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Leider geht es um die Entwässerung und so viel ich weiß ist es dabei üblich personenbezogen abzurechnen.
Dem ist tatsächlich nicht so. Der Abrechnungsmaßstab selbst ist seit der Mietrechtsreform in
§ 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
geregelt. Also alles, was nicht durch Meßgeräte erfaßt oder wo der Abrechnungsmaßstab nicht durch die direkte Berechnung dritter Stellen (z.B. Müllgebühren, Kabelfernsehen)nachweisbar ist, ist nach Wohnfläche zu berechnen.
Vor der Mietrechtsreform wurde für Verbrauchskosten sehr gerne der Personenschlüssel verwendet. Aber inzwischen ist dieser Schlüssel (sicherlich auch zu recht) umstritten. Denn es ist fraglich, ob beispielsweise ein berufstätiger Zwei-Personen-Haushalt einen höheren Wasserverbrauch als ein Haushalt mit einer Person hat, die sich ständig in der Wohnung aufhält.
Entscheidend bei der Abrechnung ist zunächst die Vereinbarung in den Mietverträgen. Ist dort zum Abrechnungsschlüssel nichts vereinbart, entscheidet die Praxis aus der Vergangenheit. Wurde in der Vergangeheit bereits ein Personenschlüssel verwendet, so ist der zunächst auch weiterhin zu berücksichtigen. Denn Änderungen im Abrechnungsschlüssel sind zwar möglich, müssen den Mietern allerdings 'vor Beginn der Abrechnungsperiode'schriftlich mitgeteilt werden.
Zu Deiner Frage:
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Wenn kein Mieter innerhalb des Abrechnugszeitraum aus- oder einzieht wäre für mich deine Rechnung auch erste Wahl.
Wenn ein Mieter allerdings nicht die ganze Zeit des Abrechnungszeitraum eine Wohnung mietet, stellt sich die Frage warum dieser Mieter in die Durchschnittsberechnung über Zeiten einbezogen wird, in denen er nicht zur Miete wohnte
Bei dem Schlüssel Person * Monate wird er dies sicherlich nicht. Denn der Gesamtschlüssel wird aus den in den einzelnen Wohnungen während des Abrechnungszeitraums lebenden Personen ermittelt. Ich habe mich bei dem ersten Beispiel nur an deinen Vorgaben orientiert. Und zwei Personen, die in einer Wohnung 6 Monate wohnen sind nun einmal mit einer Person, die 12 Monate dort wohnt bei einem Personenschlüssel identisch. Hier aber ein anderes Beispiel, dass hoffentlich zu einem besseren Verständnis führt.
Beispiel:
Wohnung A
Mieter A = 9 Monate mit 2 Personen
Mieter B = 3 Monate mit 1 Person
Wohnung B
Mieter C = 2 Monate mit 3 Personen
Leerstand = 3 Monate
Mieter D = 7 Monate mit 2 Personen
Abrechnungsschlüssel:
Mieter A = 2 x 9 = 18 Anteile
Mieter B = 1 x 3 = 3 Anteile
Mieter C = 2 x 3 = 6 Anteile
Leerstand 1 x 3 = 3 Anteile
Mieter D = 7 x 2 = 14 Anteile
Gesamtschlüssel = 44 Anteile
Wenn jetzt der Verbrauch durch den Gesamtschlüssel dividiert und mit den Schlüssel jeder einzelnen Mietpartei multipliziert wird, sind die Kosten jeder Partei schnell und genau ermittelt.