspeicheröfen, in der zudem nicht alle Räume beheizbar sind und wundert sich dann über unzureichende Temperaturen in der Wohnung im Winter - hmm.

    Wie das Objekt beschrieben wurde, wird sich an der Situation in der Wohnung kurzfristig nicht allzuviel ändern lassen, zumindest nicht in diesem Winter.

    In lezter Konsequenz gibt es allerdings nur zwei Lösungen:

    Entweder man arangiert sich mit der derzeitigen Situation (was sicherlich nicht einfach ist) und nutzt die gegebenen Möglichkeiten (Mängelmeldung, Fristsetzung, Mietminderung etc.) aus oder aber das Mietverhältnis wird beendet.

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    ... da wir dachten die "Erlaubnis zur Hundehaltung" die beim Einzug mündlich erteilt wurde, gilt

    Da liegt schon einmal wieder sprichwörtlich 'der Hund begraben'. Eine unerlaubte Hundehaltung stellt eine Vertragsverletzung dar und berechtigt den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses.

    Was sagt denn der Mietvertrag zur Hundehaltung?

    Sicherlich ist auch eine mündlich erteilte Genehmigung für den Vermieter bindend. Allerdings wäre hier unter Umständen zu beweisen, dass

    a) die Hundehaltung überhaupt erteilt
    b) die Genehmigung auch auf einen Zweithund übertragen werden darf.

    Dies sind auch die Gründe, warum man sich Genehmigungen zur Hundehaltung schriftlich erteilen lassen sollte.

    Für Euch spricht die Art und die Lage des Objekts. Denn um eine erteilte Genehmigung für eine Hundehaltung zu entziehen, muss der Vermieter schon trifftige Gründe angeben.

    Zitat

    ... denen Sie überhaupt nix sagen muss, weil es ihr Haus ist. Was wir uns überhaupt einbilden, sie kann auf ihrem Grund machen was sie will

    Das ist natürlich völliger Blödsinn. Hier habt Ihr schon richtig gehandelt.

    Naja wir kennen beide den Vermieter nicht, und wissen deshalb nicht, wie er auf welche Art der Formulierung reagiert.

    Allerdings ist es einfach nicht meine Art, Leuten die mir 'dumm' kommen, auch noch sprichwörtlich 'Honig um den Bart zu schmieren'. Das haben hier gewisse Rechtsanwälte und Mietervereine bereits deutlich zu spüren bekommen :D

    Mag durchaus sein Berny. Allerdings hat der Vermieter in diesem Fall auch überzogen reagiert und eine absolut nicht gerechtfertigte Kündigung ausgesprochen, was auch gewisse Rückschlüsse zulässt.

    ..und manchmal ist die Holzhammermethode besser.

    Naja Berni mit diesem Wortlaut wird aber der Sinn meines Posts nicht ganz erfüllt. Ich schlage deshalb folgende Änderung vor:

    Gegen die geforderte Mieterhöhung von 16,04€ ab dem 1.2.11 habe ich prinzipiell keine Einwände. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich meine Zustimmung zur Mieterhöhung von einer zeitnahen Rücknahme der von Ihnen zum gleichen Termin ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses abhängig mache. Dies in erster Linie auch, um für mich Planungssicherheit zu bekommen. In Erwartung Ihrer Rückäusserung verbleibe ich mit freundlichen Grüssen ...

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