Bevor hier jetzt noch mehr Mißverständnisse auftreten.
@ Papadopulus:
Ihre Auffassung, dass der Gesamtverbrauch aller Zwischenzähler mit dem Verbrauch des Hauptzählers übereinbstimmen muss (so stellt sich mir Ihr Post jedenfalls dar) teile ich nicht. Bedingt durch Messtoleranzen und/oder unterschiedlichen Ablesterminen treten hier nicht selten Differenzen auf. Weicht (wie in diesem konkreten Fall) der Gesamtverbrauch der Zwischenzähler um mehr als 20 Prozent von dem des Hauptzählers ab so ist der Vermieter in Erklärungsnot.
Wenn diese Abweichung (wie in diesem konkreten Fall) auf Schätzungen des Wasserversorgers zurück zu führen ist so ist zunächst der Umstand der Schätzung zu klären. Wenn hier dem Vermieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann dann hat dieser sicherlich auch die Kosten des Mehrverbrauchs zu tragen.
Bei der Verwendung des Abflußprinzips in der Abrechnung ist dem unterschiedlichen Verbrauch der Wohnungen/Mieter Rechnung zu tragen. Bei der Verwendung von Zwischenzählern ist dies in der Regel auch der Fall, sofern diese Zwischenzähler im Rahmen der Mieterwechsel abgelesen wurden.