Ein Rechtsgeschäft beruht noch immer aus den Faktoren "Einigung" und "Übergabe". Für das Zustandekommen eines mündlichen Mietvertrages ist somit die "Übergabe der Wohnung" erforderlich. Und dies geschieht noch immer mit der Aushändigung der Wohnungsschlüssel. Solange Ihnen diese nicht übergeben wurden, ist auch kein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.
Beiträge von Gruwo
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... und es wurde,ohne vorherige Absprache,ein Fenster entfernt und wahrscheinlich erst mitte nächster Woche wieder eingesetzt.
Mich würde jetzt in erster Linie interessieren, ob sich das Fenster in der von Ihnen gemieteten Wohnung befindet oder ob es sich hier eher um ein Fenster im Treppenhaus handelt.
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Als Faustregel für Kleinreparaturen kann gelten "Alles, was dem direkten Zugriffe des Mieters unterliegt" zählt zu den Kleinreparaturen. Wenn also der Griff des Fensters defekt war, wäre es eine Kleinreparatur. Wenn das Fenster aber nur verzogen war, so wäre dies Sache des Vermieters.
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Sind nach einem Wasserrohrbruch, den der Mieter nicht zu vertreten hat, Wandfliesen zu erneuern, die farblich identisch nicht mehr erhältlich sind, so kann sich der Vermieter darauf beschränken, nur die betroffene Wand neu zu verfliesen ((AG Köln, Urteil v. 8.9.1994, 215 C 256/93, WuM 1997, 41); s. auch LG München, Beschluss v. 14.2.2005, 1 T 14345/04, NZM 2005, 912). Der Mieter kann also keine völlige Gleichheit mit dem Bestand verlangen, allerdings sollte der Ersatz farblich und von der Struktur mit dem Bestand harmonieren.
Es gibt Urteile, die einem Mieter bei unterschiedlichen Fliesenfarben im Bad eine Mietminderung von 5 % zugestehen. Diese könnte in dem von Ihnen geschilderten Fall zutreffen, vor allem wenn sich jetzt die Fliesen an einer Wand unterscheiden.
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Um das Thema etwas abzukürzen - In diesem Artikel wird eigentlich alles gesagt:
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Treppenhaus - Regeln fr den Gemeinschaftsraum - Geld - sueddeutsche.de -
Ich kann mich hier Berny nur anschliessen.
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Das außerordentliche Kündigungsrecht ist nur in Verbindung mit der Modernisierungsankündigung zu sehen.
Wenn Sie das Mietverhältnis erst jetzt beenden möchten, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, wie Berny bereits gepostet hat.
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Auch wenn kein schriftlicher Mietvertag geschlossen wurde so entsteht ein Mietverhältnis mit der Aushändigung der Objektschlüssel. In Ihrem Fall wurde somit mit der Aushändigung der Wohnungsschlüsse ein mündlicher Mietvertrag für die Ersatzwohnung geschlossen. Aber auch für mündliche Mietverträge gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
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Ihr Vermieter ist lediglich verpflichtet dafür zu sorgen, dass Post und Zeitungen zugestellt werden können und dies ist durch den Einwurfschlitz in der Haustür möglich. Und die Genehmigung einen eigenen Briefkasten zu montieren hat er Ihnen erteilt.
Art und Umfang der Gartenpflege richten sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Allerdings kann Ihr Vermieter nicht von Ihnen verlangen einen Zaun oder ähnliches auf eigene Kosten zu montieren. Für die Sicherheit des Hauses ist Ihr Vermieter verantwortlich.
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Beurteile ich doch etwas anders. Dass ein Rostfleck im Bereich des Badewannenabflusses auch irgendwann zu einer Durchrostung führt, sollte eigentlich nicht verwundern. Und der offensichtliche Mangel, sprich Rostfleck in der Badewanne, war bei Mietantritt erkennbar.
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"a) Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgeld für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörenden Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen;
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage. Hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse
Bei den hier geposteten Vertragsbestandteilen handelt es sich um einen Auszug aus den §§ 1,2 der Betriebskostenverordnung. Wenn Sie Ihren Mietvertrag etwas genauer lesen werden Sie feststellen, dass hier lediglich die Kostenarten aufgeführt sind, die Ihr Vermieter mit Ihnen gemäß der BetrKV abrechnen darf, sofern diese auch entstehen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass die Kabelgebühren direkt von Ihrem Vermieter an den Betreiber gezahlt und über die Betriebskosten mit Ihnen abgerechnet werden.
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Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sind seit Mietbeginn (01.03.2011) das defekte Getriebe der Balkontür sowie der Feuchtigkeitsschaden aus der defekten Badewanne als Mängel vorhanden.
Hier jetzt eine Mietkürzung durchzusetzen halte ich für problematisch, da einerseits die Mängel (insbesondere die defekte Badewanne) bei Mietantritt bekannt waren, andererseits die Schadensbeseitigung in die Wege geleitet ist.
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Zudem wird der Mietsblock, in dem wir aktuell wohnen, wohl momentan modernisiert. Die Außenfassade ist schon komplett mit Baugerüst abgedeckt, was genau gemacht wird und wie lange das dauert, darüber hat uns keiner informiert. Wir standen letzte Woche plötzlich vor einem abgedeckten Haus
Euer Vermieter ist verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen am Objekt rechtzeitig anzukündigen, insbesondere wenn die bestehenden Mietverhältnisse durch diese Maßnahmen in irgendeiner Form beeinträchtigt werden.
Insoweit bietet sich hier auch Verhandlungsspielraum, denn unter Umständen muss der Vermieter auch damit rechnen, dass die geplanten Modernisierungsmaßnahmen aufgrund seines Versäumnisses durch die Mieter verhindert werden.
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Interessant ist hier sicherlich auch die Absicht unserer Politiker, Kinderlärm nicht mehr als 'Lärm' einzustufen.
Hier aber mal ein paar interessante Urteile, die Ihr Euren Nachbarn mal vorlegen solltet:
Kinderinfo - Urteile fr Eltern und Kinder zu Recht, Miete, Wohnen
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Wenn ein zwingender Grund für die Beendigung Ihres Mietverhältnisses vorliegt, kann das Urteil des BGH durchaus in Ihrem Fall Anwendung finden.
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Rechtlich gesehen ist der Vermieter nicht verpflichtet, einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bzw. der Stellung eines Nachmieters zuzustimmen. Es ist so gesehen also Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter.
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na ja sie haben mich ja beauftrag in ihrem namen das anfagnsschreiben zu signiereren
... was im Streitfall zu beweisen wäre ...
Zitatausserdem hat der vermieter mir geschreiben, dass er aus meinem anfangsschreiben ableitet, dass alle drei hauptmieter sind, obwohl nur ich unterschrieben habe
... ist für ihn auch die bessere Option.
In der momentanen Situation sollten Sie einfach abwarten, wie sich die Beendigung des Mietverhältnisses entwickelt. Wenn alle drei Mieter sich an die mündlichen Vereinbarungen halten, sehe ich da absolut kein Problem.
Zitatich will auf jeden fall rechtlich auf der richtigen seite sein, nicht das einer der mitbewohner am ende sagt, er sei nicht hauptmieter und hätte keine miete bezahlen müssen oder brauch sich nicht an den renovierungskosten beteiligen
... dann achten Sie darauf, dass zukünftig mit allen Beteiligten ein Mietvertrag geschlossen wird. Nur dann sind Sie in diesen Dingen rechtlich abgesichert.
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wir wohnen in einer 3er wg. als wir damals eingezogen sind, habe ich ein schreiben an den vermieter geschickt, dass wir die wohnung übernehmen möchten. hierbei habe ich im auftrag von den anderen zwei mitbewohnern unterschrieben
Naja ich will mich mal so ausdrücken: Wenn das tatsächlich so gelaufen ist, könnte das im Streitfall interessant werden, sofern Ihre Mitbewohner behaupten, sie hätten nichts unterschrieben, was ja auch zutrifft. Allerdings haben auch mündliche Mietvertäge Gültigkeit.
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.... das die hausverwaltung meinem vermieter 336,95 in rechnung stellt. diesen betrag hat er soweit ich das sehen kann einfach durch 12 mon. geteilt und für mich mal 5 gerechnet. weil ich ja 5 mon im jahr 2010 hier gewohnt habe
Wenn ich jetzt richtig vermute, haben Sie eine Eigentumswohnung gemietet und der Vermieter hat Ihnen die Abrechnung des WEG-Verwalters übersandt und möchte jetzt seine Hausgeldnachzahlung anteilig von Ihnen erstattet bekommen.
Wenn dem tatsächlich so ist sollten Sie die Abrechnung auch nach Posten durchsuchen, die Ihnen Ihr Vermieter nicht in Rechnung stellen darf (Reparaturrücklage, Reparaturen, Kontogebühren, Verwaltergebühren).
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und unterschreiben auch alle drei die kündigung, weil wir einen auszugstermin festgelegt haben
Sorry aber irgendwie verstehe ich den Sinn Ihrer Frage nicht so ganz. Wenn Sie alle drei zum gleichen Zeitpunkt ausziehen möchten und auch alle die Kündigung unterschrieben haben.....
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