Zitat
ich bin mieterin eines ladens und hinter dem laden ist auch eine kleine wohnung wo ein untermieter wohnt. der vermieter hat mich sozusagen gezwungen die wohnung hinter den laden selber zu vermieten
Naja ist sicherlich auch eine Frage des Standpunkts. Da es sich in Ihrem Fall um eine gewerbliche Vermietung handelt, nehme ich doch eher an, dass der Vermieter die Anmietung der Gewerbefläche davon abhängig gemacht hat, dass auch die unter Umständen früher Wohnzwecken dienenden Räume mit gemietet werden. Und um Ihnen die Nutzung zu erleichtern, wurde Ihnen die Möglichkeit zur Untervermietung besagter Räumlichkeiten eingeräumt, falls Sie diese selbst nicht nutzen wollen. Hier jetzt dem Vermieter einen Vorwurf zu machen, ist irgendwie der falsche Weg. Schließlich war die Anmietung der kompletten Räume Ihre freie Entscheidung.
Die derzeitige Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten durch den Vermieter nach der Wohn- bzw. Nutzfläche erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen des BGB.
Allerdings ist auch Ihr derzeitiges Anliegen durchaus verständlich und nachvollziehbar. Sie müssen sich allerdings den Vorwurf gefallen lassen, warum diese Überlegungen nicht bereits bei der Gestaltung des Vertrags mit Ihrem Untermieter stattgefunden haben. Denn jetzt im Nachhinein hier Änderungen berbeizuführen dürfte sich schwierig gestalten und kann, wenn überhaupt, nur in Abstimmung mit Ihrem Untermieter und gegebenenfalls dem Vermieter gelingen. Ob ein anderer Abrechnungsmasstab sinnvoll und möglich ist, hängt aber auch von der kompletten Nutzung des Gebäudes ab. Und dafür fehlen hier doch noch einige Informationen.